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IGNORED

WG: aus aktuellen Anlass: Dringend Rechtsschutzversicherung abschließen


Dan More

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Es gibt auch über das Abonnement der Zeitschrift DWJ die Möglichkeit, ein Rechtschutzversicherung abzuschließen, die den Waffenbereich mit umfasst. Versicherer ist D.A.S. Preis und Leistung kenne ich bisher nicht, werde aber mal sehen was so eine Rundum-Sorglos-Alles-Rechschutz kostet.

Ich habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen. Im Tarif Rechtschutz Optimal, den ich seit langen schon habe, sind alle Themen rund um das Verwaltungsrecht und Ordnungswiedrigkeitsrecht gedeckt.

Mir wurde bestätigt, dass in dieses Fällen das Waffenrecht mit dazuzählt.

Sie wären mir sogar behilflich einen Fachanwalt zu finden......

Fertig aus die Laube!

Ach ja, Versicherer ist die Victoria bzw. D.A.S.

Ich weis zwar, dass die Victoria/D.A.S nicht zu den billigsten Versicherern gehört, ich weis aber auch, dass ich bislang noch keinerlei Probleme bei der Übernahme von Schäden jeglicher Art hatte und ich habe alle meine Versicherungen bei denen. Egal ob Haftpflich, Hausrat, Wohngebäude, etc. mir wurde noch keine Versicherung wegen einem Schadensfall gekündigt und jeder Schaden wurde anstandslos, sofern eine Haftung erforderlich und rechtens war, übernommen.

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Ich habe gerade meine RS-Versicherung (ARAG) angerufen und dort

gefragt, ob bei mir waffenrechtliche Dinge mitversichert wären.

Dort habe ich das Komplettrechtsschutzpaket "Privat/Beruf/Verkehr/Miete".

Aber die Auskunft war eben leider negativ... :traurig_16:

Waffenrechtliche Angelegenheiten werden von der ARAG nicht übernommen

und können dort auch nicht versichert werden.

Deshalb bleibt einem LWB nur eine spezielle Versicherung abzuschließen...

Die Auskunft ist falsch, habe ich soeben nachgefragt.

Das Problem ist eben bei der Begehung von Vorsatztaten, die werden wohl von keiner Versicherung abgedeckt, aber Waffenrecht ist bei der ARAG mit drin.

Das Problem wird sein, dass Du Dir nicht fahrlässig eine Kriegswaffe zulegen kannst!

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Die Auskunft ist falsch, habe ich soeben nachgefragt.

Das Problem ist eben bei der Begehung von Vorsatztaten, die werden wohl von keiner Versicherung abgedeckt, aber Waffenrecht ist bei der ARAG mit drin.

Das Problem wird sein, dass Du Dir nicht fahrlässig eine Kriegswaffe zulegen kannst!

Richtig, aber das ist meist auf das Strafrecht bezogen.

Und ich Denke da wird es das ein oder andere Klärungspotential noch geben, da ja die verstoße gegen die Aufbewahrungsvorschriften, als Straftatbestand geahndet werden können/sollen.

Und da stellt sich dann wohla uch die Frage, ob die bisherigen Waffenrechtschutzversicherungen dieses Tatbestand mit abdecken.

Ist nur so ein Gedankengang.

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Richtig, aber das ist meist auf das Strafrecht bezogen.

Und ich Denke da wird es das ein oder andere Klärungspotential noch geben, da ja die verstoße gegen die Aufbewahrungsvorschriften, als Straftatbestand geahndet werden können/sollen.

Richtig, Verstoß wird zur Straftat!

Und da stellt sich dann wohla uch die Frage, ob die bisherigen Waffenrechtschutzversicherungen dieses Tatbestand mit abdecken.

Ist nur so ein Gedankengang.

Wenn der vorgeworfene Verstoß ordnungswirdrig und strafrechtlich begangen werden kann, dann ja.

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VORWURF VON VORSATZ IST BEI DER ÖRAG MITVERSICHERT !!!

was ich bisher bei keiner anderen gesehen habe!

auch die anderen unten aufgelisteten leistungen sind wirklich TOP!

ich hab mir gerade mal die versicherungsbedingungen der ÖRAG rechtsschutz vom forum waffenrecht angeschaut und bin recht positiv überrascht.

1. sie bezahlt schon die anwaltskosten bei tätigkeiten mit verwaltungsbehörden. das ist selten, meistens (wie auch der der RS vom vdw) wird erst bezahlt wenn der vorgang bei einem verwaltungsgericht gelandet ist, bis dahin kann der fall schon viel geld gekostet haben.

