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IGNORED

10 Unterschiede Kaminkehrer-Kontrollen - amtliche Waffenkontrolle


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
War gestern auf der Waffenbehörde und habe mit denen mal durchgeprochen, wie die zukünftige Kontrollen laufen werden:

Man sagt, es soll verschiedene Behörden, mit verschiedenen Mitarbeitern, mit ganz verschiedenen Denkweisen und noch verschiedeneren Karriereabsichten geben ...

Und es soll auch das Wort Eigendynamik geben.

Geschrieben

Wartet doch einfach ab, bis es tatsächlich los geht und berichtet dann Eure Erfahrungen!

Wer jetzt noch seine Waffen und seine Mun nicht gesetzeskonform verstaut hat, hat selber Schuld!

Prüfen, ob der Jagdschein noch gültig ist und man die Mun tatsächlich im Besitz haben darf!

Sie werden und dürfen nur die eingetragenen Waffen und die Munition prüfen, der Rest der Wohnung ist tabu, egal ob angemeldet, oder unangemeldet.

Meine Frau öffnet eh keinem Fremden und einen Schlüssel für meinen Tresor hat sie auch nicht!

Geschrieben
... bekommen dann von mir Kaffee angeboten...

Vom mir nicht!

Kaffee bekommt nur derjenige angeboten, den ich auch eingeladen habe.

Überfallkommandos gehen grundsätzlich leer aus!

---

Tom

Geschrieben
Sie...schauen nach dem Tresor, vergleichen die Waffen mit ihren Aufzeichnungen, gucken, wie die Munition verwahrt wird...

Und das ist exakt das, was sie dürfen.

Und deswegen wohl auch in 95% der Kontroll-Fälle tun werden.

Geschrieben
Und das ist exakt das, was sie dürfen.

Und deswegen wohl auch in 95% der Kontroll-Fälle tun werden.

Und der Rest ?

Na ja, wo gehobelt wird, fallen Späne. Michel wird`s schon hinnehmen.

Ich möchte Euch/uns, wir sitzen in einem Boot, solche Sätze gern mal in 5 Jahren vor die Nase halten.

Nachfolgendes ist zu singen nach der Melodie: Schlaf, Kindlein, schlaf.

Schlaf, Schütze, schlaf.

Du bist und bleibst ein Schaf.

Deine Waffen gehören Dir nicht mehr lange,

aber das macht Dich gar nicht bange.

Schlaf, Schütze, schlaf.

Schlaf, Schütze, schlaf.

Sie lügen bei Bedarf.

Du bist ein Unerwünschter,

symbolisch bald gelynchter.

Schlaf, Schütze, schlaf.

Schlaf, Schütze, schlaf.

Sie kalkulieren scharf.

Sie wollen Dich entmündigen,

dann kannst Du nicht mehr sündigen.

Schlaf, Schütze, schlaf.

Schlaf, Schütze, schlaf.

Schon immer gab es Schaf`.

Die wurden stets zu Wurst,

egal ob Freiheitsdurst.

Schlaf, Schütze, schlaf.

Geschrieben
Vom mir nicht!

Kaffee bekommt nur derjenige angeboten, den ich auch eingeladen habe.

Überfallkommandos gehen grundsätzlich leer aus!

---

Tom

So macht es den Beamten auch viel mehr Spaß, ganz genau zu kontrollieren. :heuldoch:

Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch wieder hinaus. :eek2:

Ich setze mehr auf Kommunikation als auf Konfrontation.

Geschrieben
Ich setze mehr auf Kommunikation als auf Konfrontation.

Das sei Dir unbenommen, wenn Du glaubst dass es was nützt.

Ich mache das halt nicht!

---

Tom

P.S. Mein zuständiger Sachbearbeiter ist auch Jäger.

Wenn er eine unbegründete Kontrolle der Aufbewahrung meiner Waffen anordnet, wird er halt nicht mehr zur Jagd eingeladen, und das weiss er!

