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IGNORED

10 Unterschiede Kaminkehrer-Kontrollen - amtliche Waffenkontrolle


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Der Kaminkehrervergleich wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

Wenn jemand sich dem Kaminkehrer verweigert, wird ihm irgendwann das Nutzrecht/Betreibserlaubnis auf seinen Kamin entzogen.

Wenn jemand sich den Waffenkontrolleuren verweigert, wird nicht nur das Benutzungsrecht der eigenen Waffen entzogen, sondern

1. die Waffen faktisch enteignet UND

2. v.a. die behördliche Zuverlässigkeit dieser Person wird entzogen. Letzteres ist unverhältnismäßig und macht aus der Obliegenheitspflicht eine mittelbare Grundrechtsverletzung: Man verliert nicht nur seine Waffen, sondern auch seine Zuverlässigkeit!

3. Darf der Kaminkehrer nicht mal nebenbei gucken, ob z.B. die E-Anlage i.O. ist - die Kontrolleure vom Amt hingegen dürfen auch nebenbei freie Waffen inspizieren (was sie bei anderen Bürgern ohne erlaubnispflichtige Schusswaffen NICHT dürfen.

4. Der Kaminkehrer kommt in den Keller - die Kontrolleure vom Amt ins Schlafzimmer - weil feuchte Keller eher selten zur Waffenaufbewahrung verwendet werden - also schnüffeln sie im eigentlichen Wohnbereich rum.

5. Der Kaminkehrer kommt unbewaffnet und ohne Uniform - sein Besuch ist unauffällig und stigmatisiert nicht. Die Kontrolleure vom Amt werden idR. in Polizeibegleitung kommen, natürlich bewaffnet und ihren Streifenwagen für die ganze Nachbarschaft sichtbar vor meinem Haus parken.

6. Beim Kaminkehrer ist der Kontrollumfang exakt vorgegeben, bei den Kontrolleuren vom Amt lässt z.B. die Munitionskontrolle viele Möglichkeiten offen bis hin zur Hausdurchsuchung light.

7. Der Kaminkehrer kündigt seinen Besuch an - ich kann ggf. einen mir exakt passenden Termin mit ihm vereinbaren. Die Kontrolleure vom Amt kommen unangekündigt.

8. Der Kaminkehrer kommt zu normalen Geschäftszeiten - nicht abends oder am Wochenende. Die Kontrolleure vom Amt können auch abends und samstags kommen - lediglich zur absoluten Unzeit (nachts) SOLLTEN sie nicht kommen (Absichtserklärung des Gesetzgebers, steht aber nicht im Gesetzestext selber).

9. Der Kaminkehrer kommt praktisch immer allein - die Kontrolleure vom Amt werden wohl nie allein, sondern idR 2-3 Mann hoch kommen.

10. Der Kaminkehrer kommt 1-2 mal/Jahr, die Kontrolleure vom Amt können sooft kommen wie sie wollen. Eine gesetzliche Beschränkung gibt es nicht.

Daher sollte JEDER, den es betrifft persönlich Klage beim Bundesbverfassungsgericht einreichen. Es ist nur ein Schreiben, bei dessen Formulierung vielleicht einige Forumsjuristen behilflich sein könnten. Im Internet gibt es zudem Musterklageschriften. Es kostet euch nicht mehr als das Porto, denn ihr dürft euch selber vertreten!

Grüße

Schwarzwälder

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Auf dem Amt auf meine Frage, ob wir (SB und ich) nicht gleich einen Termin ausmachen könnten:

(Sinngemäß)

"Was glauben Sie, was mein Chef mir erzählt, wenn ich hier die Bude auch nur für einen Tag dichtmache, um Waffenbesitzer zu kontrollieren....."

Im weiteren Gespräch bezüglich unangekündigter Kontrollen:

"Was ist, wenn ich Sie zu mir kommen wollen und ich bin im Urlaub?"

"Dann muss ich mich auf die Treppe setzen und warten, bis Sie wiederkommen!"

