Zum Inhalt springen
IGNORED

Brainstorming -Was missfaellt am meisten am WaffG?


Gast

Empfohlene Beiträge

Meiner Meinung ist der immer wieder gebetsmühlenartig wiederholte Zusammenhang zwischen der Zahl der Waffen im Volk und der Sicherheit zwar auf den ersten Blick einleuchtend und publikumswirksam. Aber zum Glück hält er einer sorgfältigen Analyse nicht stand.

Das zeigen viele schon genannte Beispiele und auch ein Blick auf die Verhältnisse in anderen Ländern.

360740[/snapback]

leider wissen das die zuhörer nicht. und von den waffenbesitzern hört man nichts gegenteiliges in der öffentlichkeit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich schon immer "Bedürfniss" lese kommt´s mir hoch! :bad:

Das einzige Bedürfniss das ich kenne ist auf der entsprechenden Anstalt (WC) zu entrichten! Ansonsten tue ich etwas a) weil ich Spass daran habe ,B) es mein Job ist (wo ich auch Spass dran habe) oder c) es mir eine Vorschrift oder Gesetz vorschreibt. Wenn diese Punkte nicht zutreffen lasse ich es eben! Dieser "Bedürfniss"-Unfug ist typisch deutsch, es muss halt immer und für alles mindestens eine (besser mehrere) Vorschrift(en) geben. :gaga: Einige (evtl. wenige und sinnvolle) Regeln sind hier in DE wohl einfach zu kompliziert?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig Thomas, :appl:

ich habe mal irgendwo gelesen, dass es allein ca. 96.000 Verwaltungsvorschriften (o.ä.) nur für unsere Steuergesetz gibt :gaga: . Da wundert es mich auch nicht, dass jetzt die Verwaltungsvorschriften für das Waffengesetz um über 70 Seiten angewachsen sind.

Gruß ConceptV

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also irgendwie fühle ich mich hier mißverstanden. Ich bin absolut für den privaten Waffenbesitz. Ich denke das hab ich schon dargelegt. Aber warum wollen so viele hier denn, das Waffen uneingeschränkt in den Umlauf kommen. Wollt ihr euch duellieren oder so? Feuerwaffen sind mit keinem anderen Gegenstand, den man erwerben kann, zu vergleichen. Wenn ich das präzisieren soll, bitte posten, ansonsten ufert das aus und mir tun unnötig die Finger weh.

Glaubt also jemand, das, wenn Feuerwaffen von nahezu jederman erworben werden können, dies die Sicherheit in D (hier: für die Waffenbesitzer sinnvoll)erhöht? Also ich sag noch mal ein paar Beispiele.

1. Ich fahre seit 1965 nach Korsika, ( meist zwischen 3 und 12 Wochen im Jahr) dort konnte man Langwaffen so einfach kaufen wie ihr es wünscht. Ich kann die Leute nicht mehr zählen, die dort erschossen worden sind. Meine Mutter war selbst zugegen, als zwei Nachbarn sich wegen eines Schildes beschossen haben. Ein Toter. Ein uns gut bekannter Wirt wurde beim Kartenspielen erschossen, weil er falsch gespielt haben soll. Ein bekannter korsischer Korallentaucher über den Jaques Custeau einen Film gedreht hat, wurde von seinem Nachbar erschossen weil er einen Gartenschlauch nicht pünktlich zurückgegeben hat. Die ganzen Schießereien kann man gar nicht mehr aufzählen

Will mir jetzt einer erzählen, ich wüßte nicht wovon ich rede?

2. Ich war vor einigen Jahren in Georgia - Stadt Savanna. Ein Freund hat eine Amerikanerin geheiratet und wir fuhren dann abends mit einer Clique junger Leute durch die Stadt. Ich öffne das Handschuhfach und ein Revolver fällt raus. Ich war etwas verdutzt. Beim Gespräch kam dann raus, das alle, die in dem Wagen waren, bewaffnet waren. Auch die Frauen, ( wir waren alle ca. 22 Jahre alt).

Als Vorschlag, was man in dieser Nacht denn tun sollte, kam dann: Laßt uns ins Getto fahren Nig... er anmachen. Ich konnte die Gruppe aber davon überzeugen, das ich auf diese Art von Sightseeing keinen Wert lege.

