Guest Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 "Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu Ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzlichkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint." Ernst Jüngers "Der Waldgang" .... „Der Mann steht für den Eid, nicht aber der Eid für den Mann.“
Hartmann12 Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Hallo, ich bin einigermaßen erstaunt, wie leichtfertig und gelassen hier einige von uns mit dem Thema der unangemeldeten Kontrollen umgehen. Hierin liegt ein weit unterschätztes Gefahrenpotential, das todsicher auch einigen Leuten aus diesen Reihen noch zum Verhängnis werden wird. Davon mal abgesehen, stößt dieser Staat hiermit wieder einen Riesenschritt weiter in die Privatsphäre seiner Untertanen vor und wir werden garantiert nicht die Einzigen sein, die von dieser neuen "Errungenschaft" profitieren werden. Man gibt uns dadurch ganz klar zu verstehen, dass man eben kein Vertrauen mehr zu uns hat. Es ist schon traurig, mit ansehen zu müssen, wie unser GG immer weiter zurechtgestutzt wird. Die gegenwärtige Entwicklung erinnert mich immer mehr an die Verhältnisse in der ehemaligen DDR. Laut Verfassung gab es auch dort eine Menge zugesicherter Grundrechte, die nur leider nicht das Papier wert waren, auf dem sie geschrieben waren. Und genau auf diese Straße ist auch die BRD bereits vor längerer Zeit eingebogen. In dieser Linie stellen die Kontrollbesuche einen weiteren Schritt -in die Falsche Richtung!-dar. Stefan
Hunter375 Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Hallo,ich bin einigermaßen erstaunt, wie leichtfertig und gelassen hier einige von uns mit dem Thema der unangemeldeten Kontrollen umgehen. Stefan Und? soll ich mich deswegen den ganzen Tag ärgern? Da gibt's Dinge die mich wesentlich mehr belasten und auch wesentlich mehr kosten ....... und ich kann nichts dagegen tun.... aber auch gar nix! Also warte ich einfach mal ab was passiert.... das Leben geht weiter.... mit oder ohne Kontrolle... und unterm Strich im Extremfall auch ohne Waffen! Gruß Hunter
ThomasMueller Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Dieser Staat will gerade wieder 85.000.000.000 € Schulden machen und ich wette da ist kein Cent für neue Beamte mit eingerechnet, die als Waffenschrank Controller durch die Gegend rennen. Da lass ich jetzt mal locker auf mich zu kommen.Dann ist immer noch Zeit für eine Klage.
Guest Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Man gibt uns dadurch ganz klar zu verstehen, dass man eben kein Vertrauen mehr zu uns hat. Stefan falls du damit uns Sportschützen meinst - auch ich würde nicht allen trauen, was Erfurt und Winnenden u.a. ja auch bewiesen haben Hallo,ich bin einigermaßen erstaunt, wie leichtfertig und gelassen hier einige von uns mit dem Thema der unangemeldeten Kontrollen umgehen. Hierin liegt ein weit unterschätztes Gefahrenpotential, das todsicher auch einigen Leuten aus diesen Reihen noch zum Verhängnis werden wird. eigentlich doch nur denen, die ihre Probleme mit der Unterbringung oder sonst "irgendein Problem" haben ... oder was meinst du damit ??? Gruß Klaus
Mausebaer Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Als ich letzthin in anderem Zusammenhang hier meinen Ärger darüber geäußert habe, daß bei mir als ZEUGE (!!) einer Fahrerflucht, die ICH selbst gemeldet hatte, die uniformierten Grünen mit großem Fuhrpark aufgetaucht sind, ich meine Garage öffnen und Zutritt zu meinem Fahrzeug gewähren mußte, welches dann schön öffentlich begutachtet und vermessen wurde, um ja auszuschließen, daß ich selbst der Übeltäter bin, da wurde mir hier geraten, nicht so empfindlich zu sein, weil die doch nur "ihre Pflicht tun und es bekannt ist, daß Zeugen oft selbst die Täter sind" . Na toll ! Und WO ist da der Unterschied ? ... und auf welcher Rechtsgrundlage öffneten die jenigen welche Deine Garage? ...Tut der Mann vom Amt nicht auch nur seine Pflicht ? DER Mann ist nicht das Problem. DAS PROBLEM ist seine Pflicht.Ist etwa nicht bekannt, daß immer noch viele Waffenbesitzer schlampig mit Waffen und Munition umgehen ?Sich teilweise dessen sogar RÜHMEN B) Ich kenne nur LWB sich sich einer Übergenauigkeit und einige sogar noch, dass sie nichts zu verbergen hätten, rühmen. Eine Wiederholung von Winnenden stört mich in jeder Hinsicht mehr, als eine Kontrolle ! Winnenden ist und bleib ein Verbrechen. Bei den Kontrollen soll aus Verbrechen Recht gemacht werden.
