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IGNORED

Tresor Stufe B in Bremen nicht mehr aureichend


KuKLeibjäger

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Moment mal.

Sehe ich das jetzt richtig so?

KuK,-Du solltest nur mit dem "Fragebogen" die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffe nachweisen?

Und der Beanstandungsgrund ist das nicht mehr gültige Zertifikat;-des Fabrikats?

Wenn ja;-schon mal an die "Kriminalpolizeiliche" Überprüfung des Schränkchens gedacht.- (gleichwertiges Behältnis)

Früher genügte in Bremen zur Nachweisführung der Aufbewahrung eine Rechnung bzw. Bildchen :confused::confused:

Ich kenne da welche, die haben ausgediente Panzerschränke;-und ein Zerti von der Polizei;-und alles wurde gut :s75:

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Moment mal.

Sehe ich das jetzt richtig so?

KuK,-Du solltest nur mit dem "Fragebogen" die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffe nachweisen?

Und der Beanstandungsgrund ist das nicht mehr gültige Zertifikat;-des Fabrikats?

Wenn ja;-schon mal an die "Kriminalpolizeiliche" Überprüfung des Schränkchens gedacht.- (gleichwertiges Behältnis)

Früher genügte in Bremen zur Nachweisführung der Aufbewahrung eine Rechnung bzw. Bildchen :confused::confused:

Ich kenne da welche, die haben ausgediente Panzerschränke;-und ein Zerti von der Polizei;-und alles wurde gut :s75:

Ich habe die Quittung vorgelegt, da steht drauf: blablabla VDMA Stufe B .J a und das wird nicht anerkannt. Ih weiß ehrlich gesagt echt nicht mehr was die von mir wollen.

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So, nach Durchforstung der PDF finde ich;-der einzige Aufhängungsgrund des Amtes dürfte wohl nur das "Kaufdatum"sein.

Gott sei Dank steht da im ersten Teil was von "Bestandsschutz".ich kann wieder ruhig schlafen!

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So, nach Durchforstung der PDF finde ich;-der einzige Aufhängungsgrund des Amtes dürfte wohl nur das "Kaufdatum"sein.

Gott sei Dank steht da im ersten Teil was von "Bestandsschutz".ich kann wieder ruhig schlafen!

Das freut mich

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Wer kennt diese Mitteilung des BMI?

Der Umstand, dass der betreffende Schreiberling des BMI sich dabei auf eine Einschätzung der "Stiftung Warentest" beruft zeigt, dass der ganze "Aufreger" nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht.

@ k.u.k. Leibjäger

Vielen Dank, dass Du bei der Formulierung Deines Schreibens an das Stadtamt Bremen ganze Passagen aus meinen posting vom gestrigen Tag zitierst.

CM :D

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Die ganze Seite ist doch voller Widersprüche. Da steht:

Nach einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums werden vermehrt Waffenschränke im Waffenhandel angeboten, die zwar nach den angebrachten Etiketten den Eindruck vermitteln, dass sie einer gewissen Sicherheitsstufe entsprechen, diese tatsächlich jedoch nicht erfüllen. Betroffen sind insbesondere Waffenschränke mit einer Eingruppierung der Sicherheitsstufen nach der VDMA-Norm. Wenn Sie einen solchen Waffenschrank besitzen sollten, können Sie sich gegenüber der Behörde nicht auf die Etikettierung berufen, sondern müssen zur Sicherstellung der sicheren Aufbewahrung einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Waffenschrank erwerben. DieNach einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums werden vermehrt Waffenschränke im Waffenhandel angeboten, die zwar nach den angebrachten Etiketten den Eindruck vermitteln, dass sie einer gewissen Sicherheitsstufe entsprechen, diese tatsächlich jedoch nicht erfüllen. Betroffen sind insbesondere Waffenschränke mit einer Eingruppierung der Sicherheitsstufen nach der VDMA-Norm.

Aha, gut, aber weiter steht:

Wenn Sie einen solchen Waffenschrank besitzen sollten, können Sie sich gegenüber der Behörde nicht auf die Etikettierung berufen, sondern müssen zur Sicherstellung der sicheren Aufbewahrung einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Waffenschrank erwerben.

