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IGNORED

Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wo in § 58 Abs. 8 WaffG oder woanders im Gesetz steht etwas von

Straffreiheit beim unerlaubten Besitz etc. von ewb-pflichtiger Munition? :unsure:

Naja,

da seit dem 01.04.03 verbotene Munition von gesetzeswegen nur noch "Verbotene Waffe" heißt,

ist zumindest alle verbotene Munition durch den § 58, 8 abgesichert...

Geschrieben
Glaub es mir: es wird gelöscht! Und das sehr zum Leidwesen vieler Kollegen, deren Ermitllungen durch solche Löschungen erheblich erschwert, manchmal sogar unmöglich gemacht werden.

Genauso wie es Harlekin schreibt, ist es auch. Das nimmt teilweise paradoxe Züge an. Aber der Schutz des Individiums ist höher anzusiedeln wie mach berechtigte Speicherung.

Gruß

Geschrieben

Was lehrt uns und alle braven Bürger das ?

RISCHTICH ! Geh' nicht zur Polizei, gibt nur Ärger.

:bad_15: Diesen Ärger hat jeder Brave Bürger (sprich: Untertan) verdient, wenn er eine nicht registrierte Waffe abgibt. :teufel_17:

Beim Händler auf den Tisch legen ist besser. Oder ?

Geschrieben
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...ktion_rotenburg

...und weiter gehs in Rotenburg; man beachte die Begründung:

"Schließlich könnte sich sonst jeder herausreden, er sei mit der mitgeführten Waffe gerade auf dem Weg zur Polizei. Das unberechtigte Transportieren oder Führen einer Waffe ist schließlich eine sehr ernst zu nehmende Straftat."

Sind die so blöd???

Also jemand gibt eine Waffe bei der Polizei ab und wird bestrafft weil er sie geführt hat (nicht transportiert) weil er sonst sich rausreden könnte er wäre auf dem Weg zur Polizei.

Die Logik muss man mal nachvollziehen

Joker

Geschrieben

warum hat der mann die knarre nicht einfach in irgend einen see geschmissen?

man kann sich doch an allen fünf fingern ausrechnen,was passiert wenn man so ein ding bei der behörde abgibt.

klar wird straffreiheit versprochen aber..................................

die personalien werden aufgenommen und damit ist man schon mal registriert.

selbst eine sg.babyklappe ist mist,wenn man das ding nächtens da reinschmeißt geht oben das blitzlichtgewitter los.

also auch keine lösung.

das alles hat sich im volk rumgesprochen.....fazit?

keiner gibt mehr eine illegale knarre ab.

das ist die momentane situation.

ich frage euch.......sind die bei den behörden bescheuert?

Geschrieben
... weil er sie geführt hat (nicht transportiert) ...

Ähm,

diesen Unterschied kennt so das deutsche Waffenrecht nicht mehr. "Transportieren" ist eine Form des Führen denn

"4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,"
Es gibt jedoch das erlaubnisfreie Führen
zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit
, wenn dabei
diese (Waffe) nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert
wird.

Interessant ist das die Amnestieregelung des §58 Abs. 8 WaffG bestimmt

(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn

1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder

2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Also es gibt keine Amestie für

  • alles Unerlaubte mit erwerbserlaubnispflichtiger Munition,
  • unerlaubtes Führen,
  • unerlaubte Herstellung/Veränderung und
  • Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften

Interessant wäre auch noch, ob ein Abholenlassen einer unerlaubt besessenen Waffe (nicht nur Schußwaffe) durch Polizisten, der Übergabe an eine Polizeidienststelle im Sinne des § 58 Abs. 8 des deutschen WaffG entspricht. Also ob wer unerlaubt besessene Waffen durch die Ploizei abholen läßt, um sie nicht auf dem Weg zur nächsten Polizeidienststelle unerlaubt zu führen, überhaupt in den Genuß der Amnestie kommen kann. ;)

Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. :teu38:

Geschrieben
...

die personalien werden aufgenommen und damit ist man schon mal registriert.

...

... und hat auch bei Straffreiheit nachweislich gegen das Waffenrecht verstoßen. :rtfm:

Außerdem kommt dann im Januar die Aufforderung nach §36 Abs. 3 S. 1 WaffG nachzuweisen, welche Maßnahmen zum Einhalten der Vorschriften nach §36 Abs. 1 und 2 WaffG für die vom mindestens 25. Juli 2009 bis zum Abgabetag bessenen Waffe(n) getroffen worden waren. :heuldoch:

Geschrieben
Sind die so blöd???