Hartmann12 Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Und? soll ich mich deswegen den ganzen Tag ärgern? Da gibt's Dinge die mich wesentlich mehr belasten und auch wesentlich mehr kosten ....... und ich kann nichts dagegen tun.... aber auch gar nix! Also warte ich einfach mal ab was passiert.... das Leben geht weiter.... mit oder ohne Kontrolle... und unterm Strich im Extremfall auch ohne Waffen!Gruß Hunter Das ich in dieser Hinsicht etwas feinfühliger reagiere hat folgenden Grund: im Gegensatz zu Dir, hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, die Hälfte meines bisherigen Lebens in einer Diktatur verbringen zu dürfen. Und selbst da hat kein Staatsbeamter mein Haus betreten-zumindest ist mir dies nicht bekannt. Da ich in dieser Hinsicht wenig kompromissbereit bin, ziehe ich es zumindest in Erwägung, die Jagd deshalb aufzugeben. Stefan
ThomasMueller Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Hierin liegt ein weit unterschätztes Gefahrenpotential, das todsicher auch einigen Leuten aus diesen Reihen noch zum Verhängnis werden wird. Wem so eine Kontrolle zum Verhängnis wird, weil er sein Zeugs nicht ordnungsgemäß verwahrt hat, der verdient es nicht besser. Wir haben doch den ganzen Ärger nur deshalb, weil dieser Idiot aus Winnenden glaubte er müsse wenigstens ein Teil unter dem Kopfkissen haben.
ThomasMueller Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 5. Der Kaminkehrer kommt unbewaffnet und ohne Uniform - sein Besuch ist unauffällig und stigmatisiert nicht. Die Kontrolleure vom Amt werden idR. in Polizeibegleitung kommen, natürlich bewaffnet und ihren Streifenwagen für die ganze Nachbarschaft sichtbar vor meinem Haus parken. Viel schlimmer! Die Nachbarn werden ihre Wohnungen räumen müssen, weil da die Scharfschützen in Stellung gehen.
Hunter375 Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Wem so eine Kontrolle zum Verhängnis wird, weil er sein Zeugs nicht ordnungsgemäß verwahrt hat, der verdient es nicht besser. Wir haben doch den ganzen Ärger nur deshalb, weil dieser Idiot aus Winnenden glaubte er müsse wenigstens ein Teil unter dem Kopfkissen haben. so ist es! Gruß Hunter
Hunter375 Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Das ich in dieser Hinsicht etwas feinfühliger reagiere hat folgenden Grund: im Gegensatz zu Dir, hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, die Hälfte meines bisherigen Lebens in einer Diktatur verbringen zu dürfen. Und selbst da hat kein Staatsbeamter mein Haus betreten-zumindest ist mir dies nicht bekannt. Da ich in dieser Hinsicht wenig kompromissbereit bin, ziehe ich es zumindest in Erwägung, die Jagd deshalb aufzugeben. Stefan Ich verstehe dich sehr gut..... und sollten die Kontrollen (soweit sie überhaupt rechtlich durch zusetzen sind) zur Hausdurchsuchung ausarten werde ich einer der ersten sein der sein Freizeitverhalten ändert.... Ich hab jetzt über 25 Jahre lang einen Haufen Geld in Jagd und Schießsport gesteckt.... von der Zeit rede ich gar nicht erst... einfach aufgeben werde ich das nicht, aber verarschen lass ich mich auch nicht... wenns mir zu blöd wird stecke ich das Geld in was anderes .... aber garantiert nicht in Deutschland, die Welt ist groß und es gibt viel zu sehen Gruß Hunter
Guest Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 .... im Gegensatz zu Dir, hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, die Hälfte meines bisherigen Lebens in einer Diktatur verbringen zu dürfen. Und selbst da hat kein Staatsbeamter mein Haus betreten - zumindest ist mir dies nicht bekannt. Stefan das daß volkommener Blödsinn ist weisst du aber ganz bestimmt ... bitte entschuldige meine etwas harschen Worte ... auch ich bin gebürtiger Ossi - damals hätte jeder ABV (Abschnittsbevollmächtigter), jeder VoPO deine Villa betreten/durchsuchen und nach seinem Gutdünken Sachen beschlagnahmen können ... das weisst du genauso wie ich ... Da ich in dieser Hinsicht wenig kompromissbereit bin, ziehe ich es zumindest in Erwägung, die Jagd deshalb aufzugeben. Stefan das ist dann deine persönliche Entscheidung ...
