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Herr Holle

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  1. Dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird halte ich bei der beauftragten Kanzlei für extrem unwahrscheinlich (Unzulässigkeit bedeutet, dass in der Sache gar nicht entschieden wird, weil es an einer Prozessvoraussetzung fehlt)! In der Sache (Begründetheit) sieht das natürlich anders aus und kann - wie bereits vielfach geäußert - schwer abgeschätzt werden. Ich glaube sehr wohl, dass die Sache Aufmerksamkeit erregen wird, wenn die Klage mal angenommen wird - und das abseits davon ob erfolgreich oder nicht! Bei den lächerlichen Erfolgsquoten darf man übrigens nicht vergessen, dass Hinz und Kunz ("jedermann") Klage zum BVerfG erheben kann. Ich will gar nicht wissen mit was für albernen Anträgen die sich jeden Tag rumschlagen müssen - da könnte man bestimmt ein amüsantes mehrbändiges Werk drüber erstellen Gruß Holle
  2. Das Verfahren ist immer (Gerichts-)kostenfrei, die Anwaltskosten muss man aber immer selbst zahlen!
  3. Wobei man sagen muss, dass dieses Gesetz (Luftsicherheitsgesetz) wirklich unglaublich dilettantisch war - jeder Jurastudent im 1. Semester hätte die Verfassungswidrigkeit erkennen müssen! Beim Waffengesetzt ist das leider nicht so eindeutig, ich traue mir aber keine Prognose zu, das überlasse ich den Fachanwälten Gruß Holle
  4. Bei einer Grundrechtsprüfung wird immer das Ziel der gundrechtseinschränkenden Maßnahmen den grundrechtseinschränkenden Maßnahmen gegenübergestellt, dies erfolgt in vier Schritten: 1. Verfolgt der Gesetzgeber ein legitimes Ziel (die öffentliche Sicherheit ist natürlich grds. ein legitimes Ziel!)? 2. Ist die Maßnahme geeignet das Ziel zu fördern? 3. Ist die Maßnahme erforderlich (oder gibt es mildere Mittel?)? 4. Stehen die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in einem angemessen Verhältnis zum verfolgten Ziel (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)? Gruß Holle
  5. Tag Leute, die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens zu beurteilen ist ohne genauste Kenntnisse im Verfassungsrecht und der Rechtsprechung des BVerfG unmöglich (und selbst wenn man diese hat, kann man den Ausgang nicht sicher vorhersehen)! Meiner Meinung nach ist die Verfassungsbeschwerde aber noch aus einem ganz anderen Grund unterstützenswert: es wird gezeigt, dass die Leagalwaffebesitzer sich nicht alles ohne Reaktion gefallen lassen! Und selbst wenn die Verfassungsbeschwerde abgewiesen wird, zeigt dies zumindest, dass es bei erneuten Änderungen Leute gibt, die nicht davor zurückschrecken, diese Änderungen vor das BVerfG zu bringen (denn sonst wird es wahrscheinlich niemand tun)! Meine Kohle geht heut raus! Viel Glück!
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