Also jemand gibt eine Waffe bei der Polizei ab und wird bestrafft weil er sie geführt hat (nicht transportiert) weil er sonst sich rausreden könnte er wäre auf dem Weg zur Polizei.

Die Logik muss man mal nachvollziehen

Joker

naja, wenn er auf dem Weg zum Revier an drei Banken vorbeikam - dann ist das auch noch fast versuchter Bankraub :ninja:

Geschrieben
Diskutiert nur weiter fleissig über die ungesetzliche Entsorgung von illegalen Waffen und Eure Beiträge verschwinden wieder im Nirwana.

Wisst Ihr eigentlich, wer hier alles mitliest?

Hab mir bis jetzt nie die Mühe gemacht das diesbezügliche Gesetz zu lesen, was ich jetzt nachgeholt habe, in einem früheren Beitrag, der gelöscht wurde habe ich geschrieben, dass man eine illegale Waffe die man nicht mehr haben will, einfach auseinander baut, die wesentlichen Teile zerstört und entsorgt, dort wo man Metallreste, Holz und Plastik eben entsorgt.

Und jetzt lese ich im Gesetz, dass genau das absolut Gesetzeskonform ist.

§ 58 WaffG

Altbesitz

(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn

http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/58/5..._altbesitz.html

Das Gesetz verlangt also gar nicht, daß man mit der Waffe zur Polizei oder sonst wo hinrennt.

Also jemand gibt eine Waffe bei der Polizei ab und wird bestrafft weil er sie geführt hat (nicht transportiert) weil er sonst sich rausreden könnte er wäre auf dem Weg zur Polizei.

Die Logik muss man mal nachvollziehen

Und die die das trotzdem machen, wollen demonstrieren was für gute Bürger sie sind oder, dass sie sich für strengere Waffengesetze (als Erben z.B.) einsetzen. Diese Leute haben die volle Härte des Gesetzes durchaus Verdient, lernen sie auf diese Art doch sehr einprägsam wie streng die Waffengesetze bereits sind.

Geschrieben
...

Das Gesetz verlangt also gar nicht, daß man mit der Waffe zur Polizei oder sonst wo hinrennt.

...

Nö,

es verlangt auch nicht, dass es auch nur eine einzige Waffe nach Durchführung der Amnestie weniger in privaten Händen ist. :gutidee:

Wobei das Finden Berechtigter für den Erwerb verbotener Waffen zugegebener Maßen sich etwas schwierig gestallten dürfte. :closedeyes:

Geschrieben
Wobei das Finden Berechtigter für den Erwerb verbotener Waffen zugegebener Maßen sich etwas schwierig gestallten dürfte. :closedeyes:

Das wird ja auch nicht verlangt, das Gesetz gibt eindeutig drei gesetzeskonforme Alternativen vor.

1.) Entweder unbrauchbar machen oder 2.) einem Berechtigten überlassen oder 3.) einer zuständigen Behörde übergeben.

Geschrieben
Das wird ja auch nicht verlangt, das Gesetz gibt eindeutig drei gesetzeskonforme Alternativen vor.

1.) Entweder unbrauchbar machen oder 2.) einem Berechtigten überlassen oder 3.) einer zuständigen Behörde übergeben.

Im von mir gewählten Kontext ist aber nur "2.)" relevant. ;)

Geschrieben
Im von mir gewählten Kontext ist aber nur "2.)" relevant. ;)

Gut, habs verstanden. :icon14: Jedenfall sind diejenigen die die dritte Alternative wählen eindeutig die Dümmsten und bekanntlich wird Dummheit bestraft.

Geschrieben

Ja,

insbesondere wenn man bedenkt, dass kein Polizist es unterlassen darf, bei einer § 58 Abs. 8 WaffG konformen Übergabe einer Schußwaffe, eine Anzeige wegen Verdachts auf eine Straftat nach §§ 43a i.V.m. 53 Abs. 1 Ziffer 19. WaffG zuerstatten. :AZZANGEL:

Geschrieben
§ 58 WaffG

Altbesitz

(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, ...

... und dafür brauch ich dann aber eine Erlaubnis nach § 26 WaffG. Oder wie? :blink:

Geschrieben
Ja,

insbesondere wenn man bedenkt, dass kein Polizist es unterlassen darf, bei einer § 58 Abs. 8 WaffG konformen Übergabe einer Schußwaffe, eine Anzeige wegen Verdachts auf eine Straftat nach §§ 43a i.V.m. 53 Abs. 1 Ziffer 19. WaffG zuerstatten. :AZZANGEL:

grundsätzlich hast Du recht!