Geschrieben

Meine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde insbesondere in Form einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde (d.h. direkt gegen das WaffG, ohne Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs nach Erlass einer konkreten Behördenmaßnahme) dürfte aus Beitrag #62 hinreichend klar hervorgehen.

Wer aber ernsthaft entschlossen ist, Verfassungsbeschwerde zu erheben, der beachte vor allem folgende Maßgabe des BverfGs:

Ein Beschwerdeführer hat im Rahmen der Begründung seiner Verfassungsbeschwerde substantiiert darzulegen, inwieweit seine Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl.BVerfGE 99, 84 <87> ). Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden (vgl.BVerfGE 101, 331 <345 f.>; 102, 147 <164>).

Die Lektüre nachfolgender Fachartikel sei dazu dringend empfohlen:

Klein/Sennekamp: Aktuelle Zulässigkeitsprobleme der Verfassungsbeschwerde; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2007, 945

"Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Wie man das Unwahrscheinliche wahrscheinlicher macht."

Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld in: "Anwaltsblatt", August/September 2005, S. 509-517 AnwaltsblattzumErsten / AnwaltsblattzumZweiten , Seite 95 ff.

Geschrieben

Meine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde insbesondere in Form einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde (d.h. direkt gegen das WaffG, ohne Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs nach Erlass einer konkreten Behördenmaßnahme) dürfte aus Beitrag #62 hinreichend klar hervorgehen.

Substantiiert - ich wußte es.

Wir wären nicht in Deutschland, wenn es kein ...aber gäbe.

Man ist schon raffiniert, fast wie der Zucker.

Geschrieben
Wenn er eine unbegründete Kontrolle der Aufbewahrung meiner Waffen anordnet, wird er halt nicht mehr zur Jagd eingeladen, und das weiss er!

Vielleicht sollte er sich, nach einem Blick in die gültigen Beamtengesetze und einschlägige Rechtssprechung,

unter diesen Umständen sowieso andere Jagdmöglichkleiten

suchen :rolleyes: .

Im Übrigen halte ich bereits Deine obige Aussage für fragwürdig.

Jagdeinladungen als Gegenleistung für erwartetes "Wohlverhalten" eines Beamten,

na ja B)

Geschrieben
Erststimme CDU, Zweitstimme FDP
Ich habe es jahrelang genau andersherum getan, mache ich was falsch? :confused:

Ich meine: JA, Deine Erststimme hast du "verschenkt".

Also, da ich auch Anfragen per PN und mail hatte wie ich zu meiner Wahlempfehlung komme:

Zunächst überlege ich, wie die bestmögliche Zusammensetzung des Bundestages für den Legalwaffenbesitzer aussehen würde und welche Parteien nicht an die Regierung beteiligt sein dürften.

Dass die FDP über 50% der Stimmen erhält, schließe ich aus.

Deswegen muss alles dafür getan werden, dass es eine Schwarz-Gelbe Regierung gibt – und die erreichen wir am ehesten über Erststimme CDU, Zweitstimme FDP.

Mit der Erststimme wählen wir den Kandidaten des Wahlkreises.

Bis auf eine handvoll LINKE und GRÜNE Direktmandate, teilen sich alle Direktmandate auf die CDU und SPD auf - manche mit nur sehr wenigen Stimmen unterschied.

Da die FDP keinen einzigen Direktmandat hat, ist realistisch auch nicht anzunehmen, dass sich das ändern wird. So sind Erststimmen an die FDP aus der Sicht des LWB verlorene Stimmen.

Jedes verlorene CDU-Direktmandat (weil aus Frust anstatt die CDU die FDP oder gar was anderes gewählt wird) wird an die SPD gehen. (2005 hatte die CDU nur 2 Direktmandate mehr als die SPD.)

Deswegen sollten auch enttäuschte CDU-Wähler weiterhin der CDU und nicht der FDP die Erststimme gegeben.

