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IGNORED

Alte Gelbe


FR8

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In Antwort auf:

Hier wird leider mal wieder einiges durcheinandergewürfelt.
crazy.gif

..............

Hab ich noch was vergessen ?
blush.gif


Ja, mein lieber Sachbearbeiter wink.gif - nämlich die Tatsache,daß es auch Deine Kollegen sind, die durch eigene Auslegung und Verunsicherung herzhaft dazu beitragen,daß durcheinandergewürfelt wird und das es das besondere Verdienst Deines Dienstherrn ist, diese Situation dadurch zu verschärfen, daß er auch ein Jahr nach dem neuen WaffG immer noch nicht in der Lage ist, durch einen etwas ausführlicheren Erlaß diese Lage zu klären rolleyes.gif.

Den "billigen" Hinweis auf die fehlenden,bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften können wir uns hier sparen, denn für die Ausmerzung der gröbsten Unklarheiten (z.B.Anwwendung 2/6 für Alte Gelbe)sollte ein auf seine sonstige Kompetenz bedachtes Land, den Bund wirklich nicht brauchen-die Durchführung des WaffG ist und bleibt nämlich Ländersache tongue.gif

Mouche

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In Antwort auf:

... die Tatsache,daß es auch Deine Kollegen sind, die durch eigene Auslegung und Verunsicherung herzhaft dazu beitragen,daß durcheinandergewürfelt wird und das es das besondere Verdienst Deines Dienstherrn ist, diese Situation dadurch zu verschärfen, daß er auch ein Jahr nach dem neuen WaffG immer noch nicht in der Lage ist, durch einen etwas ausführlicheren Erlaß diese Lage zu klären
rolleyes.gif
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Den "billigen" Hinweis auf die fehlenden,bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften können wir uns hier sparen, denn für die Ausmerzung der gröbsten Unklarheiten (z.B.Anwwendung 2/6 für Alte Gelbe)sollte ein auf seine sonstige Kompetenz bedachtes Land, den Bund wirklich nicht brauchen-die Durchführung des WaffG ist und bleibt nämlich Ländersache
tongue.gif

Mouche


Darum hab ich ja zumindest hier im Forum für etwas Klarheit gesorgt. Mir ist sehr wohl bewusst, dass auch einige meiner Kollegen einiges durcheinanderwürfeln. crazy.gif

Aber wie Du darauf kommst, dass die Durchführung des WaffG Ländersache ist, würde mich brennend interessieren. gaga.gif

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Wenn es nicht so wäre - warum gab es dann sowohl jetzt als auch in der Vergangenheit überall unterschiedliche Verfahren bei der Anwendung?

Ist vielleicht § 48 WaffG die richtige Fundstelle ?

Darüber bin ich mir nicht im Klaren - darüber, daß die Anwendung Deines Smiley eine extreme Unhöflichkeit auf einen Beitrag darstellt, allerdings schon cool3.gif

Mouche

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Na, jetzt sei mal nicht gleich beleidigt. Bist doch sonst nicht so ! smirk.gif

§ 48 ist lediglich die Ermächtigungsgrundlage für die Landesbehörden zur Regelung spezieller Zuständigkeiten, die z.B. in unserem Ländle in der DVOWaffG vom 08.04.2003 Niederschlag gefunden hat. Darin wird unter anderem die allgemeine sachliche Zuständigkeit den Kreispolizeibehörden übertragen, die Zulassung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 5 von einer vorherigen Zustimmung des Regierungspräsidiums abhängig gemacht, der Polizeivollzugsdienst bei Gefahr im Verzug als zuständige Behörde bestimmt, Freistellungen geregelt etc.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass das Waffengesetz seit 1972 ein Bundesgesetz ist, das in erster Linie vom Bundesinnenministerium "bearbeitet" wird, das aufgrund Artikel 84 Abs. 2 Grundgesetz auch die Befugnis hat, die noch ausstehenden Verwaltungsvorschriften zu erlassen (nach § 59 WaffG zusätzlich für gefährdete Hoheitsträger im Sinne von § 55 Abs. 2). AZZANGEL.gif

Ergo: zuerst kommen die Bundesbestimmungen, dann die Landesbestimmungen, dann Du. grin.gif

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Natürlich nicht chrisgrinst.gif - nur sollte man untereinander in direkter Anrede ohne diesen einen,ganz besonderen Smiley auskommen tongue.gif.

