bopper Posted February 9, 2010 Posted February 9, 2010 OERAG 60€ Vor ein paar Jahren hat es auch genügt, aufs Antragsformular "WO Gruppenrabatt" zu schreiben und dann kostet der Spaß nur noch paarundvierzig Euro. Ob das heute bei Neuanträgen auch noch so gehandhabt wird, keine Ahnung. Zzgl. 12 Euro FWR-Beitrag, nicht zu vergessen.
hors-sch Posted February 9, 2010 Posted February 9, 2010 Der kann aber auch nix finden.Fazit: Die hanseatischen Pfeffersäcke wollen sich mal wieder dicke tun und versuchen, den LWB einige zusätzliche Steine in den Weg zu rollen. Allen voran wohl Herr Innensenator Mäurer. Kann mir gut vorstellen, dass dieser Schafsch..ß auf seinem eigenen Misthaufen gewachsen ist. Denn das ist doch genau sein Stil. Erinnern wir uns an sein Verschärfungsgetrommel seit März letzten Jahres. Also: Wundert Euch nicht über diesen Quatsch. Ist alles pure Absicht, um uns weiter zu entwaffnen. Jetzt eben mal wieder durch die Hintertür. Da gibt es nur eins: Wehret den Anfängen. Und rafft Euch langsam mal dazu auf, einen Wahlkreisbetreuer zu stellen. Rot-Grün greift! Die würden noch ganz anders, gäbe es kein Bundesrecht.
karlyman Posted February 9, 2010 Posted February 9, 2010 Vor ein paar Jahren hat es auch genügt, aufs Antragsformular "WO Gruppenrabatt" zu schreiben und dann kostet der Spaß nur noch paarundvierzig Euro. Ob das heute bei Neuanträgen auch noch so gehandhabt wird, keine Ahnung. Ich sehe auf dem aktuellen ÖRAG-Antragsformular (über die FWR-Seite) zumindest keinen Hinweis bzw. kein entsprechendes Eintragungsfeld dazu.
pirat52 Posted February 9, 2010 Posted February 9, 2010 horscht,l;-wie währs den mal mit ner zeitgerechten Anfrage beim BMI?-zur Aufbewahrung. Und die Antwort "offiziell vom BMI "direkt unter "Bienchens" Nase reiben ?---gut;-die gute Frau kann gewiß nichts dazu ! ! Ist ne ganz liebe. Auch als nichtgeborener "BRD Bürger" (grinns;-gleich geht,s los) könnte ich mir vorstellen,-das das "Rotieren" auf dem Stadtamt beginnt. --und ein gewisser Senator;-auf Druck der Stadtbediensteten;-zumindest zum Nachdenken gezwungen wird. Mein letztes Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung;-stammt vom 16. 01. 2006;---und da galt "B"-herrlich der Verweis " Bestandschutz" auf KuK Merhblatt. Danach hat sich meines Wissens nach auch nichts geändert,-oder weiß da jemand mehr? Eigentlich stellt sich doch nur die Frage?--ob diese Regelung (ab 1.1.2010) alleine vom Bremer Innensenator in Eigenregie ausgehebelt werden soll?
Guest Posted February 9, 2010 Posted February 9, 2010 Schließe mich der Frage an. Ich will diesen Monat noch eine Waffen-RS-Versicherung abschließen. Legt euch nicht immer auf eine "Nur Waffen-RV" fest. vergleicht die Angebote der verschiedenene anbieter generell, da findet ma viel schneller den passenden partner als wenn man nach "Waffen" sucht. Es geht ganz einfach um die Vertretung im Bereich Straf- und Verwaltungsrecht. NICHT nur für Waffenangelegenheiten. Ich bin mit meiner DAS sehr zufrieden. Nicht billig (wenn es denn losgeht aber schon...), aber alles (auch Familie usw.) abgesichert, guter Service und volle Vertretung AUCH bei WaffG-Angelegenheiten. Kann aber auch an meinem Betreuer liegen - das mit der Zufriedenheit. Einfach Angebote vergleichen. Fixierung auf reine Waffengeschichten bringt nichts.
