Zum Inhalt springen
IGNORED

Munition im Bus vergessen


Ein-Bett-im-Kornfeld

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
....die Moeglichkeiten gibt es natuerlich, aber das halte ich fuer unwahrscheinlich...

Ja ich wollte eigentlich auch nur sagen, wenn man will, findet man den Besitzer in so einem Fall immer. Das Problem ist immer die Auslegung des jeweiligen SB, und das man sich mit einem "Geständnis" ans Messer liefert ist auch klar. Letztendlich hilft ein Eingeständnis wenig, wenn es nicht an unterster Stelle dann abgebogen wird.

Hier gibt es, wie du schon sagst zu viele Kleinigkeiten.

Ich wünsche jedenfalls den Threadstarter das Beste.

Geschrieben

Richtige Antworten kann nur ein Anwalt geben.

Wie einige hier schon gesagt haben muss der SB wahrscheinlich aktiv werden ob er will oder nicht.

Deshalb würde ich erstmal die schriftliche Stellungnahme abgeben ohne etwas zu beschönigen ,ausserdem würde ich mir eine Erklärung für die geladenen Magazine einfallen lassen . zBsp. Magazinlader gekauft und ausprobiert und anschliessend

zu faul zum entladen. (Besser schusselig und faul wie unzuverlässig.)

Könnte sein das der SB dann die Möglichkeit hat dich mit einem blauen Auge davonkommen zu lassen.

Wenn nicht kann man , soweit ich weiss im Falle eines negativen Bescheids Widerspruch einlegen.

Dann muss der SB in die nächste Runde die dann in einem meeting mit höhergestellten Beamten stattfindet ,dazu wird man auch eingeladen und da sollte dann ein Anwalt dabei sein.

An deiner Stelle würde ich auch den SB anrufen und nach einem Termin fragen um die Sache zu besprechen, wahrscheinlich wird er dir schon am Telefon alles erklären.

Auf jeden Fall würde ich ihn fragen was er denn in deiner Stellungnahme lesen möchte und ich würde mir auch erklären lassen welche Widerspruchmöglichkeiten ich habe.

Ist nur meine Meinung

Geschrieben

Das "Geständnis" war doch wohl einfach nur die Verlustmeldung nach § 37 (2) WaffG (Anzeigepflichten), oder habe ich das falsch verstanden?

Also nur den Bestimmungen des WaffG nachgekommen. -Obwohl falsch formuliert.

Geschrieben

Was hier einige immer auf den Mags rumreiten *kopfschüttel*. Es ist nicht verboten, die geladenen Mags zusammen mit der Waffe im selben Behältnis zu transportieren, wenn diese nicht zugriffsbereit ist. Nicht zugriffsbereit ist sie dann, wenn sie nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann und sich ergo in einem verschlossenen Behältnis befindet. Nicht schußbereit ist sie auch, da sie nicht geladen ist. Der Transport erfüllte damit auch in Bezug auf die geladenen Mags jedenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen. Sowas lernt man in der Sachkundeprüfung, wenn auch nicht unbedingt abstraktes Denken.

Geschrieben

Moin

Bei allem Repekt: Ich weiß gar nicht warum Magazine unbedingt aufmunitioniert transportiert werden müssen. Kann denn die Muni nicht so lange in der Schachtel bleiben? Auch wenn ich in solchen Dingen eher nicht so verbissen eingestellt bin, aber man sollte sich nicht so unbedingt im Grenzbereich bewegen.

Vielleicht hätte dann der SB auch nicht so eine Welle gemacht.

Geschrieben
Was hier einige immer auf den Mags rumreiten *kopfschüttel*. Es ist nicht verboten, die geladenen Mags zusammen mit der Waffe im selben Behältnis zu transportieren, wenn diese nicht zugriffsbereit ist. Nicht zugriffsbereit ist sie dann, wenn sie nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann und sich ergo in einem verschlossenen Behältnis befindet. Nicht schußbereit ist sie auch, da sie nicht geladen ist. Der Transport erfüllte damit auch in Bezug auf die geladenen Mags jedenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen. Sowas lernt man in der Sachkundeprüfung, wenn auch nicht unbedingt abstraktes Denken.

:lol:

diejenigen, die auf den mags rumreiten, sehen das schon richtig...

ein blick in den entwurf der awaffv sagt bei punkt 12.3.3.2

(einige länder haben diesen entwurf ja für ihre behörden bereits für verbindlich erklärt)

... Mitgeführte Munition für die transportierten Waffen ist in entsprechender Weise

getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin

eingefügt zu transportieren, es sei denn, es wird ein verschlossenes,

für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis

verwendet. Die Art des Beförderungsmittels (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad,

Kraftfahrzeug) ist unerheblich.

den nachweis, daß eine plastiktüte mit einer plastikbox dieser anforderung entspricht, würde ich gerne lesen wollen.

cu klaus

Geschrieben
diejenigen, die auf den mags rumreiten, sehen das schon richtig...

ein blick in den entwurf der awaffv sagt bei punkt 12.3.3.2

(einige länder haben diesen entwurf ja für ihre behörden bereits für verbindlich erklärt)

... Mitgeführte Munition für die transportierten Waffen ist in entsprechender Weise getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren, es sei denn, es wird ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis verwendet. Die Art des Beförderungsmittels (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kraftfahrzeug) ist unerheblich.

den nachweis, daß eine plastiktüte mit einer plastikbox dieser anforderung entspricht, würde ich gerne lesen wollen.