Und da ich mir vorstellen könnte, das solche Dinge auch in D passieren können, (die Aktion in GA wäre ohne Waffen nicht mal angedacht worden) finde ich es eben gut, das NICHT jeder eine Feuerwaffe kaufen kann. Denn wenn ihr das wirklich duchboxen würdet, und es zu dem kommt, was ich befürchte, dann wird das Waffengesetz mit Rückendeckung der Bevölkerung noch mal geändert. Und zwar so, das niemand mehr Waffen besitzt, egal wie sorgfältig er damit umgegangen ist. Ich halte das Experiment " Freie Waffen für freie Bürger" für letztendlich kontraproduktiv. Wie gesagt, alle Schützen und Jäger und Sammler haben ja auch meiner Meinung nach genug nachgewiesen, und sollen kaufen können was sie wollen und soviel davon wie der Geldbeutel hergibt.

Vielleicht sind Ö und CH einfach nicht mit D zu vergleichen aber Frankreich und Belgien. und dort ist das Waffengesetzt auch verschärft worden. Nicht so wie in England, aber doch in Richtung deutsches System. Kernpunkt dort ist auch, es hat sich nicht bewährt, das man "einfach so" mal eine Waffe kaufen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

wie haben die Menschen in Korsika und Georgia es bis heute geschafft, zu überleben? Oder haben die sich soweit reduziert, dass sie sich nicht mehr auf Schussentfernung begegnen? Sind ja gar schlimme Zustände. Wenn das mal puplik wird.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DAK,

du solltest dir gedanken machen über

a: die korsische mentalität

und

b: deinen freundeskreis in den USA

;)

ausserdem redet ja keiner von unkontrolliertem waffenverkauf. aber irgendwelche kontingente oder einschränkungen für zuverlässige und sachkundige bürger sind nicht vernünftig zu begründen.

UND DA LIEGT DER HASE IM PFEFFER:

einschränkungen und verbote brauchen GRÜNDE!

freiheit braucht KEINE!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meines Erachtens wäre Wegfall der Zuverlässigkeit in der Regel ab 45 Tagessätze angebrachter.

359061[/snapback]

Hallo Sachbearbeiter,

meines Erachtens wäre eine Angleichung der Zuverlässigkeitsregeln von zivilen Waffenbesitzern und behördlichen Waffenträgern angebrachter.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

wie haben die Menschen in Korsika und Georgia es bis heute geschafft, zu überleben? Oder haben die sich soweit reduziert, dass sie sich nicht mehr auf Schussentfernung begegnen? Sind ja gar schlimme Zustände. Wenn das mal puplik wird.

Steven

360837[/snapback]

Wenn du mir nicht glaubst, schau die Statistiken an. Bez. der Zahl von durch Schußwaffen getöteter Amis gibts ja wohl keine Diskussion, wann die Grenze erreicht ist, die man bereit ist zu akzeptieren. Und in Korsika sterben jedes Jahr sicherlich auch genug Menschen durch Schußwaffen. Wieviel Tote mehr in D würdest Du akzeptieren?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du mir nicht glaubst, schau die Statistiken an. Bez. der Zahl von durch Schußwaffen getöteter Amis gibts ja wohl keine Diskussion, wann die Grenze erreicht ist, die man bereit ist zu akzeptieren.

Die Anzahl? Ich nehme mal an du meinst eine Prozentzahl, denn die USA heben einwenig mehr Einwohner als Deutschland...

Ich bin ja lernfähig. Zeigts du mir bitte mal die Statistiken? Danke.

right_to_carry_by_gun-nuttery_com.gif

Ab Mitte der 90er wird das Konzept "shall issue" (also Recht auf Waffentraggenehmigung statt Gnade des Staates) in immer mehr US Bundesstaaten kopiert.

Die positiven Effekte (drastischer Rückgang der Gewalt-, Mord-, Schußwaffenkriminalität) sieht man an den folgenden, offiziellen Statistiken deutlich.

viort.gif

crime_murder.jpg

Morpheus

P.S.

Bilder geklaut bei www.gkd-ev.de . Danke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ich nicht verstehe, ist das mit aller Gewalt die positiven Erfahrungen in der CH z.B., als ein Einzelfall abgetan werden, und gleichzeitig die USA als Algemeinregel herhalten sollen.

Das Problem der Gewalttätigkeit, ist ein Gesellschaftliches, und nicht eine Frage der Waffenverfügbarkeit.

Es wurde hier das korsische Beispiel erläutert, das ist genau das Paradebeispiel eines Gesellschaftlichen Problems. Die Waffengesetze sind nämlich gleich zwischen Frankreich und Korsika, hingegen ist die Gewalt in Frankreich, lange nicht so instituonalisiert wie in Korsika. Darüber hinaus schaffen es die Korsen sehr gut sich mit illegalen Waffen einzudecken.

Halbautomatische Langwafen konnte sich übrigens jeder D kaufen bis 197x, soweit ich weiß, herrschte damals nicht der wilde Westen in D.

Naja, es reicht eine Generation von Indoktrination und Verboten um Angst vor seinem eigenen Schatten zu haben.

