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IGNORED

Alkohol am Steuer = WBK Erwerb ausgeschlossen?


Gast Cyberdiver

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wusstet Ihr, dass die gerne zum Vertuschen einer Alk-Fahne benutzten Mundspüllösungen und Bonbons auch bei einem NÜCHTERNEN einen Alk-Wert bei einer Kontralle zeigen könen?

Die Blutabnahme ist davon natürlich NICHT berührt.

IMI

Geschrieben

Und mal ehrlich wer von Euch kann sagen, daß er noch NIE mit Alkohol gefahren ist??? Auch nicht mal Sonntags morgens oder nach ein zwei Bier nach dem Schießen??? Was wäre gewesen wenn dann die "Grünen" (jetzt Blauen) da gestanden hätten...?

Ich kann es mit Sicherheit von mir behaupten!

Wenn ich auch nur ein Glas Wein oder Bier getrunken habe, fahre ich keinen Meter mehr, sondern lasse mich fahren!

Was das Trinken auf den Schießstand betrifft: Wer trinkt kommt nicht mehr auf den Stand, BASTA!

Erst schießen, dann trinken und nicht umgekehrt.

Auf der anderen Seite:

Wenn er in seiner Jugend mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, was allerdings schon ien paar Jährchen her ist und es nie wieder getan hat, warum sollte er dann nicht zuverlässig sein?

Ich wurde in meiner Sturm- und Drangzeit auch des öfteren von den netten Grünen-Kollegen nach Hause gebracht, weil ich beim Sprühen erwischt wurde und es gab auch eine Zeit, da kam ich jedes Wochenende volltrunken nach Hause, aber 1. hatte ich da noch keinen Führerschein und 2. liegt das schon mehr als 10 Jahre zurück.

Gruß

Berettaman

Geschrieben

Also bei 2,7 Promille ist generell sehr fraglich, ob überhaupt eine persönliche Eignung nach § 6 WaffG vorliegt. Meines Erachtens ein ganz klarer Fall für eine Entziehungstherapie mit ungewissem Ausgang... :ninja:

Geschrieben

Ähhh Hallo.......

@heletz

*Erdkundelehrer an* Will ja nicht spießig wirken, aber der Amoklauf war nicht in Oberfranken. War in nem Kuhkaff bei Wernberg-Köblitz im Lkr. Schwandorf. Und das liegt in der Oberpfalz....*Erdkundelehrer aus*

...und wech

Geschrieben

Also ich weiss ja nicht aber warum sollte jemand der 2.7 Promille intus hat denn ein Alkoholiker sein ??

Oder aber jemand, der soviel trinkt, dass er einen Filmriss hat ??

Also ein Klassenkamerad von mir (ist jetzt so etwa 15 Jahre her) wurde nach einer Abifete mit exakt 2.7 Promille ins Krankenhaus gebracht zum Magenauspumpen. Alkoholier ist der jetzt nicht, jedenfalls nicht dass ich wüsste. Ist mittlerweile Berufsschullehrer geworden.

Ich selbst hatte auch hin und wieder mal einen Filmriss, wobei ich aber mit Sicherheit kein Alki bin. Ich trinke höchstens alle zwei Wochen mal aus Geselligkeit ein oder zwei Bier mit Besuch und bin vielleicht ein bis zweimal im Jahr betrunken (nicht angesäuselt sondern betrunken, so mit Sprachfehler und so weiter). So etwa alle zwei Jahre fehlt mir dann ein Teil vom Abend. Sollte ich mich jetzt einweisen lassen ??

Zugegebenermassen hatte ich zwischen 16 und 25 meine Sturm- und Drangzeit und war jedes Wochenende unterwegs und das auch nicht immer nüchtern. Das war dann aber schlagartig vorbei und Alkohol trinke ich jetzt eher selten.

Klar bin ich für eine absolute Trennung vom Alkohol und Fahren und natürlich auch von Waffen. Der Kollege mit dem Moped hat aber auf jeden Fall ein Problem mit seinem Führerschein denn auch ohne zu Fahren ist er Verkehrsteilnehmer und das gibt betrunken immer Ärger, auch als Fussgänger.

Vermutlich wird er aber in diesem Fall nicht ganz so stark bestraft. Einen Anwalt sollte er sich wohl dringend nehmen, alleine schon für Akteneinsicht.