Der Mann hatte schon immer Humor........ :)

Gruß Habakuk

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Auf dem Amt auf meine Frage, ob wir (SB und ich) nicht gleich einen Termin ausmachen könnten:

(Sinngemäß)

"Was glauben Sie, was mein Chef mir erzählt, wenn ich hier die Bude auch nur für einen Tag dichtmache, um Waffenbesitzer zu kontrollieren....."

Im weiteren Gespräch bezüglich unangekündigter Kontrollen:

"Was ist, wenn ich Sie zu mir kommen wollen und ich bin im Urlaub?"

"Dann muss ich mich auf die Treppe setzen und warten, bis Sie wiederkommen!"

Der Mann hatte schon immer Humor........ :)

Gruß Habakuk

Wenn das Gesetz durch ist, gebe ich dem SB meinen

Dienstplan (Schichtdienst); dann kann er sich aussuchen,

wann er mich antreffen möchte...

Im Allgemeinen wird im Deutschen unter Humor verstanden, wenn man in einer bestimmten Situation "trotzdem lacht“, eine Otto Julius Bierbaum (deutscher Schriftsteller, 1865-1910) zugeschriebene Formulierung. Wenn man dieses „Trotzdem“ näher betrachtet, dann verbindet Humor Schwäche und Stärke auf eine eigentümliche Art und Weise: Ein Lachen ist nur dann Humor, wenn es in einer Situation der Gefahr oder des Scheiterns auftritt, sich nicht gegen Dritte richtet und eine noch so kleine Hoffnung auf die Überwindung der Krise vermittelt.

...................

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1. quatsch, nirgends steht was von Enteignung

2. quatsch

3. quatsch, der Kontrolleur darf auch nur die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen prüfen.

4. quatsch, wo Du Deinen Schrank aufstellst kann man nicht dem Kontrolleur ankreiden und schnüffeln darf der auch nicht.

5. quatsch, der Kontrolleur kommt ziviler als der Kaminkehrer. Sollte das anders sein würde ich mir arg Gedanken machen.

6. quatsch, beim Kontrolleur ist der Kontrollumfang ebenfalls exakt vorgegeben, absoluter Unsinn: bei den Kontrolleuren vom Amt lässt z.B. die Munitionskontrolle viele Möglichkeiten offen bis hin zur Hausdurchsuchung light.

7. quasch, dafür muß schon ein begründeter Verdacht bestehen das die Kontrolle unangemeldet erfolgt

8. quatsch, auch die Kontrolleure sind angehalten zu menschlichen Zeiten zu kommen, andernfalls liegt ebenfalls ein begründeter Verdacht vor

9. quatsch, woher soll den das Personal kommen

10. quatsch, der Kaminkehrer kommt definitiv 1-2 mal pro Jahr, kostet Geld und man muß 1-2x im Jahr entscheiden ob reinlassen oder Problem. Wenn der Kontrolleur 1x im Schützenleben kommt, dann wird das viel sein.

Nicht immer solche unsinnige Panikmachen durch Verbreitung von Falschinformationen.

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1. quatsch, nirgends steht was von Enteignung

2. quatsch

3. quatsch, der Kontrolleur darf auch nur die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen prüfen.

4. quatsch, wo Du Deinen Schrank aufstellst kann man nicht dem Kontrolleur ankreiden und schnüffeln darf der auch nicht.

5. quatsch, der Kontrolleur kommt ziviler als der Kaminkehrer. Sollte das anders sein würde ich mir arg Gedanken machen.

6. quatsch, beim Kontrolleur ist der Kontrollumfang ebenfalls exakt vorgegeben, absoluter Unsinn: bei den Kontrolleuren vom Amt lässt z.B. die Munitionskontrolle viele Möglichkeiten offen bis hin zur Hausdurchsuchung light.

