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IGNORED

Alte Gelbe


FR8

Empfohlene Beiträge

@Grisu:

Bist du Mitglied im FWR? Hast du den TOP-Waffenrechtsschutz?

Wenn nein, dann weist du jetzt, weshalb du besser beides haben solltest und weshalb du deine Vereinskameraden ebenfalls davon überzeugen solltest.

Wenn ja, dann melde dich umgehend beim FWR und evtl. auch bei ELF. Da wird dir geholfen.

bye knight

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@Wolli: Mouche hat Deine Frage ja schon richtig beantwortet. Zum Bedürfnisnachweis wird eine der Waffen aus § 14 Absatz 4 aufgeführt, erwerben kann man später natürlich auch eine andere der dortigen Auflistung. Voreinträge gab und gibt es in der gelben WBK übrigens nicht.

@Mouche: Zur "Ländermacht". Wie ich schon gepostet habe, ist diese nur über die DVOWaffG möglich. Alles andere macht der Bund ! Verwaltungsvorschriften und Erlasse der Länder (in BW ursprünglich Waffenerlass 1980 genannt, später in LandesWaffVwV umgetauft) sind nachrangig den Bundesvorschriften.

Auch im alten WaffG (ab 1972) war die Geschichte nicht anders, nachzulesen im dortigen § 51 Abs. 1... AZZANGEL.gif

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Klar Sachbearbeiter - genau das meine ich doch wink.gifwink.gif

Und wie das Bundesgesetz dann in der Praxis für den einzelnen Bürger angewandt wird, können Dir die Beiträge von Grisu etwas weiter oben verdeutlichen.

Genau DAS meine ich mit Bundesgesetz/kontra Länderpraxis icon13.gif.

BW ansich und Du im Speziellen sind ja nicht die wirklich "Schlimmen" grin.gifgrin.gifgrin.gif

Mouche

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