Zum Inhalt springen
IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Man hat ja nichts zu verbergen ....

Mit dieser Grundhaltung lässt sich der Bundesbürger Jahr für Jahr seine Grundrechte immer weiter beschneiden. Die Telefonüberwachung hat in den letzten Jahren exorbitant zugenommen. Gleiches gilt für die Aushöhlung des Datenschutzes, Bankgeheimnis und Schutz der Privatsphäre.

Der vorliegende Fall ist ein krasses Bespiel dafür, wie schnell man in die Mühle kommen kann und wie schwierig es ist da wieder raus zu kommen, wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.

Wer eine Einstellungsmitteilung erhält, sollte daher auch bei der Polizeibehörde die Löschung der gespeicherten Daten beantragen.

Das ist dann noch der Gipfel der Frechheit, dass man sich dann auch noch darum kümmern muss.

Geschrieben
Das stellt sich doch erst hinterher raus!

Eben. Einige scheinen nicht zu realisieren, dass eine Durchsuchung nicht allein deshalb rechtswidrig ist, weil dabei "nichts gefunden" und das Verfahren gemäß § 170 II 1 StPO

eingestellt wurde.

Die strafprozessuale Maßnahme "Durchsuchung" erfordert lediglich einen Tatverdacht, nicht dass sich dieser Verdacht nach Durchführung der Durchsuchung auch bestätigt: § 102 StPO. Zur (rechtmäßigen) Annahme eines Anfangsverdachts genügt, dass es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Wann dies im konkreten Fall gegeben ist oder nicht, unterliegt selbstredend der richterlichen Nachprüfung.

Noch etwas Grundsätzliches zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ein den Betroffenen geringer belastendes Mittel kommt nur dann zur Anwendung, wenn es ebenso geeignet und wirksam ist, den mit der Maßnahme verfolgten Zweck (hier: Auffinden von Beweismitteln) zu erreichen. Alternativen zur unmittelbaren Durchsuchung, etwa die Versiegelung der zu durchsuchenden Wohnung bis zum persönlichen Erscheinen des Tatverdächtigen, scheiden daher i.d.R. aus.

Geschrieben

Hallo

eins muß ich jetzt loswerden:

Ich war schon öfter, teilweise einige Jahre in Staaten, die es mit dem Menschenrecht nicht so genau nehmen. Da wurden Menschen aus willkür getötet. Die herrschende Kaste hatte ein perfides System aufgebaut. Die Strukturen sind immer gleich. Von oben nach unten herrscht Willkür. Andersdenkende werden als Querulanten drangsaliert. Kleines Beispiel: Ihre Wohnung wird einfach mal so durchsucht. Ein Grund findet sich immer. Anzeige von irgendwem. Es wird selbstverständlich nichts gefunden. Aber die Bude ist ein Chaos. Das theoretische Recht auf Schadenersatz wird boikotiert. Die Querulanten mal für einige Tage eingesperrtt. Willfähige Staatsanwälte und Beamte gibt es genug. Die sehen ihr Handeln auch noch als Rechtsstaatlich an. In der Regel endet so ein Spielchen über kurz oder lang im Quaos.

Warum schreibe ich so etwas? Wie weit sind wir noch davon entfernt? Ein Beamter hier, der nach seinen Angaben solche Aktionen anordnet, verdeidigt vehement die vom TS genannte Aktion und gibt offen zu, das Schadenersatz nur sehr schwer wenn überhaupt durchzusetzen ist. Die Beamten blockieren und die STAs und die Richter schließen sich dem an. Wie lange dauert es noch, bis Querulanten willkürlich so eine Aktion öfter duchstehen müssen, bis sie endlich einsehen, daß man gegen die Obrigkeit nicht aufmuckt? Scheinbar wiederholt sich die Geschichte immer wieder.

Steven

Geschrieben
Im Beschluß steht in der Regel: "Durchsuchung der Wohnung, Geschäftsräume und Nebenräume zur Auffindung von Sprengstoff!"

Steht dort zur Beschlagnahme der Waffe Nr. xxxxxxx, ist es schon ein Unterschied!

Übergibt er mir die Waffe freiwillig, hat sich die Durchsuchung erledigt, ansonsten wird alles durchsucht, da sie ja nicht sichtbar an der Wand hängen dürfte.

Der Staatsanwalt beantragt den Durchsuchungsbeschluß und der Richter erläßt ihn und darin steht was zu tun ist, bei Waffen und Sprengstoff steht dort dann auch der Hinweis "mit äußerster Vorsicht"!

