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IGNORED

FWR: Urteil VG Würzburg vom 10.März 2005


SC

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Leuts was bin ich froh in Rhld-Pfalz zu wohnen.

In unserer kreisfreien Stadt gibts die 2/6 Regelung nämlich nicht.

Ich habe mir in den letzten 11 Monaten 13 Teilchen zugelegt, davon 2 x auf grün

und den Rest auf die neue gelbe WBK. Bekam ohne Probleme eine zweite gelbe WBK neu.

Also es geht auch ohne Gerichte...allerdings wird im Landkreis nebenan die bayrische Linie gefahren.

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Da das (Münchner) Urteil erst heute hier einging, kann es frühestens in einem Monat rechtskräftig werden.

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Nach telefonischer Mitteilung der Geschäftsstelle ist das Urteil seit 02.07.2005 rechtskräftig. Berufung wurde von der Behörde nicht eingelegt.

Fein :-).

Carcano

Geschrieben
Nach telefonischer Mitteilung der Geschäftsstelle ist das Urteil seit 02.07.2005 rechtskräftig. Berufung wurde von der Behörde nicht eingelegt.

Fein :-).

Carcano

370168[/snapback]

Weiß jemand, ob das Freiburger Urteil auch rechtskräftig geworden ist ? :confused:

Geschrieben

War schon mal beantwortet: Berufung war zugelassen und ist eingelegt und begründet worden. In der Berufungsinstanz liegt jener Fall erst einmal gut, während vor anderen Gerichten weitere (hoffentlich ebenfalls wie in Würzburg und München positive) erstinstanzliche Urteile gesammelt werden.

Carcano

Geschrieben
War schon mal beantwortet: Berufung war zugelassen und ist eingelegt und begründet worden.

Danke !

...während vor anderen Gerichten weitere (hoffentlich ebenfalls positive) erstinstanzliche Urteile gesammelt werden.

Carcano

370282[/snapback]

Ob es weitere erstinstanzliche positive Urteile wie das Freiburger Urteil geben wird, wird man sehen... :D

:rotfl2:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Ob es weitere erstinstanzliche positive Urteile wie das Freiburger Urteil geben wird, wird man sehen...  :D

:rotfl2:

370285[/snapback]

Hallo Sachbearbeiter,

mir ist schon klar, Du sitzt auf der anderen - für mich "bösen" - Seite des Schreibtischs. Unklar ist mir dagegen, warum Du Dich so vehement für die 2/6-Regelung des § 14.4 einsetzt. Die per Gießkanne gestreuten "Roll on the Floor-Smilies" ergeben für mich sonst keinen Sinn. Das Dein Vorgesetzter Deine Postings vor dem Absenden zensiert kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.

Was spricht Deiner Meinung denn dagegen diese unsinnige und möglicherweise auch gesetzwidrige Erwerbseinschränkung zu streichen? Ist es Bei Dir auf dem Amt wirklich so langweilig, dass Du für jeden Besuch Deiner Kundschaft (jeder so 4 mal pro Jahr) dankbar bist? - Ich denke nicht.

So nun mal "Butter bei die Fische" .

Gruß

Manfred

Geschrieben
Hallo Sachbearbeiter,

mir ist schon klar, Du sitzt auf der anderen - für mich "bösen" - Seite des Schreibtischs. Unklar ist mir dagegen, warum Du Dich so vehement für die 2/6-Regelung des § 14.4 einsetzt. Die per Gießkanne gestreuten "Roll on the Floor-Smilies" ergeben für mich sonst keinen Sinn. Das Dein Vorgesetzter Deine Postings vor dem Absenden zensiert kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.

Was spricht Deiner Meinung denn dagegen diese unsinnige und möglicherweise auch gesetzwidrige Erwerbseinschränkung zu streichen? Ist es Bei Dir auf dem Amt wirklich so langweilig, dass Du für jeden Besuch Deiner Kundschaft (jeder so 4 mal pro Jahr) dankbar bist? - Ich denke nicht.

So nun mal "Butter bei die Fische" .

Gruß

Manfred

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Nö nö, Wahrsager. Nur so viele Waffen, wie nach Gesetz zugelassen. B)

@Manfred: ich sitze weder auf der bösen Seite des Schreibtisches, noch ist die Einschränkung gesetzwidrig, noch ist es mir langweilig. Gerade wenn man das Erwerbsstreckungsgebot anwendet, gibt es im übrigen weniger Besuch von Kundschaft. <_<

"Butter bei die Fische" haben wir hier doch in endlosen Threads schon hinter uns, oder ? Ranninger hat gestern dazu gepostet, dass sich in Zukunft entscheiden wird, ob hier der Wille des Gesetzgebers oder der Wortlaut des Gesetzes auszulegen ist.