????? ja und, das wäre dann ein Schrank nach VDMA Stufe B oder nicht ?

Die Beweislast, dass ein konkretes Behältnis einer bestimmten Sicherheitsstufe bzw. einem bestimmten Widerstandgrad entspricht, tragen dabei Sie.

Wenn ich mir jetzt noch bestätigen lasse, das Burgwächter nach VDMA herstellt dürfte es da nichts zu meckerm geben.

Die im Gesetz geforderten Sicherheitsnormen stellen einen Mindeststandard dar. Wenn vorhandene Waffenschränke, Tresore oder gesicherte Räume die Anforderungen dieser Sicherheitsnormen erfüllen oder sogar überschreiten, ist eine Aufbewahrung der Waffen und Munition hierin gesetzlich zulässig.

So, und die gesetzliche Vorschrift lauetet für Kurzwaffen: VDMA 24992 Stufe B

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Wenn es keine Mitteilung des BMI zu dieser Sache gibt, wie ist dann die Behauptung der Stadt Bremen zu werten...?

Versuchen können sie es ja mal..... Du siehst ja was das für `ne Riesenwelle gibt.

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Soll ich die Widersprüche die auf der Seite vom Stadtamt stehen mit in meinem Schreiben ein bauen ? Soll ich auch erwähnen das es diese Mitteilung des BMI (was heißt das eigentlich ?) nicht gibt ?

Schaut euch nochmal den Link an.

Erst steht da, VDMA geht, dann geht nicht, geht schon wenn, geht doch nicht weil.

Muss man das noch alles ernst nehmen ?

Mal ehrlich, wie soll man sich a informieren ? Und vor allem, was hat mehr Gewicht, seine Homepageseite oder sein Meldebogen.

http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detai...en116.c.2896.de

Guest Harlekin
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auf der Homepage steht auch, dass nicht mehr als 5 KW in einem Schrank 0 aufbewahrt werden dürfen! Die 200 Kg-Regel wird überhaupt nicht erwähnt.

Das widerspricht glasklar dem § 13 AWaffV.

Bremen versucht offensichtlich seine Bürger für dumm zu verkaufen.

Harlekin

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Ist ja alles schön und gut was Ihr hier schreibt.

Nur hilft das alles KuK Leibjäger keinen Schritt weiter!

Er braucht konkrete Antworten und kein Gelaber.

Wer kann ihm helfen?

Er soll einen Anwalt beauftragen. Der sagt ihm dann, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu unternehmen sind. Waffenrechtsschutzversichert wird er ja hoffentlich sein.

Was übrigens die Freie und Hansestadt Bremen betrifft, so konnte man (d.h. in concreto: ich) vor 6 Jahren in waffenrechtlichen Streitfällen noch gut mit denen reden, und durchaus konstruktiv. Vielleicht hat der Sachbearbeiter gewechselt.

Carcano

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auf der Homepage steht auch, dass nicht mehr als 5 KW in einem Schrank 0 aufbewahrt werden dürfen! Die 200 Kg-Regel wird überhaupt nicht erwähnt.

Das widerspricht glasklar dem § 13 AWaffV.

Bremen versucht offensichtlich seine Bürger für dumm zu verkaufen.

Harlekin

Ich vermute eher, dass es reine Unwissenheit ist -dumme Bremer haben wir schon genug :)

Ich habe aber auch schon mitbekommen, dass sich das Stadtamt sehr freundlich gegenüber Erben oder "entWBKten" (was ja eher nicht so freundlich ist) verhält und denen teilweise recht großzügige Fristen eingeräumt werden (Hörensagen!). Auch sonst bin ich dort gut beraten und bedient worden. Wie ich in einem anderen Fred schon geschrieben hatte, sind die meisten SBs & Ämter auch nicht unbelehrbar. Es muss nur freundlich und von einem Rechtskundigen geschehen. Ich bin mir sicher, dass das Stadtamt Bremen da keine Ausnahme ist. Und wenn doch, dann bleibt immer noch der Rechtsweg, welcher nach meiner Einschätzung, doch recht erfolgsversprechend ist.

Edit: Sehe gerade, dass Carcano, zumindest früher, ähnliche Erfahrungen machen durfte.

