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IGNORED

Soldaten: Risiko Taschenmesser


Zeb Carter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Glaubt ihr, mien alter Herr legt mit 77 sein Einhandmesser jetzt nach 25 Jahren in die Schublade und versucht mit seinen kaputtgeschafften und -operierten Händen wieder sein Kneipchen aufzupiddeln?

Auf die neuen Vorschriften angesprochen hat er mir stumm den Vogel gezeigt. Zu Recht.

Die aprilscherzverdächtige "Einhand"-Regelung (anders kann man das Gesetz, besonders bei Kenntnis seiner Entstehung,

nicht nennen...) interessiert nach meiner Erfahrung seit 01.04.08 die "Normalmesserbesitzer" ziemlich wenig bis gar nicht.

Sie geht ihnen buchstäblich "am Hintern vorbei".

Ernstgenommen, diskutiert, gefürchtet (wie auch immer...) wird diese lachhafte "Taschenmesserles-Vorschrift"

meist nur durch die waffenrechtlich sowieso beschlagenen WBK-Besitzer. Aus bekannten Gründen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Nun genau aus diesem Grunde haben die bei uns das Waffg rückverändert so das Einhandmesser nicht mehr vorboten sind. Die Armee hat so lange gewartet bis das neue Gesetz in kraft war um diese Messer auszugeben.

Kein Wunder.

Die Schweiz ist ja - im Gegensatz zu ihrem großen nördlichen Nachbarn - noch eine echte Republik.

Geschrieben
Die aprilscherzverdächtige "Einhand"-Regelung (anders kann man das Gesetz, besonders bei Kenntnis seiner Entstehung,

nicht nennen...) interessiert nach meiner Erfahrung seit 01.04.08 die "Normalmesserbesitzer" ziemlich wenig bis gar nicht.

Sie geht ihnen buchstäblich "am Hintern vorbei".

Ernstgenommen, diskutiert, gefürchtet (wie auch immer...) wird diese lachhafte "Taschenmesserles-Vorschrift"

meist nur durch die waffenrechtlich sowieso beschlagenen WBK-Besitzer. Aus bekannten Gründen.

Gruß,

karlyman

Deswegen werden diese "Normalmesserbesitzer" dann ja auch erfahren was es bedeutet, eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung darzustellen.

Siehe andere Beiträge.

Geschrieben
Kann ich das Schreiben des BMVG mal haben ?

Bitte um Kommentare

Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister,

mit vollkommenem Unverständnis sehe ich die Stellungnahme Ihres Ministeriums zur dienstlichen Ausstattung von Soldaten mit Taschenmessern und damit einhergehenden Verstoß gegen das Waffengesetz vor mir.

Zitat:

Welche Stellungnahme aus dem BMVg meinst du? Mir ist keine bekannt. Es gibt ein Rundschreiben welches darauf hinweist, dass man beim Schließen des Messer aufpassen soll, um sich die Finger nicht einzuklemmen. Das ist alles.

Geschrieben
Kann ich das Schreiben des BMVG mal haben ?

Entwurf eines offenen Briefes an den Bundesminister der Verteidigung:

Wenn ich den Threadanfang richtig verstehe, entstammt die Aussage dem BundesINNENministerium und nicht dem für Verteidigung. Macht es nicht besser, ist aber vielleicht für Dein Anschreiben relevant.

Geschrieben
Wenn ich den Threadanfang richtig verstehe, entstammt die Aussage dem BundesINNENministerium und nicht dem für Verteidigung. Macht es nicht besser, ist aber vielleicht für Dein Anschreiben relevant.

Danke. Was haltet Ihr denn von dem ganzen, mit Kopie an Bild, Süddeutsche, Zeit, FAZ, etc ...

Soll ja ein offener Brief werden ...

Geschrieben

Einzig interessant finde ich, dass unsere Regierung der Meinung ist, dass die Soldaten zum Sterben und Töten alt genug sind.

Um ein Taschenmesser bei sich zu führen aber nicht.

Das Durchschnittsalter der gefallenen amerikanischen Soldaten in Vietnam war 19 Jahre.

Wäre in einem neuen Krieg bei uns nicht anders.

Eine Frage schreit mich förmlich an:

iWarum schickt denn die Regierung unseres Landes junge und charakterlich noch nicht gefestigte Bürger zum Töten und Sterben ins Ausland ?

Geschrieben
Vielleicht eben genau deswegen?

Leider paßt das eben irgendwie - nur in dem Alter hat man noch das Gefühl, nahezu unsterblich und unbesiegbar zu sein.

Gibt da irgendwo - muß mal suchen - so einen passenden Bericht über junge Amerikaner, die am D-Day die Küste stürmen sollten. Sie wurden wohl darauf vorbereitet, dass bis zu 80% von ihnen fallen könnten. Der Blick der Jungs ging nach rechts und links mit dem Gedanken: Die armen Schweine.

Mag ja auch eine Annekdote sein - aber ich denke, da ist wohl was dran :unsure:

Geschrieben
Vielleicht eben genau deswegen?

Bingo !

Du hast es kapiert.

