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GreyArwen

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  1. Ähm, mit Blick auf die Österreich-Karte verschieb ich meinen Eintrag noch ein bisschen...als zugezogener Piefke muss ich da erst noch noch genauere Vergleichsstudien betreiben (obwohl Geographin ). Da gibts ja gar keine Anhaltspunkte!
  2. @ JDHarris, Webley und alle weiteren Sympathisanten: Danke! Tut gut zu wissen, dass man nicht allein da steht mit seiner Meinung.
  3. Ach promillo...bist ja schnell dabei mit deinem Urteil. Du kannst wohl überhaupt nicht verstehen, warum ein Lehrer nach Erfurt, Meißen etc. irgendwie befangen mit dem Thema "Waffen in der Schule" umgeht, oder? Sorry, aber da ist die Liebe zum eigenen Leben einfach zu groß. Und erwiesenermaßen sehen Softairs echten Waffen eben täuschend ähnlich. Und nochmal: Wo ein Magazin ist, ist zu erwarten, dass es dazu auch eine Pistole gibt. Was in diesem Fall erwartungsgemäß zutraf. Du glaubst nicht wirklich, dass der Schüler die nur zum Spaß und zum nicht-Auspacken-und-Herzeigen in seine Schultasche gepackt hatte? Hast du Kinder? Wie würdest du reagieren, wenn du mitkriegst, dass Klassenkameraden deiner Kinder mit Magazinen oder Waffen (egal ob Spielzeug oder echt, lässt sich nicht immer auf die Schnelle feststellen) in der Schule gespielt oder sie zum Angeben mitgebracht haben? Wie ich bereits weiter oben schrieb: Jetzt meckerst du und machst meine Reaktion lächerlich - aber wenn tastsächlich mal was passiert und Lehrer und Kinder getötet werden, bist du wahrscheinlich mit der Erste, der die unfähigen Lehrer kritisiert, weil die das nicht vorhergesehen und in der Situation nicht verhindert haben, oder? Eine Waffe oder auch nur eine täuschend echt aussehende Spielzeugwaffe führt mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer spontanen Konfrontation zu einem Bedrohungsgefühl beim Gegenüber - für eine daraus entstehende Reaktion will ich nicht verantwortlich sein (und in der Schule habe ich Verantwortung und Aufsichtspflicht). Schule hat darum ein waffenfreier Raum zu sein - basta. P.S.: Ich würde auch jede Zwille, Steinschleuder, Topper (oder wie die Dinger heißen) einkassieren und zur Schulleiterin bringen - ganz sicher akzeptiere ich in meinem Unterricht keine Gegenstände, die offensichtlich durch ihren primären Gebrauchszweck dazu geeignet sind, anderen Schaden (und da reichen mir auch schon Augenschäden) zuzufügen. Man mag einwenden, dass ich auch keine Zirkel konfisziere, aber deren primärer Einsatzzweck ist meiner Meinung nach ein anderer und sie werden eher selten zweckentfremdet.
  4. @ Sachbearbeiter: Danke! Und hier jetzt für alle, die meine Reaktion für völlig überzogen hielten, weil es ja nur um das unwesentliche Waffenteil "Magazin" ging, der weitere Fortgang der Geschichte: Der Schüler wurde vorgestern noch einmal zur Schulleiterin gerufen, und diese hat ihm dann entlockt, dass er die zugehörige Pistole an besagtem Tag SEHR WOHL auch dabei hatte. Meine Schulleiterin hatte das schon vermutet und insofern den richtigen Riecher. Und da hört für mich der Spaß auf, denn so ein Ding zum Angeben mit in die Schule zu bringen ist einfach nicht drin und zeugt eben NICHT von einem verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen, und sei es auch "nur" täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen.