Aber gut, wenn hier viele glauben, die Deutschen bestehen zum größten Teil aus potentiellen Psychopathen und Möchtegerne Rambos, dann muss man wohl dieses Waffengesetz befürworten.

Sachbearbeiter hat folgendes geschrieben:

Ich halte gerade wegen der Tatsache, dass illegale Waffen im Umlauf sind, eine generelle Freistellung scharfer Waffen für nicht wünschenswert. Die Kreise, die sich dort bedienen, sollten nicht mit den Leuten vermischt werden, die keine dummen Sachen mit Waffen vorhaben. Es ist nicht schwierig, die gesetzlichen Voraussetzungen als Sportschütze zu erfüllen.

Das ist wirklich Unsinn und zeugt von einer totalen Unkentniss über die Wirklichkeit des Lebens. Ganz allgemein gesehen führen nicht acceptierte Verbote zu einem Aufblühen des Schwarzmarkt und der Kriminalität die dazu gehört. Eins der besten Beispiele war die Prohibition in den USA. Dazu kommt die Wirklichkeit des Schwarzmarkts, wo es ein Bedürfnis gibt es auch einen Anbieter, siehe Drogen. Ich glaub nicht das Sachbearbeiter alles Ernstes der Meinung ist das es keine oder weniger Drogen gibt, weil sie verboten ist. Es ist nur eine Gesellschaftliche Frage, Heroïn ist pfui und Nikotin ok, wobei beide das gleiche Suchtpotential haben.

Waffengesetze dienen, einzig und allein dazu zu verhindern das gefährliche Leute legal an Waffen kommen.

Die Anzahl der illegalen Waffen steht eben im direkten Zusammenhang mit der schärfe des Gesetzes und nicht umgekehrt. Wo das Problem bei einem übermäßig scharfen Gesetz besteht, ist das der eigentliche normale Bürger zum Verbrecher wird, und sich die Grenze zwischen dem normalen und dem Verbrechen verwischt.

Ganz konkret, in der CH ist es seit 1999, schwierig Vollautomaten legal zu kaufen. Es ist möglich, kostet aber 150.- pro Waffe + viele Auflagen. Ich sammle Maschinenpistolen, legal natürlich. Mindestens die Hälfte der Offerten die ich bekomme, muss ich abschlagen, weil Waffen ohne Papiere. Da soll mir ein Sachbearbeiter nicht sagen das schärfere Gesetze nicht den Schwarzmarkt fördern. Noch schlimmer ist das man langsam den mafiösen Strukturen immer mehr Nahrung gibt.

Ich will natürlich auch nicht dass der nächste Leibbach ein Blutbad anrichtet, nur solche Gesetzte, die immer nur den falschen treffen, verhindern überhaupt nichts. In D sichern, sie wenigstens einem Sachbearbeiter das Gehalt. :D

Joker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Problem der Gewalttätigkeit, ist ein Gesellschaftliches, und nicht eine Frage der Waffenverfügbarkeit.

Es wurde hier das korsische Beispiel erläutert, das ist genau das Paradebeispiel eines Gesellschaftlichen Problems. Die Waffengesetze sind nämlich gleich zwischen Frankreich und Korsika, hingegen ist die Gewalt in Frankreich, lange nicht so instituonalisiert wie in Korsika.

Und weil es mehr ein gesellschaftliches Problem unterscheidet sich der Gewaltlevel in der Schweiz Österreich oder Deutschland nur unwesentlich.

Halbautomatische Langwafen konnte sich übrigens jeder D kaufen bis 197x, soweit ich weiß, herrschte damals nicht der wilde Westen in D.

Nur sollten wir auch zugeben können, daß es nur wenige Halbautomaten gab. Halbautomaten militärischer Herkunft unterlagen dem KWKG jagdliche HA gab es kaum SL-Flinten waren Exoten, es gab eigentlich nur KK-Selbstlader.

Ich will natürlich auch nicht dass der nächste Leibbach ein Blutbad anrichtet, nur solche Gesetzte, die immer nur den falschen treffen, verhindern überhaupt nichts. In D sichern, sie wenigstens einem Sachbearbeiter das Gehalt. :D

Joker

leider auch bald in der Schweiz, an dem leidigen Bedürfnis kommen wir in Europa wegen Schengen nicht vorbei, auch wenn es hier einige für eine urdeutsche Erfindung halten.

Nachdem also beim Bedürfnis der künftige Waffenbesitzer schon überprüft wird sollte die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung keine große Rolle mehr spielen.

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

leider auch bald in der Schweiz, an dem leidigen Bedürfnis kommen wir in Europa wegen Schengen nicht vorbei, auch wenn es hier einige für eine urdeutsche Erfindung halten.

