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Fyodor

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  1. Andersrum. Ein B-Schrank unter 200 kg muss, wenn man mehr als fünf KW darin unterbringen will, verdübelt sein. Da das aber für B-Schränke gibt, eben nur VOR 2017. Bei 0/1 ist dieser Forderung nicht nicht mehr explizit im Gesetz. Die Verankerungspflicht die die Hersteller in die Handbücher schreiben gilt übrigens nur für die Versicherung. Der Schrank erfüllt die Vorgaben der Norm (und damit den Schutzgrad) auch ohne angeschraubt zu sein. Für das Waffenrecht ist das ausreichend, sofern der Schrank nicht einfach im Ganzen unter den Arm geklemmt werden kann. Um große Wertsummen zu versichern muss er angeschraubt werden. Für das Waffengesetz nicht.
  2. Alles gut. Nur nervös gewesen, weil erstes Mal. Nichts passiert. Außer natürlich die Frechheit dafür Gebühren zu verlangen. Aber das ist nicht Dein Fehler, nur Dein Problem. Andere Probleme hast Du nicht.
  3. Wenn es etwas einfacher, dafür näher sein darf, auch das Rote Tor.
  4. Fyodor

    The Duke

    Ein Waffenhändler wie der Duke hat hunderte Waffen da stehen, oftmals dutzende identische. Die kann er fast nicht alle auswendig wissen. Unter anderem dafür gibt es ja das Handelsbuch. Wenn der Filius das gefälscht hat, wird es für den Senior praktisch unmöglich das zu bemerken. Zumal sicher nicht alle 160 Stück auf einmal verschwunden sind, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder einige wenige.
  5. Nein, Du musst Dich im Ausland nicht ab die deutschen Aufbewahrungsvorschriften halten. Daraus kann Dir die Behörde auch keinen Strick drehen. Stell Dir beispielsweise vor (und das ist nicht unrealistisch, wir haben genau den Fall im Verein) mit Pulver. In Deutschland müssen wir Bomben bauen, in anderen Ländern ist das verboten. Wenn jetzt jemand zwischen zwei Ländern pendelt, an welche Vorschriften hält er sich?
  6. In klein, ja.
  7. Das kannst Du in Deutschland auch haben. Aktuell 38 bei Philippsburg
  8. Was eigentlich immer geht, zumindest bei meiner Behörde: ich schicke beim Antrag die WBK nicht mit, sondern bitte um Mitteilung wenn die Prüfungen abgeschlossen sind, und lege die WBK dann erst vor. So ist sie nur zwei Tage nicht bei mir.
  9. Mein SB ist vor ein paar Jahren innerhalb des Gebäudes umgezogen. Jetzt ist er auf einem Teil der nicht per Aufzug erreicht werden kann. Und deshalb darf jetzt niemand mehr in sein Büro. Wäre ja Diskriminierung. Früher habe ich auch einfach im Laufe des Tages eine E-Mail geschrieben ob ich an diesem Nachmittag vorbei kommen kann, bin dann direkt zu ihm ins Büro, Papiere ausgetauscht, direkt bei ihm mit Karte bezahlt, fertig. Dann wurde das Kartenterminal entfernt und ich habe eine Rechnung mitbekommen. Dann wurde nichts mehr sofort bearbeitet, ich konnte es nur noch persönlich abgeben, und es kam am Tag drauf per Post zurück. Dann durfte man nur noch mit Termin zu ihm. Und jetzt seit einiger Zeit eben gar nicht mehr. Große Rückschritte...
  10. Ich habe nicht gesagt dass es perfekt ist. Aber es war bis 2017 ganz OK. Besser als in den meisten anderen Ländern. Klar, ein paar Ausnahmen gibt es immer, wo es noch besser ist. Aber schau Dir doch Spanien an, um das es hier geht.
  11. Eigentlich ist das deutsche Waffenrecht nicht schlecht. Zumindest das von 2003 war eigentlich brauchbar. In Deutschland kannst Du fast alles bekommen was in anderen europäischen Ländern verboten ist, und eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es auch nicht solange Du ein neues Bedürfnis nachweisen kannst bekommst Du alles. Erst die Änderungen nach 2003 waren dann komplett daneben. Trotzdem können wir hier viele Waffen bekommen die andere nicht haben dürfen.
  12. Ist es nicht. Es gibt aber immer wieder Behörden die versuchen das einzureden.
  13. Also möchte Dein SB dass Du Dir alle Waffen zweimal kaufst? War da nicht mal was mit "so wenig Waffen wie möglich" oder so?
  14. Bevor Du einen Antrag schreibst, frag erstmal nach ob Deine Behörde das überhaupt macht. @sonnyboyhat oben geschrieben dass seine Behörde das nicht macht. Ich wüsste zwar keinen Grund dazu außer "Wollen wir nicht", aber ist halt so.
  15. Formloser Antrag. Es gibt keine Vorschrift, die die Verwendung der Vorlage vorschreibt.
  16. Hallo Forum, Ich suche noch ein oder zwei Magazine zu 5 Schuss für meine GSP. Hast jemand noch welche rum liegen die er nicht mehr braucht? Gruß, Jochen
  17. Nein. Blutalkohol ist Blutalkohol. Wo der herkommt steht nicht drauf.
  18. Bei unserem Winzer hat sich der Preis nicht verändert.
  19. Unser örtlicher Winzer hat mir mal erzählt was es alles braucht um auf das Weinetikett das vegan-Label drucken zu dürfen. Da muss sogar der Leim auf dem Etikett zertifiziert sein... Der Wein war genauso wie Bier an sich schon immer vegan. Das ist doch Unsinn. Viele Lebensmittel die Du zu Dir nimmst sind und waren schon immer vegan. Manche Hersteller drucken da halt jetzt das Label drauf (mit Einschränkungen, siehe oben). Genauso wie auf manchen Käsepackungen "laktosefrei" steht... das sind die meisten Käsesorten schon immer gewesen.
  20. Dem kann ich nicht zustimmen. Die Einführung des Rauchverbots, die weite Verbreitung des Internets und die Einführung des iPhone fanden gleichzeitig statt. Das Nichtraucherschutzgesetz und das iPhone sogar genau im selben Jahr. Durch das ständig verfügbare Internet in der Hosentasche hat sich das soziale Leben ganz bestimmt viel stärker verändert als durch das Nichtraucherschutzgesetz.
  21. Der Kerl wurde zwar zu Hause betrunken angetroffen, das war aber nicht der Grund für den Entzug des Führerscheins. Sondern seine Alkoholsucht. Und das ist bei der WBK genau so. Trinkst Du mal zu viel, passiert gar nichts. Bist Du aber süchtig, kann sie Dir entzogen werden sogar wenn Du dann gerade nüchtern bist. Zwei Paar Schuhe.
  22. Das muss weder die Meldeadresse noch der Standort des Bettes sein.
  23. Das ist das was die EU mal bestimmt hat, und was ja auch ganz gut war. Nur leider handhabt jedes Land das anders.
  24. Keinen.
  25. Mach sie selbst. Da kostet sie kaum mehr als .45Auto.
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