1.) Es geht nicht um die AWaffV (Da gibt es eine gültige Version) sondern um die Bedienungsanleitung zum Gesetz für Verwaltungen (VwV).

2.) Sie ist nicht in Kraft, und kann daher auch nicht als verbindlich erklärt werden - und wenn doch, dann ohnehin nur innerhalb der Verwaltung. Was davon überbleibt ist von Gerichten zu prüfen.

3.) Dementsprechend ist auch nicht von irgendwem ein Nachweis über die Geeignetheit eines Behältnisses zu erbringen - es sei denn die Verwaltung gibt etwas konkretes vor (zum Beispiel als Beschränkung in der WBK, gegen die man sicherlich Rechtsmittel einlegen sollte).

Edit: Im übrigen - ich kann für die öffentliche Sicherheit keinen Nachtei erkennen, wenn sich Patronen in einem separat verwahrten Magazin befinden. Wenn eine Vorschrift keine Vorteile bringt, dann sollte man sie nicht in Kraft setzen!

Ich transportiere meine Munition auch nicht in Magazinen, weil ich kein vielschießender Leistungsschütze bin, der die Zeit auf dem Stand vernünftig einteilen muß. Aber denkt die Einschränkung mal etwas weiter, und stellt Euch vor, wie ein Leistungsträger im BDMP sinnvoll für 1500 trainieren soll, wenn er seine Speedloader nicht vor dem Schießstandtraining vorbereiten soll. Ich hatte das Glück mal bei so einem Training dabei sein zu dürfen - war wirklich beeindruckend, und hätte imho ohne entsprechende Vorbereitung so nicht funktionieren können.

Geschrieben
Moin

Bei allem Repekt: Ich weiß gar nicht warum Magazine unbedingt aufmunitioniert transportiert werden müssen. Kann denn die Muni nicht so lange in der Schachtel bleiben? Auch wenn ich in solchen Dingen eher nicht so verbissen eingestellt bin, aber man sollte sich nicht so unbedingt im Grenzbereich bewegen.

Vielleicht hätte dann der SB auch nicht so eine Welle gemacht.

Es ist kein Grenzbereich.

Ob die Mun im Magazin vergessen wird oder in der OVP ist Jacke wie Hose.

Es hat die noetige Sorgfalt nicht eingehalten, darum dreht sichs. Das mit den Mags kann jeder Jurastudent abbuegeln, das Problem ist der schlampige Umgang mit der Mun und da brauchts nun mal von ANFANG AN nen Anwalt.

Geschrieben
Wen die Frage bezüglich der Verkehrsbetrieb interessiert, ob hier der Transport erlaubt ist oder nicht: ich habe vor einigen Jahren, als diese Frage hier im Forum war, mich nach den AGBs unserer Verkehrsbetriebe erkundigt, in denen dieses ja ausdrücklich ausgenommen sein muß (sofern die Verkehrsbetriebe dies halt nicht wünschen). Mir konnte seiner Zeit niemand etwas zu den AGBs sagen, die Betriebe wussten selbst nicht, wo ihre AGBs sind. Ich habe diese Frage damit auf sich beruhen lassen.

Hi

Nur mal so in Raum gestellt. Ich arbeite bei einem der größten Österreichischen Verkehrsbetriebe in Linz. Der Transport von entladenen Waffen ist grundsätzlich erlaubt. Die Fahrgastbestimmungen untersagen lediglich das führen geladener Schußwaffen, ausgenommen Executive. Zumindest ist das bei uns so.

Geschrieben
.... das Problem ist der schlampige Umgang mit der Mun und da brauchts nun mal von ANFANG AN nen Anwalt.

Den Anwalt kannst Du dir in so einem Fall schenken. Der rettet auch nichts mehr.

In so einem Fall braucht man nur eines: Hirn!

Wer das hat braucht keinen Anwalt.

Geschrieben

Vom moralischen Aspekt mal abgesehn, wärst du bestimmt besser weg gekommen wenn du gar nicht nachgefragt hättest wegen der Mun, oder waren irgendwelche Ausweise in der Tüte?

Geschrieben

Ich tät mal sagen du nimmst dir das mit dem Anwalt zu Herzen falls dir der Sport so viel bedeutet, oder aber du verkaufst schnell alle Waffen, nimmst das Geld und machst 5 Jahre Pause.