Nach meiner Auffassung hat sich der Wille des Gesetzgebers im Wortlaut des Gesetzes durch die Formulierung "Sportschützen nach Absatz 2" (sonst müsste es Sportschützen nach Absatz 2 Satz 1 und 2 - oder wenn man noch weitergehend behaupten würde, dass für die neue gelbe WBK auch keine Bedürfnisbescheinigung benötigt wird gar "nach Satz 1" -heißen) klar niedergeschlagen und bedarf deshalb keiner weiteren Auslegung. Satz 3 gehört nunmal genauso zu Absatz 2 wie Satz 1 und Satz 2.

:sla:

Geschrieben
Nach meiner Auffassung hat sich der Wille des Gesetzgebers im Wortlaut des Gesetzes durch die Formulierung "Sportschützen nach Absatz 2" (sonst müsste es Sportschützen nach Absatz 2 Satz 1 und 2 - oder wenn man noch weitergehend behaupten würde, dass für die neue gelbe WBK auch keine Bedürfnisbescheinigung benötigt wird gar "nach Satz 1"  -heißen) klar niedergeschlagen und bedarf deshalb keiner weiteren Auslegung. Satz 3 gehört nunmal genauso zu Absatz 2 wie Satz 1 und Satz 2.

(4) "Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurzund Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. "

Sportschützen, deren Definition in Absatz 2 zu finden ist, wird abweichend .... eine unbefristete Erlaubnis erteilt.., bedeutet doch in keiner Weise, dass der gesamte Inhalt des Absatz 2 auf Absatz 4 zu übertragen ist.!

Ich kann beim besten Willen nicht herauslesen, dass der Gesetzgeber den Absatz 2 auf den Absatz 4 Anwendung finden lassen will.

Es handelt sich um einen Verweis auf den Begriff "Sportschützen" und nicht um einen Verweis auf den Begriff "Bedürfnis" im Absatz 2. <_<

Geschrieben
(Ich kann beim besten Willen nicht herauslesen, ........

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Da fehlen Dir eben 3 Jahre Beamtenfachhochschule und eine entsprechende Einstellung und-/oder Impfung durch Vorgesetzte. :D

Geschrieben
jau, schliesslich steht da "Sportschützen nach Absatz 2 wird..." und nicht "Sportschützen wird nach Absatz 2 ..."

Nach dieser Formulierung habe ich die ganze Zeit gesucht.

Danke Wahrsager! :wub:

Geschrieben
Nach dieser Formulierung habe ich die ganze Zeit gesucht.

Danke Wahrsager! :wub:

380770[/snapback]

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit der Auslegung. :)

Der Passus ist aber meines Erachtens so auslegen, dass Sportschützen nach Absatz 2 (im Gegensatz zu solchen nach § 8 Abs. 1 WaffG) einfach solche sind, die als Vereinsmitglied eine Verbandsbescheinigung benötigen und dem Erwerbsstreckungsgebot unterliegen. <_<

Geschrieben

"Auslegung" :angry2:

Schon schlimm genug, dass ein Gesetz eine solche braucht :peinlich:

Chronologisch:

1. Der "Wille des Gesetzgebers" lässt sich unzweifelhaft aus den entsprechenden Bundestagsdokumenten erkennen.:rtfm:

2. Es wird ein Gesetz verabschiedet, das (bewusst) Spielraum für "Auslegung" lässt (gell, Herr MR a.D. Brenneke?).

2a. Die Verwaltungsgerichte bekommen Arbeit, und entscheiden mal so und mal so. Rechtssicherheit gibt es nur im Einzelfall.

und jetzt der Blick in die Zukunft:

3. Über die (Steiss-) Geburt VwV wird das Erwerbsstreckungsgebot auf den § 14(4) ausgedehnt und zementiert.

3b. Die Verwaltungsgerichte bekommen noch mehr Arbeit; Rechtssicherheit gibt es wieder nur im Einzelfall.

4. Ein Betroffener geht durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht.

5. Jahre später: Die Rechtslage wird klar.

6. Widerum Jahre später: Das WaffG wird geändert.....

Und das alles nur, weil man in diesem unserem Lande nicht in der Lage ist, ein eindeutiges Gesetz zu verabschieden; obendrein liefert man die Bedienungsanleitung für die Verwaltungsbürokratie erst über 2 Jahre später. :gaga::icon13:

Geschrieben

Der kürzere Weg wäre "man" (Behörde) sieht ein wenn man verloren hat und gibt nach.

