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IGNORED

Passivmitglieder "entwaffnen"


Hagen

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Unser Trainer hatte eine allgemeine Anfrage an das BMI gestellt und erhielt jetzt neben der konkreten Antwort (ungefragt) ein Beiblatt mit folgendem Text:

ZITAT Anfang:

"Wichtige Information

Seit dem 01.04.2003 ist das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts in Kraft. Laut der jetzt vorliegenden Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ist eine regelmäßige Ausübung des Schießsports nachzuweisen; und zwar in der Form, dass mindestens 18 mal pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Kurz- und oder Langwaffen nachweislich geschossen werden muß.

Bei Nichtbefolgung dieser neuen Regelung wird die Behörde nach Überprüfung den Munitionsbesitz und Erwerb widerrufen." ZITAT Ende

Dies stellt eine Reaktion dar auf die Bemerkung eines bekannten Vorsitzenden, der für die Behörde die Anzahl der Schießstände/-zeiten und die Anzahl der Schützen errechnete und meinte, das das ginge, weil manche Passivschützen nicht so oft kämen. Daraufhin wäre im BMI jemand wach geworden und will jetzt den "Passivschützen" das Zeug wegnehmen.

In der telefonischen Nachfrage gab es noch den Hinweis, daß die 1. Vorsitzenden der Vereine alle Mitglieder zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen...

Klasse für alle mit Auslandstätigkeit, Mutterschutz, längerer Krankheit etc....

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In Antwort auf:

gab es noch den Hinweis, daß die 1. Vorsitzenden der Vereine alle Mitglieder zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen..


Wie soll das in einem grösseren Verein gehen?

Mein Erstverein hat 400 Mitglieder. Unsere Schiesskladde hat pro Schiesstag mehrere DIN A 4 Seiten.

Soll er sich jetzt davor setzen und mit der Mitgliederliste abgleichen confused.gif

(Diese Frage ist jetzt nicht provokativ oder als "Bemerkung" zu sehen. Mich interessiert inwieweit ein Vorstand in Haftung genommen werden kann wenn er "undurchführbare" Vorschriften nicht vollzieht.)

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Moooment. Das Problem stellt sich bei uns Jägern ja auch - was ist mit denen, die keinen Jahresjagdschein lösen? Da hab ich auch schon die abenteuerlichsten Vermutungen gehört. Aber ich vermute mal, dass die einen doch nicht deshalb entwaffnen, sprich ihm die Waffen wegnehmen dürfen - da gibt's doch sowas wie Bestandsschutz, oder? Weiß da jemand wirklich Bescheid?

In deinem Post hört es sich so an, dass nur die Munitionserwerberlaubnis widerrufen wird - aber da könnte man ja über Verein o. ä. auch so noch drankommen. Vergleich Jäger: zumindest für LW ist ja der gültige Jagdschein unsere Munitionserwerbserlaubnis, wer also keinen gelöst hat, also nicht aktiv jagt, kriegt auch keine Mun mehr...

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Ich kann nur sagen, daß dieser Wisch aus dem BMI kommt und Zitat: "...eine Erweiterung der Verordnung..." darstellt. Und dieser Zettel liegt auch schon in den mir hier bekannten Ordnungsämtern vor....

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In Antwort auf:

...mindestens 18 mal pro Jahr mit


Das steht weder im WaffG noch in der Verordnung. Falls ich es überlesen hätte,

bitte die Stellen zitieren.


genau und dann sollen die vereinsältesten,die über die jahre

beinahe alles an pokalen und urkunden zu hause haben, jetzt

aber bedingt durch ihr alter nicht mehr so aktiv sind auch

alles abgeben, oder???? diese lösung wäre wirklich eine

schande, für alle,die "in ehren ergraut sind" und für diejenigen,die aus beruflichen,gesundheitlichen oder anderen

gründen, nicht trainieren können, ebenso.

viele grüsse

peter

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Mich würde mal die genaue Rechtsquelle für die se bescheuerte Regelung und die ominösen 18 mal pro Jahr interessieren!!!!!!

