Zum Inhalt springen
IGNORED

München: Wilfried Blume-Beyerle will das verschärfte Waffenrecht konsequent vollziehen


IMI

Empfohlene Beiträge

Der Stadt ist das Vorgehen zu lax - sie will selbst hart durchgreifen.

...

Das Kreisverwaltungsreferat richtet deshalb zwei zusätzliche Stellen ein, um unangemeldet kontrollieren zu können.

...

"Wenn uns der Waffenbesitzer nicht einlässt, werden wir unsere Schlüsse im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit daraus ziehen."

Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/186/496501/text/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Gemeinde,

WBB ist Jurist.

Jurastudium in München und Speyer, nach dem Abi 1969.

Schreibt ihm doch mal: wilfried.blume-beyerle@muenchen.de

Das neue WaffG gibt ihm Gelegenheit, seine Machtgelüste über andere Menschen mal hemmungslos auszuleben. Kein anderes Gesetz bietet die Möglichkeit, intime Räume des Bürgers wie z.B. das Schlafzimmer (wo mein Mun-Tresor steht) nach Herzenslust zu betreten und zu schnüffeln. So kann er den Münchner Waffenbesitzern seinen ganzen Hass entgegenschleudern.

Wer auf seine Grundrechte nach dem GG Art. 13 nicht freiwillig verzichtet, dem unterstellt er Unzuverlässigkeit. Prima!

Man sollte es mal höchst richterlich prüfen lassen: vielleicht ist es eine Erpressung? Oder mindestens Nötigung? Die Behörde(n) nötigen uns LWBs unter Androhung eines schwerwiegenden Übels (=Entzug Zuverlässigkeit und damit Waffen) etwas zu dulden, was wir eigentlich nicht wollen (= die Kontrolettis einlassen).

Ich bin natürlich kein Jurist. Natürlich werde ich sie einlassen. Aber nur unter einer freundlich und höflich formulierten, müdlichen Protestnote.

Es grüßt

Klaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich überrascht nichts was vom KVR München kommt.

Die einzige Behörde die ich kenne die es

a ) nicht schafft international gültige ICAO-Standarts zum Ausfüllen von Dokumenten anzuwenden und

b ) völlig beratungsresistent ist :rotfl2:

Wenn von dort etwas gekommen wäre das mit gesundem Menschenverstand erklärbar und vereinbar ist - das wäre eine wirkliche Überraschung gewesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schreibt ihm doch mal: wilfried.blume-beyerle@muenchen.de

Gute Idee, aber bitte immer daran denken, wir LWB sind höflich, gesetzestreu und konkret. Also keine Beschimpfungen und Allgemeinplätze, sondern vielleicht interessierte Anteilnahme mit der Frage verbunden, ob er ein Problem sieht, wenn ein LWB bei einer Kontrolle ohne Verdachtsgrundlage !!!!! (das ist das wichtige!!!!!), die i.d.R. unangekündigt erfolgt, den Kontrolleuren den Einlass verwehrt mit dem Hinweis auf Art. 13 GG.

Wer auf seine Grundrechte nach dem GG Art. 13 nicht freiwillig verzichtet, dem unterstellt er Unzuverlässigkeit. Prima!

Siehe oben, wichtig und gegen das Grundgesetz ist die verdachtsunabhängige Kontrollerzwingung. Wenn jemand mehrfach angeschrieben wurde und nicht reagiert hat, handelt es sich m.E. nicht mehr um eine verdachtsunabhängige Kontrolle, sondern der LWB hat sich durch Unterlassen verdächtig gemacht. Die Kontrolleure muss er aber immer noch nicht einlassen, aufgrund Art. 13 GG, es sei denn eine unmittelbare Gefahr für die öffenliche Sicherheit droht.

Aber die Weigerung wird das Amt in seiner Vermutung der Unzuverlässigkeit bestärken, so dass nicht die Verweigerung der Kontrolle allein den Verdacht begründet sondern die Kombination mit der Verweigerung der Auskunft. Und dazu sind wir auch schon seit der 2003-Auflage des WaffG verpflichtet.

Ich bin natürlich kein Jurist. Natürlich werde ich sie einlassen. Aber nur unter einer freundlich und höflich formulierten, müdlichen Protestnote.