Geschrieben
Ich habe jetzt einige Deiner Beiträge gelesen. Bist Du sicher dass Du Deinem Nick-Vorbild entsprichst? Pföderl wäre m.E. zutreffender.

Kodjak

Ich hätte in dieser Situation sicher nicht bei dem Verkehrsbetrieb angerufen.....

Geschrieben
Pföderl wäre m.E. zutreffender.

Das war jetzt aber bitterbös' :fkr:

(ich gebe zu, der Gedanke hat mich auch schon beschlichen;

aber J. hat seine Position schon klargerückt...)

Gruß,

karlyman

Geschrieben
:lol:

1. diejenigen, die auf den mags rumreiten, sehen das schon richtig...

2. entwurf der ....Verwaltungsvorschrift

(einige länder haben diesen entwurf ja für ihre behörden bereits für verbindlich erklärt)

cu klaus

1. Nö.

2. Abenteuerlich und juristisch nicht haltbar. Gerichte legen bei Bedarf Rechtsnormen aus und keine Verwaltungsvorschriften; das gilt erst recht, wenn es diese VwV noch gar nicht gibt. Selbstverständlich werden auch manchmal VwV zu Hilfe genommen, aber nicht wenn es diese noch gar nicht gibt und auch dann nicht, wenn diese erkennbar gegen das Gesetz, also rechtswidrig, wären. Es gilt der aus dem GG abgeleitete Grundsatz des Vorranges des Gesetzes, an das die Verwaltung gebunden ist. Deshalb wird auch die Verwaltung letztlich mit ihrer insoweitigen Auffassung scheitern, aber das ist ohnehin nur ein Nebenkriegsschauplatz, der von einem guten Anwalt entsprechend meiner Ausführungen beherrscht wird. Was viel wichtiger ist, ist die Frage, ob der einmalige Fehler eines Menschen hier Grund ist, die Unzuverlässigkeit anzunehmen. Es kommt beileibe nicht oft vor, daß jemand Munition im Bus vergißt und es stellt sich daher mit Recht die Frage, ob ein Gericht aus diesem einmaligen unabsichtlichen Fehler eine generelle Unzuverlässigkeit ableiten kann und darf. Die Konsequenz wäre ja dann, daß Waffenbesitzer ihre menschliche Eigenschaft verlören, indem man geradezu inhumane Anforderungen an sie stellt, weil man ihnen behördlicher- und gerichtlicherseits keine Fehler mehr zugestehen würde. Das hielte ich auch im Hinblick auf den Einzelfall (vorbildliches und regelgerechtes Verhalten des Menschen nach dem Verlust, geringfügige bis keine Auswirkungen durch den Verlust im Gegensatz zu einer verlorenen Waffe und dem daraus folgenden Mißbrauch durch Dritte) für rechtswidrig und anfechtbar.

Relevant ist was der SB denkt, weil der ist am Drücker.

Nein, das ist nicht relevant. Relevant ist, was im WaffG steht und was die Gerichte draus machen. Und da liegen Gott sei Dank oft Welten zwischen der Auffassung von Sachbearbeitern und Richtern im Falle von belastenden VA.

Geschrieben
Nein, das ist nicht relevant. Relevant ist, was im WaffG steht und was die Gerichte draus machen. Und da liegen Gott sei Dank oft Welten zwischen der Auffassung von Sachbearbeitern und Richtern im Falle von belastenden VA.

... aber leider auch noch größere Welten zwischen WaffG -> Richter -> Betroffenem. Gerade im Waffenrecht spiegeln Gerichtsurteile nicht immer den (vermeintlichen) Inhalt der Gesetzes sondern immer mehr die persönliche Meinung des Richters.

Erkläre so einem Verwaltungsrechtler mal die Notwendigkeit des Transportes von geladenen Magazinen. Mit "Habe auf dem Stand keine Zeit dafür" wird er sich in aller Regel verarscht vorkommen.

Manfred

Geschrieben
Danke! :icon14:

CM :)

ZITAT(9x19 @ 12.11.2007 - 14:03) *

Nein, das ist nicht relevant. Relevant ist, was im WaffG steht und was die Gerichte draus machen. Und da liegen Gott sei Dank oft Welten zwischen der Auffassung von Sachbearbeitern und Richtern im Falle von belastenden VA.

Lest euch mal das hier durch und dann denkt ihr über das nach was ihr bisher so gedacht und gesagt habt.

:gutidee:

Und seit ihr immer noch von Vater Staat und seinen Gesetzen und Richtern und Sachbearbeitern überzeugt.

Geschrieben
Öhh... was hat das jetzt mit dem allhiesigen Thema zu tun...?

Heinrich

Der Sachbearbeiter meint er müsse Gebühren erheben ohne passende Gebührentabelle, also denken wir uns welche aus und der Richter nickt dazu.

Zum Thema Vertrauen auf Gesetze und Richter

  • 10 Monate später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.