  5. Hallo Webley, vielen Dank für deine Mühe! Ja, es war das Softair-Magazin. Danke für das Anschauungsmaterial - genau die Info habe ich gesucht! (Kann mir in diesem Zusammenhang nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass du der Erste nach zwei Tagen bist, der mir diese Info gibt - die meisten anderen haben sich gleich mal darauf gestürzt, meine Reaktion in dem Fall zu kritisieren...) @USPMichel: Ich habe auch schon dran gedacht, für meine lieben Kollegen mal eine solche Schulung durchzuführen - denn die allermeisten hätten nach eigenem Bekunden ein Magazin nicht mal als solches erkannt. Ich hab selber ja gemerkt, dass da erhebliche Defizite bei mir bestehen - vor allem, was die rechtliche Seite angeht. Momentan steht erstmal mein Examen an, aber sobald ich das hinter mir habe, werde ich meiner Schulleiterin genau das einmal vorschlagen: dass ich dem Kollegium eine Schulung anbiete, und es über Waffenarten, Waffenteile und die rechtlichen Bestimmungen informiere. Es geht in der Schule ja nicht allein um Feuerwaffen (bzw. Spielzeugfeuerwaffen), sondern auch um Messer etc. Die rechtlichen Grundlagen kann ich mir zusammensuchen, klar - das Problem sehe ich nur in der praktischen Anschauung: Ich kenne niemanden, der beispielsweise Softairs besitzt (den Schüler mag ich nicht um seine Softair-Pistole als Anschauungsobjekt bitten *gg*). Aber sicher kann mir die örtliche Polizei da weiterhelfen.
  6. Für wie blöd hältst du mich eigentlich? Natürlich weiß ich auch, dass gegen ein Magazin allein nicht einzuwenden und der Besitz eines solchen selbstverständlich jedem frei steht. Ich bin aber (eurer Meinung nach wahrscheinlich völlig irrationalerweise) davon ausgegangen, dass da irgendwo auch eine Pistole dazu gehört - und es interessiert mich, die nicht in der Schule zu sehen. Wenn eure Kinder zuhause mit einem Magazin auftauchen, dann ist das das Normalste auf der Welt und ihr fragt natürlich nicht, wem die dazugehörige Waffe gehört und wo sie ist. Klar. Ich sage es nochmal: Ich habe nicht gleich erkannt, zu was für einer Art Waffe das Magazin gehörte - mea culpa. DARUM hab ich hier nachgefragt. Mich mit der Schulleiterin zu beraten ist der normale Weg - sie hat die wesentliche längere Erfahrung im Schuldienst als ich. Konsequenzen gab es bislang keine. Den Schülern klar zu machen, dass Waffen oder auch nur Waffenteile nicht dazu geeignet sind, um damit anzugeben oder in der Schule für Aufsehen zu sorgen, weil diese bei anderen ein Bedrohungsgefühl auslösen können, halte ich für einen wichtigen Schritt in Richtung zu einem vernünftigem Umgang mit Waffen. Liebe Leute, was die Kids auf dem Schießstand oder in ihrer Freizeit machen ist mir völlig schnuppe, aber in der Schule hab ich Verantwortung für die Sicherheit anderer. Da sniper das Beispiel schon erwähnt hat: Ja, seit Erfurt bin ich sicherlich sensibler geworden in Bezug auf Waffen in der Schule. Denn ich möchte mir nicht vorwerfen müssen, etwas übersehen zu haben oder etwas nicht verhindert zu haben. Den Vorschlag der Weiterbildung für Lehrer in Waffenkunde begrüße ich ausdrücklich! In Zeiten, wo aber sogar daran gespart wird, uns eine entsprechende Ausbildung im Hinblick auf das Erkennen von psychischen Störungen bei Schülern und den Umgang damit zu ermöglichen, halte ich das für einen schönen Traum. Fazit: Schön, wie hier wieder mal ordentlich gegen die Lehrer gestänkert wird. Macht ja auch echt Spaß drüber zu lästern, wie eine dumme, unqualifizierte Lehrerin (Lehrer eben!) mal wieder total überreagiert hat. Nur wahrscheinlich seid ihr auch die Ersten, die in einem Fall wie Erfurt und Meißen dem Lehrer vorwerfen versagt zu haben...
  7. Antwort auf: Antwort auf: bin heute begeisterte Schützin und Jägerin und meine, vernünftig mit Waffen umgehen zu können. Einer "begeisterten Schützin und Jägerin", die noch dazu auch fleissig bei WO mit dabei ist, hätte ich mehr Fach- und Sachkunde und einen sensibleren Umgang mit dieser Materie zugetraut. Aber man lernt nie aus... Gruß Michael Fach-und Sachkunde: Sorry, kenne mich leider in erster Linie mit den für mich relevanten Waffentypen aus und bin nicht allwissend. Sensibler Umgang: War mir klar, dass da die Meinungen auseinandergehen. Bedeutet aber für mich im Umfeld Schule, die Augen aufzuhalten. Als Lehrer schaue ich den Kindern nur vor den Kopf und kenne sie längst nicht so gut wie ihr eure Kinder zuhause.
