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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrollen


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Geschrieben
Die heftigsten Maßnahmen und Kontrollorgien finden, wie ich das sehe, im BW statt.

Ich will hier nichts beschönigen.

Aber mir (mit gut bekannten Schützenkollegen im Zuständigkeitsbereich von 5 Waffenbehörden in Ba.-Wü.)

sind bislang keine "Kontrollorgien" bekannt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Nun, das BMI meint auf seiner Internetsite, ich zitiere:

"Durch die Neufassung des § 36 Absatz 3 Satz 2 WaffG wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können."

und der § 36 Absatz 3 Satz 2 WaffG lautet bekanntlich:

"Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden."

Verstehen tu ich es allerdings nicht. Die Behörde kann günstigstenfalls die ordnungsgemäße Aufbewahrungsmöglichkeit kontrollieren. Wenn ich nicht im Hause bin ist niemand da, der den Schrank öffnen kann und wenn in da bin, müssen die Waffen nicht im Schrank sein.

Geschrieben
...zur Überprüfung der Pflichten ...

Genau darauf hab ich gewartet. Hier stellt sich doch die Frage, wann eine Pflicht überprüft werden muss. Wenn kein Verdacht besteht ? :huh: Sonderbare Denkweise meines Erachtens. Man stelle sich vor, der Waffenbesitzer schickt seine fein säuberlich sortierten Lieferscheine, Rechnungen und einen Packen Fotos aus allen möglichen Winkeln, garniert mit detaillierten Angaben zur Zertifizierung, Befestigung, Lage und Zugriffsmöglichkeit zum Tresor und daraufhin findet eine verdachtsunabhängige Kontrolle statt. Also bitte ! Was soll dabei denn noch geprüft werden ?

Ganz anders liegt der Fall doch, wenn jemand beharrlich keine Auskunft erteilt, nur ganz spärlich oder die Darstellung große Zweifel aufkommen lässt. Zu Dir kommt ja auch kein Steuerfahnder, wenn in der Steuererklärung alles sauber aufgelistet und nachgewiesen ist.

Geschrieben
... Hier stellt sich doch die Frage, wann eine Pflicht überprüft werden muss.

Ich stelle mir das so vor:

Der Behördenchef setzt sich am Montagmorgen mies gelaunt an seinen Schreibtisch, holt den Knobelbecher raus und würfelt ein Dutzend WBK-Nummern zusammen, die dann per Hausbesuch überprüft werden. :lol:

Geschrieben
Zu Dir kommt ja auch kein Steuerfahnder, wenn in der Steuererklärung alles sauber aufgelistet und nachgewiesen ist.

Vielleicht gerade deshalb..

"da stimmt was nicht,das ist zu korrekt , den schaun wir uns mal an" :rotfl2:

Eigentlich schlagen zwei Herzen in meiner Brust:

Zum einem kenne ich den Sachbearbeiter relativ gut, ist ein netter Junge,korrekt zuvorkommend und kein bissel überheblicher Beamter und was noch wichtig ist, er ist selber Sportschütze und kennt uns .

Ich weiß also, er tut nur das was er tun muß.

Warum soll ich den Schwierigkeiten machen wo ich auch weiß daß er mir keine macht ,aber machen könnte.

Da meine Tresore vorhanden sind, die Waffen gut verstaut ,sehe ich auch kein Problem.....

Das Zweite ist aber das Grundsätzliche ( für das mein Sachbearbeiter ja nun nicht kann ).

Mich wurmt es mit einem Kriminellen gleichgestellt zu werden, unter Generalverdacht wegen eines irren Mörders gestellt zu werden und unter generelles Mißtrauen gestellt zu werden und zwar grundlos in einer Weise daß sie in meine persönliche Sphäre reingucken müssen , in das was das GG aus guten Grund schützt- die private Wohnung.

Bin ich ein Aussätziger, ein Bürger 2. Klasse weil ich ein Hobby habe ?

Geschrieben
Bin ich ein Aussätziger, ein Bürger 2. Klasse weil ich ein Hobby habe ?

Ja - zumindest für eine bestimmte Kaste von Politkaspern, die damit ihre eigenen Unzulänglichkeiten überdecken und von für alle Bürger wesentlich wichtigeren Dingen ablenken wollen. Es gelingt Ihnen ganz gut.

Noch!

Geschrieben
Vielleicht gerade deshalb..

"da stimmt was nicht,das ist zu korrekt , den schaun wir uns mal an" :rotfl2:

Eigentlich schlagen zwei Herzen in meiner Brust:

Zum einem kenne ich den Sachbearbeiter relativ gut, ist ein netter Junge,korrekt zuvorkommend und kein bissel überheblicher Beamter und was noch wichtig ist, er ist selber Sportschütze und kennt uns .

Ich weiß also, er tut nur das was er tun muß.

