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PePe

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Alle Inhalte von PePe

  1. PePe

    Allgemeine Frage

    Ei, wenn ich mit nem Sturmgewehr gegen die Tür schlag, schlägts vielleicht eher durch, als mit´m Revolver PePe
  2. PePe

    HA Forum geschützt

    Sooo, Du hast uns also einen Mod verschwiegen, Redaktion???? Zu Hüüülfff Also, dat is mir wirklich neu... PePe (Einer der Konsorten, wohl...)
  3. Wenn für den "Abschuss" der Leine eine Patrone (egal welcher Art) erforderlich ist, ist die Waffe WBK-Pflichtig.....und Du hättest sie garnicht "erwerben" können... Falls es "NUR" ein Starter für eine Leinenwurfrakete ist (das Seil wird mittels einer Rakete weggefeuert), dann ist das Gerät selbst nicht WBK-Pflichtig, aber die Raketen ggfls. T2-Artikel, für die man eine sprengstoffrechtliche Genehmigung braucht, oder-falls man unter die Ausnahmeregelung Hochseebootsführerschein- fällt, eben speziell dafür keine Erlaubnis braucht. Wenn Du aber von euner "Pistole" sprichst, gehe ich davon aus, das es sich um eine Patronenwaffe handelt, und Du eine Besitz (und natürlich) Erwerbsberechtigung brauchst.. PePe
  4. PePe

    Altdeko - Neudeko

    Da musst Du Dich schon auf eine entsprechende Erklärung des Käufers verlassen. Ich würde mir das aber unterschreiben lassen, auch wenns unsinnig klingt. Aber ich sah schon viele Pferde vor der Apotheke k.... PePe
  5. PePe

    Altdeko - Neudeko

    Welchen Stift hast Du denn gefunden? Den von vorne (das kann man mit einem Reinigungsstab feststellen), oder besser durch abbauen des Schaftes, dann findest Du auf jeden Fall die Schweiss-Stelle wo der Bolzen festgeschweisst ist. Hinten unter dem Patronenlager müsstest Du die 2.Stelle mit einem Schweissfleck finden und wenn Du den Verschluss herausnimmst, musst Du auch den Stift im Patronenlager sehen. Wenn einer fehlt, is nix mit verkaufen.... Beim BKA oder bei den Landeskriminalämtern (die haben alle Kopien davon). Die Blätter sind wie Feststellungsbescheide zu Waffen nicht öffentlich, da sie z.T. Firmenangaben beinhalten, die ein Firmengeheimnis darstellen können, oder andere nicht öffentliche Angaben.. Verkaufen kannst Du Deine Einzelstücke an jeden, der das 18.LJ vollendet hat und gegen den kein Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde. RP oder BPA kontrollieren. Im Falle des Salutgewehrs musst Du aber bei der Weitergabe darauf hinweisen, das ein Führen etc. nicht gestattet ist. Das gilt auch für Dich selbst. Für diese Art Knaller gilt auch KEIN KLEINER Waffenschein....zum Spazierengehen PePe
  6. PePe

    Altdeko - Neudeko

    Wenn Du den Weg über die Kreisverwaltungen/Stadtverwaltungen als Ordnungsämter nimmst, ja. Denn die haben kein Opportunitätsprinzip in diesem Falle zu achten und können die "Waffe" auch ohne grosses trara und Protokoll etc. annehmen. Dies wäre dem Ordensjünger der grünen Zunft verwehrt...; der muss ja einen Akt anlegen... PePe
  7. PePe

    Altdeko - Neudeko

    Also im Jahre des Herren 1948 beztweifle ich bereits das Vorhandensein eines BKAs. Dein Stempel Raute mit BKA darinnen und der Nummer wäre ein Salutumbau, und bei dem ist der Verschluss nicht verändert. Allerdings sollte das Patronenlager in der Form verändert sein, das sich eine Patrone nicht laden lässt, sondern nur ein Einsatz, der eine Platzpatrone aufnehmen kann. Die Nummer 48 war der Frankonia zugeteilt und die Waffe hat laut Datenblatt einen gehärteten Stahlstift im Patronenlager und den oberen Laufteil auf eine Länge von ca.6-7cm geschlitzt. Im übrigen sollte sich VOR diesem Schlitz in Richtung Laufmündung noch ein gehärteter Stahlstift quer zur Laufrichtung befinden. Sollten diese beiden Stifte (also hinten Patronenlager und vorne vor dem Schlitz) fehlen, besitzt Du eine veränderte Salutwaffe, die wieder voll den waffenrechtlichen Vorschriften unterfällt und keine Freistellung mehr hat. Sie gilt somit wieder als "scharfe" Schusswaffe und unterliegt voll den Erwerbscheinpflichten. Der pure Besitz davon ist dann ohne entsprechende Papiere bereits strafbar. Also weder Besitz/Verkauf/Tausch/ usw. erlaubt. Straffrei kann sie dann nur bei den zuständigen Behörden abgegeben werden. PePe
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