Da FDP-Erststimmen verlorene Stimmen sind sollten alle bisherigen FDP-Ersttimmen an die CDU gehen.

Vielleicht können dann mehr CDU-Direktmandate gewonnen werden, die bisher an die SPD gingen.

Die Anzahl der Zweitstimme (Kanzlerstimme) bestimmt die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag.

Hier sollten wir dafür sorgen, dass die FDP möglichst viele Sitze erhält, um mit der CDU eine Koalition eingehen zu können.

Erststimmen, die nicht zu einem Direktmandat geführt haben zählen bei der Sitzanzahl nicht und sind verschwendet.

Geschrieben
Substantiiert - ich wußte es.

Wir wären nicht in Deutschland, wenn es kein ...aber gäbe.

Wir leben aber auch in einem Deutschland, in dem jeder Bürger meint, seine Nachbarschaftsstreitigkeiten über den Abstand der Gartenzwerge zur Grundstücksgrenze bis zum Bundesverfassungsgericht treiben zu müssen und seine Menschenwürde durch ein Parkticket verletzt sieht.

Das BverfG ist nunmal keine allgemeine Nörgelinstanz.

Geschrieben
Da die FDP keinen einzigen Direktmandat hat, ist realistisch auch nicht anzunehmen, dass sich das ändern wird. So sind Erststimmen an die FDP aus der Sicht des LWB verlorene Stimmen.

Jedes verlorene CDU-Direktmandat (weil aus Frust anstatt die CDU die FDP oder gar was anderes gewählt wird) wird an die SPD gehen. (2005 hatte die CDU nur 2 Direktmandate mehr als die SPD.)

Da FDP-Erststimmen verlorene Stimmen sind sollten alle bisherigen FDP-Ersttimmen an die CDU gehen.

Vielleicht können dann mehr CDU-Direktmandate gewonnen werden, die bisher an die SPD gingen.

Die Anzahl der Zweitstimme (Kanzlerstimme) bestimmt die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag.

Hier sollten wir dafür sorgen, dass die FDP möglichst viele Sitze erhält, um mit der CDU eine Koalition eingehen zu können.

Erststimmen, die nicht zu einem Direktmandat geführt haben zählen bei der Sitzanzahl nicht und sind verschwendet.

Alles richtig.

Nur will ich nunmal nicht CDU wählen, sondern FDP, nicht nur aus Protest.

Dann wird es schwierig: Der CDU-Direktkandidat kann sich dann noch mit den "taktischen" Stimmen bestätigt fühlen.

Es bleibt schwierig..

Gruß Fatty

Geschrieben

Hallo

@Schwarzwälder

Danke für die aufgezeigte Möglichkeit. Ich werde davon Gebrauch machen und Klage einreichen.

Da sind ja wieder die Helden und Sargnägel des Schießsports im Threat. Kommentare wie: "Damit sollte keiner Probleme haben, der nichts zu verbergen hat." führen direkt in die nächste Phase, die da lautet: Totales Waffenverbot.

Wer bei ein bischen Grundrechtsverletzung sich bückt, wird beim Totalverbot auch nicht mucken.

Andere versuchen Alles ins lächerliche zu ziehen, sind aber zu feige, was zu unternehmen.

Wofür bricht der Gesetzgeber hier das GG? Eine unangemeldete Kontrolle, bei der der Waffenbesitzer anwesend ist, kann nicht zielführend sein. Wenn ich zu Hause bin, kann ich alle meine Waffen frei in der Wohnung rumliegen haben, der Waffenschrank steht sperrangelweit auf. Es ist kein Verstoß gegen das WaffG. Also, was sollen die Kontrollen bringen? Sie werden nur was bringen, wenn die Wohnung bei Abwesenheit des Waffenbesitzers kontrolliert werden kann. Diese Gedankengänge hatte schon SPDler Wiefelspütz 2002. Er sah zu dieser Zeit aber keine Möglichkeit, dies durchzusetzen. Jetzt, mit der Novelle 2009 ist er schon einen gewaltigen Schritt weiter. Wollt ihr bis zum nächsten Schritt warten, bevor ihr aufhört euch zu bücken?