Daß das WaffG ein Bundesgesetz ist- darüber gibt es keine Zweifel. Auch die VO ist zweifellos Bundesrecht.Ich sag ja, daß die Fundstelle mir gerade nicht zur Hand ist,Dir müßte doch klar sein, was ich meine und wo die Fundstelle dafür ist rolleyes.gif-oder wie ist das mit den VV?

Die waren doch immer Ländersache,oder nicht? Woher würden denn all diese gravierenden Unterschiede in der Anwendung-auch in der Vergangenheit- sonst kommen ?

Ich glaube nicht, daß derartige Unterschiede nur auf die Auslegungsvarianten fantasiebegabter Sachbearbeiter zurückzuführen sind 021.gif021.gif021.gif

Mouche

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Und WER hat-in der Vergangenheit- die VV gemacht ? Der Bund rolleyes.gif?

Und waren die identisch- in allen 16 Bundesländern tongue.gif?

Mouche

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Nun, mein lieber Mouche (wenigstens einer muss ja mal höflich zu ihm sein! wink.gif),

ausnahmsweise hat der SB mal recht.

Die verworrenen Verhältnisse des alten WaffG sind (Gott sei Dank! AZZANGEL.gif) auf das WaffRNeuRegG nicht mehr übertragbar, auch wenn das einige Länder-Innenbehörden immer noch nicht begriffen haben und sich nach den alten Verhältnissen zurücksehnen.

WaffG, AllgWaffVO und VerwVerfG sind und bleiben Bundesangelegenheit. Danach wird es auch den Länderbehörden nicht mehr möglich sein, zusätzlich verschärfende Bestimmungen zu erlassen, die durch die Kerninhalte des WaffG nicht gedeckt sind. Die Wiederkehr alter Verhältnisse, wie sie zu Zeiten des WaffG 1976 möglich waren, bleiben uns so erspart.

Aber: ich prophezeie schon jetzt, dass nach Erscheinen des VerwVerfG genau dieser Trend bei den Länderbehörden wieder Einzug halten wird. Und ich sehe jetzt schon voraus (habe Angstvisionen, brauche dringend psychologischen Beistand), dass 99% der dann Betroffenen wieder den Schwanz einziehen werden, anstatt sich in Verwaltungsgerichtsverfahren Recht zu verschaffen.

Ich habe in den letzten 10 Jahren des alten WaffG 2 Verwaltungsgerichtsverfahren durchgezogen, durchschnittliche Dauer 2 Jahre, in beiden Fällen obsiegt, weil eigentlich klare Rechts- und Gesetzeslage. Nur gibt es auch bei Behörden rechthaberische Prinzipienreiter, die es erst glauben, wenn sie die 4-stelligen Rechnungen für die Prozesskosten bekommen. Aber die werden ja in solchen Fällen leider pissed.gif von der Staatskasse getragen.

So long, CM wink.gif

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Hhhhmmm, könnte es sein, dass ihr hier aneinander vorbeiredet? Das WaffG, die VO und die allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden vom Bund gemacht. So wie ich das überblicke, gibt es hier auch keinen Dissenz. Allerdings liegt die Ausführung des Gesetzes und der VO (unter Anleitung der VerwV) bei den Ländern. Und da geht eben das eine Land an einer Stelle mal rechtsrum, das andere mal linksrum. In manchen Ländern ist die (uniformierte) Polizei für den Vollzug des WaffG zuständig, in anderen das Ordnungsamt (was knight für richtig so hält - die Polizei soll gefälligst Verbrecher fangen). In dem einen Land wird die 2/6-Regelung auch auf die Sportschützen-WBK angewendet, in dem anderen nicht. Solange es in dem Regelwerk von Gesetz, VO und VerwV "Interpretationsspielräume" oder "Freiheiten" gibt, wird es immer mal so und mal so ausgehen. Auf das Ganze draufgesetzt, werden dann natürlich noch diejenigen Beamten, die beratungsresistent ihren eigenen Feldzug gegen den legalen Waffenbesitz durchziehen.

bye knight

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Lieber CM - mein guter Knight wink.gifwink.gifwink.gif-

was Ihr Beide sagt, trifft genau das, was ich meine, unser bester SB im Forum grin.gif aber offenbar nicht so ganz verstehen will cool.gif.

