FR8 Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Hallo an alle.Habe gehört das man bei seiner alten Gelben (EL)einen Anhang bekommt,so das man jetzt auch mehrschüßige Repetierer kaufen kann.Und das auch noch ohne bedürfnissnachweis.Ist da was wahres dran? Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Moin, eigentlich ändert sich an der alten Gelben garnix. Nach dem Waffenrecht ist es auch nicht möglich sich einfach einen "Nachschlag" auf dem Amt problemlos abzuholen. Trotzdem wird dieser "Nachschlag" auf einigen Ämtern formlos gewährt. Fragen kostet nichts und wenns klappt freue Dich! Von der Sache her ist ein kompletter Neuantrag mit Verbandsbescheinigung erforderlich. Rechtsgrundlage ist §14 Abs. 4 WaffG Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Bei uns ist auch zum Umstempeln der alten gelben das volle Programm (Sachkunde, Bedürfnis vom Verband...) nötig. Aus diesem Grund werde ich meine alte Gelbe garantiert nicht umstempeln lassen, sondern lasse mir eine neue Karte ausstellen, sobald mein Verband endlich mal in die Gänge kommt und das Bedürfnis beischafft (bin aber guter Dinge, auf das Bedürfnis warte ich ja erst seit 3 Monaten ) Gruss Hilli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barlow Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Na Hilli, dann hoffe ich mal, daß der Sachbearbeiter den Zusatz auch wirklich auf ein leeres Formular stempelt und nicht Dein altes benutzt. Frohe Ostern barlow Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 hallo bei uns (hessen) muss man einen neuen antrag auf wbk gelb neu stellen (§14 abs 4 waffg) die alten bleiben bestehen, für einschüssige langwaffen. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 In Antwort auf: bei uns (hessen) muss man einen neuen antrag auf wbk gelb neu stellen (§14 abs 4 waffg) die alten bleiben bestehen, für einschüssige langwaffen. Aber nur, bis die alte gelbe voll ist, danach kommen die Einzellader auch auf die Neue Gelbe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Auch wenn sie mit der alten Gelben erworben werden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Ja, so jedenfalls mein SB. Beschwören, ob dies auch so ist, möcht ich natürlich nicht. Sobald die neue gelbe raus ist, sollen die alten gelben nur noch so lange gelten, bis sie voll sind. Aber nichts genaues weiss man nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 @Nowlin 45 Da irrt Dein Sachbearbeiter ganz gewaltig. Die alte Gelbe WBK berechtigt zum Erwerb unbegrenzt vieler Einzelladelangwaffen. Bei voller alter gelber WBK ist einfach eine neue Genehmigungsurkunde auszustellen. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 @ frogger wenn das so einfach auch der sb sehen würde. es hat mich viele telefonate und einige gespräche gekostet, bis ich eine weitere gelbe beantragen konnte. die 2/6 regel ist ja da auch noch so eine geschichte,die hier so und im nächsten kreis so behandelt wird. es müssen sicherlich erst wieder richterliche urteile her, bevor man auf einen gemeinsamen nenner kommt. eigentlich schlimm,dass man mit vernünftigen gesprächen nicht weiter kommt. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Also eigentlich sollte doch das Thema zumindest bis zu einer richterlichen Entscheidung mal so langsam durch sein . Die (allermeisten) Behörden sehen es nicht so wie wir(..es gerne haben würden). Welche Ansicht die richtige ist bzw. als die Richtige von Gerichts wegen festgestellt wird - das werden wir irgendwann erfahren - auch ohne bei jedem Thread, der in die Nähe dieser Frage kommt, jedesmal wieder die ganzen Standpunkte austauschen zu müssen - es führt ja ohnehin zu nichts Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 In Antwort auf: @Nowlin 45 Da irrt Dein Sachbearbeiter ganz gewaltig. Die alte Gelbe WBK berechtigt zum Erwerb unbegrenzt vieler Einzelladelangwaffen. Bei voller alter gelber WBK ist einfach eine neue Genehmigungsurkunde auszustellen. Eine (meine) Behörde in NRW sieht es genau so: alte Gelbe voll = neue alte Gelbe. Würde auch nie meine alte Gelbe abgeben bzw. diese zu einer neuen Gelben umwandeln lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted April 11, 2004 Share Posted April 11, 2004 Hm ja, aber was sagt denn das WG in diesem Punkt, kann nichts entsprechendes finden. Wenn ich den Text auf der Neuen Gelben so lese, wäre hier eine BDF, weil glatter Lauf, wohl nicht zugelassen. P.S. Ich habe noch eine komplett leere Alte Gelbe, die sollte für mein Restleben ausreichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted April 11, 2004 Share Posted April 11, 2004 Seit wann ist eine BDF ein Repetierer??? Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 11, 2004 Share Posted April 11, 2004 @ nowlin ich habe eine bdf auf wbk gelb alt, es ist eine einschüssige langwaffe ( ein schuss pro lauf) und kann somit auf diese wbk erworben werden. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted April 11, 2004 Share Posted April 11, 2004 @Andre1 Wollte nur ein Beispiel aufzeigen, welche Waffenart wohl NICHT auf die neue gelbe eingetragen werden können.(Glatter Lauf). @Peter Becker Eine BDF habe ich auch auf der alten gelben, da gehört sie auch hin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted April 11, 2004 Share Posted April 11, 2004 Oh Mann... Wie wäre es mit Lesen des Gesetzestextes? §14 . . . (4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. Preisfrage: In welche Kategorie fällt eine BDF? ( Sachkundeprüfung läßt grüßen... ) Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted April 11, 2004 Share Posted April 11, 2004 In Antwort auf: Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen Baut eigentlich jemand so'ne Art morderne Salvengewehre? So'nen Fünfzehnling. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted April 11, 2004 Share Posted April 11, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen Baut eigentlich jemand so'ne Art morderne Salvengewehre? So'nen Fünfzehnling. 9mm Flobert? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 In Antwort auf: P.S. Ich habe noch eine komplett leere Alte Gelbe, die sollte für mein Restleben ausreichen Wie "alt" ist die denn? Einem Kumpel von mir haben sie die WBK nach 10 Jahren eingezogen weil er nichts drauf gehabt hat. Darum: Immer schön EINEN Platzhalter eintragen lassen Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 In Antwort auf: Wie "alt" ist die denn? Einem Kumpel von mir haben sie die WBK nach 10 Jahren eingezogen weil er nichts drauf gehabt hat. Uups, was es nicht alles gibt. Diese hab ich letzten Sommer bekommen, habe aber eine volle alte gelbe. Bin im Moment immer noch auf der Suche nach einem Einzellader in 222 Rem. Danach ist meine Bedarf erst mal gedeckt.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
AWO425 Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 Hier in der Umgebung wurden auch mal ganz heftig die leeren gelben zurückgefordert, die Leutz haben sich dann halt nen billigen .22er E-Lader gekauft und konnten ihre Karte behalten. Ne alte Anschütz, Walther oder TOZ kostet doch nun wirklich fast nix. Mfg AWO425 Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 In Antwort auf: Ne alte Anschütz, Walther oder TOZ kostet doch nun wirklich fast nix. Da hast Du wohl wahr, aber nur eine Waffe kaufen, damit was in der Karte steht, nicht mit mir. Wenn ich mir was kaufe, soll es mir auch was bringen, so nimmt es mir nur einen weiteren Platz im Schrank weg. Aber ich denke, das sich mit der 222 Rem. bald was tut. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 In Antwort auf: Hier in der Umgebung wurden auch mal ganz heftig die leeren gelben zurückgefordert, die Leutz haben sich dann halt nen billigen .22er E-Lader gekauft und konnten ihre Karte behalten. Ne alte Anschütz, Walther oder TOZ kostet doch nun wirklich fast nix. Korrekt MEIN Platzhalter ist ein Anschütz EL und hat 50 DM gekostet Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 13, 2004 Share Posted April 13, 2004 Hier wird leider mal wieder einiges durcheinandergewürfelt. Also nochmals kompakt zusammengefasst: 1. Die alte gelbe WBK gilt nach § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang fort und berechtigt somit weiterhin zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Die 2/6-Mengenbeschränkung gilt nicht, da § 14 WaffG (für die alte gelbe WBK) nicht anwendbar ist. Wenn die alte gelbe WBK voll ist, wird ab Waffe 9 bzw. Waffe 17 jeweils eine neue "alte" gelbe WBK ausgestellt. 2. Die neue gelbe WBK bekommt man nur als Vereinsmitglied mit Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband für mindestens eine der in Absatz 4 genannten Waffenarten. Danach gilt die 2/6-Regelung zum Erwerb. Hab ich noch was vergessen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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