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IGNORED

WG: aus aktuellen Anlass: Dringend Rechtsschutzversicherung abschließen


Dan More

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Von vornherein rechtswidriger Eintrag (welchen Inhalts ?) oder ggf. Eintrag nach § 10 I Ziff. 3 Buchst. b BZRG, der dann im Fortgang (nach Einstellung gemäß § 170 II 1 StPO) rechtswidrig nicht entfernt worden ist?

Ist das wegen geringer Schuld? Wo kann man veranlassen, das so ein ungerechtfertigter Eintrag gelöscht wird?

Geschrieben

Also im Grunde genommen eigentlich- wenn man die 8 Seiten jetzt zusammenfasst- ein ganz normaler Vorgang.

Gabs und gibts immer wieder- einer baut Mist und wenn die StA schonmal dabei ist, nimmt sie den Computer mit. Da werden dann alle egun/ebay/miltaria321 etc. Kontakte abgecheckt und die "interessanteren Kandidaten" bekommen Besuch, weil man einfach mal auf den Busch klopfen möchte.

"Hat dort Waffenzubehör" gekauft reicht wahrscheinlich deswegen schon, weil man ja schließlich nix Genaues nicht weiß und darüber hinaus ja auch noch andere Geschäfte gelaufen sein könnten. Im Nachhinein vielleicht nicht stichhaltig, aber allemale ärgerlich.

Der Typ braucht ja bloß ne Pistole des Typs xy illegal verhökert zu haben, während er das Reservemagazin und die Griffschalen bei eun angeboten und verkauft hat.

Dann fehlt nur noch der Unkundige oder gar Böswillige an der "richtigen" Stelle im Räderwerk und schon brennt die Luft.

Andererseits ist es auch nicht damit getan, im Nebel herumzustochern oder " Herr Lehrer ich weiß was" zu spielen Wenn ich mir die ganzen Therorien auf den zurückliegenden Seiten anschaue, kann man denk ich sagen, daß ein hoher Prozentsatz völlig in die falsche Richtung gingen.

Allein mit den Schlagworten "Waffenhändler + Nürnberg" könnte z.B. leicht ein sehr netter und seriöser Händler (MB) in argen Mißkredit kommen- für Nix und wieder Nix!

Muß das wirklich sein?

Nicht falsch verstehn, ne RSV ist gut und wichtig, keine Frage. Aber zuviel Interpretationsspielraum ist auch shice.

Davon abgesehen fehlt mir bei Stichpunkten wie "LWB mit eigenem Cannabisfeld" sämtliches Mitleid.

Geschrieben
...

Davon abgesehen fehlt mir bei Stichpunkten wie "LWB mit eigenem Cannabisfeld" sämtliches Mitleid.

... wenn es z.B. Öl- oder Textilhanf ist. :rolleyes:

Die Kombination aus eigenem Nutz-Cannabis-Feld und LWB dürfte garade bei den Agronomen gar nicht so selten sein. :AZZANGEL:

Geschrieben

... "lustigerweise" gibt es politische Richtungen die "Hanf für alle" und "Waffen raus aus Privathaushalten" fordern.

In gewisser Weise ist das eine ja nur eine Folge desanderen ...

Wenn alle Bundesbürger bekifft zuhause sitzen, ist der Zugriff auf Schußwaffen natürlich nicht tolerierbar.

Insofern hat das ganze ja schon eine Spät-68er-Logik. :ninja:

Wollen wir wetten, daß der Verstoß gegen das BtMG in diesem Fall eingestellt wird, weil eine ausreichend "harte" Strafe aufgrund der WaffG-Verstöße zu erwarten ist ???

Geschrieben
Ist das wegen geringer Schuld? Wo kann man veranlassen, das so ein ungerechtfertigter Eintrag gelöscht wird?

Nein, § 170 II 1 StPO regelt die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts. Aber auch ein Ermittlungsverfahren, welches gemäß § 153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt worden ist, wird von vornherein nicht in das Bundeszentralregister eingetragen. Unrichtige Eintragungen können beim Bundesamt für Justiz - selbstverständlich ohne einen Rechtsanwalt hinzuziehen zu müssen - reklamiert werden.

Noch einmal zu Beitrag #148, welcher zur Vermeidung von Missverständnissen vielleicht etwas differenzierter hätte ausfallen müssen. Wie dort bereits unter Hinweis auf die MiStra erwähnt, erfolgt eine Mitteilung an die Waffenbehörde seitens der StA erst bei Anklageerhebung, nicht schon in einem früheren Stadium des Ermittlungsverfahrens. Wird das Verfahren eingestellt (also keine Anklageerhebung) , erhält die Waffenbehörde folglich auch keine ("automatische") Mitteilung.

Die Waffenbehörde kann allerdings im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 S.1 Ziff.2 WaffG über eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren erlangen und ggf. gemäß § 5 IV WaffG die Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis aussetzen. Nicht jedoch "ganz schnell (...), selbst wenn nichts dabei heraus kam" die Zuverlässigkeit in Frage stellen und vorhandene waffenrechtliche Erlaubnisse nur aufgrund eines Anfangsverdachts, welcher zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und dem entsprechenden Eintrag im staatsanwaltlichen Verfahrensregister führte, aufheben.