Warum soll ich den Schwierigkeiten machen wo ich auch weiß daß er mir keine macht ,aber machen könnte.

Da meine Tresore vorhanden sind, die Waffen gut verstaut ,sehe ich auch kein Problem.....

Das Zweite ist aber das Grundsätzliche ( für das mein Sachbearbeiter ja nun nicht kann ).

Mich wurmt es mit einem Kriminellen gleichgestellt zu werden, unter Generalverdacht wegen eines irren Mörders gestellt zu werden und unter generelles Mißtrauen gestellt zu werden und zwar grundlos in einer Weise daß sie in meine persönliche Sphäre reingucken müssen , in das was das GG aus guten Grund schützt- die private Wohnung.

Bin ich ein Aussätziger, ein Bürger 2. Klasse weil ich ein Hobby habe ?

Zu deinem SB kann man dich nur beglückwünschen! Meine Schützen- und Jägerkameraden haben ähnliche Erfahrungen mit ihren SB's gemacht. Ich hingegen nicht. Unsere berliner Behörde ist bereits mehrfach durch die Presse gegangen (und das nicht positiv). Wenn jetzt Sachbearbeitern, die ein persönliches Problem mit LWB haben und offensichtlich nur ein Ziel vor Augen führen, nämlich uns das Leben schwer zu machen, noch etwas mehr Spielraum zum Ärgern gegeben wird, dann wird einem schon anders....

Und das Grundsätzliche finde ich sowieso erschreckend! Egal welche Gruppe von Bürgern betroffen ist -ob gesetzeskonform oder nicht- im Falle einer Einschränkung ihrer "Grundrechte" wurde immer von Staatsrechtlern und Politikern geschrien! Da wurde geprüft und mit Klagen gedroht, da macht man sich über Dinge Gedanken, die für den Normalbürger nicht zu verstehen sind.

Nur bei uns nicht! Wir scheinen wirklich grundrechtsfrei zu sein! Alle sind für möglichst umfangreiche Verbote und Einschränkungen.

Aus diesem Grund werde ich in keinem Fall irgendetwas über mich ergehen lassen und sagen: "ach, es könnte noch schlimmer kommen, ich hab doch nichts zu verbergen..."

Wir wissen doch alle, dass wir noch lange nicht auf der sicheren Seite sind und nur ein Auslöser fehlt, um uns erneut an den Pranger zu stellen.

Unser neustes" WaffG zeigt deutlich unseren Stellenwert und daher werde ich mich auf jeden Fall wehren.

Geschrieben
Unser neustes" WaffG zeigt deutlich unseren Stellenwert und daher werde ich mich auf jeden Fall wehren.

Ich habe einmal einen Text aus einem anderen Ereignis genommen und einfach die Passagen entfernt, die das Fachgebiet betrafen und etwas mit rot eingefügt. Und jetzt setzt in die leeren Felder irgendetwas mit Waffen ein und es paßt wieder.

Auch gefühlte Risiken erfordern staatliches Handeln erklären uns Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen:

Auch wenn aus wissenschaftlicher Sicht ein ……….. Risiko bei ………… oder Produkten klein ist, kann der Staat zum Handeln gezwungen sein, weil das Risiko in der Öffentlichkeit als groß empfunden wird.

Politisch betrachtet ist es also “besser”, sinnlosen Aktionismus an den Tag zu legen, statt die Bevölkerung über von NGO´s gesäten Gerüchte und Irrtümer aufzuklären.

Die Politik muss bei ihren Entscheidungen neben den rein wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Ausmaß eines …….. Risikos auch andere Schutzbereiche und Rechtsgüter wie wirtschaftliche Interessen, Vertrauensverlust in die Institutionen und, wenn auch aus wissenschaftlicher Sicht unbegründete, so doch reale - - - oder medial dargestellte ---- Ängste der Bevölkerung berücksichtigen.

Geschrieben

Hallo

auch ich bin in der glücklichen Situation, einen SB zu haben, mit dem man reden kann und der mir keine Steine in den Weg legt. Trotzdem werde ich ihn nie zu einer Kontrolle ohne begründeten Verdacht in mein Haus lassen. Dies habe ich ihm auch mitgeteilt. Mal sehen, ob er mir glaubt. Da wir uns schon lange Zeit kennen, gehe ich davon aus, daß er bei mir nicht aufschlägt.

Wenn dies alle machen, kann diese Grundgesetzwidrige Kontrollmanie keine Wirkung zeigen.

Steven

Geschrieben

Frohe Weihnachten allerseits !!!

Also zum Thema:

Ich vermute einmal das die meisten von uns so viel für ihr Hobby und ihre Passion arbeiten müssen, daß sie im Regelfall "verdachtsunabhängig" ersteinmal nicht zu Hause sein werden, sollte die Behörde ebenso verdachtsunabhängig zu Besuch kommen wollen.