Wenn die Kammerraden im BMI da nix Konkretes und vor allem rechtlich einwandfreies nennen könne, dann können die sich ihren Schriebs durch die Kimme pfeifen!!!! pissed.gif

MfG

AWO425

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Mit Bestandsschutz ist es leider nix im Waffenrecht, Graustubentiger.

hemo

meine Waffen gehören mir! wink.gif

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das wirft ja eine ganze menge fragen auf chrisgrinst.gif

muss jede waffe pro jahr 18 mal geschossen werden? confused.gif

zählt es auch, wenn eine waffe in einem verein geschossen wird, bei dem man nur zu gast ist? grin.gif

genügt es, wenn man pro waffe nur einen schuss pro schießtermin abgibt? wink.gif

wird das führen eines schießbuchs mit bestätigung dadurch zur verpflichtung? gaga.gif

in einem meiner vereine schieße ich 10-11mal pro jahr. mehr schießtermine haben wir dort gar nicht. muss der verein jetzt aufgelöst werden? mad1.gif

warum weckt jemand schlafende hunde? 016.gif

woher hat dieser bmi-beamte diesen text? kotz.gif

muss man das alles wirklich ernst nehmen? redface1.gif

wer will das eigentlich überprüfen? 021.gif

..............???

s+r

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Also diese 18mal sind schon in der Begründung zu § 14 des Entwurfs des WaffG aufgetaucht und stammen im wesentlichen aus dem Ergebnis einer Länderumfrage 1995. (Zitat:"eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens 18 mal oder einmal pro Monat intensiv mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht.")

Auf dieser "Grundlage" kann ich mir gut vorstellen, dass entsprechend nachgelegt wird. Wenns aber nur den Munitionsbesitz betreffen soll, wärs ja halb so wild und irgendwo noch nachvollziehbar. Denn was soll ein Passivmitglied oder ein nicht jagender Jäger mit Munition anfangen ?

In der Verwaltungsvorschrift müssten auch Auslegungen Niederschlag finden, in welchen Fällen bei Bedürfniswegfall vom Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgesehen werden kann. Und das sollten ja dann so Fälle wie längerer Auslandsaufenthalt, Krankheit oder altersbedingte Gründe nach langer Sportschützen- oder Jägertätigkeit sein.

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18 mal im Jahr schießen ?

Also, wieviel Schuß dabei fallen müssen hat niemand gesagt.

Sollte dieser skandalöse Schwachsinn Wirklichkeit werden, gehe ich eben 18 mal EINEN Schuß abfeuern.Wer zählt denn nach ?

Schwachsinn kann man nur mit noch größeren Blödsinn bekämpfen.

Könnte sein, daß sich die Schießstandbetreiber heimlich die Hände reiben...

Sollte jemand im BMI tatsächlich die Fähigkeit haben logisch zu denken, dann fragt mal einer warum die Passivschützen ( aus welchen Grund auch immer passiv ) ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Wird jemand zur öffentlichen Gefahr nur weil er keine Schußwaffe benutzt ??

Warten wir mal ab, was wirklich dran ist, soviel Hirnsch..kann man doch gar nicht haben.

Außerdem widerspricht es dem Datenschutz, wenn mein Verein einem Dritten Auskünfte über meine Freizeitaktivitäten gibt.

Attila

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Diese Regelung dürfte nur für die Anfänger gelten, die eine regelmäßige Teilnahme am Schießen nachweisen müssen. Hierfür gibt es Schießbücher. Daß die Anfänger den Nachweis zu führen haben, ist Gesetz.

Wie sinnvoll dieses Gesetz in einigen Teilen ist, wird hier im Forum ständig erörtert. Aber ich persönlich finde es nicht verkehrt, wenn Anfänger beweisen müssen, daß sie den Schießsport ernsthaft ausüben. Da kann man anderer Meinung sein.

hemo

Muß man aber nicht! wink.gif

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In Antwort auf:

[...] Vergleich Jäger: zumindest für LW ist ja der gültige Jagdschein unsere Munitionserwerbserlaubnis, wer also keinen gelöst hat, also nicht aktiv jagt, kriegt auch keine Mun mehr...