Viele Grüße

.357mag

Geschrieben

Mir ging es nur darum aufzuzeigen, welche unerwünschten Nebeneffekte Forderungen wie 0,0 Promille bewirken können. Die 0,3 waren übrigens lange Jahre die technische Grenze für einen sicheren Nachweis von Blutalkohol. Inzwischen sind die Verfahren natürlich besser geworden, aber 0,0 ist immer noch nicht sicher überprüfbar. Bei 0,0 im Gesetz stellt sich z. B. die Frage wer das Risiko für die (zwar kleinen aber vorhandenen) Meßfehler trägt. Wird mir (wie gefordert) lebenslang die Zuverlässigkeit abgesprochen, nur weil der Alkoholtest einen Wert von 0,01 Promille ergibt obwohl ich seit 6 Monaten keinen Tropfen mehr getrunken habe?

Das es eine gewisse Toleranz gibt ist ja wohl klar. Wenn man eine Messmethode hat, bei der nur auf plus minus 0,3 genau bestimmt werden kann, dann kann hier natürlich keine Sanktion bei einem Messwert erfolgen, der bei 0,2 liegt, aber nur 0,0 erlaubt wären, da dieser Wert innerhalb der Messgenauigkeit liegt. Die 0,0 Promille sind nur der Richtwert, von dem die Fehlergrenzen ausgehen.

Geschrieben

Hallo

wie viel ist denn nun 2,7? Bitte in Bier bei 80Kg. 3 Liter, 4 Liter oder mehr? Da ich das wirklich nicht weis, scheinbar aber jede Menge User, klärt mich mal auf um einen Vergleich zu bekommen.

Ich denke ja auch, daß 2,7 ne Menge ist, nur, schafft das ein ungeübter Trinker oder muß man Alki sein, um auf so einen Wert zu kommen und noch zu Fuß gehen zu können? Kann man mit so einem Wert überhaupt noch fahren?

Steven

Geschrieben

Hallo

wie viel ist denn nun 2,7? Bitte in Bier bei 80Kg. 3 Liter, 4 Liter oder mehr? Da ich das wirklich nicht weis, scheinbar aber jede Menge User, klärt mich mal auf um einen Vergleich zu bekommen.

Ich denke ja auch, daß 2,7 ne Menge ist, nur, schafft das ein ungeübter Trinker oder muß man Alki sein, um auf so einen Wert zu kommen und noch zu Fuß gehen zu können? Kann man mit so einem Wert überhaupt noch fahren?

Steven

laut Promillerechner (im Internet, Google machts möglich) musst du dir für 2.75 Promille 11 0.5er Pils (5%)reinpfeifen also 5.5L. Viel Spass beim trinken, berichte dann mal, wie weit du gekommen bist :s75:

Edit: die Brühe musst du aber auf einen Schlag trinken, sonst stimmt die Rechnung nichtmehr und du must noch das eine oder andere Kölsch nachlegen :D

Geschrieben

Hallo

wie viel ist denn nun 2,7? Bitte in Bier bei 80Kg. 3 Liter, 4 Liter oder mehr?

Ein Mann von 80 kg benötigt für 2,7 Promille etwa 190 Kubikzentimeter reinen Alkohol im Blut. Das entspricht der Alkoholmenge von 3,5 - 4 Litern Bier, wobei der Gesamtalkohol dieser Biermenge gleichzeitig im Kreislauf sein müßte. Da zwischen Schlucken und Absorbierung eine gewisse Zeit vergeht und der Abbau des Alkohol mit Trinkbeginn einsetzt kann sich den Rest jeder selbst denken.

Mit Bier ist es fast unmöglich so einen Pegel zu erreichen, dazu muß man Spirituosen saufen.

Bereits mit 1,3 Promille kann ein Normalmensch (normal im Sinne der Alkoholgewöhnung) nicht mehr aufrecht stehen und keine sinnvollen Sätze mehr sprechen. Wer es schafft mit 2,7 Promille koordinierte Handlungen durchzuführen belegt damit, daß er in hohem Maß an Alkohol gewöhnt ist. Es ist berechtigt in solchen Fällen regelmäßigen Alkoholmißbrauch anzunehmen.

Geschrieben

Ein Mann von 80 kg benötigt für 2,7 Promille etwa 190 Kubikzentimeter reinen Alkohol im Blut. Das entspricht der Alkoholmenge von 3,5 - 4 Litern Bier

wos, des sind ja nur 4 maß! und da kann der scho nimmer mopedfahren??? warmduscher!!!

