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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Alte Gelbe


FR8

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an alle.Habe gehört das man bei seiner alten Gelben

(EL)einen Anhang bekommt,so das man jetzt auch mehrschüßige

Repetierer kaufen kann.Und das auch noch ohne bedürfnissnachweis.Ist da was wahres dran?

Geschrieben

Moin,

eigentlich ändert sich an der alten Gelben garnix. Nach dem Waffenrecht ist es auch nicht möglich sich einfach einen "Nachschlag" auf dem Amt problemlos abzuholen.

Trotzdem wird dieser "Nachschlag" auf einigen Ämtern formlos gewährt. Fragen kostet nichts und wenns klappt freue Dich!

Von der Sache her ist ein kompletter Neuantrag mit Verbandsbescheinigung erforderlich.

Rechtsgrundlage ist §14 Abs. 4 WaffG

Gruß,

frogger

Geschrieben

Bei uns ist auch zum Umstempeln der alten gelben das volle Programm (Sachkunde, Bedürfnis vom Verband...) nötig. Aus diesem Grund werde ich meine alte Gelbe garantiert nicht umstempeln lassen, sondern lasse mir eine neue Karte ausstellen, sobald mein Verband endlich mal in die Gänge kommt und das Bedürfnis beischafft (bin aber guter Dinge, auf das Bedürfnis warte ich ja erst seit 3 Monaten pissed.gifpissed.gif)

Gruss

Hilli

Geschrieben

Na Hilli,

dann hoffe ich mal, daß der Sachbearbeiter den Zusatz auch wirklich auf ein leeres Formular stempelt und nicht Dein altes benutzt.

Frohe Ostern barlow

Geschrieben

hallo

bei uns (hessen) muss man einen neuen antrag auf wbk gelb

neu stellen (§14 abs 4 waffg)

die alten bleiben bestehen, für einschüssige langwaffen.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

bei uns (hessen) muss man einen neuen antrag auf wbk gelb

neu stellen (§14 abs 4 waffg)

die alten bleiben bestehen, für einschüssige langwaffen.


Aber nur, bis die alte gelbe voll ist, danach kommen die Einzellader auch auf die Neue Gelbe.

Geschrieben

Ja, so jedenfalls mein SB.

Beschwören, ob dies auch so ist, möcht ich natürlich nicht.

Sobald die neue gelbe raus ist, sollen die alten gelben nur noch so lange gelten, bis sie voll sind.

Aber nichts genaues weiss man nicht. crying.gifcrying.gif

Geschrieben

@Nowlin 45

Da irrt Dein Sachbearbeiter ganz gewaltig. Die alte Gelbe WBK berechtigt zum Erwerb unbegrenzt vieler Einzelladelangwaffen. Bei voller alter gelber WBK ist einfach eine neue Genehmigungsurkunde auszustellen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

@ frogger

wenn das so einfach auch der sb sehen würde.

es hat mich viele telefonate und einige gespräche gekostet,

bis ich eine weitere gelbe beantragen konnte.

die 2/6 regel ist ja da auch noch so eine geschichte,die hier so und im nächsten kreis so behandelt wird.

es müssen sicherlich erst wieder richterliche urteile her,

bevor man auf einen gemeinsamen nenner kommt.

eigentlich schlimm,dass man mit vernünftigen gesprächen nicht weiter kommt.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Also eigentlich sollte doch das Thema zumindest bis zu einer richterlichen Entscheidung mal so langsam durch sein rolleyes.gif.

Die (allermeisten) Behörden sehen es nicht so wie wir(..es gerne haben würden). Welche Ansicht die richtige ist bzw. als die Richtige von Gerichts wegen festgestellt wird - das werden wir irgendwann erfahren - auch ohne bei jedem Thread, der in die Nähe dieser Frage kommt, jedesmal wieder die ganzen Standpunkte austauschen zu müssen tongue.gif - es führt ja ohnehin zu nichts cool.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

@Nowlin 45

Da irrt Dein Sachbearbeiter ganz gewaltig. Die alte Gelbe WBK berechtigt zum Erwerb unbegrenzt vieler Einzelladelangwaffen. Bei voller alter gelber WBK ist einfach eine neue Genehmigungsurkunde auszustellen.


Eine (meine) Behörde in NRW sieht es genau so: alte Gelbe voll = neue alte Gelbe. Würde auch nie meine alte Gelbe abgeben bzw. diese zu einer neuen Gelben umwandeln lassen.

