Hagen Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Unser Trainer hatte eine allgemeine Anfrage an das BMI gestellt und erhielt jetzt neben der konkreten Antwort (ungefragt) ein Beiblatt mit folgendem Text: ZITAT Anfang: "Wichtige Information Seit dem 01.04.2003 ist das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts in Kraft. Laut der jetzt vorliegenden Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ist eine regelmäßige Ausübung des Schießsports nachzuweisen; und zwar in der Form, dass mindestens 18 mal pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Kurz- und oder Langwaffen nachweislich geschossen werden muß. Bei Nichtbefolgung dieser neuen Regelung wird die Behörde nach Überprüfung den Munitionsbesitz und Erwerb widerrufen." ZITAT Ende Dies stellt eine Reaktion dar auf die Bemerkung eines bekannten Vorsitzenden, der für die Behörde die Anzahl der Schießstände/-zeiten und die Anzahl der Schützen errechnete und meinte, das das ginge, weil manche Passivschützen nicht so oft kämen. Daraufhin wäre im BMI jemand wach geworden und will jetzt den "Passivschützen" das Zeug wegnehmen. In der telefonischen Nachfrage gab es noch den Hinweis, daß die 1. Vorsitzenden der Vereine alle Mitglieder zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen... Klasse für alle mit Auslandstätigkeit, Mutterschutz, längerer Krankheit etc.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: gab es noch den Hinweis, daß die 1. Vorsitzenden der Vereine alle Mitglieder zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen.. Wie soll das in einem grösseren Verein gehen? Mein Erstverein hat 400 Mitglieder. Unsere Schiesskladde hat pro Schiesstag mehrere DIN A 4 Seiten. Soll er sich jetzt davor setzen und mit der Mitgliederliste abgleichen (Diese Frage ist jetzt nicht provokativ oder als "Bemerkung" zu sehen. Mich interessiert inwieweit ein Vorstand in Haftung genommen werden kann wenn er "undurchführbare" Vorschriften nicht vollzieht.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
GreyArwen Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Moooment. Das Problem stellt sich bei uns Jägern ja auch - was ist mit denen, die keinen Jahresjagdschein lösen? Da hab ich auch schon die abenteuerlichsten Vermutungen gehört. Aber ich vermute mal, dass die einen doch nicht deshalb entwaffnen, sprich ihm die Waffen wegnehmen dürfen - da gibt's doch sowas wie Bestandsschutz, oder? Weiß da jemand wirklich Bescheid? In deinem Post hört es sich so an, dass nur die Munitionserwerberlaubnis widerrufen wird - aber da könnte man ja über Verein o. ä. auch so noch drankommen. Vergleich Jäger: zumindest für LW ist ja der gültige Jagdschein unsere Munitionserwerbserlaubnis, wer also keinen gelöst hat, also nicht aktiv jagt, kriegt auch keine Mun mehr... Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: ...mindestens 18 mal pro Jahr mit Das steht weder im WaffG noch in der Verordnung. Falls ich es überlesen hätte, bitte die Stellen zitieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted May 12, 2004 Author Share Posted May 12, 2004 Ich kann nur sagen, daß dieser Wisch aus dem BMI kommt und Zitat: "...eine Erweiterung der Verordnung..." darstellt. Und dieser Zettel liegt auch schon in den mir hier bekannten Ordnungsämtern vor.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: ...mindestens 18 mal pro Jahr mit Das steht weder im WaffG noch in der Verordnung. Falls ich es überlesen hätte, bitte die Stellen zitieren. genau und dann sollen die vereinsältesten,die über die jahre beinahe alles an pokalen und urkunden zu hause haben, jetzt aber bedingt durch ihr alter nicht mehr so aktiv sind auch alles abgeben, oder???? diese lösung wäre wirklich eine schande, für alle,die "in ehren ergraut sind" und für diejenigen,die aus beruflichen,gesundheitlichen oder anderen gründen, nicht trainieren können, ebenso. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dirk Z Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Gibt es denn schon die neue Verordnung zum Runterladen oder Anschauen??? Gruß Dirk Link to comment Share on other sites More sharing options...
