Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    33.895
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Weil es in der Realität genau diesen Unterschied gibt. Du wiederholst immer wieder die selbe Trivialität. Selbstverständlich kann eine tatsächlich ungeladene Waffe nicht schießen. Da widerspricht Dir auch niemand. Aber es erscheint so als wäre es Deiner Meinung nach ausreichend eine Waffe zu entladen, und schon kann man damit machen was man will. Und genau so passieren die Unfälle.
  2. Eher im Gegenteil. Wer davon ausgeht dass eine entladene Waffe sicherer sei als eine geladene, wird Unfälle verursachen. Unterscheidet man das nicht, verursacht man auch mit geladener Waffe keine Unfälle. Also kann früher geladen und seltener entladen werden. Gerade dieses ständige laden und entladen provoziert Unfälle. Ja. Das darf aber nicht zu einer anderen Handhabung führen. Den Ladezustand zu kennen und zu überprüfen hat nichts damit zu tun sich als primäre Sicherheit auf den Ladezustand zu verlassen.
  3. Er wird es nicht verstehen. Er beharrt auf der Trivialität, dass eine tatsächlich entladene Waffe tatsächlich ungefährlich ist. Natürlich ist sie das. Aber er übersieht dass dieser Zustand nicht als gegeben angesehen werden darf.
  4. Es ist völlig egal aus welchem Grund eine Waffe die entladen sein sollte nur "entladen" ist. Unfälle passieren fast ausschließlich mit eben solchen "ungeladenen" Waffen. Eben weil jemand meinte, eine ungeladenen Waffe sei sicher. Natürlich ist eine ungeladenen Waffe die ungefährlichste die es gibt. Eine "ungeladenen" aber ist die gefährlichste die es gibt. Und das zu unterscheiden geht immer mal wieder schief. Egal ob es ein technisches Problem ist wie bei mir, oder ob es vergessen wurde. Der Unterschied ist von außen nicht feststellbar.
  5. Richtig. Der angenommene Ladezustand ist aber eben keine Garantie für tatsächliche Sicherheit. Das ist nur das letzte Glied in einer langen Kette. Die Sicherheit entsteht durch die Handhabung, nicht durch den Zustand. Man darf sich darauf nicht verlassen, erst Recht nicht als erstes Glied der Kette.
  6. Richtig, Ritual. Da wurde bei Übergabe einer Waffe ja auch der Zustand der Sicherung beschrieben. Ich habe es ihnen schonmal geschrieben: ich selbst hatte den Fall, dass eine Patrone im Röhrenmagazin steckte, und dabei vier Entlade-Rituale überstand ohne ausgeworfen zu werden. Wie? Keine Ahnung. Warum ist dabei niemandem etwas passiert? Weil ich keinen Unterschied macht zwischen geladenen und ungeladenen Waffen. Die Unfälle beginnen, sobald man anfängt Waffen in sicher und unsicher zu unterteilen. Und es gab schon Todesfälle mit Waffen von denen man meinte sie seien entladen. Eben weil man dachte mit einer sicheren Waffe kann ja nix passieren.
  7. Wenn im Wald in der Dunkelheit entladen wird, wird aus entladen ganz schnell "entladen". Diese beiden Zustände sind manchmal nicht so einfach zu unterscheiden. Und ganz genau darum geht es hier. Fast alle Unfälle passieren mit Waffen, bei denen der Bediener ganz sicher war dass die entladen waren. Eine ungeladenen Waffe ist solange sicher, wie man sie genau so handhabt wir eine geladene. Fängt man hier einmal an zu differenzieren, macht es irgendwann mal bumm wenn es klick machen soll. Es ist natürlich absolut trivial dass eine Waffe ohne Munition nicht knallt. Das Problem in der Realität ist aber, das sicherzustellen. Bei Knicklaufwaffen ist das noch ziemlich einfach. Bei manchen Repetierern und Selbstladern nicht, erst recht nicht wenn es dunkel ist und vielleicht auch noch regnet.