Siehe wieder oben. Wenn so etwas passiert, erst einmal die Identität des Kontrolleurs durch Anruf auf dem LRA oder entsprechenden Amt prüfen (sofern man ihn nicht persönlich kennt). Nach 17:00 dürften sich hiermit schon alle Kontrollen erledigt haben. Diese Vorsichtsmaßnahme kann man dem LWB nicht vorwerfen! Er ist ja gerade um die Sicherheit seiner Waffen bemüht.

Fragen, ob die Kontrolle auf einem konkreten Verdacht beruht. Wenn ja, höflich um Erläuterung bitten. Wenn nichts kommt, dann den Hinweis auf Art. 13 GG geben und dies protokollieren lassen!

Bei dieser Sachlage wäre ich sehr überrascht, wenn das zuständige Amt hier noch einen Hinweis auf Unzuverlässigkeit herleiten könnte.

VG, PolzA

Edit: Verständlichkeit verbessert (hoffentlich)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Absicht von Herrn Blume-Beyerle ist doch klar.

Der will die (aus unserer Sicht mit Augenmaß getroffenen, aus seiner Sicht jedoch zu "weichgespülten") Vollzugshinweise

des Freistaats Bayern politisch bloßstellen und damit Druck auf die bayer. Staatsregierung ausüben.

Und indirekt natürlich auch auf die noch zu treffenden Ausführungshinweise anderer Bundesländer.

Ich gebe mich momentan nicht der Illussion hin, dass z.B. Baden-Württemberg mit vergleichbarem, vernünftigem

Augenmaß den Vollzug des novellierten WaffG regelt.

Zusatzanmerkung: dabei muss ich zugeben dass mein "Herz" noch nicht mal so sehr am hier diskutierten Vollzug der Kontrollen hängt...

Die Bedürfnisregelung (die Bayern m.E. vernünftig auslegt) ist m.E. noch wesentlich "spannender" bzw. für uns bedeutender.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man schon so einen Namen hat...wahrscheinlich ist er deswegen als Kind auf dem Pausenhof immer verhauen worden :lol:

Und das zahlt er jetzt allen heim :-) Der Typ ist nur ein Dummschwätzer und sollte er tatsächlich in dem Maß wie angekündigt Rückschlüsse auf der Zuverlässigkeit ziehen, wird ihm jeder Richter einen solchen offensichtlich unverhätlnismäßigen Verwaltungsakt um die Ohren hauen (leider klagen die Leute nie und fügen sich meist unterwürfig in ihr Schicksal...)

Wenn er selbst Jurist ist, weiß der das auch - es handelt sich dabei genauso nur um eine "markige Ankündigung" wie es den anderen staatlichen Stellen vorwirft...

Das bietet allerdings einen hervorragenden Anlaß, mal wieder einen Brief an einschlägige Politiker zu verfassen, in dem man hervorhebt, wie solche selbsternannten Hardliner Ihrer Partei schaden und wie durch einen solchen Vollzug eine verfassungsrechtlich bereits hochgradig bedenkliche Regelung endgülitg in die Rechtswidrigkeit kippt.

Auch der FDP sollte man klar machen, dass sie unsere Stimmen nicht auf ewig gepachtet hat, und das nach der Wahl, vor der Wahl ist...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kollegen,

denkt daran, dass es um München (Stadt) geht.

Dort herrscht Rot-Grün (leider).

Insofern kann Gelb hier aktuell wenig machen.

Übrigens Danke an IMI und andere für die tatkräftige Unterstützung im Kommentar!

Dieser SportMorddings geht mir echt langsam auf den Sack.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Absicht von Herrn Blume-Beyerle ist doch klar.

Der will die (aus unserer Sicht mit Augenmaß getroffenen, aus seiner Sicht jedoch zu "weichgespülten") Vollzugshinweise

des Freistaats Bayern politisch bloßstellen und damit Druck auf die bayer. Staatsregierung ausüben.

Ist Innenminister Joachim Herrmann nicht sein oberster Dienstherr? Lässt sich der das gefallen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Chef der Münchner Stadtverwaltung und damit der Oberchef des KVR ist OB Christian Ude (Tiefrot!)

Wenn ich mich da ganz düster erinnere, dann fällt das Waffenrecht doch in den übertragenen Wirkungskreis, oder irre ich mich da? Da muss doch der zuständige bayrische Staatsminister in irgend einer Form weisungsbefugt sein..?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.