7. quasch, dafür muß schon ein begründeter Verdacht bestehen das die Kontrolle unangemeldet erfolgt

8. quatsch, auch die Kontrolleure sind angehalten zu menschlichen Zeiten zu kommen, andernfalls liegt ebenfalls ein begründeter Verdacht vor

9. quatsch, woher soll den das Personal kommen

10. quatsch, der Kaminkehrer kommt definitiv 1-2 mal pro Jahr, kostet Geld und man muß 1-2x im Jahr entscheiden ob reinlassen oder Problem. Wenn der Kontrolleur 1x im Schützenleben kommt, dann wird das viel sein.

Nicht immer solche unsinnige Panikmachen durch Verbreitung von Falschinformationen.

 

    so ungefähr würde ich das auch sehen, wobei die Kollegen in grün in den letzten 10 Jahren bei mir mindestens dreimal waren .... :rolleyes:

 

 

 

Melde mich hier ab!

................

 

sie dürfen wegtreten     :s82:

 

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1. quatsch, nirgends steht was von Enteignung

2. quatsch

3. quatsch, der Kontrolleur darf auch nur die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen prüfen.

4. quatsch, wo Du Deinen Schrank aufstellst kann man nicht dem Kontrolleur ankreiden und schnüffeln darf der auch nicht.

5. quatsch, der Kontrolleur kommt ziviler als der Kaminkehrer. Sollte das anders sein würde ich mir arg Gedanken machen.

6. quatsch, beim Kontrolleur ist der Kontrollumfang ebenfalls exakt vorgegeben, absoluter Unsinn: bei den Kontrolleuren vom Amt lässt z.B. die Munitionskontrolle viele Möglichkeiten offen bis hin zur Hausdurchsuchung light.

7. quasch, dafür muß schon ein begründeter Verdacht bestehen das die Kontrolle unangemeldet erfolgt

8. quatsch, auch die Kontrolleure sind angehalten zu menschlichen Zeiten zu kommen, andernfalls liegt ebenfalls ein begründeter Verdacht vor

9. quatsch, woher soll den das Personal kommen

10. quatsch, der Kaminkehrer kommt definitiv 1-2 mal pro Jahr, kostet Geld und man muß 1-2x im Jahr entscheiden ob reinlassen oder Problem. Wenn der Kontrolleur 1x im Schützenleben kommt, dann wird das viel sein.

Nicht immer solche unsinnige Panikmachen durch Verbreitung von Falschinformationen.

zumindest Dein "quasch" zu No. 7 ist Oberquatsch - lies mal den Gesetzentwurf! Über den anderen Qautsch will ich mich gar nicht auslassen.

Harlekin

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zumindest Dein "quasch" zu No. 7 ist Oberquatsch - lies mal den Gesetzentwurf! Über den anderen Qautsch will ich mich gar nicht auslassen.

Harlekin

:rolleyes: Ach Leute ...... was regt's euch auf? Bei mir war die letzten 20 Jahr keiner um das Zeug zu sichten.... wenn der Gesetzgeber meint er müsse nun nach schauen, dann sollen's doch kommen.... wenn die Sache zu heftig, sprich übertrieben wird (was bei meiner Behörde kaum zu erwarten ist) wird den Rechtsverdrehern schon was einfallen :lol:

Also was soll ich mich aufregen? Warten wir's einfach mal ab...

Gruß

Hunter

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Hört das denn nie auf..!!!?

NOCH kommt doch gar keiner...

Und wenn, kommts drauf an, wie, wann...

UNd auf jeden Einzelfall... *Resignation*..................

Lieber Kriegerlein !

Der Mann hat Recht. Solange uns, unter der Phrase "Rechtsstaat", Unrecht "verkauft" wird, müssen wir wach bleiben; im Schlaf wurde schon Mancher niedergemeuchelt.

Und es gilt, vorbereitet zu sein, bevor es zu spät ist.

Insoweit ist es keine Panikmache, sondern ein Schritt ( am Ende empfohlen ) in die Richtung, die hier immer gefordert wird ( nicht nur jammern ).

Also, mein Lieber, nicht resignieren.

