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IGNORED

Tresor Stufe B in Bremen nicht mehr aureichend


KuKLeibjäger

Empfohlene Beiträge

Bei uns im Verein wurden 2 Personen vom LKA-BW beraten, nachdem sie keinen Aufbewahrungsnachweis erbringen wollten "Ist mir alles zu kompliziert - kommt vorbei und schaut es euch an, dann kann ich wenigstens nix falsches sagen" (recht haben sie!).

Der Berater vom LKA-BW hat sich schriftlich so geäußert, dass VDMA Sicherheitsklasse A/B bei Neuanschaffungen momentan nicht empfohlen, weil verschiedene Kreise darüber nachdenken die Zulassung künftig aufzuheben. Man also besser VdS-Widerstandsklasse 0 oder 1 anschaffen sollte.

Dennoch wäre A/B (derzeit) eindeutig zulässig (wenn Anzahl und Art der Waffen dazu passt).

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Die Kreise können die Zulassung gar nicht aufheben, weil das Waffenrecht Bundesrecht ist. Und im Gesetzestext stehen die Klassen ausdrücklich drin! Erst frühestens nach der nächsten Gesetzesänderung können diese Klassen ausgeschlossen werden.

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Die Kreise können die Zulassung gar nicht aufheben, weil das Waffenrecht Bundesrecht ist. Und im Gesetzestext stehen die Klassen ausdrücklich drin! Erst frühestens nach der nächsten Gesetzesänderung können diese Klassen ausgeschlossen werden.

Und genau das ist es.

Solange die Verordnung in diesem Punkt nicht umgeschrieben ist, gilt die alte Norm - einerlei ob erloschen oder nicht.

Die Verordnung erhebt die erloschene Norm zur geltenden Rechtsnorm.

Alles andere ist Mumpitz.

(Nur für die absoluten Laien:

Eine Norm ist eine "Regel" ohne jeglichen Rechtscharakter.

Erst durch den Bezug in einer Verordnung oder einem Gesetz wird diese rechtlich bindend.

Ob eine Norm noch gilt oder nicht ist hierbei irrelevant.)

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Eigentlich geht es doch nur darum:-

Käufer von Schränken dieser Norm; hatten bis zum 1. 1.2010 Ruhe.

Und danach gillt "Bestandschutz".( Aber es wird schon mit der Zaunslatte gewunken) :lol: (auf Freiwilligkeit! !)

Nach dem 1.1. kam dann einer und meinte das geht so nicht weiter.

Weshalb nur, läßt sich keine rechtliche Rechtfertigung finden :confused:

-Mäurer-,läßt grüßen!

Dem Kerl ist nur mit einer rechtsverbindlichen Aussage des BMI entgegenzutreten :bud: -DER NEUESTEN-

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Es wurde schon des öfteren geschrieben, ich kann nicht verstehen weshalb hier überhaupt diskutiert werden muß:

A- und B-Schränke nach alter Norm sind weiterhin zulässig, unabhängig vom Fertigungsdatum. Etwas anderes gibt auch das neue Waffenrecht nicht her.

Die Diskussion ist für die Katz.

Dem Threadstarter wurden keine dahingehenden Auflagen erteilt, er weiß ja selbst nicht was los ist. Der WO-typische Sturm im Wasserglas......

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Es wurde schon des öfteren geschrieben, ich kann nicht verstehen weshalb hier überhaupt diskutiert werden muß:

A- und B-Schränke nach alter Norm sind weiterhin zulässig, unabhängig vom Fertigungsdatum. Etwas anderes gibt auch das neue Waffenrecht nicht her.

Die Diskussion ist für die Katz.

Dem Threadstarter wurden keine dahingehenden Auflagen erteilt, er weiß ja selbst nicht was los ist. Der WO-typische Sturm im Wasserglas......

Genauso sieht es aus... :eclipsee_gold_cup:

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Der Grund, warum sowas hier diskutiert wird, ist doch der:

Da kauft der Fredstarter nach bestem Wissen und Gewissen einen geeigneten Tresor und dann kommt (wie so oft) eine Behörde mit ihrem eigens gekochten Süppchen daher.

Der Bürger ist in solchen Situationen oftmals schier machtlos, die Behörde hat den längeren Atem, es sei denn, man übergibt solche Sachen gleich seinem Anwalt.

Ich habe noch nie meine Rechtsschutzversicherung gebraucht. Was sich mancherorts aber so abzeichnet ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit...

Nur um uns die Passion, Hobby oder Beruf mit den Waffen zu vermiesen werde da Knüppel zwischen die Beine geworfen, die oftmals sogar einer Gesetzesgrundlage entbehren.

Ich hatte auch so eine Situation auf meiner Behörde. Doch siehe da, nach einer längeren Diskussion waren die Probleme auf einmal wegdiskutiert.

Mich hats gefreut, aber bei vielen anderen wird die Behörde ihren eigenartigen Ansichten sicher durchsetzen...

:mad1: IMI :mad1:

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Er hat den Zettel in die Hand gedrückt bekommen mit der Maßgabe ihn auszufüllen, mehr nicht. Das ist noch kein ablehnender Bescheid.

Nicht mal ausfüllen muß er den. Seine Erklärung kann er auf einem Schmierzettel abgeben....

In dem völlig unmaßgeblichen Pamphlet steht:

Ab dem 01 01 2o1o werden Waffenschränke nach VDMA - Norm 24992, die nach dem 01 .01 .2004

produziert worden sind, im Falle eines Neuerwerbs vom Stadtamt Bremen aufgrund der offenen

Sicherheitsfragen nicht mehr anerkannt

Eine Anerkennung kann jedoch in Ausnahmefällen erfolgen, wenn derWaffenbesitzer durch ein auf

seine Kosten zu erstellendes Gutachten elnes anerkannten Sachverständigen nachweist, dass der

Waffenschrank den Anforderungen der VDMA - Norm 24992 (Stand Mai1995) entspricht

Um jedem Streit aus dem Weg zu gehen könnte man ungefragt eine Erklärung der Fa. Burgwächter über die Konformität beifügen. Reicht.