HAllo Uwe,

da sind wir jetzt schon eher wieder euf einer Straße. Die Rede war von WaffG- Verstößen auf Grund anonymer Hinweise. Wenn sich dann keine irgend anders verankerbare Punkte ergeben, die eine bestimte Tendenz aufzeigen wird jeder, vom StA angefangen bis zu den eingesetzten Kräften, sich erst einmal fragen, ob an dem Sch.... überhaupt etwas dran ist. Und dann zunächst möglichst "schonend" (wie ja im geschilderten Fall auch gegeben) vorgehen.

Da ist das mit dem Versiegeln z.B. hier im Bereich Ffm/Rhein-Main Gebiet noch durchaus ein gangbarer Weg, sonst würde nicht in vielen Fällen eben genau so verfahren.

Ich habe einige Stimmen von Betroffenen im Ohr, die sich über die ganze Aktion sehr aufgeregt haben, das Verhalten der Durchsuchungskräfte aber durch die Bank positiv hervorgehoben und als sehr professionell/menschlich beschrieben haben.

In den letzten Jahren sind mir (schnelles Nachzählen bringt nicht alle zusammen) ca. 40 Fälle bekannt, wo sich jeder Betroffene (alles wegen WaffG) positiv geäußert hat. Nur in einem Fall hat sich jemand "beleidigt" und "schikaniert" gefühlt.

Sprengstoffhunde wurden nur in einem mir bekannten Fall eingesetzt, weil eine Vergangenheit als Sprengmeister vorlag. Selbst bei den bekannten Wiederladern wurde ohne Hunde durchsucht.

Aber das wird wohl der Einsatzleiter auf Grund irgendwelcher Vorgaben aus dem Ministerium entscheiden.

Geschrieben
Hallo

eins muß ich jetzt loswerden:

Ich war schon öfter, teilweise einige Jahre in Staaten, die es mit dem Menschenrecht nicht so genau nehmen. Da wurden Menschen aus willkür getötet. Die herrschende Kaste hatte ein perfides System aufgebaut.

Ich dachte immer, dass alles Gute aus den Staaten komm!

Scheinbar wiederholt sich die Geschichte immer wieder.

Komt mir irgendwie bekannt vor!

Steven

Geschrieben
Da ist das mit dem Versiegeln z.B. hier im Bereich Ffm/Rhein-Main Gebiet noch durchaus ein gangbarer Weg, sonst würde nicht in vielen Fällen eben genau so verfahren.

Mag ja sein, aber ich bezweifle, dass ein Siegel Mitglieder arabischer Großfamilien hier beeindrucken wird!

Selbst bei den bekannten Wiederladern wurde ohne Hunde durchsucht.

Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass mit diesen Hunden wenige Erfahrungen vorliegen.

Ich persönlich nehme gerne den Hund, so brauchen wir nicht alles durchwühlen und verlassen das Objekt mit relativer Ordnung.

Man wird es kaum glauben, aber die Hunde finden auch Waffen, ich hatte schon mehrfach Erfolge, der hat die Waffe sogar im Tresor gefunden.

Aber das wird wohl der Einsatzleiter auf Grund irgendwelcher Vorgaben aus dem Ministerium entscheiden.

Ich habe keine Vorgaben.

Gruß

Uwe

Geschrieben
Da ist das mit dem Versiegeln z.B. hier im Bereich Ffm/Rhein-Main Gebiet noch durchaus ein gangbarer Weg, sonst würde nicht in vielen Fällen eben genau so verfahren.

Sehr bürgerfreundlich, aber rechtlich nicht zwingend geboten und daher kein Ansatzpunkt für andere Betroffene, die Rechtswidrigkeit einer (unmittelbaren) Durchsuchung zu begründen.

Geschrieben
Sehr bürgerfreundlich

Wieso nur "bürgerfreundlich"?

Die Behörden bzw. staatlichen Organe haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit,

bei der Erledigung ihrer Aufgaben (auch solcher!) eine Schadensverursachung zu

vermeiden oder, wenn unvermeidlich, diese zu minimieren!

Wenn Schäden verursacht werden, so ist deren Unvermeidbarkeit bzw. Ausmaß

mit der Maßnahme zu begründen.

