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[suche] Lee Pulverschöpflöffel 1,3 cc
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Die sind zu groß. 1 cc ist 1 ml. Die kleinsten Meßlöffel von Kindermedizin die ich habe, haben den Strich für die kleinste Dosis zwar bei 1 ml, sind aber sehr viel größer. Zum vollschöpfen also nicht geeignet. -
Das widerspricht sich. Entweder Du schaust Bild für Bild durch vor dem Löschen, oder Du löschst einiges ohne es abgesehen zu haben. Für eine grobe Vorsortierung reicht auch der Windows Explorer. Vorschaubilder anzeigen lassen, mittelgroße oder große Symbole einstellen, richtigen Schrott kann man da sehr schnell ausfiltern. Beim Rest wirst Du um Bild für Bild nicht herum kommen, wenn Du nur gesichtete Bilder löschen willst.
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[suche] Lee Pulverschöpflöffel 1,3 cc
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Evtl. auch 1,6 cc -
Hallo Forum! Ich suche einen einzelnen Pulverschöpflöffel von Lee, in der Größe 1,3 cc. Hat jemand noch so einen rum liegen den er nicht mehr benötigt? Viele Grüße, Jochen
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Mein SB hatte mich in der Eingangsbestätigung bereits darauf hingewiesen dass sowas nicht akzeptiert würde, weil es dann zu einfach wäre denn Willen des Gesetzgebers zu untergraben.
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Als ich vor einem knappen halben Jahr ein Interimsauto zulassen wollte, musste ich auch über vier Wochen auf den Termin warten. Vor drei Wochen, als ich das "richtige" Auto angemeldet habe, hätte ich sogar am nächsten Tag schon einen Termin haben können, so schnell waren aber die Papiere nicht bei mir. Musste dann leider doch einen Tag später einen Termin nehmen, hatte aber freie Auswahl. Bei der selben Behörde. Nur fünf Monate auseinander. Das kann temporal ganz unterschiedlich sein.
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Keine. Vermutlich (Achtung, Laie) erlischt die Versicherung. Und es ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
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Täusche Dich nicht. Bei uns im Kreis bin ich mit meinen elf Magazinen auch in den top ten. Die allermeisten Schützen haben nur sehr wenige Magazine. Wenn irgendwann KW-Magazine über 5 Schuss abmeldepflichtig werden, kann es sein dass es bei mir auch dreistellige wird. Dafür muss ich für eine Europameisterschaft in 97/11 meine Magazine nur am Vorabend des ersten Wettkampftages laden, und muss den ganzen Wettkampf kein Magazin zweimal nutzen.
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BW, Kreis RA, ja.
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Eben nicht. Er sucht eine legale Möglichkeit. Die einzig praktikable, die Waffe zu bezahlen und beim Händler zu lagern wurde schon genannt. Alternativ auf der WBK eines Freundes parken, das kostet aber zweimal Gebühren. Dafür darf der sie dann auch mit zum Schießstand nehmen. Allerdings opfert der auch ein Bedürfnis dafür. Oder den Schützenverein in den man Mitglied ist fragen ob sie auf die Vereins-WBK genommen werden kann mit Nutzungsvertrag. Das habe ich so schon in einem meiner Vereine gesehen.
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- waffenbesitz
- wbk
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(und 1 weiterer)
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Zum Halbautomaten umgebaute ehemalige Vollautomaten.
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Ich meinte die Kategorie B Waffe, die mittlerweile in Deutschland A ist.
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Überall identisch.
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Bei vielen meiner Waffen steht eine Kategorie gar nicht dabei. Eine ist mit Kategorie B eingetragen, mittlerweile aber durch Gesetzesänderung in A gerutscht. Steht trotzdem B drin. Laut EU-Richtlinie zum Zeitpunkt der Eintragung sollte es aber C sein.
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Ich verstehe die Angst vieler Waffenbesitzer vor Kat.A nicht. Im Waffengesetz werden die Kategorien definiert. Weitere Auswirkungen hat das keine. Sie sind halt definiert. Sie sind aber keine Grundlage für eine Einstufung einer Waffe als verboten oder nicht.
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Nicht ablenken.
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Ernstgemeinte Frage: Wenn das Gesetz die Angabe von "dauerhafter Beschriftung" fordert, ohne das einzugrenzen. Du und Dein SB in Eigenregie das so interpretieren dass damit halbwegs eindeutige Identifizierungsmerkmale, und nicht jegliche Beschriftung gemeint sind. Auf dem Magazin eine dreizeilige Herstelleranschrift und eine vierzeilige Bedienungsanleitung eingeprägt sind. Ansonsten aber gar nichts. Was würdest Du davon angeben? Alles? Nichts, weil nichts davon der Identifikation dient (stimmt nicht ganz, gerade die Bedienungsanleitung identifiziert das Magazin zweifelsfrei nach Typ und Kapazität) Oder welchen Auszug davon würdest Du persönlich auswählen? Ich meine das ernst. Vor genau diesem Problem stand ich nämlich, und wurde hier schon mehrfach blöd angemacht, weil ich mich für "alles angeben" entschieden habe, und so sei das Gesetz doch gar nicht gemeint, und der SB weil keine Bedienungsanleitung lesen.
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Man braucht was zu Essen und Wasser, und wenn es kalt ist eine windgeschützte Ecke. Alles darüber hinaus ist Luxus, und zum Leben nicht unmittelbar notwendig.
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Nicht aber das Verbot von leeren Gehäusen. In der EU-Richtlinie sind Ausnahmen für Waffenbesitzer explizit erwähnt.
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Das sind die zwei Möglichkeiten, richtig. Entweder damit arrangieren, oder eine zum aussichtslose "Klage" finanzieren. Beim letzten Mal habe ich auch gespendet, und nicht zu knapp. In den letzten zwei Jahren war ich aber eineinhalb Jahre arbeitslos, da gab es wichtigeres zu bezahlen. Sonst wäre von mir auch was dazu gekommen. Auch wenn es völlig aussichtslos ist. Weil das Verfassungsgericht seine politischen Entscheidungen ganz legal am Recht vorbei treffen kann, indem es einfach entscheidet über einen Sachverhalt nicht zu entscheiden.
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Du meinst die Verfassungsbeschwerde? Da wird erstmal ein Anwalt ca. 20k€ dran verdienen, dann liegt es zwei bis drei Jahre beim Verfassungsgericht, bis die Beschwerde ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen wird.
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$5 (1) 2. (Sorry, auf den Handy finde ich das Paragraphen-Symbol nicht)
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Was? Die Magazine nicht anzumelden, obwohl ein Jahr Zeit war soll kein Vorsatz sein?
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Das ist gewollt, und nein, es ist keine Lücke. Es ist ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Waffengesetz. Zuverlässigkeit ade... egal ob da noch eine Strafzahlung dazu kommt oder nicht. Zumal ab nächster Woche eine Nachmeldung nicht mehr möglich ist.