hors-sch Posted February 9, 2010 Posted February 9, 2010 horscht,l;-wie währs den mal mit ner zeitgerechten Anfrage beim BMI?-zur Aufbewahrung. Und die Antwort "offiziell vom BMI "direkt unter "Bienchens" Nase reiben ?---gut;-die gute Frau kann gewiß nichts dazu ! ! Ist ne ganz liebe.Auch als nichtgeborener "BRD Bürger" (grinns;-gleich geht,s los) könnte ich mir vorstellen,-das das "Rotieren" auf dem Stadtamt beginnt. --und ein gewisser Senator;-auf Druck der Stadtbediensteten;-zumindest zum Nachdenken gezwungen wird. Mein letztes Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung;-stammt vom 16. 01. 2006;---und da galt "B"-herrlich der Verweis " Bestandschutz" auf KuK Merhblatt. Danach hat sich meines Wissens nach auch nichts geändert,-oder weiß da jemand mehr? Eigentlich stellt sich doch nur die Frage?--ob diese Regelung (ab 1.1.2010) alleine vom Bremer Innensenator in Eigenregie ausgehebelt werden soll? Warum nicht?! Wär einen Versuch wert.
karlk Posted February 9, 2010 Posted February 9, 2010 Ich sehe auf dem aktuellen ÖRAG-Antragsformular (über die FWR-Seite) zumindest keinen Hinweis bzw. kein entsprechendes Eintragungsfeld dazu. Einfach auf dem Antrag vermerken. Hat bei mir im letzten Jahr noch Berücksichtigung gefunden und führte somit zum gewünschten Rabatt.
IMI Posted February 9, 2010 Posted February 9, 2010 Ich sehe auf dem aktuellen ÖRAG-Antragsformular (über die FWR-Seite) zumindest keinen Hinweis bzw. kein entsprechendes Eintragungsfeld dazu. Falls ÖRAG, würde ich mich freuen, wenn Du mir sagen könntest, ob es mit den 42€ ( 30% Rabatt) klappt.
KuKLeibjäger Posted February 10, 2010 Author Posted February 10, 2010 Wie ihr euch sicherlich denken könnt, beschäftigt einen persönlich so eon Thema rund um die Uhr. Ich habe jetzt einen Link für das Formular Vergleicht man die Angaben auf dem Meldebogen und die Infoangaben auf der Homepage, so gibt es unterschieidliche Aussagen. Der Hinwies auf dem Meldebogen, dass ab 01.01.2010 VDMA nicht mehr zulässig ist ( mal abgesehen davon, dass es Willkür ist) ist auf der Info-Homepage des Stadamtes definitiv nicht zu finden. Kann man nicht allein daran schon ansetzen ? Dort steht: Nach einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums werden vermehrt Waffenschränke im Waffenhandel angeboten, die zwar nach den angebrachten Etiketten den Eindruck vermitteln, dass sie einer gewissen Sicherheitsstufe entsprechen, diese tatsächlich jedoch nicht erfüllen. Betroffen sind insbesondere Waffenschränke mit einer Eingruppierung der Sicherheitsstufen nach der VDMA-Norm. Wenn Sie einen solchen Waffenschrank besitzen sollten, können Sie sich gegenüber der Behörde nicht auf die Etikettierung berufen, sondern müssen zur Sicherstellung der sicheren Aufbewahrung einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Waffenschrank erwerben. Die Beweislast, dass ein konkretes Behältnis einer bestimmten Sicherheitsstufe bzw. einem bestimmten Widerstandgrad entspricht, tragen dabei Sie. Der ganze Link Info sichere Aufbewahrung Bremen und hier der uminöse Meldebogen, beide Seiten Ich meine, man kann ja nicht dem Bürger sagen, schau auf unsere Homepage, halte dich daran und wenn du das gemacht hast komm in`s Amt, dann hole ich einen Zettel aus der Schublade wo etwas völlig anderes steht. Gibt es hier jemanden, der juristisch so sattelfest ist und mir raten kann zum Anwalt zu gehen, da meine Chancen mehr als gut sind ? Was kostet so etwas ? Zahlt das Land Bremen wenn die verlieren oder zahle ich auf jeden Fall, egal wie es aussieht ?