Und genau daher greift man zu Maßnahmen wie dem Kontaktieren des "Schlüsselinhabers"

oder der Versiegelung (Siegelbruch ist dann übrigens ein Straftatbestand!).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Und gerade deshalb sollte man bei einer Hausdurchsuchung SOFORT Zeugen hinzuziehen und seinen Anwalt kommen lassen.

Das dürfte in vielen Fällen leicht gesagt aber schwer getan sein!

Bei mir im Haus z.B. ist den ganzen Tag bis auf Einen keiner da. Und wie ich den einzuschätzen gelernt habe, wird der eher sagen "Ich möchte lieber nicht"!

Einen (Familien) Anwalt habe ich nicht. Brauchte ich bisher nicht. Also greife ich zum örtlichen Telefonbuch. Und was höre ich evtl.? "Der Herr Anwalt ist bei Gericht" oder "Der Herr Anwalt ist mit einem Mandanten im Gespräch" usw usf.

Wie lange müsen die Durchsuchungskräfte denn warten, bis ich Zeugen oder Anwalt gefunden habe? Würde ich wirklich mal gerne wissen.

Der obige Ratschlag ist sicher richtig. Aber sicher nicht in jedem Fall praxisnah. Und dann?

Geschrieben
(Siegelbruch ist dann übrigens ein Straftatbestand!).

Gruß,

karlyman

Und ein Brüller bei den Kollegen, wenn die gesuchten Gegenstände beiseitegeschafft wurden!

Beim Staatsanwalt und dem Richter würde es dann ein Stirnrunzeln bei der Prüfung der Strafvereitelung im Amt hervorrufen.

Schadensbegrenzung ist eine Selbstverständlichkeit, dazu gehört aber auch die Vorsorge für die eingesetzten Kollegen!

Kann man immer sicher sein, dass der LWB nicht "durchdreht", wenn die Polizei auftaucht?

Alles schon dagewesen, auch die im Einsatz erschossenen Beamten, sogar ein SEK Beamter in Berlin Neukölln bei der Wohnungsdurchsuchung.

Ich atme jedenfalls nach der Durchsuchung immer durch und bin froh, dass es auf beiden Seiten keine Verletzten gab, das ist wichtiger als ein defektes Türschloß!

Geschrieben
Das dürfte in vielen Fällen leicht gesagt aber schwer getan sein!

Stimmt, zumal der Wohnungsinhaber, also der Verdächtige, in der Regel beim schlagartigen Betreten der Wohnung gefesselt ist.

Bei mir im Haus z.B. ist den ganzen Tag bis auf Einen keiner da. Und wie ich den einzuschätzen gelernt habe, wird der eher sagen "Ich möchte lieber nicht"!

Keiner will mehr Zeuge sein, da er manchmal zu Recht Unannehmlichkeiten fürchtet.

Aber auch der Betroffene selbst will keinen Nachbarn als Zeugen in seiner Wohnung haben.

Einen (Familien) Anwalt habe ich nicht. Brauchte ich bisher nicht. Also greife ich zum örtlichen Telefonbuch. Und was höre ich evtl.? "Der Herr Anwalt ist bei Gericht" oder "Der Herr Anwalt ist mit einem Mandanten im Gespräch" usw usf.

Ich kenne wenige die dann auch sofort auf der "Matte" standen.

Wie lange müsen die Durchsuchungskräfte denn warten, bis ich Zeugen oder Anwalt gefunden habe? Würde ich wirklich mal gerne wissen.

Wenn er mir versichert, dass er in den nächsten 20 - 30 Minuten vor Ort ist, warte ich, aber allerdings in der betreffenden Wohnung unter Beobachtung der Anwesenden!

Der obige Ratschlag ist sicher richtig. Aber sicher nicht in jedem Fall praxisnah. Und dann?

Geschrieben

uwewittenburg:

Wie handhabt Ihr das dann mit Kampfhunden in der Wohnung?

Wir hatten bis vor kurzem einen Bluthund mit der Kampfkraft von ca. 2 Rottweilern...

Den hättet Ihr dann wohl erschießen müssen, denn ein Aufbrechen der Türe hätte er wohl nicht ungestraft gelassen.

Kriegt man dann so einen, mehrere Tausend Euro wertvollen Hund zumindest finanziell ersetzt?

Geschrieben
Kann man immer sicher sein, dass der LWB nicht "durchdreht", wenn die Polizei auftaucht?

Hallo Uwe

bei geschätzten 20 Millionen illegaler Waffen in Deutschland, die sicherlich zum allergrößten Teil bei Nichlegalwaffenbesitzern lagern, ist die Gefahr des Durchdrehens mit einer Schusswaffe bei LWBs sicherlich geringer als bei Nicht-LWBs. Also, erhöhte Vorsicht bei Nichtwaffenbesitzern.