:heuldoch::s75::s75:

:rotfl2::rotfl2:

/spaß aus

Geschrieben

Alkoholmenge von 3,5 - 4 Litern Bier, wobei der Gesamtalkohol dieser Biermenge gleichzeitig im Kreislauf sein müßte. Da zwischen Schlucken und Absorbierung eine gewisse Zeit vergeht und der Abbau des Alkohol mit Trinkbeginn einsetzt kann sich den Rest jeder selbst denken.

Mit Bier ist es fast unmöglich so einen Pegel zu erreichen, dazu muß man Spirituosen saufen.

:s75: auch gut, wieviel ist das in Bourbon Wiskey bei einer Fassstärke von 65 Vol% :wub:

so nu mal Spass beiseite, alles Mediziner, Rechtsanwälte und Sachverständige oder wer kann sonst noch fundiert einen fachlich und sachlich richtigen Rat geben ??

und darum ging's doch wohl !! :angry2:

immer die Versuche der "Gutmenschen" erwachsene Leute zu erziehen :gaga:

Geschrieben

Staatsexamensfrage bei uns (innere Medizin): "Definieren Sie Alkoholismus!"

-> Vom Prüfer gewünschte Antwort: "Wenn der Patient mehr trinkt als sein behandelnder Arzt."

Keine Verarsche, die Frage kam regelmäßig bei jedem Staatsexamen vor - war aber natürlich nur mit Augenzwinkern des Prüfers.

Grüße

Iggy

Geschrieben

so nu mal Spass beiseite, alles Mediziner, Rechtsanwälte und Sachverständige oder wer kann sonst noch fundiert einen fachlich und sachlich richtigen Rat geben ??

und darum ging's doch wohl !! :angry2:

immer die Versuche der "Gutmenschen" erwachsene Leute zu erziehen :gaga:

1. Will ich keinen erziehen. :rotfl2:

Jeder darf so viel saufen wie er will, er soll sich aber nicht hinterher über die Folgen beschweren.

Selbst wenn er nicht gefahren ist, sondern das Motorrad wirklich 2 Kilometer geschoben hat (was ich ernsthaft bezweifle, aber das ist wieder nur eine Privatmeinung) rechtfertigt der hohe Alkoholwert in Verbindung mit der Fähigkeit in diesem Zustand ein Motorrad 2 Kilometer weit zu schieben die Annahme einer erheblichen Alkoholgewöhnung. Das wird bei der Behörde Zweifel sowohl an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum als auch Zweifel an seiner waffenrechtlichen Eignung begründen.

Einen Rechtsanwalt wird er wohl brauchen. Helfen wird der aber auch nicht viel.

Geschrieben

Hallo,

mir wurde der Führerschein wegen Alkohol am Steuer weggenommen.

Wird diese Sache in mein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen?

Und wenn ja, bedeutet dies dann, dass ich nie im meinem Leben eine WBK erweben kann?

Also ne Beschwerde kann ich nicht herauslesen :confused:

und die Einschätzung "ob und wie und warum" die trifft "Gott sei Dank" der Richter, bis dahin gilt erst mal "abwarten und Tee (oder was auch immer ) Trinken :gutidee:

nichts für ungut, wenn jemand einen Fehler macht, den dann auch noch einsieht und um Rat fragt, da macht es natürlich ohne genaue Kenntiss der Sachlage und entsprechendes Fachwissen absolut Sinn darüber zu "beraten" ob derjenige zuverlässig genug ist eine WBK zu erhalten :peinlich:

Eventuell sollten gerade "Legalwaffenbesitzer" etwas zurückhaltender mit Vorverurteilungen sein, eventuell könnte man (Mann) sonst auf die Idee kommen das eben diese gerne das Recht in die eigene Hand nehmen würden - und das fände ich dann bedenklich :o

wie gesagt nicht für ungut und :s75:

Geschrieben

Hallo,

was jetzt wichtiger ist als ein guter Anwalt sind die: http://www.anonyme-alkoholiker.de/ um die 2,7 Promille zu erreichen bedarf es einiger Gewöhnung, jeder andere k*** sich vorher die Seele aus dem Leib oder landet eben in der Notaufnahme.

Ab 1,6 ist die MPU zur Neuerteilung des Führerscheins obligatorisch, da werden die Nachweise der AA gerne gesehen/gefordert. Saubere Blutwerte natürlich ebenso und die Leber kann sich viel merken.

60 Tagessätze werden hier nicht reichen und Führerscheinsperre von ca 12 - 15 Monaten dürfte das Minimum sein.

Wegen eines Filmriß ist oder wird man sicher noch nicht Alkoholiker, der Filmriß wird aber bei einem nicht trinkgewohnten wesentlich früher eintreten.