Aber, es geht auch anders: in Hamburg können Waffen und Munition (!) anonym bei jeder Polizeiwache abgegeben werden. Es wird auch keine Anzeige gefertigt - weil ja anonym.

Diese Vorgehensweise ist mit der Polizei, der Innenbehörde und der Justizbehörde abgestimmt.

Für mich sieht es so aus, als ob die Kollegen aus Goslar und Rothenburg den §58 nicht richtig gelesen haben. :peinlich:

Ein Verbringen fällt eindeutig unter die Amnestie.

Harlekin

Geschrieben
Ja,

insbesondere wenn man bedenkt, dass kein Polizist es unterlassen darf, bei einer § 58 Abs. 8 WaffG konformen Übergabe einer Schußwaffe, eine Anzeige wegen Verdachts auf eine Straftat nach §§ 43a i.V.m. 53 Abs. 1 Ziffer 19. WaffG zuerstatten. :AZZANGEL:

Du meinst wohl § 52a i.V. mit... sonst aber richtig.

Genau deshalb raten manche umsichtigen Polizisten sogar den Betroffenen, die Waffe lieber beim Händler abzugeben und von dort evtl. Ausschreibung der Waffe zur Sachfahndung prüfen zu lassen.

Auch wenn bei der Waffenbehörde abgegeben wird, erfolgt (in manchen Bundesländern ;) ) keine "Pro-Forma-Strafanzeige".

Geschrieben
...

Für mich sieht es so aus, als ob die Kollegen aus Goslar und Rothenburg den §58 nicht richtig gelesen haben. :peinlich:

Ein Verbringen fällt eindeutig unter die Amnestie.

Harlekin

Ähm ... :huh:

5. verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert,
Also wer die Illegale extra zum Übergeben an die Behörden oder eine Polizeidienststelle aus dem Ausland holt, wird wohl straffrei bleiben. ;)
Geschrieben

Schon recht so, es trifft die Richtigen. Lieber würde ich einen Schießprügel verkaufen oder verrotten lassen, als so blöd zu sein und ihn abzugeben und mir dann noch eine ordentliche Strafe einzuhandeln. Wer es immer noch nicht begriffen hat dass wir nach Strich und Faden verarscht werden, hat es nicht besser verdient. mache lernen halt nur auf die harte Tour.

Geschrieben
Schon recht so, es trifft die Richtigen. Lieber würde ich einen Schießprügel verkaufen oder verrotten lassen, als so blöd zu sein und ihn abzugeben und mir dann noch eine ordentliche Strafe einzuhandeln. Wer es immer noch nicht begriffen hat dass wir nach Strich und Faden verarscht werden, hat es nicht besser verdient. mache lernen halt nur auf die harte Tour.

Und da Behaupten Einige Leute !Die Deutschen Gesetze,Wären soooo in ordnung,Banane :gaga:

Geschrieben
Aber, es geht auch anders: in Hamburg können Waffen und Munition (!) anonym bei jeder Polizeiwache abgegeben werden. Es wird auch keine Anzeige gefertigt - weil ja anonym.

Diese Vorgehensweise ist mit der Polizei, der Innenbehörde und der Justizbehörde abgestimmt.

Grundsätzlich kann ich das nur begrüßen. Aber ich frage mich auf welcher Rechtsgrundlage sich die Exekutive ihre Gesetze selbst zusammenbastelt. Wie gesagt, ich will hier nicht quer schießen. Aber wenn sie das einmal machen: Vielleicht machen sie es ja dann auch ein zweites oder drittes mal, nur dann gegen den Bürger....

Wenn die Exekutive wirklich unabhängig wäre, dann würde sie entsprechend den Mund aufmachen und die besch....eidene handwerkliche Leistung der Legislative anprangern.

bye knight

Geschrieben
...

Wenn die Exekutive wirklich unabhängig wäre, dann würde sie entsprechend den Mund aufmachen und die besch....eidene handwerkliche Leistung der Legislative anprangern.

bye knight

Darum ist zu überlegen, ob man nicht selbst die Exekutive anhält, sich von Anfang an an den Gesetzesschrott zu halten, damit die Legislative die Beschwerden sowohl über die Dienstwege als auch von den Bürgern erhält. :rolleyes:

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