Nachdem also beim Bedürfnis der künftige Waffenbesitzer schon überprüft wird sollte die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung keine große Rolle mehr spielen.

Karl

Hast leider Recht, obwohl in der CH das letzte Wort nicht gesprochen ist. Es ist gut möglich das die gleichen die für Schengen gewählt haben (wegen Parteizugehörigkeit) jetzt gegen die erweiterte Personnefreizügigkeit wählen (jeder ist sich selbst der nächste und der böse Pole der einem die Arbeit wegnimmt, das versteht doch jeder :ninja: ). Persönlich bin ich dagegen das Kind mit dem Bade auszuschütten. Sollte aber die Freizügigkeit gebodigt werden und damit als "Kollateralschaden Schengen :D:D " könnte ich mir eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen.

Übrigens die CH werden kein Bedürfniss haben müssen, sonder nur einen Grund angegeben müssen :gutidee: , so steht es im Text und in der offiziellen Propaganda (ich bin ein bisschen skeptisch".

Um ein bischen Backtotopick zu betreiben, was würden den die Deutschen von diesem Schengen Kompatiblen Gesetzt halten ?

6. Waffengesetz vom 20. Juni 1997

42

Art. 1 Abs. 2 Einleitungssatz

2 Es regelt den Erwerb, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Aufbewahren, den Besitz,

das Tragen, das Mitführen, das Vermitteln, die Herstellung von und den Handel mit:

Art. 4 Abs. 1 Bst. a und 4

1 Als Waffen gelten:

a. Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können

und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände,

die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);

4 Als Munition gilt Schiessmaterial mit einer Treibladung, deren Energie durch

Zündung in einer Feuerwaffe auf ein Geschoss übertragen wird.

Art. 5 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Bst. a, 1bis, 1ter und 6

Verbote im Zusammenhang mit Waffen und Waffenbestandteilen

1 Verboten sind der Erwerb, das Tragen und das Vermitteln an Empfänger und

Empfängerinnen im Inland sowie die Einfuhr von:

a. Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen

sowie ihren besonders konstruierten Bestandteilen;

1bis Verboten sind auch der Erwerb und die Einfuhr von militärischen Abschussgeräten

von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung, von deren wesentlichen

Bestandteilen sowie von wesentlichen Bestandteilen von Seriefeuerwaffen.

1ter Verboten ist auch der Besitz von Seriefeuerwaffen, von Feuerwaffen, die einen

Gebrauchsgegenstand vortäuschen, von militärischen Abschussgeräten von Munition,

Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung sowie von ihren wesentlichen

Bestandteilen.

Art. 6 Einschränkungen im Zusammenhang mit bestimmten Geräten und

mit Spezialmunition

Der Bundesrat kann verbieten oder von der Erfüllung besonderer Voraussetzungen

abhängig machen:

a. den Erwerb, die Herstellung und die Einfuhr von Geräten, die dazu bestimmt

sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von

Menschen auf Dauer zu schädigen (Art. 4 Abs. 1 Bst. B);

b. den Erwerb, den Besitz, die Herstellung und die Einfuhr von Munition und

Munitionsbestandteilen, die ein nachweislich hohes Verletzungspotenzial

aufweisen und die bei üblichen Schiessanlässen oder für die Jagd nicht verwendet

werden (Spezialmunition).

Art. 6a Erbgang

1 Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile, für die ein Verbot

nach Artikel 5 Absatz 1ter besteht, durch Erbgang erwerben, müssen innerhalb von

sechs Monaten eine Ausnahmebewilligung beantragen.

2 Die Ausnahmebewilligung gilt für sämtliche Gegenstände, die nicht innerhalb der

Frist von Absatz 1 einer berechtigten Person übertragen werden.

Art. 6b Amtliche Bestätigung

1 An Personen mit Wohnsitz im Ausland darf die Ausnahmebewilligung für den

Erwerb einer Feuerwaffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils nach Artikel 5

nur erteilt werden, wenn sie eine amtliche Bestätigung des Wohnsitzstaates vorlegen,

wonach sie zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt sind.

2 Bestehen Zweifel an der Echtheit der Bestätigung oder kann eine solche nicht

beigebracht werden, so leitet der Kanton die Unterlagen an die Zentralstelle weiter.

Diese überprüft die Bestätigung oder kann gegebenenfalls eine solche erteilen.

Gliederungstitel vor Art. 8

2. Kapitel:

Erwerb und Besitz von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen

1. Abschnitt:

Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen

Art. 8 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1bis, 2bis und 3–5

Waffenerwerbsscheinspflicht

1 Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt

einen Waffenerwerbsschein.

