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Barlow

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  1. Hallo Markus, bei dem beschriebenen Schußbild würde ich auf mangelnde Kondition tippen, z.B. auf eine Schwäche der Rückenmuskulatur. Möglich wäre auch ein unsicherer Stand (Schuhe!). Deine Atemtechnik ist doch in Ordnung? Allerdings läßt diese Aussage "Ich bin zum Beispiel ganz genau im Halteraum und halte die Waffe sehr, sehr ruhig. Habe den Druckpunkt wunderbar !" auch Abzugsfehler vermuten (Alles passt wunderbar! Jetzt muss ich abziehen). Aber im Grunde ist eine solche Ferndiagnose ziemlich wertlos, denn die Fehler kann man eigentlich nur vor Ort erkennen. Das siehst Du ja auch an der Vielzahl der hier gemachten Vorschläge. Daher nochmals: Laß Dich beobachten. Für das Trockentraining ist es sehr hilfreich, einen Laser-Pointer am oder im Lauf zu befestigen und den Lichtpunkt zu filmen. gruß barlow
  2. Hallo Markus, grundsätzlich ist der Halteraum richtig, mit dem Du wiederholbar die Zehn triffst. Hilfreich wäre es, wenn Du ein Schußbild einstelltest, denn nur nach der Beschreibung kann man die Ursache des Fehlers nicht finden. Zwei Tipps: 1. Schieße einige Serien aufgelegt von einem Einschiessbock aus. Dadurch kannst Du wahrscheinlich schon erkennen, ob es ein Schützen- oder Waffenfehler ist. 2. Stellt sich ein Schützenfehler heraus, bitte einen Vereinskameraden, Dich beim Schiessen zu beobachten, wenn möglich, zu filmen. Oft sind Fehler sichtbar. Was meinst Du in Deinem Posting mit "immer mehr"? Tritt der Fehler von Training zu Training stärker auf oder verstärkt sich der Fehler während eines Trainings mit fortlaufender Zeit? gruß barlow
  3. Und vergiß nicht, auch bei den Ländern zu fragen, durch die Du vielleicht reisen mußt, um nach Litauen zu kommen. gruß barlow
  4. Hallo Smithy, ich habe nicht behauptet, daß die Bayern nicht lesen können, sondern daß sie den gelesenen Text nicht verstehen:" Allerdings scheint es mit der Sinnerfassung von Texten im Freistaat schlechter bestellt zu sein als im Rest Deutschlands" Allerdings wollte ich damit keinem aufrechten Bajuwaren auf die Zehen treten, sondern dem bssb. Dieses ist das Nachweisdokument, daß Du bei der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen hast. Da die Registrierung durch den Verein erfolgt, muß der Zweitverein ein entsprechendes Dokument ausstellen, wenn Du dort Aufsicht führen willst. Und nochmals: Nach geltendem Recht reicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse die Vorlage der WBK aus. gruß barlow
  5. Ich zitiere zu diesem Thema mal aus dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV): "27.6 Auf die Anzeigepflichten nach § 10 Abs. 2 und § 22 Abs. 2 AWaffV wird hingewiesen. Die zuständige Behörde prüft nach Eingang der Anzeigen die Zuverlässigkeit des Veranstalters sowie die Zuverlässigkeit und die Sachkunde der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder, soweit Zuverlässigkeit und Sachkunde nicht bereits durch Vorlage einer waffenrechtlichen Erlaubnis nachgewiesen sind." Hieraus geht eindeutig hervor, daß eine WBK als Qualifikation ausreicht und weitere Kurse nicht nötig sind. Und wenn ein Verband behauptet, sein Kurs berechtige dazu, allein auf dem Stand zu schießen, dann sagt das nur, daß der Verband den § 11 Abs. 3 AWaffV nicht kennt, was wiederum ein merkwürdiges Licht auf die in diesem Kurs vermittelten Kenntnisse wirft. gruß barlow
  6. In Antwort auf: Manche tun so, als wäre die Waffe der Arsch der eigenen Frau. Den Arsch meiner Frau darf jeder auf eigene Gefahr anfassen, das regelt meine Frau, nicht ich. Meine Waffe allerdings darf nicht jeder anfassen, denn ich möchte nicht, daß meine Waffe das regelt. gruß barlow
  7. In Antwort auf: So steht jetzt der Neubau eines Luftgewehrstandes an, wofür bereits Pläne vorliegen. Die Kosten bezifferte Beinhorn auf rund 47.000 Euro, wobei der Vorstand auf Fördermittel sowie auf Eigenleistung der Mitglieder hofft. Der Vorteil sei, dass dann das Schützenhaus als Saal für Familienfeiern genutzt werden kann, erklärte Beinhorn. Neben einer moderaten Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für Erwachsene auf fünf Euro monatlich ... DAS will der Verein finanzieren. Mit Verlaub gesagt, da spende ich lieber meinem eigenen Verein, der hat es auch nötig. gruß barlow
  8. In Antwort auf: sag das mal dem Hess. Schützenverband Ich bin da nicht Mitglied, das müßt ihr schon selbst machen gruß barlow
  9. Wer auch immer es braucht: http://sv-bb.de/index_2.htm Hier findet man unter Sport - Waffenrecht einen Vordruck für eine Bedürfnisbescheinigung des DSB (der BDS hat eine ganz ähnliche auf seiner Internetseite). Mein Tipp an den LV Hessen: Runterladen und ausdrucken. Nebenbei: Eine Bedürfnisbescheinigung ist nicht an eine Form gebunden, sie kann auch, wie schon gesagt wurde, handschriftlich auf Packpapier (Klopapier saugt zu stark) ausgestellt werden. gruß barlow
  10. In Antwort auf: oder es hat ihm einer was gesteckt! Michael Ja - ich.
  11. Illegal, aber es gibt Schlimmeres: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...gename=STRK%3AM gruß barlow
  12. Ein weiteres Problem könnte die fehlende Sachkunde sein, denn wie ich einem anderen Thread entnommen habe, haben wohl die wenigsten eine Sachkunde für Signalpistolen. http://foren.waffen-online.dehttp://foren....ew=collapsed&sb gruß barlow
  13. Im Grunde ist es auch ziemlich egal, mit welchem Verkehrsmittel man zum Schießstand kommt. Ich möchte nämlich eigentlich nicht, daß mir jetzt alle ortsansässigen Autohändler erzählen, welches Fahrzeug welcher Marke mich am besten zum Schießstand bringt. gruß barlow
  14. Ich erinnere mich dunkel an einen Visier(?)-Artikel über den Aufstand - noch nach dem alten Waffengesetz - um eine Fundwaffe, die ein Taucher aus einem Gewässer gefischt hatte. Weiß jemand die Fundstelle (in Visier natürlich, nicht im Wasser )? gruß barlow
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