Geschrieben
Danke. Was haltet Ihr denn von dem ganzen, mit Kopie an Bild, Süddeutsche, Zeit, FAZ, etc ...

Soll ja ein offener Brief werden ...

Netter Brief,

aber wenn ich was dazu sagen darf:

Zu aufgeblasen und zu pathetisch.

Wird so nicht ernst genommen.

Stelle ganz nüchtern den Sachverhalt fest und anschließend die entscheidende Frage.

Hat trocken und sachlich ungemein mehr Wirkung.

P.S.

Wo kommt das Schreiben her, vom IM?

Also Schäuble ?

aw.de wäre auch ein dankbares Forum für solch eine Frage !

Geschrieben
Danke. Was haltet Ihr denn von dem ganzen, mit Kopie an Bild, Süddeutsche, Zeit, FAZ, etc ...

Soll ja ein offener Brief werden ...

Ich habe heute Mittag nachstehendes an meinen Bundestagsabgeordneten geschrieben: (Zu Ton und Anrede sei gesagt, dass ich acht Jahre mit ihm Kommunalpolitik gemacht habe. Das ganze bezieht sich auf seine Antwort zur Einführung des 42a und das dort genannte Augenmaß der Exekutive.)

Lieber ,

tut mir Leid Dich schon wieder nerven zu müssen, aber ich habe mir eben nochmal Deine Antwort zum §42a (Führen von Einhandmessern) durchgelesen in der z.B. von Angemessenheit gesprochen wird.

Wie passt das mit dem derzeitigen Vorgehen gegen Bundeswehrsoldaten zusammen, die das Standardtaschenmersser auf dem Rückweg vom Dienst nach Hause (in Uniform) tragen? Nach meiner Lesart eindeutig im Zusammenhang mit der Berufsausübung! Wenn das bereits ein ahndungswürdiger Verstoß ist - wie sieht es dann mit Jägern auf dem Weg zur Jagd aus, was ist mit den Rettungsmessern bei Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zum Einsatz?

(Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...taschenmesser/)

Wenn die zitierten Passagen tatsächlich aus dem Bundesinnenministerium stammen, finde ich folgenden Passus auch ziemlich unerträglich: "Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen."

- Dienst in Afganistan ok?

- Wache mit dem Sturmgewehr ok?

- Für das Taschenmesser auf dem Heimweg charakterlich noch nicht gefestigt genug? Mal ehrlich - wo lassen Leute die sowas schreiben bitte denken?

Viele Grüße,

Dein Hartmut.

PS: Meine Frau und ich haben die Rettungsmesser nicht mehr im Auto - wir werden gegebenenfalls wenn wir irgendwo erste Hilfe leisten wollen das Fenster des Unfallwagens mit dem Radmutternschlüssel einschlagen. Ist zwar für die Insassen eher gefährlich als der Glasbrecher des Einhandmessers, aber wenns der inneren Sicherheit dient... Sorry, aber ich kann die ganzen Diskussionen nur noch mit einer gehörigen Portion Ironie ertragen - von wem kam noch gleich der Satz: "Lasst uns mehr Freiheit wagen!" ? (Der Untertitel der Regierungserklärung unserer Kanzlerin war übrigens: "Es gilt das gesprochene Wort!")

Geschrieben
War es nicht so, dass bei der Anfangsdiskussion um das Trageverbot für bestimmte Messer von Seiten der Befürworter und Beschwichtiger als Argument kam, man gebe der Polizei ja nur eine Handhabe gegen "ihre Pappenheimer"?

So hat mir ein Bundespolizist auch mal das Hamburger "Waffenverbot" erklärt. "Du brauchst keine Angst zu haben, wenn Du mit Deinem Schweizermesser auf den Kiez gehst, wir kontrollieren nur ganz bestimmte Leute".

So sehr ich verstehen kann, dass die Polizei sich oft eine besere Handhabe wünscht:

Aus demokratischer Sicht ist das absoluter Wahnsinn. Denn was hier "Ermessensspielraum" genannt wird, ist in Wirklichkeit geplante Willkür. Da wird ein Gesetz gemacht, und dabei hat man angeblich im Hinterkopf, es z.B. nur bei jungen Ausländern und Fussballhooligans anzuwenden, während man davon ausgeht, dass der Rest unbehelligt gegen das Gesetz verstossen kann.

Geschrieben

Leute, ich glaube ihr seid jetzt alle ein wenig auf dem falschen Dampfer!

Die Stellungnahme (edit: an die) Wehrverwaltung sagt nicht, dass diese Einsatzmesser nicht geführt werden dürfen, sondern sie besagt lediglich, dass es wegen der unklaren Rechtslage besser wäre, wenn diese Gegenstände (die ja auch Eigentum der Bundeswehr sind) nicht mehr mit nach Hause genommen werden.

Den Satz mit den "nicht gefestigten Charakteren" kann man halt auch dahingehend interpretieren, das die Bundeswehr (völlig zu Recht!) die Beschlagnahme von Bundeswehreigentum verhindern möchte, falls der ein oder andere Soldat auf dem Heimweg (z.b. bei einer Rangelei im Zug) mit so einem Messer aufgegriffen wird und dieses dann von der Polizei beschlagnahmt wird.