Guest Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 Weißt Du, je länger ich darüber nachdenke.... Du hast ja nichts "Offizielles" erhalten, nur ein Merkblatt in die Hand gedrückt bekommen. Ob die Norm noch in Kraft ist oder nicht, ist erstmal unerheblich. Der Gesetzestext beruft sich auf sie (AWaffV) und erhebt sie damit zur Rechtsnorm und als verbindlich. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die AWaffV nicht geändert wurde, ist die Norm das Maß der Dinge - auch und vor allem für die Behörde. Ich würde dem SB ein Briefchen schreiben und den Kaufbeleg für Deinen B-Tresor beilegen. "Hiermit weise ich die sichere Aufbewahrung meiner....blablabla.... Gemäß geltendem Gesetz (AWaffV....) und den Vorgaben des BMI (Link oder Kopie der Website anhängen) ist hierfür ein....blablabla...erforderlich." Ich würde gar nicht auf Euer Gespräch oder den Wisch eingehen. Mit Einschreiben/Rückschein, Kopie behalten - und gut. Wenn der SB damit ein Problem hat, dann muss er reagieren, dann hast Du Deinen "Verwaltungsakt". Allerdings müsste er dann geltendem Recht und dem BMI wiedersprechen. Tut er dies wirklich, würde ich ihn an das BMI verweisen, da diese übergeordnete Stelle eine andere Rechtsauffassung hat als er. Der Gesetzgeber übrigens auch. Na, was denkst Du? P.S.: Und schließ endlich eine Rechtsschutzversicherung ab, die bereits im Verwaltungsverfahren leistet!
ThomasMueller Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 Wenn der SB damit ein Problem hat, dann muss er reagieren, dann hast Du Deinen "Verwaltungsakt". So einfach würde ich es nicht sehen. Was ist wenn er "überreagiert" und das als nicht gesetzesmäßige Aufbewahrung ansieht, mit all den üblen Folgen, die darauf zu erwarten sind. Das LA Böblingen beispielsweise droht da gleich mit dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis etc. Da hilft es ja nicht, wenn man Monate später vor Gericht recht bekommt. Mal unabhänig davon, dass die Sache als rechtswidrig ansehe, ich würde heute keinem mehr raten einen A oder B-Schrank zu kaufen, da zu erwarten ist, dass der Gesetzgeber in Zukunft immer wieder an dieser Schraube drehen wird, inklusive der nachgeordneten Landesbehörden, die je nach Regierungsfarbe, nicht einsehen wollen, dass das WaffG jetzt Bundesrecht ist.
Dan More Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 mindestens Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad 0 (Stand Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat). Ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA – Norm 24992 ist für die gemeinsame Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nicht ausreichend. Jetzt muss ich aber mal saublöd fragen. Im fett und rot gekennzeichneten Teil des Textes steht doch lediglich, dass die gemeinsame Aufbewahrung von Waffe und Munition in einem Waffenschrank der Stufe "B" nach VDMA 24992 nicht zulässig ist. Aber das war es doch noch nie! Diese Waffen müssen Sie in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahren, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad 0 (Stand Mai 1997) oder einem gleichwertigen Schutzniveau entspricht. Wenn Sie Schusswaffen getrennt von Munition aufbewahren, gilt als gleichwertig insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995). Und hier schreiben sie auch genau das. Waffe und Munition dürfen nicht gemeinsam in einem "B" Schrank aufbewahrt werden. Der "B" Schrank ist als Gleichwertig anzusehen, wenn die Waffe und Munition getrennt aufbewahrt werden. Also entweder verstehe ich das falsch, oder das ganze Thema wird völlig falsch verstanden udn die Aussagen des SB falsch interpretiert oder er hat sie falsch weidergegeben.