Das verschärfende Problem ist doch derzeit, daß es die VV noch nicht gibt - und somit de facto der von CM befürchtete und prophezeite Zustand dem IST-Zustand entspricht. Und Dank unseres wunderbaren,föderativen Systems werden sich da genug Möglichkeiten finden, diesen zu zementieren und uns wiederum die Frage stellen lassen, wie es nur kommt, daß ein und dasselbe Bundesgesetz in Bayern in seiner Auswirkung auf den betroffenen Bürger was ganz Anderes darstellt als in Hamburg tongue.gif.

Dieses Chaos hatten wir beim alten Gesetz, wir erleben es mit dem neuen Gesetz im Augenblick - und es wird sich nicht ändern. Denn bis die Gerichte das alles auf Steuerzahlers Kosten auf EINE Linie gebracht haben - da gibt es sicher ein noch neueres Gesetz rolleyes.gif.

Es lebe der Föderalismus tongue.gif - aber warum gerade bei uns cool.gif

Mouche

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Nix wirklich Neues wink.gif

Das, was Bismarck 1871 vermeintlich überwunden glaubte - nämlich die deutsche Kleinstaaterei - hat 1949 unter dem Begriff Bundesrepublik fröhliche-aber natürlich und lobenswerter Weise, absolut demokratische - Urstände gefeiert. Es trägt dazu bei, daß wir u.a. 16 Länderparlamente mit üppig versorgten Politikern und dem ganzen, nachgeordneten Beamten-und Verwaltungsapparat unterhalten dürfen und führt u.a. zu der erstaunlichen Tatsache, daß die Anwendung eines Bundesgesetzes in mindestens 16 Variationen nach der "Try and Error Methode" erprobt wird tongue.gif.

Als wahrer Bewunderer dieses föderativen Systems kann ich mir nichts Schöneres vorstellen cool.gif

Die besondere Effizienz dieses Systems erschließt sich dem Beobachter insbesondere dann, wenn sich dank entsprechender Mehrheiten Bundestag und Bundesrat gegenseitig blockieren -wir genießen diese Situation gerade wieder einmal. Eine wirklich vorzügliche Methode, ein Land, das kurz vor dem Abgrund steht, DEN entscheidenden Schritt vorwärts zu bringen tongue.gif.

Aber - ich glaube, ich schweife gerade fürchterlich ab und bitte um Entschuldigung für diesen Ausrutscher blush.gif

Mouche

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In Antwort auf:

Hier wird leider mal wieder einiges durcheinandergewürfelt.
crazy.gif

Also nochmals kompakt zusammengefasst:

..........

2. Die neue gelbe WBK bekommt man nur als Vereinsmitglied mit Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband für mindestens eine der in Absatz 4 genannten Waffenarten. Danach gilt die 2/6-Regelung zum Erwerb.


Hallo Sachbearbeiter,

soll ich den Satz so verstehen, daß bei Beantragung der "Neuen" gleich mindestens eine Waffe mitbeantragt werden muß?

Das gäbe hier in BY aber das Formular des Verbandes nicht her, und wir haben sie alle blanko beantragt und auch so bekommen.

Aber eventuell habe ich Dich ja mißverstanden.

Schönen Abend noch wünscht

Wolli

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In BW gibt es eine Regelung und der vorläufige Vordruck ist darauf abgestimmt, daß zur Ausstellung einer neuen Gelben der Schütze eine Bedürfnisbestätigung des Landesverbands vorlegen muß, auf der ihm die Sportschützeneigenschaft und das Bedürfnis für eine Waffe bestätigt wird, die auf die neue Gelbe gehört und für die es eine DSB Disziplin gibt.

Ein "Voreintrag" erfolgt da nicht - es ist nur die Ausstellung mit der Bedürfnisbestätigung des Verbands für eine spezielle Waffe verbunden. Ob das dann die erste wird,ob die überhaupt jemals darauf gekauft wird ?