Geschrieben

Wenn aber ein Verfahren eröffnet wurde und dann eingestellt wird kann der Eintrag, wie bewiesen wurde, drin sein. Auch in der Waffenakte. Das ist der Unterschied zwischen sollte und könnte oder Theorie (die mir auch bekannt ist) und Praxis.

Übrigens kann die Ordnungsbehörde auch bei eingestelltem Verfahren die Unzuverlässigkeit annehmen, da sie nicht nach strafrechtlichen, sondern nach ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten arbeitet.

Zitat: " und wenn alle freigesprochen werden, gehen wir von Unzuverlässigkeit aus. Gerichtsentscheide oder die Ansicht der StA interessieren uns nicht!"

Geschrieben
Übrigens kann die Ordnungsbehörde auch bei eingestelltem Verfahren die Unzuverlässigkeit annehmen, da sie nicht nach strafrechtlichen, sondern nach ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten arbeitet.

Grundsätzlich richtig, entschieden bzgl. Einstellung nach § 153a StPO sowie § 153 StPO ("geringe Schuld"). Grundlage meiner Aussage als Reaktion auf Sharps ist allerdings eine Einstellung gemäß § 170 II StPO mit dem Vermerk "unschuldig" oder "kein begründeter Verdacht mehr" gemäß Nr. 88 S.2 RistBV (Achtung, Einstellung nach § 170 II StPO kann auch aus anderen Gründen heraus erfolgen).

Nun ist die Waffenbehörde zwar nicht gehindert, den Sachverhalt nach gefahrenabwehrrechtlichen Gesichtspunkten mit Blick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit trotzdem zu prüfen.

Anders als ggf. in den Fällen der §§ 153, 153a StPO (hier wird eingestellt, es existiert jedoch ein Anknüpfungspunkt für eine ordnungsrechtliche Betrachtung) bleibt bei einer Einstellung nach § 170 II StPO wegen Unschuld aber auch waffenrechtlich im Ergebnis "nichts mehr übrig". Sollte es hier gegenteilige Rechtsprechung geben, ist ein Hinweis auf eine Fundstelle willkommen !

Dass die eine oder andere Behörde in solchen Fällen dem betroffenen LWB (rechtswidrig) dennoch Knüppel zwischen die Beine werfen mag, ist ja unbestritten.

EDIT Und um jetzt die Kurve zurück zum Threadtitel zu kriegen: Eine Rechtsschutzversicherung ist daher sinnvoll ! EDIT

Geschrieben

Hallo

Bei Vorsatz nützt eine RSV überhaupt nicht, es sei man hat einen Zusatztarif abgeschlossen. Es gibt gerade mal zwei bis drei V. die sowas anbieten. Ob die dann auch eintreten bezweifel ich auch noch. Den Anwalt muss man selber bezahlen. Man muss sich schon einen Anwalt suchen der nach der neuen PK-Abrechnung abrechnet.

Anwalt ich schon nach der Hausdurchsuchung sinvoll ob schon nicht bei der Durchsuchung schon Fehler gemacht wurden.

Ausserdem hat fast jede RSV Wartezeiten dann muss die RSV auch noch vorher abgeschlossen sein.

Gruß

  • 2 Monate später...
Geschrieben
Hallo,

wie dem auch sei, ich finde es nicht in Ordnung wenn man gackert und dann kein Ei legt.

In Berzug auf Rechtschutz kann ich nur die DAS empfehlen, leider etwas teurer als andere aber dafür deutlich besser, auch Waffenrecht fällt, zumindest bei meinem Vertrag unter die Leistungen.

Grüße

Joblu

stimmt, die DAS ist tatsächlich teurer. Versuchts doch mal beim Roland Rechtschutz. Das sind die größten Rechtschutzexperten in Europa.... und wenn man das mit den Kanonen privat durchführt, ist es bei fast jeder Gesellschaft mit abgedeckt. Die Ausnahme bildet sich hier nur beim selbständigen Waffenhändler...

Gruß Michi

Geschrieben
Ich kann bei der VdW-Versicherung auch nix mit Strafrecht erkennen.

Na ja.

Ich kann bei der vdW-Versicherung (Zurich Rechtsschutz) überhaupt nicht viel erkennen mit Rechtsschutz.

Strafrecht ist nicht versichert. Ordnungswidrigkeitenrecht ist nicht versichert. Verwaltungsrecht ist erst ab dem Gerichtsstadium versichert, also weder das Verwaltungsverfahren vor der Behörde noch das anschließende Widerspruchsverfahren. Honorarvereinbarung wird sowieso nicht übernommen. Du kannst also (fast) alles selbst zahlen.

Kann man vergessen, diese Versicherung. Wer sich darauf verläßt, ist selbst schuld.

Carcano

Geschrieben

Sehr schön und klar ausgedrückt!