2,7 Promille sind mit Bier normalerweise nicht zu erreichen, da muß zur Verstärkung härteres dazukommen.

Selbst wenn es gelingen sollte das Gericht zu überzeugen daß man das Motorrad als Laufrad nach Drais an den Fundort gebracht und der Motor natürlich nur zur Beleuchtung in Betrieb war oder daß man erst am Auffindeort getrunken hat reicht die Tatsache der 2,7 Prommille als Nachweis der mangelnden Eignung aus.

Karl

Geschrieben
Eventuell sollten gerade "Legalwaffenbesitzer" etwas zurückhaltender mit Vorverurteilungen sein, eventuell könnte man (Mann) sonst auf die Idee kommen das eben diese gerne das Recht in die eigene Hand nehmen würden - und das fände ich dann bedenklich :o

Nu ist aber gut. Ich denke, dass man als Schütze einfach zu oft mit den "Stammtischgilden" in einen Topf geworfen wird, um nicht irgendwann unwillig auf Alkoholmißbrauch in Verbindung mit Waffen zu reagieren. (2,7 Promille sehe ich als Mißbrauch an, erst recht wenn "Sie" auf einer Landstraße aufgefunden werden, vollkommen egal, wie sie dahin gekommen sind.) Das hat nichts mit "Recht in die eigene Hand nehmen" zu tun. Du tust ja gerade so, als wollten wir am nächsten Baum neben seiner Fundstelle aufknüpfen.

Ich gönne ihm einen fairen Prozeß und ein mildes Urteil, aber ohne Waffen ist er mir für die nächsten Jahre lieber, und mein Mitleid hält sich in Grenzen. Was den Legalwaffenbesitzern bei uns noch fehlt, ist jemand, der im Bus erklärt, dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Schießstand fahren muß, weil ihm der Führerschein entzogen wurde. Meine Vorstellungen von Zuverlässigkeit sehen anders aus.

Geschrieben

Übrigens: es gab mal ein Urteil aus Bayern, in welchem ein Waffenbesitzer bei 40 Tagessätzen mit 1,58 Promille als unzuverlässig angesehen wurde und der WBK-Widerruf rechtens gewesen sei ! 2,7 Promillo sind da eine ganz andere Sache... ^_^

Geschrieben

aber aber... is nix mit Schußwaffen im öffentlichen Verkehrsmitteln: Beförderungsverbot!

Heinrich

Unsinn.

Die Beförderungsbedingungen beispielsweise des RMV erlauben den Transport von Waffen, die sich rechtmäßig im Besitz des Fahrgastes befinden sehr wohl.

Geschrieben
aber aber... is nix mit Schußwaffen im öffentlichen Verkehrsmitteln: Beförderungsverbot!

Heinrich

Teilnahme am Strassenverkehr mit 2,7 Promille auch nicht! :s75: (Hmmm - eigentlich ist der Smiley in diesem Thread unpassend ... naja ... egal. Tu so als wollte ich mit Mineralwasserschorle anstoßen!))

[...]Promillo[...]
Übrigens: Promillo heißt jetzt Schaffer ;)
Geschrieben

....und ich bin (warum auch immer) auf mein Krad gestiegen. Gut 2 Kilometer weiter, bin ich dann auf einem Fahradweg umgekippt. Leute die da gerade langgefahren sind, haben dann die Polizei geholt. Ich weiß nicht ob ich gefahren bin, oder das Ding nur geschoben habe.

Er war stark alkoholisiert. Er hat am Strassenverkehr teilgenommen (das tun auch Fussgänger) und hatte dabei einen Unfall. Er lag dann wohl auf einer Fahrbahn (Radweg) -> Gefährdung.

Ausserdem schreibt er, er sei auf sein Krad gestiegen. Soviel weiss er wohl noch. Wenn er als auf seinem Krad sitzend "geschoben hat" bzw. gerollt ist, dann ist das mindestens so schwerwiegend wie besoffen radfahren, und dafür ist normalerweise auch die Pappe weg.

Es haben ausserdem schon Leute ihre Pappe verloren, weil sie betrunken auf den Fahrersitz geklettert sind, um da zu schlafen oder was aus dem Auto zu holen (ein Bekannter von mir musste deshalb zur Nachschulung). Die Polizei muss ja nicht warten, bis man das Auto angekriegt hat.

Meiner Meinung nach ist es daher egal, ob der Motor an war oder nicht.

-> Der Führerschen ist definitiv weg.

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