  8. Antwort auf: Warum denn eine solche Lapalie "offiziell" machen? Weil ich mir nicht sicher war, ob es Spielzeug oder echt ist. Hätte ich es gewusst, hätte ich es mit denen allein geregelt, klar. Glaub mir, ich bin die Letzte, die immer mehr Verbote will - aber Waffen und Minderjährige: da bin ich lieber einmal zu vorsichtig als umgekehrt. Ihr führt euch auf, als sei dadurch bei den beiden Schülern jetzt Hopfen und Malz verloren in Bezug auf einen "vernünftigen" Umgang mit Waffen... Ich bin damit aufgewachsen, Respekt vor Waffen zu haben und vorsichtig und bewusst damit umzugehen - hat mir nicht geschadet: bin heute begeisterte Schützin und Jägerin und meine, vernünftig mit Waffen umgehen zu können. Wenn diese beiden so intelligent sind, wie ihr (und auch ich) es ihnen zutraut, dann dürften sie wohl verstehen, dass nun, da sich herausstellt, dass es eine ungefährliche Sache war, es auch keine weiteren Konsequenzen gibt, dass aber Vorsicht angebracht ist. Soviel zum Thema "offiziell" machen - das Ding wurde eingesammelt, der Schulleitung bis zu weiteren Klärung übergeben, die beiden drauf hingewiesen, sowas demnächst zuhause zu lassen, und fertig. Die beiden haben gemerkt, dass Schule der falsche Platz dafür ist, ich habe was über Softairs gelernt und diesmal war's harmlos. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Waffen an Schulen meiner Meinung nach keine Lappalien sind - dazu mussten leider schon zuviele Kollegen dran glauben. Zumal mir unser schöner Staat nicht zugesteht, gegen solche Fälle entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
  9. Klar - hab ja nur drauf gewartet, dass jemand kommt und mir sagt, dass ich total übertreibe... 1. Wo ein Magazin ist, ist meistens auch eine Waffe. Und die möchte ich nicht in der schule oder in meinem Unterricht haben - gehört da einfach nicht hin. 2. Ich bin der altmodischen Auffassung, dass Eltern wissen sollten, womit ihre Kinder spielen. 3. Ich kann auf die Schnelle nicht erkennen, um was für ein Magazin oder Waffe es sich handelt - ob Softair oder echt. Und eben aufgrund dieser Verwechslungsgefahr ist meine Reaktion (Magazin eingesammelt und Schüler zur Schulleiterin geschleppt) meiner Meinung nach gerechtfertigt (dumm für die beiden, dass sie mit mir an wahrscheinlich die einizge person im ganzen Kollegium geraten sind, die ein Magazin als solches erkennt). Und es ist mir auch egal, ob Softair oder nicht: Waffen oder Waffenteile irgendeiner Art gehören meiner Meinung nach nicht in die Schule. Was die Kids in ihrer Freizeit oder im Bus machen, ist mir herzlich egal - aber im Unterricht gebe ich die Spielregeln vor.
  10. Klar - aber irgendwo muss es ja auch noch den Rest dazu geben, und ich würde gerne wissen, ab wann man den Rest besitzen darf. Ein Schüler spielte damit (mit dem Magazin) in der Schule...
  11. Bitte um eine schnelle Auskunft, da ich mich mit Softairs nicht auskenne, es aber um einen akuten Fall geht: Es liegt ein Magazin einer P99 vor - Kaliber ganz offensichtlich nicht 9 mm (das würde ich ja kennen ) sondern kleiner, ich tippe daher auf Softair. Dürfen Kinder/Jugendliche sowas besitzen und wenn ja, ab welchem Alter? Bin für eine Antwort seeeehr dankbar!!!
  12. GreyArwen

    Silberkugeln

    Nee, es gibt jetzt von RWS tatsächlich vergoldete Büchsenpatronen...siehe hier .
  13. Hmm...im WuH-Forum gab es neulich mal einen Schalldämpfer-Thread , den Lutz Möller gestartet hatte, weil er meint, dass Schalldämpfer für Jagdwaffen aufgrund von irgendeinem neuen EU-Emmissionsgrenzwert demnächst Pflicht seien. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...er plant wohl die Errichtung eines Schießstandes in Wohngebietsnähe und hat daher mal die zuständigen bürokratischen Stellen geweckt - siehe aber auch den angegebenen Thread, wo er die Sache gepostet hat. Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn so etwas kommt, die Sache an EJB gekoppelt wäre. Die Unterscheidung in EJB und GJB stellt ja eine rein flächenmäßige Unterschidung dar und hat insofern mit der Jagdausübung nicht zu tun. Kenne mich da aber zugegebenermaßen nicht sonderlich aus.