AlexG Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Übrigens, um mal etwas versöhnliches festzustellen, was allen Seiten gerecht wird, es gibt auch Gemeinsamkeiten: Beide Kontrollen werden - möglicherweise, wohl eher aber wahrscheinlich - nie mehr aus dem Gesetz verschwinden . Wobei bei der Waffenkontrolle in den Jahren die kommen werden noch die Gefahr des Ausdehnung besteht- und das es ja auch mal gebührenbezogen unangenehmer werden kann. Womit sich das mit den Gemeinsamkeiten und der Versöhnlichkeit wieder erledigt hat.
Hartmann12 Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 das daß volkommener Blödsinn ist weisst du aber ganz bestimmt ... bitte entschuldige meine etwas harschen Worte ...auch ich bin gebürtiger Ossi - damals hätte jeder ABV (Abschnittsbevollmächtigter), jeder VoPO deine Villa betreten/durchsuchen und nach seinem Gutdünken Sachen beschlagnahmen können ... das weisst du genauso wie ich ... das ist dann deine persönliche Entscheidung ... Du hast vollkommen Recht. Natürlich hätten die damals diese Möglichkeiten gehabt und rein rechtlich wäre alles vollkommen in Ordnung gewesen. Allerdings habe ich lediglich gesagt, das ich pesönlich damals keinen derartigen Besuch hatte, nicht mehr und nicht weniger. Daher kann ich Deine Aufregung hierzu nicht nachvollziehen. Gruß Stefan
Schwarzwälder Posted June 24, 2009 Author Posted June 24, 2009 ...Da lass ich jetzt mal locker auf mich zu kommen.Dann ist immer noch Zeit für eine Klage. Gut, kannst DU machen. Wenn Du aber auf direktem und somit kostenlosem Wege vor dem BVerfG klagen möchtest, dann hast Du eine Frist von genau einem Jahr ab Inkrafttreten! Danach ist diese Möglichkeit durch Fristablauf ausgeschlossen. @Rene2109 & Co.: Du hast offensichtlich das neue Gesetz und die Begründungen des Gesetzgebers nicht gelesen und/oder nicht im Ansatz begriffen.Das meiste meiner 10 Punkte ergibt sich schon daraus. Wenn man das für uns extrem ungünstige Gesetz noch mit der Erfahrung der letzten Jahre kombiniert, wonach jedes Gesetz im Waffenbereich für uns am ungünstigsten ausgelegt wird, dann ergibt sich keine Panikmache, sondern sehr großer, berechtigter Anlass zur Sorge. Ich darf nur mal an letztes Jahr erinnern: Eine Riesenschar WOler hat diejenigen bitterböse beschimpft, die auf die drohenden Verbote aus den Kurzpumpen/best. Kurzwaffen-/Umbau-/LEP-Verboten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen hingewiesen haben. Als dann alles viel schlimmer kam, viele ihre Waffen abgeben mussten und das BKA jetzt in regelmäßigen Abständen Feststellungsbescheide erlässt wonach dieser und jener Altumbau verboten ist, hört man nicht mehr so viel von der "wird schon nicht so schlimm kommen-alles-Panikmache"-Fraktion. Außer hier in diesem Thread, da sind sie wieder präsent - unwillig, aus der Vergangenheit zu lernen. @all: Ihr habt die Möglichkeit, euch zu wehren! Für sehr wenig Geld. Die Verbände werden NICHTS für euch tun. Sie haben allesamt diesem WaffG zugestimmt, teilweise sich sogar sehr positiv geäußert. Auch das FWR wird bekanntlich nicht für uns vors Gericht ziehen. Aber ihr könnt es selber, ohne Anwalt, ohne nennenswerte Geldmittel tun. Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum BundesverfassungsgerichtI. Allgemeines Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt. Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen. ... c) Rechtssatzverfassungsbeschwerde Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG). ... IV. Vertretung Der Beschwerdeführer kann die Verfassungsbeschwerde selbst erheben. Will er sich vertreten lassen, dann kann dies grundsätzlich nur durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule geschehen VI. Gerichtskosten Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch dem Beschwerdeführer eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt (§ 34 Abs. 2 BVerfGG). VII. Rücknahme von Anträgen Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich die Rücknahme einer Verfassungsbeschwerde insgesamt oder einzelner Rügen sowie die Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jederzeit möglich. Eine Gebühr (vgl. VI.) wird in diesem Fall nicht erhoben. Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts So, nun habt ihr es in der Hand. Ihr seid als Legalwaffenbesitzer alle selbst, gegenwärtig (ab Inkrafttreten jedenfalls) und unmittelbar von den grundrechtsverletzenden Waffen- und Munikontrollen betroffen. Wer daher direkte Klage einreicht und vernünftig begründet, mißbraucht das VerfG sicher nicht - und zahlt dann auch nicht mehr als ein bisschen Porto und ggf. Kopiergebühren. Stellt euch mal vor, was für ein Signal an die Politik geht, wenn tausende Legalwaffenbesitzer Klagen vor dem BVerfG einreichen! Auch die Presse würde das aufgeregt notieren. Ein Signal an alle, dass man mit uns nicht alles machen kann - und die reelle Chance obendrein, dass zumindest einzelnen Anträgen stattgegeben wird und dieses Gesetz vom BVerfG gekippt wird und die Politik künftig mehr Rücksicht auf unsere Grundrechte nehmen muss. Leute, das ist unsere allerletzte Chance! Jeder für sich - aber mit gegenseitigen Formulierungshilfen - reicht die Klage beim BVerfG ein. Grüße Schwarzwälder
Guest Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Du hast vollkommen Recht. Natürlich hätten die damals diese Möglichkeiten gehabt und rein rechtlich wäre alles vollkommen in Ordnung gewesen. Allerdings habe ich lediglich gesagt, das ich pesönlich damals keinen derartigen Besuch hatte, nicht mehr und nicht weniger. Daher kann ich Deine Aufregung hierzu nicht nachvollziehen.Gruß Stefan kannst du auch nicht mein lieber ... (die Aufregung kannst du natürlich nicht nachvollziehen ... ) ich hatte derartige Besuche - regelmässig zwischen 1981 und 1985 habe ich im Rahmen der Eigenheimer - Initiative mein Haus gebaut. Dazu half mir ein wegen Verunglimpfung des Staates ( er hatte zur Wahl eine DDR-Fahne heruntergerissen ... ) verurteilter und seine Strafe abgesessener Kollege ... ich hatte regelmässig/wöchentlich die Kripo auf meiner Baustelle - ohne Hausdurchsuchungsbefehl haben die mir die Verpflegung der Kollegen (stinknormale Stullen ) rumgedreht ... wenn du etwas anderes behauptest dann hast du zur anderen Seite gehört ... wie so einige hier ... Klaus
Schwarzwälder Posted June 24, 2009 Author Posted June 24, 2009 Noch eine kleine Ergänzung, weil ich per PN auf die Mißbrauchsgebühr hingewiesen wurde: Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Missbräuchliche Anrufungen des Gerichtes können jedoch mit einer Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 Euro geahndet werden[11]. Von dieser Möglichkeit macht das Bundesverfassungsgericht jedoch nur selten Gebrauch. Seit der Einführung der Möglichkeit zur Verhängung von Missbrauchsgebühren im Jahr 1962 wurden solche Gebühren 2.719 mal verhängt (Erster Senat 930, Zweiter Senat 1.789). Die Gesamtsumme aller Missbrauchsgebühren beträgt 479.761 Euro. Der Anteil der Missbrauchsgebührenentscheidungen an der Gesamtzahl der eingelegten Verfassungsbeschwerden liegt bei ca. 0,26 % Link wikipedia Nochmals zusammengefasst: 1. Ihr könnt direkt beim BundesVerfassungsgericht klagen. Kein Rechtsweg jahrelang durch zig Instanzen! 2. Ihr braucht keinen Anwalt, sondern könnt euch selbst vertreten. 3. Das Verfahren ist kostenfrei (keine Gerichtskosten). Sage keiner, er hätte keine Möglichkeit gehabt, den neuen Gesetzeswahnsinn zu stoppen! Grüße Schwarzwälder
Gottfried Tabor Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Leute, das ist unsere allerletzte Chance! Jeder für sich - aber mit gegenseitigen Formulierungshilfen - reicht die Klage beim BVerfG ein.Grüße Schwarzwälder Was machst so einen Aufstand ? Du bist überzeugt, Du kennst das Verfahren, also wirst DU es ganz sicher machen. Wird die fehlende Verfassungsmäßigkeit festgestellt, dann gilt das allgemein. Dazu bedarf es nicht zehntausender von Klagen - es genügt EINE - also DEINE Sollte sie erfolgreich sein, dann danke ich Dir artig, bitte Dich um Deine Adresse um Dir ein Kistchen Wein als persönliche Anerkennung zu senden . Sollte sie erfolglos sein - ist es egal, ob weitere 99999 gleichlautende Klagen vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht wird seine Entscheidung kaum von der Anzahl vorliegender Klagen abhängig machen. Sehe ich etwas falsch ?