Ansonsten die §§ des WaffG. kopieren und beifügen.

Sollte der SB tatsächlich so doof sein das nicht anzuerkennen, ablehnenden Bescheid verlangen.

Ist der SB noch doofer und erstellt den ablehnenden Bescheid - zurücklehnen, lächeln und den Rechtsanwalt anrufen.....

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ich habe kein Schreiben erhalten mit einer Ablehnunng, ich war persönlich vor Ort, dort drückt man mir, ich nenne es jetz mal " allgemeines Merkblatt "

in die Hand, wo das Stadtamt Bremen mal eben beschlossen hat, VDMA nicht mehr anzuerkennen.

Also kein Schreiben, nach dem Motto, Hallo KuK Jäger, hiermt lehnen wir deinen Antrag ab.

Habe ich nicht. Das Merkblatt, Schmierzettzl, Waschzettel oder nenn es wie du willst ist nicht persönlich auf mich gemünzt.

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Der Faden ist wiklich für`n Allerwertesten.

Einziger Grund für die zahlreichen Beiträge ist ein total bescheuert "geschreibter" (vielleicht mit Absicht?? - scheint ja zu funktionieren) Zettel mit "gutgemeinten" Hinweisen.

Es steht nichts drin, was als falsch bezeichnet werden müsste. Es ist einfach nur total irre und unübersichtlich verklausuliert worden.

Also: Hat er eine Ablehnung bekommen? - Nein!

Hat er überhaupt einen Bescheid bekommen? - Nein!

Mal wieder viel Aufregung um nichts - während an anderen Orten ohne großes Trara den LWB wirklich massiv und rechtswidrig in die Klö...getreten wird. Seit Jahren, trotz aller möglichen rechtlich möglichen Maßnahmen.

In diesem "Fall" ist was passiert? Genau:: GAR NIX!

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Hallo

vor einigen Jahren drückte mir mein SB einen Schrieb in die Hand. Darauf war für die Neue Gelbe WBK eine Begrenzung von 3 Waffen einer Waffenart proglamiert. Danach sollte man ein neues Bedürfnis des Verbandes anbringen. Ich schrieb daraufhin meinem SB, daß ich den Zettel nicht einordnen kann und vorsorglich Widerspruch einlege, vorausgesetzt, dieses Pamphlet ist eine Verfügung. Er sagte dazu, er muß das verteilen, auch wenn er nicht dahinter steht, aber eine Verfügung sehe er darin nicht. Er nahm mein Schreiben zu den Akten und das wars. So ähnlich wird es hier auch sein. Bremen sagt nichts anderes aus, daß es grundsätzlich annimmt, daß Vorgaben (B) nicht eingehalten werden. Einen konkreten Grund sagen sie nicht. Da sind die Tresorbauer gefragt.

Steven

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In diesem "Fall" ist was passiert? Genau:: GAR NIX!

Doch, die Behörde hat massive Verunsicherung gestiftet.

Und in anderen Fällen (wo die Betroffenen bzw. Leser des Pamphlets sich nicht anderweitig schlau gemacht haben,

sondern sich einschüchtern ließen) wird mit Sicherheit entsprechend der abstrusen Behörden-Rechtsauffassung gehandelt.

Ziel erreicht...

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Der Fredstarter hat doch aber sehr wohl ein Problem!

Er hat jetzt in 2010 seinen Tresor gekauft und die Rechnung der Behörde gezeigt.

Und das Formular der Behörde sagt folgendes:

post-255-1266006525_thumb.png

Damit schließt diese Behörde den B-Schrank des Fredstartes aus.

(Ja, ja mit Gutachten gehts.... oder sonst was.)

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Wieso ist das in Problem? Die Behörde hat einen Zettel geschrieben. Wo steht dieser Passus im Gesetz? Ignorieren. Wenn Aktion erfolgt, dann mit dn normalen Rechtsmitteln vorgehen. Idiotisch zweifellos, aber kein Grund für Panik.

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Wieso ist das in Problem? Die Behörde hat einen Zettel geschrieben. Wo steht dieser Passus im Gesetz? Ignorieren. Wenn Aktion erfolgt, dann mit dn normalen Rechtsmitteln vorgehen. Idiotisch zweifellos, aber kein Grund für Panik.

Denke auch, da gibts grössere Probleme..

Und "Verunsicherung" ist eine erprobte Behördentaktik..

Viele nehmens einfach hin...

Mir hatte ein SB seinerzeit die 2.KW abgelehnt: "eine reicht erstmal..!"

Beschwerde eingelegt, Recht bekommen, nie wieder Probleme gehabt..

Schönes WE!

kriegerlein :icon14:

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Die Kreise können die Zulassung gar nicht aufheben, weil das Waffenrecht Bundesrecht ist. Und im Gesetzestext stehen die Klassen ausdrücklich drin! Erst frühestens nach der nächsten Gesetzesänderung können diese Klassen ausgeschlossen werden.

Wirklich?

Erinnern wir uns an die letzte Verschärfung des WaffG §35 Abs.5

"Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festzulegen. (...)"

Da ist keine Gesetzesänderung notwendig - nur ein wenig populistischer Aktionismus beim nächsten Unglück.

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"Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festzulegen. (...)"

Deswegen können es die Kreise immer noch nicht

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