2. der vorwurf einer vorsätzlicher begehung ist mitversichert, solange keine rechtskräftige verurteilung wegen vorsatzes erfolgt. auch das ist sehr selten, normal ist leider das bei dem vorwurf von vorsatz sofort die leistung versagt wird und erst wenn der vorwurf rechtskräftig verneint wird zahlen die versicherungen rückwirkend. man muss also erst einmal in vorkasse treten (wenn man es sich leisten kann).

in den online zugänglichen unterlagen der rs vom vdw, waren die bedingungen diesbezüglich nicht aufgeführt. zur regelung in dem vdw vertrag kann ich also nichts sagen.

3. weiter gibt es bei der ÖRAG auch eine regelung bezüglich der kosten einer honorarvereinbarung, üblich sind nur die kosten einer gesetzlichen vergütung. wobei die honorarvereinbarung wohl nur in bestimmten fällen möglich ist. eine auflage ist z.b. das die örag den rechtsanwalt benennt. es gibt hierzu noch weitere regelungen, nur leider fehlen in meinen unterlagen ein paar klauseln und ich kann die bestimmungen nicht nachlesen. mache mich die tage aber mal schlau mit welchen bedingungen die honorarvereinbarung noch verknüpft ist.

auch hierzu war in den wenigen vdw online unterlagen nix zu finden.

es scheint aber schon so zu sein das die versicherungsbedingungen der ÖRAG deutlich verbraucherfreundlicher sind als die des VdW also von der züricher.

gruss dobe

edit:

zu punkt 3 (vorsatz) ist zu erwähnen das sehr, sehr viele rechtschutzversicherungen leider auch NICHT nachträglich die kosten übernehmen, sondern sogar bei einem freispruch die leistung verwehren wenn ursprünglich der vorwurf von vorsatz vorhanden war!!!

was die ÖRAG leistung noch besser aussehen lässt.

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VORWURF VON VORSATZ IST BEI DER ÖRAG MITVERSICHERT !!!

was ich bisher bei keiner anderen gesehen habe!

auch die anderen unten aufgelisteten leistungen sind wirklich TOP!

edit:

zu punkt 3 (vorsatz) ist zu erwähnen das sehr, sehr viele rechtschutzversicherungen leider auch NICHT nachträglich die kosten übernehmen, sondern sogar bei einem freispruch die leistung verwehren wenn ursprünglich der vorwurf von vorsatz vorhanden war!!!

was die ÖRAG leistung noch besser aussehen lässt.

Die ÖRAG geht in Vorleistung beim einem vorsätzlichen Tatvorwurf, fordert aber bei einer rechtskräftigen Verurteilung diese zurück.

Richtig wäre eine Mitgliedschaft im FWR und dann die dazugehörige Rechtsschutzpolice bei der ÖRAG, dann bist Du auf der richtigen Seite.

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Wenn ich vorsätzlich eine Sportwaffe erwerbe, welche durch mich nicht zu vertretende

Umstände nachträglich als Kriegswaffe eingestuft wird?

Steht irgendwo im Waffengesetz, dass eine Tat fahrlässig begangen werden kann?

Tja, das geht VIEL leichter als Du Dir vorstellen kannst!!!

Grüße

Iggy

Jepp,

aber Du kannst Dir nicht meine Vorstellungskraft vorstellen! :rolleyes:

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Die Auskunft ist falsch, habe ich soeben nachgefragt.

Das Problem ist eben bei der Begehung von Vorsatztaten, die werden wohl von keiner Versicherung abgedeckt, aber Waffenrecht ist bei der ARAG mit drin.

OK...

Ich werde heute mal schriftlich bei der ARAG des wegen nachfragen.

Telefonisch hatte mir die SB das jedenfalls verneint...

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Hallo,

wie dem auch sei, ich finde es nicht in Ordnung wenn man gackert und dann kein Ei legt.

In Berzug auf Rechtschutz kann ich nur die DAS empfehlen, leider etwas teurer als andere aber dafür deutlich besser, auch Waffenrecht fällt, zumindest bei meinem Vertrag unter die Leistungen.

Grüße

Joblu

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Hallo,

wie dem auch sei, ich finde es nicht in Ordnung wenn man gackert und dann kein Ei legt.

In Berzug auf Rechtschutz kann ich nur die DAS empfehlen, leider etwas teurer als andere aber dafür deutlich besser, auch Waffenrecht fällt, zumindest bei meinem Vertrag unter die Leistungen.