Geschrieben

Hm ja, aber was sagt denn das WG in diesem Punkt, kann nichts entsprechendes finden. crazy.gif

Wenn ich den Text auf der Neuen Gelben so lese, wäre hier eine BDF, weil glatter Lauf, wohl nicht zugelassen.

P.S. Ich habe noch eine komplett leere Alte Gelbe, die sollte für mein Restleben ausreichen. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

@ nowlin

ich habe eine bdf auf wbk gelb alt, es ist eine einschüssige

langwaffe ( ein schuss pro lauf) und kann somit auf diese

wbk erworben werden.

viele grüsse

peter

Geschrieben

@Andre1

Wollte nur ein Beispiel aufzeigen, welche Waffenart wohl NICHT auf die neue gelbe eingetragen werden können.(Glatter Lauf).

@Peter Becker

Eine BDF habe ich auch auf der alten gelben, da gehört sie auch hin. wink.gif

Geschrieben

Oh Mann... crazy.gif

Wie wäre es mit Lesen des Gesetzestextes?

§14

.

.

.

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Preisfrage: In welche Kategorie fällt eine BDF? ( Sachkundeprüfung läßt grüßen... rolleyes.gif )

Gruß André

Geschrieben

In Antwort auf:

Einzellader-Langwaffen mit glatten


Läufen grlaugh.gif

Baut eigentlich jemand so'ne Art morderne Salvengewehre? So'nen Fünfzehnling. 021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Einzellader-Langwaffen mit glatten


Läufen
grlaugh.gif

Baut eigentlich jemand so'ne Art morderne Salvengewehre? So'nen
Fünfzehnling
.
021.gif


9mm Flobert? rolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

P.S. Ich habe noch eine komplett leere Alte Gelbe, die sollte für mein Restleben ausreichen


Wie "alt" ist die denn? Einem Kumpel von mir haben sie die WBK nach 10 Jahren eingezogen weil er nichts drauf gehabt hat.

Darum: Immer schön EINEN Platzhalter eintragen lassen wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie "alt" ist die denn? Einem Kumpel von mir haben sie die WBK nach 10 Jahren eingezogen weil er nichts drauf gehabt hat.


Uups, was es nicht alles gibt. crazy.gif

Diese hab ich letzten Sommer bekommen, habe aber eine volle alte gelbe.

Bin im Moment immer noch auf der Suche nach einem Einzellader in 222 Rem.

Danach ist meine Bedarf erst mal gedeckt.... wink.gifgrin.gif

Geschrieben

Hier in der Umgebung wurden auch mal ganz heftig die leeren gelben zurückgefordert, die Leutz haben sich dann halt nen billigen .22er E-Lader gekauft und konnten ihre Karte behalten. Ne alte Anschütz, Walther oder TOZ kostet doch nun wirklich fast nix.

Mfg

AWO425

Geschrieben

In Antwort auf:

Ne alte Anschütz, Walther oder TOZ kostet doch nun wirklich fast nix.


Da hast Du wohl wahr, aber nur eine Waffe kaufen, damit was in der Karte steht, nicht mit mir.

Wenn ich mir was kaufe, soll es mir auch was bringen, so nimmt es mir nur einen weiteren Platz im Schrank weg.

Aber ich denke, das sich mit der 222 Rem. bald was tut. wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Hier in der Umgebung wurden auch mal ganz heftig die leeren gelben zurückgefordert, die Leutz haben sich dann halt nen billigen .22er E-Lader gekauft und konnten ihre Karte behalten. Ne alte Anschütz, Walther oder TOZ kostet doch nun wirklich fast nix.


Korrekt icon14.gif

MEIN Platzhalter ist ein Anschütz EL und hat 50 DM gekostet chrisgrinst.gif

Geschrieben

Hier wird leider mal wieder einiges durcheinandergewürfelt. crazy.gif

Also nochmals kompakt zusammengefasst:

1. Die alte gelbe WBK gilt nach § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang fort und berechtigt somit weiterhin zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Die 2/6-Mengenbeschränkung gilt nicht, da § 14 WaffG (für die alte gelbe WBK) nicht anwendbar ist. Wenn die alte gelbe WBK voll ist, wird ab Waffe 9 bzw. Waffe 17 jeweils eine neue "alte" gelbe WBK ausgestellt.

2. Die neue gelbe WBK bekommt man nur als Vereinsmitglied mit Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband für mindestens eine der in Absatz 4 genannten Waffenarten. Danach gilt die 2/6-Regelung zum Erwerb.

Hab ich noch was vergessen ? blush.gif

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