1bis Die Person, die den Waffenerwerbsschein für eine Feuerwaffe nicht zu Sport-,

Jagd- oder Sammelzwecken beantragt, muss den Erwerbsgrund angeben.

2bis Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile durch Erbgang

erwerben, müssen innerhalb von sechs Monaten einen Waffenerwerbsschein beantragen,

sofern die Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person

übertragen werden.

Art. 9 Zuständigkeit

Der Waffenerwerbsschein wird von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons

oder für Personen mit Wohnsitz im Ausland von der zuständigen Behörde des Kantons,

in dem die Waffe erworben wird, erteilt.

Art. 9a Amtliche Bestätigung

1 Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen der zuständigen kantonalen Behörde

eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitzstaates vorlegen, wonach sie zum Erwerb

der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.

2 Bestehen Zweifel an der Echtheit der Bestätigung oder kann eine solche nicht

beigebracht werden, so leitet der Kanton die Unterlagen an die Zentralstelle weiter.

Diese überprüft die Bestätigung oder kann gegebenenfalls eine solche erteilen.

Art. 9b Gültigkeit des Waffenerwerbsscheins

1 Der Waffenerwerbsschein gilt für die ganze Schweiz und ermächtigt zum Erwerb

einer einzigen Waffe oder eines einzigen wesentlichen Waffenbestandteils.

2 Der Bundesrat sieht für die Ersetzung von wesentlichen Waffenbestandteilen einer

rechtlich zugelassenen Waffe sowie für den Erwerb von mehreren Waffen oder

wesentlichen Waffenbestandteilen bei der gleichen Person oder für den Erwerb

durch Erbgang Ausnahmen vor.

3 Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig. Die zuständige Behörde kann

die Gültigkeit um höchstens drei Monate verlängern.

Art. 9c Meldung der übertragenden Person

Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil überträgt, muss der für

die Erteilung von Waffenerwerbsscheinen nach Artikel 9 zuständigen Behörde

innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss eine Kopie des Waffenerwerbsscheins

des Erwerbers oder der Erwerberin zustellen.

Art. 10 Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht

1 Folgende Waffen sowie ihre wesentlichen Bestandteile dürfen ohne Waffenerwerbsschein

erworben werden:

a. einschüssige und mehrläufige Gewehre sowie Nachbildungen von einschüssigen

Vorderladern;

b. vom Bundesrat bezeichnete Repetiergewehre, die im ausserdienstlichen und

sportlichen Schiesswesen der nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 199543

anerkannten Schiessvereine sowie für Jagdzwecke im Inland üblicherweise

verwendet werden.

2 Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen festlegen oder den Geltungsbereich von

Absatz 1 für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung in der

Schweiz einschränken.

Art. 10a Prüfung durch die übertragende Person

1 Die Person, die eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil ohne Waffenerwerbsschein

(Art. 10) überträgt, muss Identität und Alter des Erwerbers oder

der Erwerberin anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen.

2 Die Waffe oder der wesentliche Waffenbestandteil darf nur übertragen werden,

wenn die übertragende Person nach den Umständen annehmen darf, dass dem Erwerb

kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 entgegensteht.

3 Artikel 9a gilt sinngemäss.

Art. 11 Schriftlicher Vertrag

1 Für jede Übertragung einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils

ohne Waffenerwerbsschein (Art. 10) ist ein schriftlicher Vertrag abzuschliessen.

Jede Vertragspartei hat den Vertrag mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren.

2 Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:

a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person,

welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil überträgt;

b. Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person,

welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil erwirbt;

c. Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Waffennummer sowie

Datum und Ort der Übertragung;

d. einen Hinweis auf die Bearbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem

Vertrag (Art. 32f Abs. 2), sofern Feuerwaffen übertragen werden.

3 Wer Feuerwaffen überträgt, muss der Meldestelle (Art. 38a) innerhalb von

30 Tagen nach Vertragsabschluss eine Kopie des Vertrags zustellen. Die Kantone

können auch weitere geeignete Formen der Meldung vorsehen.

4 Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile nach Artikel 10

durch Erbgang erwerben, müssen die Angaben nach Absatz 2 Buchstaben a–c innerhalb

von sechs Monaten der Meldestelle übermitteln, sofern sie die Gegenstände

nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person übertragen.

5 Zuständig ist die Meldestelle des Wohnsitzkantons des Erwerbers oder der Erwerberin

oder für Personen mit Wohnsitz im Ausland die Meldestelle des Kantons, in

dem die Feuerwaffe erworben wurde.

Gliederungstitel vor Art. 12

2. Abschnitt: Besitz von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen

Art. 12

Zum Besitz einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils ist berechtigt,

wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.