Ich habe genauso wie viele von Euch bereits der Behörde alles zum Thema Aufbewahrung nachgewiesen und es sollte wohl demnach kaum zu Fragen kommen.

Zudem pflege ich nach meiner Heimkehr grundsätzlich niemandem die Türe zu öffnen, der sich mir nicht vorab angemeldet hat.

Das schließt demnach ungebetene Gäste aus.

Eigentlich kann man mit mir nur Kontakt aufnehmen, wenn man sich mir ankündigt. Ich bin das so gewohnt und sollte sich die Behörde anderweitig verhalten, wird sie feststellen, das sie mich nicht erreichen kann.

Na ja, was soll es.... die machen auch nur den ihnen auferlegten Job, so doof er auch sein mag.

Mir persönlich ist meine Privatsphäre heilig und da muss sich auch die Behörde dran halten.... Ich gehe ja auch nicht um sechs Uhr morgens zum Amt um irgendeinen Antrag zu stellen.

In diesem Sinne wünsche ich allen WO´lern nochmals ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, ohne Stress und mit viel Ruhe für die Familie.

Machts gut .....

Bis nach den Feiertagen.....

Over and out....

Govt

Geschrieben (bearbeitet)
Zudem pflege ich nach meiner Heimkehr grundsätzlich niemandem die Türe zu öffnen, der sich mir nicht vorab angemeldet hat.

Dito. Ich kann in einem Spiegel an der Fahrradhütte sehen, wer draussen steht.

Und im Zweifelsfalle bin ich ausgerechnet dann in der Dusche, wenn zwei zwielichtige Gestalten draussen stehen.

Wenn jeder so verfahren würde, auch wenn er nichts zu verbergen hat, wie wir alle, dann hätte sich das "unangemeldet" bald ganz legal erledigt, Gell Hardy?

Ich kann die Tresore in meinem Reihenhaus NUR im Schlafzimmer (Kinderzimmer wäre wohl etwas unangebracht, oder?) stellen. Und da will weder meine Frau noch ich irgendwelche Schnüffler. Also bleiben die DRAUSSEN. Und wenn ich der Erste werde, der gegen die Aberkennung der Zuverlässigkeit klagen muss.

PS: Was ist mit dem Post? Kein einziger Widerspruch?

Schon mal was aufgefallen? Das Nachschaurecht gilt NICHT für Wohnräume.
Bearbeitet von ShooterX
Geschrieben

So,-nun mal meine Meinung dazu!

Jeden Werktag macht pünktlich um 12 das für mich zuständiege "Behördchen"-Feierabend.

Da ich nichts zu verbergen habe;-werde ich die 2 für mich zuständigen Personen auch reinlassen;-alleine schon deshalb:-SIE haben mir bei einigen nicht ganz klaren waffenrechtlichen Fragen;-in "meinem" Sinne entschieden. Aber vieleicht haben sie auch keine Lust "Überstunden" zu schieben.

Wenn dann "Andere"-auftauchen sollten,-die ich nicht kenne ?

Moment mal;-ich muß mal mit Hilfe der Polizei;-ihre Identität überprüfen!-bitte haben Sie etwas Geduld! ! !

Was ist da falsch drann?

Meine Sbiene;-hats grinsend zur Kenntnis genommen;-und nur dort schlagen sich die Ergebnisse der "unbekannten" Kontrolöre nieder.

Doch ganz einfach.

Eigentlich muß man doch nur wissen "wer" kommen darf;-alles andere ist "Selbstschutz"

Geschrieben
... Ich gehe ja auch nicht um sechs Uhr morgens zum Amt um irgendeinen Antrag zu stellen...

Ist aber eine gute Methode, wenn ein einzelner Sesselpupser die Schikanenummer versucht. Gleich morgens oder kurz vor Feierabend am langen Tag, viel Akten usw. mitbringen! Geh 10 Minuten vorher hin: Interessant vor allem, wie die Betriebsart "vor der Stechuhr" vs. "nach der Stechuhr" aussehen kann :rotfl2: Quelle: Eigenbeobachtung Stadtverwaltung einer Gemeinde im Kreis LB vor 10 Jahren.

Wenn dies alle machen, kann diese Grundgesetzwidrige Kontrollmanie keine Wirkung zeigen.

Betonung auf "alle"! Leider habe ich noch von keinem Verband, Jäger, Schützen, Sammler (FWR erwähne ich erst gar nicht) die Aufforderung gelesen, wir mögen uns auf das GG berufen. In einem Bundesland hat ein Verbands - Landesfürst vor der Welle verdachtsabhängiger Kontrollen (die uns dann mit angeblichen 50% Trefferquote um die Ohren gehauen werden) sogar zur Mitwirkung aufgefordert :confused:

Geschrieben

Gun;-zweiter Absatz;-für mich nachvollziebar;-aber es geht noch schlimmer!