Eine solche Anordnung kann man durchaus auch als Fürsorgemassnahme der BW gegenüber ihren Soldaten verstehen, denn sie würde die Soldaten schiesslich auch vor unötigen Rechtsstreitigkeiten schützen.

Geschrieben

Gesetze gelten für Alle gleich.

Wer entscheidet denn dann wer kontrolliert wird und wer nicht ?

Wer entscheidet wer gut und wer böse ist ?

Die Polizei vor Ort - lachhaft !

"Vier Beine guuuuuut, zwei Beine schleeeeeecht!"

Hatten wir alles schon.

Geschrieben
Leute, ich glaube ihr seid jetzt alle ein wenig auf dem falschen Dampfer!

...

Hi Harris, sorry aber das bist leider Du.

Scheiss auf die Messer (auch wenn mir die Regelung auf den Sack geht).

Es geht darum, dass das IM sagt, dass die Soldaten "zu jung und charakterlich noch nicht gefestigt" seien um Taschenmesser zu führen.

Um für´s Vaterland zu sterben und zu töten sind sie aber alt genug ?

Geschrieben
Die Stellungnahme der Wehrverwaltung (vor edith Reservistenverbandes) sagt nicht,

Vielleicht klären wir erstmal von Wem und an Wen dieses Schreiben tatsächlich ist. Meiner Lesart nach wurde es vom BMI an Bundesamt für Wehrverwaltung geschrieben. Einen Quellenbeleg habe ich leider nicht gesehen.

Geschrieben
Wer entscheidet denn dann wer kontrolliert wird und wer nicht ?

Wer entscheidet wer gut und wer böse ist ?

Die Polizei vor Ort - lachhaft !

Ich glaube nicht, dass ein unaufälliger Soldat überhaupt kontrolliert werden würde. Und selbst wenn...dann würde dies wohl in 99% aller Fälle folgenlos bleiben.

Aber.

Sollte ein Soldat zum Beispiel auf der Heimfahrt alkoholisiert im Zug randalieren (gabs schon oft genug!) dann würde hier sehr wohl ein Grund für einschreitende Polizeibeamte bestehen, ein eventuell mitgeführtes Messer zu beschlagnahmen.

Hier würde dann praktisch BW Eigentum konfisziert.

Man kann der Bundeswehr halt nicht verübeln, dass sie die eventuelle Beschlagnahme ihres Eigentums verhindern möchte!

Andersherum sieht es aus, wenn das Messer Privateigentum des Soldaten ist. Dann kann der Soldat damit selbstverständlich nach Dienstschluss machen was er will.

Geschrieben
Vielleicht klären wir erstmal von Wem und an Wen dieses Schreiben tatsächlich ist. Meiner Lesart nach wurde es vom BMI an Bundesamt für Wehrverwaltung geschrieben. Einen Quellenbeleg habe ich leider nicht gesehen.

Sorry, hast Recht!

Aber in Anbetracht der hier geführten Diskussion ist dies erstmal nebensächlich.

Tatsache ist: Hier geht es wohl augenscheinlich erstmal um BW verwaltungsinterne Abläufe und nicht darum, das die Soldaten "entmündigt" werden sollen.

Geschrieben
Nur nicht führren

Warum nicht?

Wenn er direkt danach zum Pilzesuchen in den Wald geht. Das ist dann seine Privatangelegenheit und eine Frage, ob er diesen Grund als ausreichend für das Führen den kontrollierenden Beamten erklären kann.

Wie unklar die Rechtslage hier ist, das wissen wir ja nicht erst seit gestern!

Geschrieben
Wenn er direkt danach zum Pilzesuchen in den Wald geht. Das ist dann seine Privatangelegenheit und eine Frage, ob er diesen Grund als ausreichend für das Führen den kontrollierenden Beamten

Wenn er sein Dienstliches Messer nur während des Dienstes führen darf, dann darf er sein Pilzmesser auch nur während des Pilzesuchens führen. Die ganzen hübschen Konstrukte die hier gesponnen wurden brechen gerade wie ein Kartenhaus ein. Der WEG zur Tätigkeit ist NICHT in Zusammenhang mit der Tätigkeit an sich zu sehen, so einfach ist das.

Gruß,

Thomas

Geschrieben

Hab den Rechtsanwalt, der das in seinem BLOG hat, angeschrieben, und um eine Kopie gebeten.

Men Brief mag zwar pathetisch sein, er sollte dennoch jedem Wehrpflichtigen und Reservisten sagen, daß die Ver*sche mal ein Ende haben muß.

Geschrieben

Für gibt es da nichts zu sagen, als das:

ICH SCHÄME MICH FÜR DIESES LAND....

...ICH SCHÄME MICH FÜR DIESE REGIERUNG.....

Ich habe fertig....

Es war mir bisher immer eine Ehre und die Uniform zu tragen doch

diese Regierung hat keine Ehre und tritt die Menschen mit Füßen.

ToBo

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