Er hat nicht nur keine Erwerbserlaubnis, der Besitz müsste

damit auch nicht erlaubt sein.

Was passiert eigentlich wenn ich den Schein zu spät verlängere,

sagen wir er ist eine Woche ausgelaufen, ich zeige mich selbst wegen

unerlaubtem Munitionsbesitz an, und verlängere meinen Jagdschein?

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Also diese 18mal sind schon in der Begründung zu § 14 des Entwurfs des WaffG ...


Stimmt, ist so 'ne Brenneke Nachwehe. Warum 18 und nicht 24 oder irgendeine andere

willkürlich ermittelte Zahl. Hat sich schon einer Gedanken gemacht wie, und mit

welchem gigantischen Aufwand man das überprüfen will. Stechuhren an den Schützen

ständen vielleicht oder ein Papierkrieg a la Bundeswehr.

Wenn das so kommt, dann sage ich den Politikern, daß sie sich Ihre Sonntagsreden vom

Ehrenamt sonst wo hinschieben können. Dann mach ich für diese Gesellschaft freiwillig

keinen Finger mehr krumm, es sei denn ich werde dafür bezahlt. pissed.gif

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Guest klausp

@hagen

kannst du mir bitte den wisch als scan irgendwie zur verfügung stellen?

cu

klaus

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Also diese 18mal sind schon in der Begründung zu § 14 des Entwurfs des WaffG ...


Stimmt, ist so 'ne Brenneke Nachwehe. Warum 18 und nicht 24 oder irgendeine andere

willkürlich ermittelte Zahl. Hat sich schon einer Gedanken gemacht wie, und mit

welchem gigantischen Aufwand man das überprüfen will. Stechuhren an den Schützen

ständen vielleicht oder ein Papierkrieg a la Bundeswehr.

Wenn das so kommt, dann sage ich den Politikern, daß sie sich Ihre Sonntagsreden vom

Ehrenamt sonst wo hinschieben können. Dann mach ich für diese Gesellschaft freiwillig

keinen Finger mehr krumm, es sei denn ich werde dafür bezahlt.
pissed.gif


Tztztz! gaga.gif016.gifgaga.gif

Wir haben jährlich nur so 22 Trainingsschießen. frown.gif Davon liegen 12 so ungünstig, dass viele nicht daran teilnehmen können. crying.gif

Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen smirk.gif, damit die auf ihre Pflichtschießen kommen rolleyes.gif? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel. chrisgrinst.gif

Euer

Mausebaer 016.gif

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Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen
smirk.gif
, damit die auf ihre Pflichtschießen kommen
rolleyes.gif
? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel.
chrisgrinst.gif

Euer

Mausebaer
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Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !! cool.gif

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Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen
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, damit die auf ihre Pflichtschießen kommen
rolleyes.gif
? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel.
chrisgrinst.gif

Euer

Mausebaer
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Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !!
cool.gif


Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer. crazy.gif

Warum denn nicht? chrisgrinst.gif

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Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen
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, damit die auf ihre Pflichtschießen kommen
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? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel.
chrisgrinst.gif

Euer

Mausebaer
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Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !!
cool.gif


Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer.
crazy.gif

Warum denn nicht?
chrisgrinst.gif


und Laser (weil es dunkel ist) grin.gif

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Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen
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, damit die auf ihre Pflichtschießen kommen
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? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel.
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Euer

Mausebaer
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Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !!
cool.gif


Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer.
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Warum denn nicht?
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und Laser (weil es dunkel ist)
grin.gif


Nee nee, Fr@nk! crazy.gif

Dat lass mal sein! tongue.gif Dat is verboode. icon13.gif

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Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen
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, damit die auf ihre Pflichtschießen kommen
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? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel.
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Euer

Mausebaer
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Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !!
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Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer.
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Warum denn nicht?
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und Laser (weil es dunkel ist)
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Nee nee,
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Dat lass mal sein!
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Dat is verboode.
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Äh, ich meinte Licht weil es dunkel ist ! confused.gif

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