Steven

Geschrieben
uwewittenburg:

Wie handhabt Ihr das dann mit Kampfhunden in der Wohnung?

Wir hatten bis vor kurzem einen Bluthund mit der Kampfkraft von ca. 2 Rottweilern...

Den hättet Ihr dann wohl erschießen müssen, denn ein Aufbrechen der Türe hätte er wohl nicht ungestraft gelassen.

Kriegt man dann so einen, mehrere Tausend Euro wertvollen Hund zumindest finanziell ersetzt?

Beim letzten Mal hat das SEK 8 x mit der PumpGun auf so einen Hund geschossen, er war schwer verletzt und hat überlebt, auf den Kosten ist er sitzengeblieben.

Seine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt, dass er scharfe Waffen hat und den Hund auf die Polizei hetzen will, also blieb keine Wahl!

Es war übrigens eine Falschanzeige aus Rache, wie sich hinterher herausstellte.

Da sie wieder zusammen sind, hat er sie auch nicht verklagt.

Sachen gibt es! :peinlich:

Wir nehmen aber auch Hundefänger mit.

Geschrieben
Sehr bürgerfreundlich, aber rechtlich nicht zwingend geboten und daher kein Ansatzpunkt für andere Betroffene, die Rechtswidrigkeit einer (unmittelbaren) Durchsuchung zu begründen.

Es ging mir nicht darum, eine DS als rechtswidrig hinzustellen. Es ging darum, aufzuzeigen, dass es durchaus auch mildere Mittel geben kann bevor man die Ramme nimmt oder den SD holt.

Auch das Beispiel von Uwe bez. der Großfamilie auf dem Teppich will ich so nicht negieren - vollstes Verständnis, auch wegen der Sprachprobleme. Hier ging es im Ausgangspunkt jedoch um DS bei LWB in D.

Und da würde ich mir eine aufgebrochenen und ohne meine Anwesenheit durchsuchte Wohnung (ohne Nachweis einer Straftat selbstverständlich) NICHT gefallen lassen.

Schon aus Prinzip -ich habe auch mal einen Eid auf diesen Staat bzw. sein GG geleistet und eine solche Maßnahme müsste dann schon sehr gut begründet werden.

Aber: Das soll jeder machen wie er will und die rechtlichen Voraussetzungen interpretieren wie er will. Letztendlich entscheidet der Einsatzleiter. Dieser muss sich dann auch die evtl. unangenehmen Fragen gefallen lassen.

Hier, angeblich im Brennpunkt des Verbrechens in D, sind solche Auswüchse bisher zum Glück sehr selten bekannt geworden. Dass sich immer mal einer in den Medien aufregt ist normal, seltsamerweise wird er dann meist im Jahr darauf verknackt wenn man die Geschichte aus Interesse weiter verfolgt. Damit ist das Thema dann erledigt.

Geschrieben
...

Wie lange müsen die Durchsuchungskräfte denn warten, bis ich Zeugen oder Anwalt gefunden habe? ...

Zeugen ziehen die Hilfsbeamten der Staatsantwalt hinzu und es soll ein(e) Beschäftigte® der Gemeindeverwaltung sein. Nicht Du! Das "Müssen" hängt eher vom Fall ab. Wie es hier schon mehrfach geschrieben wurde, werden Durchsuchungen außer von Uwe i.d.R. von Beamten mit gesundem Menschenverstand, Umsicht und Verantwortungsbewußtsein durchgeführt. Wenn Du Deinen Anwalt hinzuziehen willst, wird die Zeit, die gewartet wird, sicherlich zu 98,5% von der Qualität und der Quantität Deines Kaffees und der Schnittchen abhängen. Sich gemeinsam ein Fußballspiel im Fernsehen anzuschauen, kann auch die Bereitschaft auf Deinen Anwalt zu warten, erhöhen. :AZZANGEL:

Geschrieben
Hier ging es im Ausgangspunkt jedoch um DS bei LWB in D.

Und da würde ich mir eine aufgebrochenen und ohne meine Anwesenheit durchsuchte Wohnung (ohne Nachweis einer Straftat selbstverständlich) NICHT gefallen lassen.

Wenn beim LWB durchsucht wird liegt eine Strafanzeige vor!