Gliederungstitel vor Art. 15

3. Kapitel:

Erwerb und Besitz von Munition und Munitionsbestandteilen

Art. 15 Erwerb von Munition und Munitionsbestandteilen

1 Munition und Munitionsbestandteile dürfen nur von Personen erworben werden,

die zum Erwerb der entsprechenden Waffe berechtigt sind.

2 Die übertragende Person prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt sind.

Für die Prüfung gilt Artikel 10a sinngemäss.

Art. 16 Abs. 1

1 Wer an Schiessveranstaltungen von Schiessvereinen teilnimmt, kann die dafür

erforderliche Munition frei erwerben. Der veranstaltende Verein sorgt für eine

angemessene Kontrolle der Munitionsabgabe.

Art. 16a Besitzberechtigung

Zum Besitz von Munition oder Munitionsbestandteilen ist berechtigt, wer die

Gegenstände rechtmässig erworben hat.

Joker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Übrigens die CH werden kein Bedürfniss haben müssen, sonder nur einen Grund angegeben  müssen :gutidee: , so steht es im Text und in der offiziellen Propaganda ...

Joker

360907[/snapback]

Ist ja eigentlich nicht anders bei uns. :huh:

Nur wird nicht jeder Grund anerkannt oder dem Bürger geglaubt. :D

Dein

Mausebaer :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DAK hats meines Erachtens voll auf den Punkt gebracht. Die anderen Unkenrufre kann ich nicht nachvollziehen, weil mir meine jahrelange Praxis anderes gelehrt hat.

Und wenn man die Verstöße der Erben als harmlos abtut, brauche ich mich nicht weiter anzustrengen. Wir liegen da einfach zu weit auseinander... :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DAK hats meines Erachtens voll auf den Punkt gebracht. Die anderen Unkenrufre kann ich nicht nachvollziehen, weil mir meine jahrelange Praxis anderes gelehrt hat.

360988[/snapback]

deine jahrelange praxis hat dich also gelehrt, dass in deutschland bis mitte der 70er wildwest-zustände herrschten, dass in den usa die mordrate steigt, die schweizer sich alle gegenseitig ausrotten... usw...

oder wie darf man das verstehen?

fällt dir das nicht selber auf, dass du hier nur ängste äusserst?

ängste sind aber keine sachargumente.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir liegen da einfach zu weit auseinander...  :huh:
Jeder braucht eben sein Feindbild. :angry2:

Ich glaube, seit deinem Urlaub eine generelle Meinungsumkehr zu verspüren?

Bei den Meinungen anderer, auf die du dich berufst, vermute ich manchmal,

es nicht mit Legalwaffenbesitzern, sondern mit einer fünften Kolonne Brennekes

zu tun zu haben.:vampire:

Trotzdem liebe Grüße

fa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist jetzt aber nicht Dein ernst, oder ? Zuverlässige Waffenbesitzer werden demach einfach mal so kriminell, um ohne Bedürfnis schießen zu können ?  :gaga:   

360729[/snapback]

Das hast du falsch gelesen. Es ging hier nicht darum, daß Waffenbesitzer kriminell werden, sondern geradenoch rechtstreue Bürger ohne Waffen durch Ermunterung des Staates (entwaffnung der rechtstreuen Bürger) sich entschließen kriminell zu werden und sich dann aus dem Schwarzmarkt Waffen zulegen, um ihr Risiko bei Raubzügen weiter zu minimieren, bzw. um Bewohner, die sie in ihren Häusern antreffen besser zur Herausgabe der Wertsachen zwingen zu können.

Gruß

Mc Veit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DAK hats meines Erachtens voll auf den Punkt gebracht. Die anderen Unkenrufre kann ich nicht nachvollziehen, weil mir meine jahrelange Praxis anderes gelehrt hat.

Und wenn man die Verstöße der Erben als harmlos abtut, brauche ich mich nicht weiter anzustrengen. Wir liegen da einfach zu weit auseinander...  :huh:

360988[/snapback]

Wie wäre es, wenn Du mal endlich Butter bei die Fische tust?

Welche Verstöße sind wann wo passiert, daß Du zu dieser Einschätzung kommst?

Aber ich gebe zu: Einfach so behaupten ist natürlich viel einfacher, als Beweise zu liefern!

Rolf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich möchte an dieser Stelle mal ein paar Dinge zum Nachdenken in dieses Brainstorming einbringen. Auf detailierte Vorschläge, wie ein Waffengesetz zukünftig aussehen sollte/könnte möchte ich hier mal verzichten - meine Meinung dazu kennen die meissten hier und ausserdem können das andere auch viel besser als ich in Worte bringen.