Bei mir wird keiner ohne Polizei ins Haus zur Kontrolle reinkommen.

Steven

Geschrieben
Eine unangemeldete Kontrolle, bei der der Waffenbesitzer anwesend ist, kann nicht zielführend sein. Wenn ich zu Hause bin, kann ich alle meine Waffen frei in der Wohnung rumliegen haben, der Waffenschrank steht sperrangelweit auf. Es ist kein Verstoß gegen das WaffG. Also, was sollen die Kontrollen bringen?

Nehmen wir mal an, das BVerfG folgt dieser Argumentation. Es stellt also fest, dass es dem WaffG in diesem Punkt bereits an der Geeignetheit zur Erreichung des Gesetzeszwecks fehlt.

Welchen Schluss würde die Politik dann wohl daraus ziehen- das WaffG ohne die Kontrollen einfach so weiterbestehen lassen oder evtl. die Entscheidung des BVerfGs als Steilvorlage für die Notwendigkeit ganz anderer (nicht minder belastender) Maßnahmen nutzen ?

Geschrieben
s Steilvorlage für die Notwendigkeit ganz anderer (nicht minder belastender) Maßnahmen nutzen ?

Hallo Gloeckner

Angst vor weiteren Represalien ist ein schlechter Ratgeber. Noch sind wir Diejenigen, die unsere Volksvertreter, also die, die uns vertreten, wählen.

Steven

Geschrieben
P.S. Mein zuständiger Sachbearbeiter ist auch Jäger.

Wenn er eine unbegründete Kontrolle der Aufbewahrung meiner Waffen anordnet, wird er halt nicht mehr zur Jagd eingeladen, und das weiss er!

Dann hast Du ihn ja quasi in der Hand :00000733:

Geschrieben
Danke für die aufgezeigte Möglichkeit. Ich werde davon Gebrauch machen und Klage einreichen.

Wer bei ein bischen Grundrechtsverletzung sich bückt, wird beim Totalverbot auch nicht mucken.

Steven

Gut!! ne punktgenaue Landung!

Ich verlass mich drauf - - - eine Sorge weniger - -

(obwohl der Ausgang mehr als zweifelhaft ist)

Geschrieben
........

P.S. Mein zuständiger Sachbearbeiter ist auch Jäger.

Wenn er eine unbegründete Kontrolle der Aufbewahrung meiner Waffen anordnet, wird er halt nicht mehr zur Jagd eingeladen, und das weiss er!

:rotfl2: na hoffentlich werden solche Aussagen kein Eigentor!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Hallo Gloeckner

Angst vor weiteren Represalien ist ein schlechter Ratgeber.

Steven

Nicht Angst, sondern realistische Sichtweise der politischen Gegebenheiten, ganz gleich unter welcher Bundesregierung.

Mal rein fiktiv (und aus Sicht der Waffengegner und auch derjenigen, die sich im Moment noch vergleichsweise moderat verhalten): Das BVerfG stellt fest, dass Art.13 I GG einer Kontrolle in der Wohnung entgegensteht. Bedeutet also, dass genau derjenige Punkt, der sowohl in Bad Reichenhall als auch in Winnenden mit zur Katastrophe geführt hat (mangelnde Einhaltung Aufbewahrungsvorschriften) sich nicht wirksamer kontrollieren lässt als durch Vorlage irgendwelcher Kaufbelege, Fotos etc..

Glaubt irgendwer, dass es dann damit sein Bewenden hat, a´la "da können wir wohl nichts weiter tun ?" Aber hier sind wir wieder bei einer Diskussion über hypothetische Verläufe.