.357 Mag Revolver;-alle Bedingungen erfüllt:-Waffe schon gekauft und in "Warteschleife" beim Händler.

Entscheidungsträger;-Ich weis nicht; ich weis nicht?

ein dreiviertel Jahr lang! !

dann endlich gabs die Unterschrift! -und die Sache wurde anstandslos vom Kreisschützenverband durchgewuncken! ! !

Und das;-Nach mehr als einjährigen intensieven Training mit Leihwaffen und Wettkampfteilnahmen.

Meine Meinung;-manchmal werden wohl eher nicht die Gesetze;-als vielmehr persöhnliche Befindlichkeiten zur Entscheidungsfindung herangezogen.

Von vorauseilendem Gehorsam;-mal ganz abgesehen!

Oder noch besser;-kein Arsch in der Hose ! !

So,-nun Ruhe für Heute!!!!---wo bitte gehts zu den Geschenken ??????

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe meiner Sb gesagt, das ich eine Kontrolle begründet verweigern werde. Gibts nen schönen Vordruck, der auf Artikel13 GG hinweist.

Entgegnung der SB:

Das wäre ihr ganz recht, wenn mal einer Klagen würde und der Paragraph dann fallen würde. Sie alle eh nur Schau, Momentaufnahme außerdem seien die Leute erwerbstätig usw....

Na bitte, geht doch..... :heuldoch::s82:

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
Ich habe meiner Sb gesagt, das ich eine Kontrolle begründet verweigern werde. Gibts nen schönen Vordruck, der auf Artikel13 GG hinweist.

Entgegnung der SB:

Das wäre ihr ganz recht, wenn mal einer Klagen würde und der Paragraph dann fallen würde. Sie alle eh nur Schau, Momentaufnahme außerdem seien die Leute erwerbstätig usw....

Na bitte, geht doch..... :heuldoch::s82:

Mir war so, als ob der bayerische Jagdverband klagen wollte.....

Weiß jemand mehr???

Geschrieben
Mir war so, als ob der bayerische Jagdverband klagen wollte.....

Weiß jemand mehr???

Wer nichts zu verbergen hat, braucht bei einer Kontrolle kein schlechtes Gewissen haben.

In diesem Sinne..............

Geschrieben
Wer nichts zu verbergen hat, braucht bei einer Kontrolle kein schlechtes Gewissen haben.

In diesem Sinne..............

Oh ja , ich habe aber was zu verbergen !

Meine privaten Wohnräume und mein Privatleben !

Wenn ich solche Sprüche höre, kommt mir die Galle hoch.

:peinlich:

Geschrieben
Wer nichts zu verbergen hat, braucht bei einer Kontrolle kein schlechtes Gewissen haben.

In diesem Sinne..............

wofür hast du dann gardienen und wieso steht hier nicht deine adresse drunter - hast du was zu verbergen?

Geschrieben
Wer nichts zu verbergen hat, braucht bei einer Kontrolle kein schlechtes Gewissen haben.

In diesem Sinne..............

So etwas ähnliches hat die Gestapo meinen Großeltern anläßlich einer Hausdurchsuchung 1936 gesagt.......

Sicherlich haben Sie auch nichts dagegen, dass Ihre Wohnung durchsucht wird, um zu kontrollieren, dass Sie keine Extremisten beherbergen, tun Sie ja nicht.

Schaun wir uns mal Ihre Konten an, Sie hinterziehen ja keine Steuern oder verschieben ja keine Gelder.

Scannen wir mal Ihren Schriftverkehr und kontrollieren Ihre Telefonate, Sie gehören ja sicherlich nicht der organisierten Kriminalität an.

.......

Bürgerliche Freiheiten sterben langsam!

Geschrieben
Wer nichts zu verbergen hat, braucht bei einer Kontrolle kein schlechtes Gewissen haben.

In diesem Sinne..............

... und selbst der, dem

  1. die Grundrechte am :focus: vorbeigehen und
  2. auch gegenüber Behördenvertretern es liebt, einen exibitionistischen Lebensstil zu pflegen,

sollte wenigstens so ungern Steuern und Abgaben zahlen, dass ihm die Verschwendung öffentlicher Haushaltsmittel durch verdachtsunabhängige Kontrollen zum :bad: bringt.

... der, der jetzt mit Gebühren für solche Kontrollen kommt, sollte klar sein, dass das eine Widerspruchs- und Klagewelle auslöst, die manche Waffenrechtsbehörde auf Jahre lahm legen und die eine oder Gemeinde oder Kreis unter die Haushaltskontrolle durch die Bezirksregierungen bringen kann. :bud:

bouffie

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