Ich kann daher nur jedem LWB raten, dass er seine aktuelle Handynummer bei der Waffenbehörde hinterlegt, dann kann man auch Schadensbegrenzung betreiben, denn so manche Anzeige erfolgt auch durch die Waffenbehörde, daran sollte man auch denken!

Geschrieben
Wie es hier schon mehrfach geschrieben wurde, werden Durchsuchungen außer von Uwe i.d.R. von Beamten mit gesundem Menschenverstand, Umsicht und Verantwortungsbewußtsein durchgeführt.

Du denkst doch nicht ernsthaft, dass die geschilderten Negativbeispiele auf meinem Mist gewachsen sind? :angry2:

Manche sind allerdings Realität und ich durfte mich im "Nachgang" damit beschäftigen.

Wenn Du Deinen Anwalt hinzuziehen willst, wird die Zeit, die gewartet wird, sicherlich zu 98,5% von der Qualität und der Quantität Deines Kaffees und der Schnittchen abhängen. Sich gemeinsam ein Fußballspiel im Fernsehen anzuschauen, kann auch die Bereitschaft auf Deinen Anwalt zu warten, erhöhen. :AZZANGEL:

Noch nie etwas von Bestechung gehört? :gutidee:

Geschrieben
...Ich kann daher nur jedem LWB raten, dass er seine aktuelle Handynummer bei der Waffenbehörde hinterlegt, dann kann man auch Schadensbegrenzung betreiben, denn so manche Anzeige erfolgt auch durch die Waffenbehörde, daran sollte man auch denken!

So ein Schmarrn!

Die Behörde hat doch die Adresse und meinetwegen Emailadresse - also sollten Mail oder Brief doch ausreichen.

Ich möchte beispielsweise nicht irgendwelche Anrufe von meiner Waffenbehörde erhalten.

Wenn die Sauerlandterroristen monatelang beobachtet werden können, dann wird es der Behörde doch möglich sein, die Laufzeit eines (Express-)Briefes abwarten zu können....bevor der Privathaushalt eines jahrelang durchleuchteten Bürgers gestürmt wird!

Da sollte so manche Behörde Augenmaß walten lassen und nicht auf fiese Denunzianten reinfallen.

Geschrieben
So ein Schmarrn!

Die Behörde hat doch die Adresse und meinetwegen Emailadresse - also sollten Mail oder Brief doch ausreichen.

Ich möchte beispielsweise nicht irgendwelche Anrufe von meiner Waffenbehörde erhalten.

Klar ich schicke Dir einen Brief:

"Werter Herr "IMI", wir wollen am kommenden Mitwoch um 06.00 Uhr bei Ihnen eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, da hier eine Anzeige gegen Sie wegen illegalen Waffenbesitzes vorliegt!

Es wäre nett, wenn Sie zu diesem Termin anwesend sind."

Ich lach mich tot, merkst Du eigentlich was das für ein Quatsch ist!

Ich stehe mit einem Beschluß vor Deiner Tür und ich rufe Dich auf Deinem Handy an und gebe Dir 30 Minuten Zeit, wenn Du dann nicht da bist, wird geöffnet!

Wenn die Sauerlandterroristen monatelang beobachtet werden können, dann wird es der Behörde doch möglich sein, die Laufzeit eines (Express-)Briefes abwarten zu können....bevor der Privathaushalt eines jahrelang durchleuchteten Bürgers gestürmt wird!

Ach so?

Wenn ich einen Durchsuchungsbeschluß habe, habe ich lange keinen Beschluß auf TKÜ!

Da sollte so manche Behörde Augenmaß walten lassen und nicht auf fiese Denunzianten reinfallen.

Die Behörde ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen. Wenn der Zeuge wesentliche Fakten benennt und Staatsanwalt und Richter entscheiden, dann ist sicherlich nicht die Behörde darauf hereingefallen, denn wer hat den Ärger und dann die Lauferei?

PS:

Bei Widerruf der Waffenberechtigung wurdest Du mehrfach schriftlich durch die Waffenbehörde kontaktiert.

Irgendwann kommt dann das Einschreiben dass Dein Widerruf unanfechtbar ist und Du wirst aufgefordert Deine Waffen an einen Berechtigten abzugeben oder zu überlassen.

Kommst Du dieser Aufforderung in der gesetzten Frist nicht nach, bist Du kein LWB Besitzer mehr!!!

Der Polizeibeamte kann dann raten, warum er seine Waffen und Munition nicht abgeben wollte?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.