Wie z.b. in Bayern mit der Auflage "Kaliberbeschränkung" im SprengG.

Aber dazu sind ja manch andere Bundesländer/Sachbearbeiter nicht Imstande und/oder Willens weil sie vor lauter Überheblichkeit nicht einsehen dass sie mal falsch gedacht haben.

Für versteckte Gehinrwindungen einzelner kann aber auch der Gesetzgeber nichts. :wub:

Geschrieben
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit der Auslegung.  :)

Der Passus ist aber meines Erachtens so auslegen, dass Sportschützen nach Absatz 2 (im Gegensatz zu solchen nach § 8 Abs. 1 WaffG) einfach solche sind, die als Vereinsmitglied eine Verbandsbescheinigung benötigen und dem Erwerbsstreckungsgebot unterliegen.  <_<

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Also, alle Sportschützen aus den Vereinen austreten, und nach §8 beantragen :rotfl2:

Geschrieben
:peinlich: die Maus doppelt

381099[/snapback]

.....das kenne ich nur von ganz speziellen Abzügen an ganz speziellen Waffen :rotfl2::rotfl2::rotfl2: ...............

Geschrieben

Ich habe soeben noch ein weiteres positives Urteil erstritten, nämlich vor dem VG Augsburg (Urt. v. 20. Juli 2005, wird frühestens rechtskräftig zum 2.9.2005; Az.: Au 4 K 04.652). Damit steht es in Bayern jetzt 3:1.

Außerdem habe ich in einem weiteren Verfahren Berufung zum Bayerischen VGH eingelegt. Erstinstanzlich anhängig sind in Bayern noch Fälle in Würzburg und Regensburg.

Gruß, Carcano

Geschrieben

So, um WAS ging es eigentlich GENAU :D

War der letzte Thread den mit die Suche nach "gelbe WBK" angeboten hat ;)

Möchte folgendes berichten:

Mein Kumpel hat man Montag seinen Antrag auf gelbe WBK abgeben lassen (durch einen Angestellten) . HEUTE kam sie per Einschreiben :o

Muss wohl vor kurzem regelüberprüft worden sein oder unser Amt hat einen neuen Combudda.

Was wollt Ihr wissen: DSB/BSSB, kein Voreintrag "Erstwaffe", Erwerbsstreckungsgebot nicht bekannt.

Geschrieben
Ich habe soeben noch ein weiteres positives Urteil erstritten, nämlich vor dem VG Augsburg (Urt. v. 20. Juli 2005, wird frühestens rechtskräftig zum 2.9.2005; Az.: Au 4 K 04.652). Damit steht es in Bayern jetzt 3:1.

Außerdem habe ich in einem weiteren Verfahren Berufung zum Bayerischen VGH eingelegt. Erstinstanzlich anhängig sind in Bayern noch Fälle in Würzburg und Regensburg.

Gruß, Carcano

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Hallo Carcano,

Glückwunsch!! :eclipsee_gold_cup:

Mir wurde letzte Woche die Streichung versagt.

Kann man hier in Augsburg nur zurechtkommen, wenn man zum Kadi geht?

Die Augsburger SBin meinte bei mir nur lapidar, solange sie keine Anweisung von ihrem Vorgesetzten hat macht sie bestimmt GAR NICHTS. :peinlich:

Die gute Frau ist ja mit Flöte üben und so zu überlastet um sich um so nichtige Dinge wie Urteile zu kümmern.

Ist das ´n sch???ß Laden hier.

Aber wie gesagt, Glückwunsch!

Post es doch bitte, wenn du die Streichung WIRKLICH real erhältst.

Gruß

Letti

Geschrieben
Hallo Carcano,

Glückwunsch!! :eclipsee_gold_cup:

Merci.

Mir wurde letzte Woche die Streichung versagt.

Kann man hier in Augsburg nur zurechtkommen, wenn man zum Kadi geht?

Ja. Schick mir ruhig eine PM :). Die Augsburger Waffenrechtsbehörde ist bayernweit berüchtigt, auch in München im StMinI kennt man die...

Post es doch bitte, wenn du die Streichung WIRKLICH real erhältst.

Jo. Erst einmal abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.

Carcano

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Ich habe soeben noch ein weiteres positives Urteil erstritten, nämlich vor dem VG Augsburg (Urt. v. 20. Juli 2005, wird frühestens rechtskräftig zum 2.9.2005; Az.: Au 4 K 04.652). Damit steht es in Bayern jetzt 3:1.

[...]

Gruß, Carcano

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So, wir haben ja jetzt schon den 3. ;-) -und?

Urteil rechtskräftig?

Aktenzeichen?

Wortlaut?

Dante!

:D

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