  14. @Gun Max: Noch mal zum Mitschreiben - die Gefahrgutvorschriften gelten für jeden!!! Und weil sie mit dem Waffengesetz nichts zu tun haben, sondern unabhängig davon sind, wirst du dort auch nichts darüber finden - das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Über die zwingende Verwendung von Warnwesten bei Gesellschaftsjagden zum Beispiel findest du auch nichts im Jagdgesetz - nur was zu Gesellschaftsjagden allgemein. Es ist dennoch Pflicht für jeden - nämlich nach den Unfallverhütungsvorschriften absolut zwingend vorgeschrieben(Sorry an die Sportschützen, mir fiel gerade kein anderes Beispiel ein ) Und das mit dem Vorschriftenzettel beim Kaufen ist ja wohl Quatsch - oder erwartest du beim Waffenkauf einen Zettel, wie du die Waffe transportieren darfst oder beim Autokauf einen Zettel, dass du den Wagen nur mit abgeschlossener Versicherung anmelden darfst? Da ist jeder selbst verantwortlich und gefordert, sich schlau zu machen. Wir sind ja nicht bei der Fürsorge.
  15. Es handelt sich mit Sicherheit nicht nur um gewerblichen Transport, und auch nicht nur um die reine Treibmittelmenge - denn bei unserem Landesjagdverband wird zwar einiges verschnarcht, aber der Justitiar ist ein ziemlich fitter Mensch, und daher neige ich dazu, dass doch wirklich als für mich als Jäger und Privatmann relevant zu betrachten, wenn sie's extra ins Vereinsblättchen reinschreiben. Was jedoch nicht bedeutet, dass ich nicht ebenfalls davon ausgehe, dass ein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle vermutlich nicht darüber Bescheid weiß...wie bereits realistischerweise angemerkt wurde. Im Übrigen mag das für euch Wiederlader ja eine interessante Frage sein mit dem Transport der verschiedenen Ladekomponenten - aber wieviel ärgerlicher ist das für beispielsweise Jäger, die keine Wiederlader sind und daher auf Fabriksmunition angewiesen? Was sind schon 100 Schuss Schrot...
  16. Nein, tun sie nicht! Im Artikel - hab ich rausgelassen weil der Vergleich vermutlich eher für Jäger relevant - heißt es auch "...bei mehr als 5 kg Munition (entspricht etwa 100 Schrotpatronen) muss man u. a...."
  17. Ich hab's auch gelesen - und zwar im Rheinisch-Westfälischen Jäger, der Verbandszeitschrift des Landesjagdverbandes NRW, und es sah nicht aus wie ein Druckfehler... Zitat: " Neue Gefahrgutvorschriften greifen ab sofort auch beim Munitionstransport von Jäger, wie das Bundesverkehrsministerium dem DJV auf Anfrage mitteilte. Bei mehr als 5 kg Munition muss man u. a. -einen Feuerlöscher sowie -einen "Geharzettel" im Auto mitführen. -Die Munition muss in einer speziellen Gefahrgutverpackung transportiert werden. "Gefahrzettel" sind etwa bei Fachverlagen für Verkehrswesen erhältlich, so das Ministerium (mit Bezugasangabe). -Wer in seinem PKW bis zu 5 kg Munition mitführt, muss die Patronen in der Verkaufsverpackung transportieren und dafür Sorge tragen, dass die Ladungssicherheit gewährleistet ist, ein "Freiwerden" der Patronen (so die Vorschrift) muss also ausgeschlossen sein. Schon frühzeitig vor Verabschiedung der Vorschriften hatte der DJV gegenüber den Verkehrsministern des Bundes und der Länder unmissverständlich gegen die 5 kg-Grenze protestiert, konnte sich aber gegen den einhelligen Widerstand der Bundesländer nicht durchsetzen." Viele Grüße Arwen
  18. In Antwort auf: Zu erwähnen ist noch, dass die Munition dort gekauft werden muss!! Nur die Munition für den Jagdparcours muss vor Ort gekauft werden (hat statt Kunststoffbechern biologisch abbaubare Filzpropfen, deren Verwendung dem LJV als Auflage vorgeschrieben wurden - daher auch der teure Preis). Auf allen "normalen" Ständen (inkl. Trap und Skeet) kann mitgebrachte Munition verschossen werden. Das Schießkino findet ihr hier .
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