Schwarzwälder Posted June 24, 2009 Author Posted June 24, 2009 Sehe ich etwas falsch ? Ja. Jeder ist ein Individuum. Der Besitzer einer einzigen 4mm M20-Waffe wird vielleicht (zurecht) voll auf Unverhältnismäßigkeit setzen. Beim Muni-Sammler ist es wieder anders. Wer in einer 1-Zimmer-Wohnung lebt, ist auch anders beschwert als der wohlhabende Schütze, der nur seinen (via separatem Nebeneingang) zugänglichen Hobbyraum zu präsentieren braucht. Jemand, der ggf. in der Sicherheitsbranche oder ÖD oder Forstwirtschaft/Berufsjäger tätig ist, wird auch anders beschwert, wenn er die Zuverlässigkeit verliert, nur weil er ein Grundrecht wahrnehmen will. Jeder hat andere Gründe/Beschwernisse, die er anführen kann und die das Gericht unterschiedlich bewerten könnte. "Ein Fall für alle" funktioniert also nicht. Nur die Konsequenz ist ggf. dann für alle gut... Grüße Schwarzwälder
Hartmann12 Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 kannst du auch nicht mein lieber ... (die Aufregung kannst du natürlich nicht nachvollziehen ... ) ich hatte derartige Besuche - regelmässig zwischen 1981 und 1985 habe ich im Rahmen der Eigenheimer - Initiative mein Haus gebaut. Dazu half mir ein wegen Verunglimpfung des Staates ( er hatte zur Wahl eine DDR-Fahne heruntergerissen ... ) verurteilter und seine Strafe abgesessener Kollege ... ich hatte regelmässig/wöchentlich die Kripo auf meiner Baustelle - ohne Hausdurchsuchungsbefehl haben die mir die Verpflegung der Kollegen (stinknormale Stullen ) rumgedreht ... wenn du etwas anderes behauptest dann hast du zur anderen Seite gehört ... wie so einige hier ... Klaus Gerade weil ich derartige Dinge, wie Du sie erlebt hast, nie wieder! erleben möchte, werde ich von Dir bezichtigt, zur anderen Seite zu gehören. Damit gehst Du entschieden zu weit! Nur mal am Rande, ich war damals weder Pionier noch Mitglied der FDJ. Stefan
Guest Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Was machst so einen Aufstand ?Du bist überzeugt, Du kennst das Verfahren, also wirst DU es ganz sicher machen. den hatten wir doch schonmal Gottfried - also, was solls ... vielleicht ist der schwarzwälder Rechtsverdreher oder er kennt einen - kommt auf dasselbe raus ... hmmm, warum spricht er eigentlich immer von ihr ...
Guest Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Nur mal am Rande, ich war damals weder Pionier noch Mitglied der FDJ. Stefan das glaube ich dir nicht mein lieber Stefan .... ganz ehrlich mal Jungpioniere waren wir alle - das war so und war auch nicht unbedingt politsch ... es kam nämlich mit der Einstufung als Schüler in die 1.KLasse danach kamen die Thälmannpioniere - darüber schreibst du nicht´ s... ??? warum wohl ... und die FDJ war zwingend notwendig für die Berufswahl ... also. was soll der Unsinn ???
Gottfried Tabor Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 vielleicht ist der schwarzwälder Rechtsverdreher Nö, ist er nicht, weiß schon, was er macht, ist aber egal. Nur seine Logik leuchtet mir nicht ein Entweder ein Gesetz IST verfassgungskonform oder es ist es NICHT , das ist und bleibt völlig unabhängig davon, wie sehr oder in wie weit sich verschiedene Leute in verschiedener Weise dadurch beschwert fühlen. Der Maßstab des Verfassungsgerichts sind nämlich nicht persönliche Befindlichkeiten sondern einfach nur Rechtsnormen
Guest Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 Nur seine Logik leuchtet mir nicht ein die gibt es dann auch nicht
Hunter375 Posted June 24, 2009 Posted June 24, 2009 ..... wenn er die Zuverlässigkeit verliert, nur weil er ein Grundrecht wahrnehmen will. Grüße Schwarzwälder Man kann allerdings davon ausgehen das dieses Grundrecht (ich nehme an wir meinen das gleiche) im Ernstfall für Legal-Waffenbesitzer aufgehoben wird.. die Herrschaften aus der Politik sind nicht ganz deppert.... es ist anzunehmen das man sich entsprechend abgesichert hat.... aber Gerichtliche Auseinandersetzungen werden schon Licht ins Dunkle bringen! Gruß Hunter
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