HG Putti

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1. quatsch, 2. quatsch 3. quatsch, 4. quatsch, 5. quatsch, 6. quatsch, 7. quasch, 8. quatsch,

9. quatsch, 10. quatsch,

Nicht immer solche unsinnige Panikmachen durch Verbreitung von Falschinformationen.

Berufsoptimist oder Staatsgläubiger ?

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Die Frage habe ich mir auch gestellt. Punkt 3 (Überprüfung auch erlaubnisfreier Waffen) steht so im Gesetz, ist also keinesfalls Panikmache.

Und wo ist beim Amt das Vorhandensein von 'erlaubnisfreien Waffen' registriert??? Ich mache gerne die

Küchenschublade mit den Löffeln auf :confused:

V

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Punkt 3 (Überprüfung auch erlaubnisfreier Waffen) steht so im Gesetz, ist also keinesfalls Panikmache.

hmmm, woher kennt die Behörde meine erlaubnisfreien Waffen ???

 

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Na - wenn zum Beispiel die zwei langen Entenflinten von Achtzehnhundertdickmilch über Kreuz malerisch Deinen Kamin verzieren. (Die könnten ja noch funktionieren).

Manfred

 

woher weisst du denn das ...    ;)

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Lieber Kriegerlein !

Der Mann hat Recht. Solange uns, unter der Phrase "Rechtsstaat", Unrecht "verkauft" wird, müssen wir wach bleiben; im Schlaf wurde schon Mancher niedergemeuchelt.

Und es gilt, vorbereitet zu sein, bevor es zu spät ist.

Insoweit ist es keine Panikmache, sondern ein Schritt ( am Ende empfohlen ) in die Richtung, die hier immer gefordert wird ( nicht nur jammern ).

Also, mein Lieber, nicht resignieren.

HG Putti

Der Mann hat, m.E., nicht recht!

Der schreibt Utopie..

jetzt bin ich enttäuscht und wirklich weg hier!

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1. quatsch, nirgends steht was von Enteignung

2. quatsch

3. quatsch, der Kontrolleur darf auch nur die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen prüfen.

4. quatsch, wo Du Deinen Schrank aufstellst kann man nicht dem Kontrolleur ankreiden und schnüffeln darf der auch nicht.

5. quatsch, der Kontrolleur kommt ziviler als der Kaminkehrer. Sollte das anders sein würde ich mir arg Gedanken machen.

6. quatsch, beim Kontrolleur ist der Kontrollumfang ebenfalls exakt vorgegeben, absoluter Unsinn: bei den Kontrolleuren vom Amt lässt z.B. die Munitionskontrolle viele Möglichkeiten offen bis hin zur Hausdurchsuchung light.

7. quasch, dafür muß schon ein begründeter Verdacht bestehen das die Kontrolle unangemeldet erfolgt

8. quatsch, auch die Kontrolleure sind angehalten zu menschlichen Zeiten zu kommen, andernfalls liegt ebenfalls ein begründeter Verdacht vor

9. quatsch, woher soll den das Personal kommen

10. quatsch, der Kaminkehrer kommt definitiv 1-2 mal pro Jahr, kostet Geld und man muß 1-2x im Jahr entscheiden ob reinlassen oder Problem. Wenn der Kontrolleur 1x im Schützenleben kommt, dann wird das viel sein.

Nicht immer solche unsinnige Panikmachen durch Verbreitung von Falschinformationen.