Den Vordruck kannst auf den Seiten des WSV einsehen. Er gilt-obwohl "vorläufig bis zur Anerkennung des DSB "draufsteht rolleyes.gif

Gruß Mouche

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Hallo Mouche,

und in Edmunds Königreich möchte das Formular "Grün" mit Waffe oder "Gelb" ohne dieselbe.

Aber die meisten füllen es eh falsch aus, weil sie so geil auf ein neues Teil sind. chrisgrinst.gif

Wolli

p.s. Aber die WBK ist dann doch nicht mehr an den Verband und seine Disziplinen gebunden?

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In Antwort auf:

p.s. Aber die WBK ist dann doch nicht mehr an den Verband und seine Disziplinen gebunden?


Nein, Ich hab´s ja schon einige male in einem der vielen "gelben" Threads gesagt:

In Bayern muss man für die neue Gelbe keine KONKRETE Waffe beantragen, man kann sich dann auch was von einem anderen Verband kaufen (.50 BMG EL obwohl z.B. Befürwortung vom DSB)

und es gilt eigentlich auch die 2/6 Regelung nicht.

EIGENTLICH deshalb da jemand der sich 3 innerhalb von 2 Monaten gekauft hat darauf hingewiesen wurde dass er "nun aber im nächsten Halbjahr eine Waffe weniger" kaufen darf" grin.gif

Und das alles sag ich euch von Leuten die es wirklich durchgemacht haben und nicht interpretieren, vermuten oder sonstwas.

Aber wer´s nicht glauben will...... crazy.gif

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In Rhl.-Pfalz ist es genauso.

Antrag beim Verband auf eine Waffe nach §14 Abs.4, Beführwortung des Verbands zur Unteren Jagdbehörde, Ausstellung der WBK bzw umschreiben der alten Gelben ohne Voreintrag.

Gruß Usta

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Hallo Zusammen,

habe gerade auch die neue Gelbe beantragt. Ich habe eine Bedürfnisbescheinigung vom WSB über einen Vorderladerrevolver bekommen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter unserer Kreispolbehörde läuft es hier in NRW so ab, dass für jede in $14 Abs.4 aufgeführte Waffengattung eine Bedürfnisbescheinigung zu erbringen ist. Das heist für mich, neue Gelbe mit Freigabe nur für mehrschüssige Kurzwaffen mit Perkussionszündung. Die übrigen Waffengattungen sind gesperrt, können aber nach erneutem Einreichen einer Verbandsbescheinigung freigegeben werden.

frown.gif

Gruß Grisu

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Was für ein Unsinn rolleyes.gif.

Sofort dagegen vorgehen! Das ist durch absolut keine gesetzliche Grundlage gerechtfertigt icon13.gificon13.gif.

Es gibt IMHO Auflagen, mit denen man zur Not(!) leben kann -DIESE gehört nicht dazu icon13.gif

Unternimm etwas dagegen ! Der Besitz der Gelben berechtigt zum Erwerb aller dafür zugelassener und nicht verbotener,bzw. zum Schießsport ungeeigneter Waffen - und nicht nur einer Art von Waffen rolleyes.gif

Mouche

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@ grisu

ich kann mouche hier nur voll und ganz beipflichten,es

gibt genaue vorgaben,die auf diese wbk zu erwerben sind und

punkt, wenn ich perkussionsrevolver,repetierer und einschüssig patronenkurzwaffen darauf eintragen lassen kann,

dann muss man mir das auch zugestehen.

viele grüsse

peter

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In Antwort auf:

können aber nach erneutem Einreichen einer Verbandsbescheinigung freigegeben werden.


021.gif021.gif021.gif

Stell ich mir gerade Bildlich vor. erst EINE Waffengattung, alles andere ist gestrichen. Dann kommt die Zweite Waffengattung. Die erste Streichung wird wieder UNTERSTRICHEN, ein Dienstiegel daneben. Dann die Dritte Waffengattung. Die zweite Streichung wird ROT UNTERSTRICHEN, ein Pfeil zu einem entfernt gelegenen Stempelchen (unterm Satz hatte er keinen Platz mehr) usw.

021.gif021.gif NRW??? soll ichs sagen chrisgrinst.gif ne,, ich sag nix!!

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