bopper Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 Ich sehe auf dem aktuellen ÖRAG-Antragsformular (über die FWR-Seite) zumindest keinen Hinweis bzw. kein entsprechendes Eintragungsfeld dazu. Damals gabs dafür auch kein Feld, ich habe das einfach draufgeschrieben.
piffpaff Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=336395 Das könnte vielleicht weiterhelfen
mastermc51 Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 Falls ÖRAG, würde ich mich freuen, wenn Du mir sagen könntest, ob es mit den 42€ ( 30% Rabatt) klappt. Hm, ich hab die Örag Waffen RSV seit Jahren und die lag mal bei ca. 42 EUR, mittlerweile aber bei ca. 60 EUR/Jahr. (der Verweis auf Mitgliedschaft im FWR hab ich aber nirgends mehr erkennen können, ich selbst bin aber noch drin) Wobei ich finde man sollte bei den Waffen und Munitionspreisen nicht sooo geizig sein die paar EUR auszugeben. Ein Spezialanwalt für Waffenrecht kostet einen Haufen Geld. Auch wenn (so weit ich mich erinnere) die SB bei der ÖRAG mittlwerweile bei 250 EUR liegt, ist das teil. immer noch in keinem Verhältnis zu einem Spezialanwalt für Waffenrecht. Da haben einige Waffen für 3000 EUR das Stück und geizen wegen 60 EUR Waffenrechtsschutzversicherung ?!?!?! Da fehlen doch die Verhältnismäßigkeiten..... P.S. ich würde in jedem Fall den Rechtsweg beschreiten (wenn es nicth anders geht)! Die werden sonst mit uns irgend wann mal machen was sie wollen. Ich für meinen Teil habe das schon machen müssen, und Recht bekommen. (Man meinte damals für Waffen gelbe WBK generell ein Bedürfnis von Dachverband zu brauchen, was natürlich Blödsinn ist)
Dan More Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 Ist das jetzt eine Diskusssion über die Bremer Aufbewahrungsvorschriften oder über die Rechtschutzversicherung? der Thread driftet nämlich genau dahin ab.
Plotzki Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 Nachdem Du jetzt ja durch dieses Forum ein wenig schlauer geworden bist, willst Du nicht vielleicht nochmal das Gespräch mit deinem SB suchen. In aller Ruhe. Du wirst noch öfter mit Ihm zutun haben da ist es schon angenehmer in freundlicher Atmosphäre zusammenzuarbeiten. Also pack dir die Gesetze, Verordnungen und vorallem das Schreibenvon BurgWächter ein, lad dich selbst auf nen Kaffe beim SB ein und frag Ihn auf welcher Grundlage er sich über Bundesgesetz hinweg setzt. Wenn das nichts bringen sollte, kann man immer noch Beschwerde einlegen. So bin ich immer gut klar gekommen, muss aber auch erst im September zum ersten mal bei einem SB vorstellig werden. Gruß Plotzki
Der Reservist Posted February 10, 2010 Posted February 10, 2010 Für mich ist und bleibt die RSV immer nur eine Art Besenstiel zu Verstärkung des eigenen Rückgrats. Es ist manchmal hilfreich, wenn die/der SB merkt, daß man zur Klage bereit ist; die Diskussion verläuft in einigen Fällen dann etwas ausgeglichener.
KuKLeibjäger Posted February 12, 2010 Author Posted February 12, 2010 So, ich heb den Fred mal wieder an und versuche ihn on Topic zu bringen: Hat den Burgwächter mit Deinem SB telefoniert/gesprochen? Bis gestern Mittag, 11.02.210 nicht, da der entscheidene SB aus welchen Gründen auch immer, nicht zu erreichen ist. Eine Mitarbeiteren vom Stadtamt hat den SB aber benachrichtigt, mit der Bitte Burgwächter zurück zu rufen. Ich rufe heute mal Burgwächter an, ob er das gemacht hat. Ich bin am Ball und bei Neuigkeiten gibt es hier selbstverständlich eine Information. Gruß Der KuK Leibjäger
Guest Posted February 12, 2010 Posted February 12, 2010 Bitte haut mich nicht, aber vielleicht wäre es einem Tresorhersteller gar nicht so unrecht, wenn künftig nur noch die hochpreisigeren Produkte gekauft würden. Btw.: Laufdildos, Gebühren für die Kontrollen, teurere Wertschränke.... Die Legalwaffenbesitzer sind einer Politik, die Angst vor der eigenen Bevölkerung hat, ein Dorn im Auge. Leider sind die LWB so unauffällig und rechtschaffen, dass ihnen mit rechtsstaatlichen Mitteln (diese Chaiss-Demokratie) nicht beizukommen ist. Was soll´s, kriegen wir sie halt über den Geldbeutel dran, hm?