Warum trotz der Möglichkeit, die AGB`s zu lesen, dies den wenigsten auffällt, wird mir immer ein Rätsel bleiben. Genau diese Punkte wurden bereits ganz zu Anfang der RS-Diskussion angeschnitten.

Geschrieben
Na ja.

Ich kann bei der vdW-Versicherung (Zurich Rechtsschutz) überhaupt nicht viel erkennen mit Rechtsschutz.

Strafrecht ist nicht versichert. Ordnungswidrigkeitenrecht ist nicht versichert. Verwaltungsrecht ist erst ab dem Gerichtsstadium versichert, also weder das Verwaltungsverfahren vor der Behörde noch das anschließende Widerspruchsverfahren. Honorarvereinbarung wird sowieso nicht übernommen. Du kannst also (fast) alles selbst zahlen.

Kann man vergessen, diese Versicherung. Wer sich darauf verläßt, ist selbst schuld.

Carcano

ENDLICH!!!...(darum auch vollquote!)... schreibst du mal wonach dich viele sooft gefragt haben. endlich mal klare und deutliche worte ohne juristenkauderwelsch oder "kann doch jeder einfach in den AGBs nachlesen".

danke danke danke!

so hab das jetzt endlich auch ich als NICHT-jurist verstanden!

gruß alzi

Geschrieben

Also ich hab eine RS-Versicherung bei der Allianz abgeschlossen, vor allem auch wegen dem Familien- u. Verkehrsrechtschutz. Bis auf Vorsatz oder Straftat sind alle Kosten mit drin, von der telef. Erstberatung bis zum Schluß.

Geschrieben

Stimmt! Der Vorwurf wird nahezu immer auf Vorsatz lauten. Dann ist Essig mit RS. Also genau!!! die ABG`s lesen und ein Beratungsgespräch vereinbaren. Vorher gezielte Fragen notieren, die Antworten ebenfalls. Dann den Vertrag vorlegen lassen und die fraglichen Punkte vom Berater ausweisen lassen. MAN MUSS DAS GESAGTE DORT AUCH LESEN KÖNNEN!

Zur Sicherheit die Fragen mit Nummern versehen, die Antworten mit gleicher Nummer, diese Nummern im Vertrag bei den entsprechenden Punkten eintragen lassen.

Mein Berate hat zwar dumm geschaut, dann aber sehr schnell den Sinn verstanden.

Wenn man seriös beraten wird, sollte das kein Problem sein.

Geschrieben
ENDLICH!!!.... schreibst du mal wonach dich viele sooft gefragt haben. endlich mal klare und deutliche worte ohne juristenkauderwelsch ...

Den weit herausragenden Stellenwert von carcano als Fachanwalt wirst Du erst dann richtig ermessen können, wenn er Dich vor Gericht vertritt.

Wer mehr zum Thema wissen will, sollte an den jährlichen Hauptversammlungen des vdw teilnehmen und die Frage nach dem Verbleib der Mitgliedbeiträge stellen. Wie war das in der Sesamstrasse? "Wer nicht fragt bleibt dumm"!

Mit Schönneuemjahres-Gruß

W. Seel

Geschrieben

Bei meiner (DAS) ja. Aber was nützt eine RS-Versicherung, wenn Straftaten oder Vorsatz wie bei Jofa 72 ausgeklammert sind?

Denkt doch mal drüber nach! Was wird mir vorgeworfen wenn es um das WaffG geht?

Wird mir von beginn an Fahrlässigkeit unterstellt?

Endet alles nach der Abarbeitung der Strafrechtlichen Seite? Oder beginnt erst dann der richtige Eiertanz?

Als Fachmann hat carcano doch nun wirklich mehrfach alles wesentliche dargelegt!

Etwas Zeit investieren und sich kümmern muss man schon selbst - und auch etwas mehr als 100,-/Jahr hinlegen. Dazu sollte man mal überlegen, was EINE Std. eines guten RA kostet plus ein oder zwei Schreiben. Von einem Verfahren bis zum Ende gar nicht zu reden.

Für euere Schätzchen kann nichts gut genug sein - was ist mit euch selbst?

Edith meint, für die Kosten meines RS könnte ich mir jährlich ein neues (kleines) Spielzeug kaufen - ohne kann es sehr schnell gehen, dass ich gar nichts mehr kaufen darf und alles was ich habe weg ist. Und ich einige 10 k Kosten zusätzlich abdrücken muss. Und den ganzen Mist meiner Familie erklären (Urlaub/Auto/Schulfreizeit fällt aus) oder meiner Bank.

Geschrieben

Bei der RS von D.A.S. gibt es einen Spezial-Strafrechtschutz, für etwa 44 Euro dazu. Dann wird auch bei dem Vorwurf auf Vorsatz gezahlt. Man muss es aber zurück zahlen, wenn man auch wegen Vorwurf verurteilt wird. Ich habs dazu genommen.

Geschrieben

Interessant ist auch für Selbstständige der umfassende RS inkl. Familie/Mietrecht und Verkehr.

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