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..., wenn die Gleichwertigkeit zur DIN/EN 1143-1 oder VDMA 24992 nachgewiesen wird.

Also, einfach vom Hersteller die Gleichwertigkeit nachweisen lassen und gut ist es doch.

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Ja. Und das sachlich, freundlich, aber hartnäckig darlegen.

Wenn die Behörde noch (s. z.B. DKPs Aussage) einigermaßen zugänglich ist, sollte das genügen und man sich nicht

unbedingt vor dem Verwaltungsrichter wiedersehen (müssen).

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Die Rolle eines Anwalts (eigentlich jedes Anwalts, aber zumal eines Verwaltungsrechtlers) besteht ja gerade darin, eine gerichtliche Auseinandersetzung und Steitentscheidung nach Möglichkeit unnötig zu machen.

Wer natürlich nur eine Rechtsschutzversicherung hat, die erst ab dem gerichtlichen Stadium eintritt (wie die armen vdW-Mitglieder), ist selber schuld. 8)

Carcano

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Wie gesagt, ich habe keine RS Versicherung.

Ich werde wie folgt vorgehen:

1. Warte ich das Gespräch zwischen Burgwächter und dem Stadtamt ab. Der gute Mann von Burgwächter hat es schone ein paar mal probiert, erreicht aber keinen. ( "treffen sich 2 Beamte auf den Flur, sagt der eine : " Na, kannst du auch nicht schlafen ?").

2. Mit dem Schreiben was ich von Burgwächter bekomme, dass der Schrank nach VDMA gefertigt ist, usw.... versuche ich den Beamten zu überzeugen. Polizeiliche Beratung sieht das mit dem Zertifikat von Burgwächter auch so, steht ansonsten aber auf dem gleichen Standpunkt wie dasas Stadtamt, logisch. . Hatte dort angerufen.

3. Wenn das nicht nützt, schicke ich das Schreiben los.

4. Will man dann auch nicht und will vor Gericht, werde ich überlegen ob ich für das Geld einen Anwalt beauftrage oder mir einen 0-Schrank hole, tendiere aber zu meinem Recht.

Wer noch weitere Tips hat, gerne.

Nochmal vielen Dank für die massive Unterstützung euch allen.

So, jetzt hole ich meine Pistole ab.

Gruß

Der Jäger

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Wer natürlich nur eine Rechtsschutzversicherung hat, die erst ab dem gerichtlichen Stadium eintritt (wie die armen vdW-Mitglieder), ist selber schuld. 8)

Wo wir gerade dabei sind: Kannst Du eine empfehlen? Die ÖRAG hat ja auch die Vertragsbedingungen mittlerweile geändert, Selbstbeteiligung z.B....

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Wetten;-El ist schon auf "Spurensuche" :P

Der kann aber auch nix finden.

Fazit:

Die hanseatischen Pfeffersäcke wollen sich mal wieder dicke tun und versuchen, den LWB einige zusätzliche Steine in den Weg zu rollen.

Allen voran wohl Herr Innensenator Mäurer. Kann mir gut vorstellen, dass dieser Schafsch..ß auf seinem eigenen Misthaufen gewachsen ist.

Denn das ist doch genau sein Stil. Erinnern wir uns an sein Verschärfungsgetrommel seit März letzten Jahres.

Also: Wundert Euch nicht über diesen Quatsch. Ist alles pure Absicht, um uns weiter zu entwaffnen. Jetzt eben mal wieder durch die Hintertür.

Da gibt es nur eins:

Wehret den Anfängen. Und rafft Euch langsam mal dazu auf, einen Wahlkreisbetreuer zu stellen. :gutidee:

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Wo wir gerade dabei sind: Kannst Du eine empfehlen?

Die ÖRAG hat ja auch die Vertragsbedingungen mittlerweile geändert, Selbstbeteiligung z.B....

Schließe mich der Frage an.

Ich will diesen Monat noch eine Waffen-RS-Versicherung abschließen.

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Wichtig ist, dass sie bereits im

VERWALTUNGSVERFAHREN

leistet.

Nicht erst vor Gericht, dann kann das Kind schon im Brunnen liegen.

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