zu
  1. Nein, formell wird auch nicht enteignet. Du wirst nur waffenrechtlich unzuverlässig und mußt den Besitz an Deinem Eigentum aufgeben. Kannst Du Dein Eigentum keinem Berechtigtem überlassen, wird es eingezogen. Kannst Du dann immer noch keinem Berechtigtem zu Überlassen benennen, wurde nach derzeitigem Recht Dein Eigentum verwertet und Du erhielst den Verwertungserlös. Künftig soll Dein Eigentum nach dem WaffG ersatzlos vernichtet werden.
  2. streiche "behörliche" und ersetze durch "waffenrechtliche". Dann ist es kein Quatsch mehr.
  3. Ja und Nein. Wenn sie schon einmal da sind und ihnen etwas auffällt, dann müssen sie i.d.R. das auch verfolgen bzw. zur Verfolgung weitergeben. Ist mit der Steuer- und Zollfahndung auch nicht anders.
  4. Dir kann man den Ort aber auch nicht ankreiden. Nicht jeder hat die finanziellen Möglichkeiten, seine Schränke außerhalb der Wohunung aufzustellen und nicht alle Wohnungen sind 2-, 3-, 4- und noch mehr Zimmer-Wohnungen.
  5. DAS bliebe abzuwarten. Ich kann mir gut vorstellen, dass in Frankfurt/M. die Stadttpolizei geschickt würde, die dann von den möglichen waffenrechtlichen Rechtslagen auch noch häufigt überfordert sein könnte.
  6. siehe zu 3. !
  7. Bisher muß er das.
  8. Absichtserklärung. Wie wäre die umgesetzte Absicht noch einmal - in der Sommerjahreshälfte um 05.00 Uhr früh?
  9. Alleine hieße, dass in Fall der Fälle Aussage gegen Aussage stände. Zu einer "Baratung" käme sicher nur einer. Für eine Kontrolle gebietet schon die Logik, dass es mindestens zwei sein werden. Ach ja, in Mainz soll die Grundsteuer B erhöht werden (Hebesatz), um die Folgen der "Mißwirtschaft" der städtischen Wohnbau zu schultern. Wenn Gelder gebraucht werden, werden sie den Bürgern abgepresst - fertig!
  10. Für die Masse der Waffenbesitzer sicherlich richtig. Jedoch kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass jemand "unzuverlässig kontrolliert" werden soll.

Ich denke, dass das eher sinnige Panikmache und nicht ganz genaue Informationen sind. :closedeyes:

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Das ist ja gerade das Problem. Wenn du denen das nicht sagst wird dann vielleicht doch ein wenig - vielleicht nicht gleich durchsucht, aber sagen wir mal herumgeguckt.

 

wo denn - im Keller ???

na gut, lassen wir das ... eine gute Rechtsschutz sollte man schon haben ...

 

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Als ich letzthin in anderem Zusammenhang hier meinen Ärger darüber geäußert habe,

daß bei mir als ZEUGE (!!) einer Fahrerflucht, die ICH selbst gemeldet hatte,

die uniformierten Grünen mit großem Fuhrpark aufgetaucht sind,

ich meine Garage öffnen und Zutritt zu meinem Fahrzeug gewähren mußte,

welches dann schön öffentlich begutachtet und vermessen wurde,

um ja auszuschließen, daß ich selbst der Übeltäter bin,

da wurde mir hier geraten, nicht so

empfindlich

zu sein, weil die doch nur "ihre Pflicht tun und es bekannt ist, daß Zeugen oft selbst die Täter sind" :rolleyes: .

Na toll !

Und WO ist da der Unterschied ?

Tut der Mann vom Amt nicht auch nur seine Pflicht ?

Ist etwa nicht bekannt, daß immer noch viele Waffenbesitzer schlampig mit Waffen und Munition umgehen ?

Sich teilweise dessen sogar RÜHMEN B) ?

Eine Wiederholung von Winnenden stört mich in jeder Hinsicht mehr, als eine Kontrolle !

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Geraten - Entenflinte von Achtzehnhundertdickmilch passt eigentlich immer und als Sportschütze hat man doch wohl einen Kamin, oder?

Manfred

naja, das mit dem Kamin stimmt schon ...

 

 

Ist etwa nicht bekannt, daß immer noch viele Waffenbesitzer schlampig mit Waffen und Munition umgehen ?

mittlerweile müsste das eigentlich geregelt sein ... :rolleyes:

 

die Baumärkte hatten darin Rekordumsätze ...

 

 

 

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"Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu Ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzlichkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint."

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