Ich habe da vollstes Vertrauen in Frank Schaffer und die anderen "ELFen"! :s75:

So, und jetzt mal was zum Nachdenken

Wer glaubt, dass sich privater Waffenbesitz (ich rede hier hauptsächlich vom Besitz grosskalibriger scharfer Schusswaffen) bis in alle Ewigkeit mit den drei wichtigsten Bedürfnisgründen (Sportschiessen, Jagd und Sammeln) begründen lassen, DER IRRT sich gewaltig! Ihr habt alle nach dem Amoklauf von Erfurt gesehen, wie schnell die Politik und auch die öffentliche Meinung sich gegen uns richten kann. Glaubt ihr wirklich, dass sich privater Waffenbesitz zum Zwecke eines - zumal ersetzbaren - Sportes oder einer Leidenschaft einiger weniger Waffeninteressierter unter solchen Umständen auf Dauer verteidigen und rechtfertigen lässt?

Es braucht nur noch ein einzigen Amoklauf - wie den in Erfurt - zu geben, spätestens dann werden wieder viele Leute die Frage stellen, ob man es noch verantworten kann, dass jemand als Sportschütze oder Sammler, solche, in der öffentlichen Meinung als gefährlich geltende Gegenstände besitzen dürfen sollte.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang nochmal daran, wie hart diese Diskussion anfangs in den USA geführt wurde, als sich dort diverse Gewalttaten an Schulen zugetragen hatten. Das einzige, was dort den privaten besitz von Waffen die weitere legitimation erhalten hatt war (bis heute), dass der private Besitz von Schusswaffen in Amerika VERFASSUNGSRANG innehat - Waffenbesitz wird dort als fundamentales Recht zur Selbstverteidigung und als Garant für die Erhaltung von Freiheits- und Bürgerrechten angesehen (der Bürger soll dem Staat und dem Verbrechen im allgemeinen nicht wehrlos ausgeliefert sein). In Amerika gilt dies zudem als wirksamster Schutz vor Diktatur und Unterdrückung!

Das ist meiner Meinung nach die einzig standhafte Begründung für den Besitz von scharfen Waffen!

Auch wenn einige Leute bei uns noch so oft von den scheinbar "berechtigten Interessen" von Jägern und Sportschützen faseln, so ist dies in der Sache völlig Bedeutungslos. Die werden euch so oder so eure Waffen wegnehmen, das ist nur noch eine Frage der Zeit, wenn wir bis dahin nicht gegensteuern und ebenfalls unser Anliegen mit einer Frage von Bürgerrechten verknüpfen!

Unsere Bundesregierung wollte schon im Jahr 2000 bei der UN Kleinwaffenkonferenz JEGLICHEN privaten Waffenbesitz auf der Ächtungsliste der Vereinten Nationen setzen, allein das Veto der USA hat dies verhindert.

Denkt mal darüber nach!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Taufrisches Beispiel über Wirksamkeit von Waffengesetzen. Spielt sich in Bex ab, eine kleine Stadt in der Nähe des genfer See.

Gestern zwischen 3-4 Uhr Morgens, haben in Bex mehrere Schüsse geknallt. Niemand hat sich aufgeregt bis gegen 7 Uhr Morgens ein Einwohner einen Einschuss in seinem Fenster gefunden hat. Die Polizei hat sehr schnell die Vermutung gewonnen das es sich um einen notorisch gewaltätigen 57 jährigen Mann handeln könnte, der eventuel auch Waffen bsitzen könnte. Um 10 wurde die Wohnung dieses Mannes gestürmt, der war im Bett mit geladener Pistole auf dem Nachttisch. Er besass vier Pistolen und vier Kalashnikovs.

Jetzt kommt der Clou :D Laut der Polizei wurde diesem Mann schon vor 10 Jahren alle legal gekauften Waffen entzogen, und er hat natürlich danach keinen Waffenewerbsschein bekommen. Kommentar des Polizisten, das muss er sich wohl auf dem Schwarzmarkt besorgt haben.

Tja Sachbearbeiter, :D mit einer Bedürfnissvorlage hätte dieser Mann nicht diese Waffen auf dem Schwarzmarkt kaufen können! Oder habe ich da etwas fasch verstanden :ninja:

Joker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich halte gerade wegen der Tatsache, dass illegale Waffen im Umlauf sind, eine generelle Freistellung scharfer Waffen für nicht wünschenswert. Die Kreise, die sich dort bedienen, sollten nicht mit den Leuten vermischt werden, die keine dummen Sachen mit Waffen vorhaben.

WER hat den hier die "generelle Freistellung" scharfer Waffen gefordert?

Das ist wieder mal so ein typischer Satz mit dem alle Befürworter einer anderen Praxis mundtod gemacht werden sollen. Hast gut aufgepasst im Rethorik-Kurs!