Man kann es daher selbstverständlich anders sehen als ich und ein breiter Streit darüber führt auch nicht weiter.

Geschrieben

Soweit ich weiß, steht im Gesetzestext selber nichts von Konsequenzen, wenn man bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt in die Privaträume nicht gestattet.

Die geäußerte Auffassung, dass eine Weigerung eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen soll, ist meines Erachtens nicht wasserdicht und wird wohl einen Präzedenzfall herausfordern.

Die Bringschuld des Nachweises der sicheren Aufbewahrung wird regelmäßig durch Kaufnachweise/Fotos und einer persönlichen Versicherung zu leisten sein.

Ein voraussetzungsloses Hausbesuchsrecht wird darüber hinaus nur einen "Snapshot" beweisen, dessen Zustand ggf. nach der ersten erlaubten Verweigerung hergestellt wird.

Es wird nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden können, dass es bei entsprechendem Vorsatz nicht nachher wieder anders ausschaut (das auch zum Thema Winnenden oder Laufsperren). Ein signifikanter Sicherheitsgewinn wird somit nicht zu erreichen sein, so dass die Verhältnismäßigkeit zu einer (verdeckten) Grundrechtseinschränkung nicht besteht.

Eine teilweise praktizierte freiwillig gewährte Nachschau wurde laut Herrn Herrmann (?) bisher problemlos durchgeführt und konnte in etwa 10% der Fällen eine nachbesserungswürdige Aufbewahrung feststellen.

Der Staat wäre also gut beraten sich serviceorientiert zu zeigen und nicht gleich mit der Keule anzukommen!

Geschrieben
:rotfl2: na hoffentlich werden solche Aussagen kein Eigentor!

Gruß

Hunter

Ich glaube kaum.

Unser SB ist schon in Ordnung. Er hat letzte Woche halt beim Hegeringstammtisch erzählt, dass verdachtsunabhängige Kontrollen jetzt möglich seien. 90% der Anwesenden wussten das nicht und wollten es auch nicht glauben.

Dann kam natürlich (nicht von mir - ehrlich) der Spruch: "Wenn du mir eine Kontrolle schickst, dann haste deinen Bock für dieses Jahr schon geschossen." Zustimmendes Gemurmel und das Thema war durch.

---

Tom

Geschrieben
Welchen Schluss würde die Politik dann wohl daraus ziehen- das WaffG ohne die Kontrollen einfach so weiterbestehen lassen oder evtl. die Entscheidung des BVerfGs als Steilvorlage für die Notwendigkeit ganz anderer (nicht minder belastender) Maßnahmen nutzen ?

Gloeckner 100 Punkte - Gloeckner 100 points - Gloeckner 100 points

Damit das hier nochmal verstanden wird:

Sie werden alles allesallesunternehmen und ob wir Kaffee anbieten, wenn sie kommen, oder in China ein Sack Reis umfällt: wir haben Klassenkampf und die herrschende Klasse unterdrückt Michel ganz demokratisch; mit Politk, Justiz und Polizei, sonst nicht.

Ich habe es am heutigen Morgen schon einmal geschrieben: Wir sprechen uns, nach dem nächsten Amoklauf, wieder.

Ihr könnt hier ruhig vom Leder ziehen, wen Ihr reinlaßt und wen nicht, was ihr dann umgeschnallt habt usw. usf. - vielleicht schaffts ja Erleichterung, kann ich verstehen.

Geschrieben
Die geäußerte Auffassung, dass eine Weigerung eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen soll, ist meines Erachtens nicht wasserdicht und wird wohl einen Präzedenzfall herausfordern.

Das soll über § 5 Abs.2 Ziff. 5 WaffG laufen. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen genau aber ein "wiederholter oder gröblicher" Verstoß gegeben ist, wird mit Sicherheit die Gerichte beschäftigen.

Archiviert

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