Grüße

Joblu

Wie weiter vorne erwähnt, kann ich das bestätigen.

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OK...

Ich werde heute mal schriftlich bei der ARAG des wegen nachfragen.

Telefonisch hatte mir die SB das jedenfalls verneint...

Mir hat der Rechtsberater an der ARAG-Hotline auch gesagt ... Vorsatz nein; Fahrlässigkeit ja ...

Aber wir waren uns einig, wenn der Nachbar dich anscheisst weil Du ein "M16" putzt und gegen Dich

wegen KWKG ermittelt wird hast Du Pech gehabt.

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Wie weiter vorne erwähnt, kann ich das bestätigen.

Ich ebenfalls, ich hatte es bereits vor Monaten in den betreffenden Freds so mitgeteilt. Wenn man rechnet, was eine normale RV kostet, die Zusatzpakete hinzunimmt - dann ist der Preisunterschied nicht mher so gewaltig. Ich habe die Optimun/Gold/wie auch immer und da ist alles einschl. der im Haushalt lebenden Personen, alle Miet- und Eigentumsobjekte, alle Fahrzeuge usw. UND DAS WAFFG, auch bei Vorsatz, mitversichert. Stellt sich allerdings (wie bei allen Versicherungen) heraus, dass der Vorwurf des Vorsatzes berechtigt war, muss man zurückzahlen. Aber, und das ist wichtig, sie übernehmen erst einmal.

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noch mal ganz langsam geschrieben:

"waffenrecht" ist in nahezu allen rsv mitversichert die verwaltungsrecht abdecken. das ist keine besonders ungewöhnliche leistung und ist eigentlich bei den vollversicherungen schon 0815 standard.

aber:

1. üblich ist das die "normalen" rsv erst bei verwaltungsgericht zahlt! die FWR ÖRAG zahlt schon bei anwaltlichen tätigkeiten mit verwaltungsbehörden! diese leistung ist wichtig, selten und sehr viel geld wert, euer geld!

2. üblich bei "normalen" voll-rsv ist das SOFORT!!! bei dem vorwurf von vorsatz die kasse dicht gemacht wird! ihr steht dann absolut OHNE rsv da und müsst hoffen genug geld auf dem konto zu haben um euch zu wehren.

eventuell aber eher selten wird nachträglich von der rsv gezahlt wenn ihr eure unschuld auf eigene rechnug vor gericht bewiesen habt. in den meisten fällen wird aber SOGAR nach bewiesener unschuld des vosatzes NICHT gezahlt, weil es GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen ist (egal wie der fall endet)!

die FWR ÖRAG ist meines wissens nach (ich lasse mich da gerne eines besseren belehren) die z.z. einzige rsv die sogar bei vorsatz alle leistungen weiter zahlt! wird die unschuld dann vor gericht bewiesen ist alles OK, werdet ihr aber schuldig gesprochen müsst ihr die leistung zurück zahlen.

diese regelung ist EXTREM verbraucherfreundlich und absolut TOP!

3. üblich bei allen "normalen" voll-rsv ist eine gesetzliche vergütung für den rechtsanwalt. bei der FWR ÖRAG kann mit dem anwalt eine honorarvereinbarung gemacht werden, auch das ist eine absolute seltenheit in diesem bereich (wenn auch die honorarvereinbarung an bedingungen geknüpft ist, so ist sie grundsätzlich möglich).

ich selber habe eine wirklich sehr gute vollversicherung bei der AdvoCard, sogar mit leistungen bei forderungsausfall von geschäftspartnern (was sehr selten ist) ABER ich habe trotzdem die FWR ÖRAG, da mir bewusst ist wie wichtig die oben genannten punkte sind und normale rechtschutzversicherungen diese eben nicht abdecken.

wenn ihr also bei euren rsv fragt, fragt richtig und speziell nach den obigen punkten!

gruss dobe

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...

wenn ihr also bei euren rsv fragt, fragt richtig und speziell nach den obigen punkten!

Falls jemand keine RSV hat sollte man auch seinen Anwalt fragen mit welchen er was für Erfahrungen gemacht hat -es gibt einige schwarze Schafe die auf dem Papier sehr gut aussehen.....