Es ist nicht schwierig, die gesetzlichen Voraussetzungen als Sportschütze zu erfüllen.

Noch nicht! Nach einer weiteren Buttat eines einzelnen Irren kann dies schon wieder völlig anders ausschauen - schliesslich war ja unser schon sehr strenges Gesetz nach Erfurt noch "steigerungsfähig".

Am besten sieht man ja bei der Vielzahl der Erben (inzwischen sind das schon fast so viele, wie alle Sportschützen und Jäger zusammengenommen !), was dort an haarsträubenden waffenrechtlichen Verstößen begangen wird. Mir persönlich genügt das schon... B)

360729[/snapback]

Na gut, Verstösse wird es wohl immer welche geben - egal wie scharf die Gesetze gefasst sind. Ich behaupte sogar: Je strenger die Gesetze werden, desto zahlreicher und gravierender werden auch die Verstösse! Das ist quasi ein Naturgesetz.

Im Übrigen

Vor nichteinmal 16 Jahren mussten unbescholtenen Bürger unseres Landes durch massenhaften staatlich sanktionierten Waffenmissbrauch um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten. Damals starben TAUSENDE an einer Mauer, die niemand haben wollte. Insgesamt wurden allein in den letzten 60 Jahren in Europa mehrere Hundert MILLIONEN Menschen Opfer von unverantwortlichem staatlichem Machtmissbrauch. Das du angesichts dieser Tatsachen nicht mehr Vertrauen in unsere Bürger hast, ist sehr bedauernswert. Alle zivilen Waffenbesitzer zusammen (sogar die illegalen mit eingerechnet) hätten eigentlich aufgrund dieser Ereignisse mehr Vertrauensvorschuss verdient, als dieser Staat! Wer garantiert UNS denn, dass ihr auf euren hohen Posten nicht wieder zur Gefahr werdet?

Ich habe daher für deine Ansichten nicht das geringste Verständnis!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke, der Wunsch nach Erleichterungen in Bezug auf die Erwerbserleichterung kann getrost vergessen werden. Ich kann mir keine politische Kraft vorstellen ( die im ernst durch eine Wahl legitimiert wird), die sich an so einer heikelen Sache wie der Freigabe oder Erleichterung des Waffenerwerbs die Finger verbrennen könnte. Glaubt wirklich jemand ernsthaft, Frau Merkel bringt ein Gesetz im Bundestag ein, das ab morgen den Erwerb von Feuerwaffen gegen Vorlage des Persos und Zentralregisterauszugs erlaubt?

Und dann passiert doch irgendein "Unfall", irgenwelche Nachbar beschießen sich, weil die schon seit Jahren vor Gericht liegen oder einer stört sich in einer schwülen Sommernacht am Krach des Nachbarn. Die Pressekommentare zu so einem Vorfall kömmt ihr euch ja vorstellen. Also ernsthaft, kein Politiker wird sich das antun. Der Status quo ist für die Poitiker akzeptabel, ein Paar Daumenschrauben hier und da werden mal mehr oder weniger fest angezogen. Aber die Sache ist ja auch durch die Erfahrung der letzten Jahre einigermaßen berechenbar. Die Sache sähe aber nach einer derartigen Gesetztesänderung ganz anders aus. Das Risiko geht keine Partei ein. Wozu auch ? Die Lobby ist klein und beim Großteil der Bevölkerung sowieso nicht gut angesehen.

Zwar heißt der Tread Brainstorming, aber ich wollte realistisch bleiben, Erleichterungen fürt alle die, die das Bedürfnisproblem gelöst haben könnte ich mir Vorstellen. Mehr aber auch nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das sehe ich etwas anders

Eine neue Regierung aus CDU und FDP hätte den klaren Wählerauftrag, eine NEUE Politik für Deutschland zu machen, und zwar in allen Bereichen. Es war schliesslich erklärtes Ziel der Politik, für mehr Eigenverantwortung einzutreten. Wenn die Politik es diesmal richtig und vor allem konsequent machen würde, dann könnte dies eine regelrechte Aufbruchstimmung im Land erzeugen. Erleichterungen - oder sogar eine komplette Neuausrichtung im Waffengesetz - würde dieser neuen Strategie eher gerecht werden, als ein einfaches "weiter so". Dies würde auch dem allgemeinen Bestreben nach Vereinfachung und Entbürokratisierung entgegenkommen. Ich glaube die Mehrheit der Bevölkerung würde - selbst bei einer negativen Einstellung zum Waffg - eine solche Neuausrichtung begrüssen.

Die meissten Leute haben nämlich längst begriffen, dass dieser politische Selbstbetrug der vergangenen Jahre keine Zukunft mehr hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.