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IGNORED

WaffVwV


Nitro

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Geschrieben

Na ja, es gibt aber auch Klarstellungen, die die gegenwärtige "individuelle Interpretation" einiger SB bezüglich des Erwerbs auf WBK gelb (neu), meist angesiedelt in NRW, endlich im Sinne der Betroffenen regeln:

14.4.3

Bei der behördlichen Eintragung erworbener Waffen in die Waffenbesitzkarte ist die Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes zum Nachweis des Bedürfnisses des Sportschützen nicht erforderlich. Die erworbene Waffe ist in die Waffenbesitzkarte einzutragen, wenn ihr Erwerb erlaubt war.

Ich muss aber noch die restlichen 180 Seiten lesen. Vielleicht finde ich ja noch was Positives? :confused:

CM

Geschrieben

14.4.3

Bei der behördlichen Eintragung erworbener Waffen in die Waffenbesitzkarte ist die Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes zum Nachweis des Bedürfnisses des Sportschützen nicht erforderlich. Die erworbene Waffe ist in die Waffenbesitzkarte einzutragen, wenn ihr Erwerb erlaubt war.

Und wie kann oder soll ich meinem SB nachweisen, daß der Erwerb erlaubt ist bzw. war? :gaga:

Geschrieben

Ich bin mir nicht so ganz im Klaren darüber, wem ich jetzt diesen Gaga zuschreiben soll.

Wenn Du eine WBK gelb (neu) hast, dann bist Du Inhaber einer Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG.

Solange Du also Waffen erwirbst, die in den Kategorien der nicht deliktsrelevanten Waffen für den vereinfachten Erwerb durch Sportschützen erfasst sind, ist dieser Erwerb durch Deine WBK erlaubt.

CM

Geschrieben

Ach CM,

wir befinden uns zur Zeit im Bereich der neuen gelben WBK. Welche Waffen erworben werden dürfen, ist - außer bei Behörden in NRW- wohl bekannt und bedarf hier sicherlich keiner weiteren Diskussion. Soweit gehen wir sicherlich konform.

Die Passage "..,wenn ihr Erwerb erlaubt war." wird bei Sachbearbeitern aus NRW sicherlich zur Folge haben, daß hier neben der dementsprechenden Waffengattungen eine "gesonderte" Prüfung zu erfolgen hat. Dies sagt ja schon das Wort "wenn". Hier muß/soll sicherlich etwas zusätzlich "geprüft" werden, andernfalls hätte man auch den Satz Nr. 2 PROBLEMLOS weglassen können. Schau es Dir mal genau an.

Oder glaubst Du wirklich, daß jemand versuchen würde, einen SL oder eine mehrschüssige Kurzwaffe auf neugelb anzumelden? Ich würde niemandem auf eine neue gelbe WBK so eine Waffe überlassen.

Denk mal darüber nach.

VG

Christian 555

Geschrieben

@CM

PS: Weißt Du, was das auch sein kann, daß Du den Nachweis erbringen mußt -anhand Deiner Sportordnung-, daß die einzutragende Waffe von Deiner Verbandsbescheinigung abgedeckt ist und es sich nicht um eine verbandsfremde Waffe handelt.

Diese Sichtweise könnte hier (neue gelbe WBK) sogar etwas Sinn machen.

Da gab es schon mal Streit (Verbandsfremde/Verbandseigene Waffen).

Geschrieben

@CM

PS: Weißt Du, was das auch sein kann, daß Du den Nachweis erbringen mußt -anhand Deiner Sportordnung-, daß die einzutragende Waffe von Deiner Verbandsbescheinigung abgedeckt ist und es sich nicht um eine verbandsfremde Waffe handelt.

Diese Sichtweise könnte hier (neue gelbe WBK) sogar etwas Sinn machen.

Da gab es schon mal Streit (Verbandsfremde/Verbandseigene Waffen).

Genau so wird das bei uns interpretiert ! :angry2:

Geschrieben

hmmm - genau diese Version habe ich schon sei dem 07.02.2006 als 0081-06.pdf auf dem Rechner.

Was ist an der Version 0081_2D06 nun wirklich neu?

Gruß

Manfred

Geschrieben

Na?

Schon knapp 7 Stunden und noch keine Hiobsbotschaften groben Kalibers?

Ein zartes Pflänzchen, genannt Hoffnung keimt auf.....wenn auch nur ganz sachte?!

Geschrieben
Ist das jetzt der n-te Entwurf oder abgenickt? Danke!
Bei dieser, zuletzt als download eingestellten Variante handelt es sich um die vom Bundestag beschlossene Fassung, welche nun dem Bundesrat zur abschliessenden Beratung und ggf. zum Erlass vorgelegt wurde.

CM

Geschrieben

Bei den immer noch vielen Schreibfehlern ist das aber schon :peinlich: .

Mal gespannt, ob die PISA-Fehler im BR noch erkannt werden... :)

Beamte sind auch nicht mehr das was sie mal waren :peinlich:

Geschrieben

Beamte sind auch nicht mehr das was sie mal waren :peinlich:

Hab gerade gesehen, dass sogar in der Anlage Fehler enthalten sind (z.B. in Anlage 5 sollte es sich in der Formularbezeichnung wohl eher um einen Munitionserwerbsschein handeln, oder ?) ;)

Auch stimmen so einige Querverweise auf andere Ziffern der VwV nicht...

Geschrieben

Hallo

ich lade mir einen Wolf und es klappt nicht. Aber auch ich möchte den neuen Entwurf gerne haben. Kann mir jemand den per Mail schicken? Wäre ganz ganz nett. E-Mail Adresse per PN.

Steven

Geschrieben

Bei dieser, zuletzt als download eingestellten Variante handelt es sich um die vom Bundestag beschlossene Fassung, welche nun dem Bundesrat zur abschliessenden Beratung und ggf. zum Erlass vorgelegt wurde.

CM

Inwiefern variiert er denn von der Version vom Februar? Ich kann nix entdecken und die KB-Zahl ist die gleiche, als die in der BR-Drucksache vom Februar....

Da sind ja keine "eingearbeiteten" oder "verworfenen" Änderungsvorschläge der Länderreferenten drinnen erkennbar....es sein denn, die schreiben mit unsichtbarer Tinte, bzw. gehen im Fehlerkauderwelsch der PISA- gestörten Schreiber unter.

PePe

Hallo

ich lade mir einen Wolf und es klappt nicht. Aber auch ich möchte den neuen Entwurf gerne haben. Kann mir jemand den per Mail schicken? Wäre ganz ganz nett. E-Mail Adresse per PN.

Steven

Das passiert bei grossen pdf-Dokus desöfteren.

Kann auch sein, das deine Antivirensoftware für die Vorprüfung solange braucht und Dir dann die Verbindung wegbricht, oder Acrobat dadurch einfach "hängenbleibt".

Es braucht schon etliche Zeit, bis Du überhaupt etwas auf deinem Monitor zu sehen bekommst.Versuchst Du dann ungeduldig direkt zu scrollen, kann Dir passieren, das der ganze Vorgang "abstoppt" und dann Ende Gelände... Nochmal von vorne..

Bei mir gings eben direkt, weil ichs nochmal nachprüfen wollte, ob die Dateigrösse mit der alten Version gleich ist....

PePe

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