Dan More Posted February 12, 2010 Posted February 12, 2010 Mich würde mal interessieren, warum unterschiedliche Auslegungen in Bremen am Start sind: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1419409 Auf der einen Seite wird gesagt, der B Schrank nach VDMA ist generell nicht mehr zulässig auf der andere (Webseite) wird lediglich das gesagt, was bisher auch schon der Fall war. Das die gemeinsame Aufbewahrung von Waffe und Munition in einem "B" Schrank nicht zulässig ist. Also was denn nu?
kriegerlein Posted February 12, 2010 Posted February 12, 2010 Moin, moin! 2008 musste ich, in Hamburg, die sichere Aufbewahrung meiner Waffen nachweisen: B-Schrank, Din 24992, 1995 Baujahr. Den habe ich natürlich noch. Nun habe ich die "Gelbe" in Bremen beantragt, Waffen gekauft, eingetragen: überhaupt kein Problem! Keine Fragen, alles professionell abgewickelt und wieder wech.. Soviel kann ich dazu sagen.... Gruß,kriegerlein
Colt-1911 Posted February 12, 2010 Posted February 12, 2010 Also im aktuellsten Kommentar Waffenrecht von Steindorf 9. Auflage (Dezember 2009 erschienen) steht bei Langwaffen Sicherheitsstufe A nach VDMA 24 992 und sonst nichts. Von den Argumenten die Dein Sachbearbeiter da vorbringt steht kein Wort. Ich finde es auch wirklich erschreckend, wie sich manche Sachbearbeiter ihre eigenen Richtlinien zusammenschustern. Noch schlimmer ist es wenn es hier auch noch Anweisungen von übergeordneten Behörden geben sollte. Hier hofft man natürlich auf eine baldige einheitliche Verwaltungsvorschrift. Allerdings ist das Gesetz in Bezug auf die Sicherheitsstufe bei Langwaffen mal ziemlich eindeutig. Insofern macht es micht echt sauer wie manche Leute hier regelrecht schikaniert werden.
Krümelmonster Posted February 12, 2010 Posted February 12, 2010 http://www.nwdsb.de/fileadmin/template/nwd..._2009-12-09.pdf Das ist eine einfache Erklärung wie die gesetzlichen Betimmungen zur Aufbewahrung sind. Das vielleicht mal dem SB in die Hand drücken. Das versteht eigendlich jeder.
El Marinero Posted February 12, 2010 Posted February 12, 2010 Ich finde es auch wirklich erschreckend, wie sich manche Sachbearbeiter ihre eigenen Richtlinien zusammenschustern. Noch schlimmer ist es wenn es hier auch noch Anweisungen von übergeordneten Behörden geben sollte. Das kommt garantiert nicht von irgendeiner SB-Ebene. Zu solchen Gehirnfürzen sind subalterne, sesselfurzende Verwaltungsbürokraten weder in der Lage, noch in der Position. Das Verzapfen eines solchen Schwachsinns erfordert ein abstraktes Denkvermögen, dass im Regelfall auf diesen Ebenen weder gewünscht noch geduldet wird. Macht Euch doch nichts vor. Das ist einfach nur eine weitere, eindeutig gewollte Schikane aus dem Hause Mäurer, die man mit Fug und Recht bereits unter die Kategorie "Böswillig" einordnen kann. Salamitaktik. Man kann es ja mal versuchen.
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