AWO425 Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Mich würde mal die genaue Rechtsquelle für die se bescheuerte Regelung und die ominösen 18 mal pro Jahr interessieren!!!!!! Wenn die Kammerraden im BMI da nix Konkretes und vor allem rechtlich einwandfreies nennen könne, dann können die sich ihren Schriebs durch die Kimme pfeifen!!!! MfG AWO425 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Mit Bestandsschutz ist es leider nix im Waffenrecht, Graustubentiger. hemo meine Waffen gehören mir! Link to comment Share on other sites More sharing options...
schall+rauch Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 das wirft ja eine ganze menge fragen auf muss jede waffe pro jahr 18 mal geschossen werden? zählt es auch, wenn eine waffe in einem verein geschossen wird, bei dem man nur zu gast ist? genügt es, wenn man pro waffe nur einen schuss pro schießtermin abgibt? wird das führen eines schießbuchs mit bestätigung dadurch zur verpflichtung? in einem meiner vereine schieße ich 10-11mal pro jahr. mehr schießtermine haben wir dort gar nicht. muss der verein jetzt aufgelöst werden? warum weckt jemand schlafende hunde? woher hat dieser bmi-beamte diesen text? muss man das alles wirklich ernst nehmen? wer will das eigentlich überprüfen? ..............??? s+r Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Also diese 18mal sind schon in der Begründung zu § 14 des Entwurfs des WaffG aufgetaucht und stammen im wesentlichen aus dem Ergebnis einer Länderumfrage 1995. (Zitat:"eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens 18 mal oder einmal pro Monat intensiv mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht.") Auf dieser "Grundlage" kann ich mir gut vorstellen, dass entsprechend nachgelegt wird. Wenns aber nur den Munitionsbesitz betreffen soll, wärs ja halb so wild und irgendwo noch nachvollziehbar. Denn was soll ein Passivmitglied oder ein nicht jagender Jäger mit Munition anfangen ? In der Verwaltungsvorschrift müssten auch Auslegungen Niederschlag finden, in welchen Fällen bei Bedürfniswegfall vom Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgesehen werden kann. Und das sollten ja dann so Fälle wie längerer Auslandsaufenthalt, Krankheit oder altersbedingte Gründe nach langer Sportschützen- oder Jägertätigkeit sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 @Hagen Schaff' den Schrieb bitte schnellstens zum FWR. Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 18 mal im Jahr schießen ? Also, wieviel Schuß dabei fallen müssen hat niemand gesagt. Sollte dieser skandalöse Schwachsinn Wirklichkeit werden, gehe ich eben 18 mal EINEN Schuß abfeuern.Wer zählt denn nach ? Schwachsinn kann man nur mit noch größeren Blödsinn bekämpfen. Könnte sein, daß sich die Schießstandbetreiber heimlich die Hände reiben... Sollte jemand im BMI tatsächlich die Fähigkeit haben logisch zu denken, dann fragt mal einer warum die Passivschützen ( aus welchen Grund auch immer passiv ) ein Sicherheitsrisiko darstellen. Wird jemand zur öffentlichen Gefahr nur weil er keine Schußwaffe benutzt ?? Warten wir mal ab, was wirklich dran ist, soviel Hirnsch..kann man doch gar nicht haben. Außerdem widerspricht es dem Datenschutz, wenn mein Verein einem Dritten Auskünfte über meine Freizeitaktivitäten gibt. Attila Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Vielleicht meinen die, pro Jahr 18 mal auf Leute zu schießen, damit die Arbeitslosenzahlen wieder etwas runtergehen ? Schnell weg hier... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Diese Regelung dürfte nur für die Anfänger gelten, die eine regelmäßige Teilnahme am Schießen nachweisen müssen. Hierfür gibt es Schießbücher. Daß die Anfänger den Nachweis zu führen haben, ist Gesetz. Wie sinnvoll dieses Gesetz in einigen Teilen ist, wird hier im Forum ständig erörtert. Aber ich persönlich finde es nicht verkehrt, wenn Anfänger beweisen müssen, daß sie den Schießsport ernsthaft ausüben. Da kann man anderer Meinung sein. hemo Muß man aber nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: [...] Vergleich Jäger: zumindest für LW ist ja der gültige Jagdschein unsere Munitionserwerbserlaubnis, wer also keinen gelöst hat, also nicht aktiv jagt, kriegt auch keine Mun mehr... Er hat nicht nur keine Erwerbserlaubnis, der Besitz müsste damit auch nicht erlaubt sein. Was passiert eigentlich wenn ich den Schein zu spät verlängere, sagen wir er ist eine Woche ausgelaufen, ich zeige mich selbst wegen unerlaubtem Munitionsbesitz an, und verlängere meinen Jagdschein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 Vergleicht dazu doch auch mal hier: Verschärft der DSB das Waffengesetz? Aufgrund dieses Schriebs des BMI hat der BSSB nämlich schon seine Bedürfnisrichtlinien geändert (und ich dachte zuerst noch, dass der BSSB das auf eigene Faust entschieden hat, mein Fehler). Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: Also diese 18mal sind schon in der Begründung zu § 14 des Entwurfs des WaffG ... Stimmt, ist so 'ne Brenneke Nachwehe. Warum 18 und nicht 24 oder irgendeine andere willkürlich ermittelte Zahl. Hat sich schon einer Gedanken gemacht wie, und mit welchem gigantischen Aufwand man das überprüfen will. Stechuhren an den Schützen ständen vielleicht oder ein Papierkrieg a la Bundeswehr. Wenn das so kommt, dann sage ich den Politikern, daß sie sich Ihre Sonntagsreden vom Ehrenamt sonst wo hinschieben können. Dann mach ich für diese Gesellschaft freiwillig keinen Finger mehr krumm, es sei denn ich werde dafür bezahlt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 @hagen kannst du mir bitte den wisch als scan irgendwie zur verfügung stellen? cu klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Also diese 18mal sind schon in der Begründung zu § 14 des Entwurfs des WaffG ... Stimmt, ist so 'ne Brenneke Nachwehe. Warum 18 und nicht 24 oder irgendeine andere willkürlich ermittelte Zahl. Hat sich schon einer Gedanken gemacht wie, und mit welchem gigantischen Aufwand man das überprüfen will. Stechuhren an den Schützen ständen vielleicht oder ein Papierkrieg a la Bundeswehr. Wenn das so kommt, dann sage ich den Politikern, daß sie sich Ihre Sonntagsreden vom Ehrenamt sonst wo hinschieben können. Dann mach ich für diese Gesellschaft freiwillig keinen Finger mehr krumm, es sei denn ich werde dafür bezahlt. Tztztz! Wir haben jährlich nur so 22 Trainingsschießen. Davon liegen 12 so ungünstig, dass viele nicht daran teilnehmen können. Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen , damit die auf ihre Pflichtschießen kommen ? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel. Euer Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen , damit die auf ihre Pflichtschießen kommen ? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel. Euer Mausebaer Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen , damit die auf ihre Pflichtschießen kommen ? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel. Euer Mausebaer Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !! Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer. Warum denn nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen , damit die auf ihre Pflichtschießen kommen ? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel. Euer Mausebaer Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !! Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer. Warum denn nicht? und Laser (weil es dunkel ist) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen , damit die auf ihre Pflichtschießen kommen ? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel. Euer Mausebaer Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !! Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer. Warum denn nicht? und Laser (weil es dunkel ist) Nee nee, Fr@nk! Dat lass mal sein! Dat is verboode. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted May 12, 2004 Share Posted May 12, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen , damit die auf ihre Pflichtschießen kommen ? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel. Euer Mausebaer Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !! Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer. Warum denn nicht? und Laser (weil es dunkel ist) Nee nee, Fr@nk! Dat lass mal sein! Dat is verboode. Äh, ich meinte Licht weil es dunkel ist ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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