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solche test wurden schon mehrfach von FINAZTEST gemacht. anwälte wurden gefragt mit welchen rsv sie die besten erfahrungen gemacht haben, welche sich am wenigsten einmischen, am schnellsten die leistung zusagen und letztendlich auch zahlen.

auf platz 1. war meines wissens nach immer die AdvoCard

ich glaube ich hab noch ne ausgabe mit so nem test im keller liegen.

gruss dobe

edit:

AdvoCard hat aber keine spezielle "waffenrechtschutz" wie die FWR ÖRAG

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Freunde von mir, ja ich habe auch welche... :rolleyes: , hatten einen kleinen Haftpflichtschaden in Höhe von ca. € 120,-. Versichert waren sie bei einer Direktversicherung, halt weil günstig.

Der Schaden wurde beglichen, der Vertrag den AGB`s entsprechend gekündigt.

Meine Kinder haben eine Trockenmauer beschädigt. Schaden ca. € 1.200,-

Schaden wurde beglichen, Versischerung läuft weiter.

Meine Frau hatte einen Rechtsstreit mit ihrem damalogen Arbeitgeber. Fall ist bis vor Gericht gegangen und somit mehrere Tausend Euro gekostet. Versicherung läuft noch weiter.

Ich hatte einen Rechtsstreit wegen einen KFZ-Unfalls mit Fahrerflucht (ich war der gschädigte).

Rechtschutzversicherung hat den Fall anstandslos bezahlt und sie läuft noch immer.

Die Kosten, die ich für meine Haftpflicht undRechtschutzversicehrung bislang bezahlt habe, habe ich bereits doppelt und dreifach wieder reingeholt.

Meine philosophie ist, ich zahle lieber ein paar Euros mehr für die Versicherung, habe aber dafür einen kompetenten Ansprechpartner (mein Versicherungvertreter der Generalagentur) und eine Versicherung, die Schäden übernimmt, ohne wenn und aber und ohne im Nachgang die Verträge zu kündigen.

Aber das ist meine persöhnliche Meinung und soll keinesfalls bedeuten, dass kleine Versicherungen negativ behaftet sind.

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Naja teuer ist nicht gleich gut. Ich habe auch schon folgendes erlebt:

rsv günstig&direkt: Klage ziemlich aussichtslos, Streitwert >5.000 Euro, sofortige deckungszusage für 1. Instanz

rsv teuer: Klage mehr als sicher, Streitwert ca. 4.000 , Deckungszusage wird erstmal (man könnte fast denken pauschal) abgelehnt.

Es geht nichts über eine umfassende und objektive Beratung bei mehreren, unabhängigen Stellen u. Personen (das gilt für alle Versicherungs- und Finanzbereiche). Am wenigsten traue ich den unabhängigen Verlagen, Versicherungen und Kanzleien :)

Aber langsam wirds OT.

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Aber langsam wirds OT.

Wieso denn? Der Threadursprung bezieht sich doch auf die Rechtschutzversicherung.

Und da wir die Fakten und Gründe noch nichth genannt bekommen können, ich habe mich ja da mit abgefunden, diskutieren wir eben über die jeweiligen Versicherungen.

Ist doch auch ein sinnvolles Thema, oder etwa nicht?

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Da man ja nicht "NUR" LWB ist, spielen natürlich auch die anderen Punkte eines Paketes eine gewichtige Rolle. Hier ist jeder aufgefordert, einfach zu vergleichen. Das geht nicht in Minuten, ich habe wochenlang verglichen und gerechnet. Am Ende hab ich mich für die von mir gewählte entschieden.

Bin sehr zufrieden. Ein Anruf- max. 2 Std. später habe ich eine RA der Versciherung zum ersten Sondierungsgespräch am Rohr. Hae ich einen Anwalt - ok. Brauche ich einen - empfehlen sie mir ihre Vertragspartner in dem speziellen Fall.

Wenn man dann alle Pakete die normalerweise einzeln angeboten bzw. gebucht werden zusammenrechnet, ist man schnell bei 500,- bis 600/Jahr. Da machen 50,- mehr bei sehr gutem Service nichts mehr aus.

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Wasn los?!

Was macht Ihr hier für ne Geheimniskrämerei?

Hortet Lebensmittel und Benzin - es kann jeden von Euch treffen!

Hat ein bischen was von Kindergarten : ich weiß was, was Du nicht weist!

Ich bin Jäger und besitze keine Halbautomaten - kann es mich trotzdem treffen?

Würd mich jetzt doch mal interessieren, worum es geht.

Namen und persönliche Details interessieren nicht, neutrale Fakten hingegen schon.

Also, warum nicht das Kind beim Namen nennen - oder zumindest den Namen der Waffe?

Bluemerle

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