  8. Aus einer ungeladenen Waffe löst sich natürlich kein Schuss. Aus einer "ungeladenen" aber manchmal schon. Der entscheidende Unterschied ist die Handhabung. Gehst Du mit einer gelangen Waffe anders um als mit einer ungeladenen hast Du das Problem schon gefunden. Niemand der kein Mörder werden will lädt eine Waffe, hält sie jemand anderen an den Kopf und drückt ab. Es gibt aber Deppen die machen sowas mit einer ungeladenen Waffe. Und dann stirbt jemand, weil sie eben nicht ungeladen, sondern nur "ungeladen" war. Handhabst Du eine ungeladenen Waffe aber genauso wie eine geladene, kommt es auch nicht zu Unfällen wenn doch noch eine Patrone drin war. Dann ist es was die Sicherheit angeht egal ob geladen oder nicht.
  9. Nichts ist gefährlicher als eine Waffe von der man weiß dass sie entladen ist. Vor mittlerweile vielen Jahren ist genau so in meinem damaligen Schützenkreis die Mutter einer jungen Schützin umgekommen. Waffen entladen ist natürlich oft wichtig. Aber nicht damit man dann damit anders umgeht. Entladene Waffen sind genauso zu handhaben wie geladene. Das lauteste Geräusch der Welt ist "bumm" wenn es "klick" machen sollte. Und sag nicht das kann nicht passieren. Es passiert immer wieder. Die meisten Unfälle mit Waffen passieren mit vermeintlich ungeladenen Waffen. Und mir ist es schon selbst passiert, dass eine Patrone im Röhrenmagazin mindestens vier Sicherheitsüberprüfungen inklusive Entladetätigkeiten überstanden hat ohne raus zu kommen. Beim fünften Mal landete sie dann auf dem Tisch.
  10. Der Bedürfnisquatsch ist ganz allgemein überhaupt nicht nötig, weil er keinen Sicherheitsgewinn bringt. Weder in der Ausführung vor noch nach 2003. Wenn ich aber nur zwischen diesen beiden wählen kann, dann lieber die aktuelle über den Verband. Es gab keine zahlenmäßige Beschränkung. Man musste jede Waffe im Zweifelsfall begründen können, aber ein Limit gab es nicht. Oder wo habe ich da eins übersehen? Das war doch alles VOR 2003. Die Novelle 2003 war eigentlich nicht so schlecht. Abgesehen natürlich von dem Messer-Unsinn der da anfing. Ja, erstmal sind alle Halbautomaten verboten, außer sie sind Jagd- oder Sportwaffen. Und das wird für die weit reichenden Kaliber aus irgend einem Grund verneint.
  11. @raze4711 @Mick Jaeger Das Gesetz von 2003 war eigentlich nicht schlecht. Den Bedürfnisquatsch für jede einzelne Waffe werden wir nicht wieder los, und die Abfrage beim Verfassungsschutz ist Unsinn, weil wenn sie was wissen werden sie es nicht sagen. Aber ansonsten war das Gesetz ganz gut. Es gab keine zahlenmäßige Beschränkung und wir konnten fast alles bekommen. Außer kurze Revolver, Pumpflinten ohne Schaft und .50BMG Halbautomaten. In Deutschland geht viel was in anderen europäischen Ländern nicht geht. Danach war keine einzige Änderung mehr nötig oder sinnvoll, das waren alles Einschränkungen ohne Sicherheitsgewinn.
  12. Eben nicht. Was ist der direkte Weg? Der kürzeste, obwohl er länger dauert? Der schnellste, obwohl er weiter ist? Was ist mit einem dritten Weg, der weiter als der kürzeste und länger als der schnellste ist? Muss ich dazu ein Navi benutzen, damit ich nicht so einen illegalen Weg nehme? Welches? Wie weit darf ich in die falsche Richtung fahren und aus welchem Grund? Sind 15 km OK, wenn ich dadurch zwanzig Minuten spare? Darf ich bei einer Fahrt zu einer Jagd oder Wettkampf am anderen Ende Deutschlands eine Pause machen? Auch wenn es nur durch halb Deutschland ist? Bei 100 km? 50 km? 2 km? Wo ist die Grenze, und wo ist das "klar" definiert? Gar nichts ist klar. Das ist alles schwammig, und zwar mit Absicht. Die messbaren Erfolge der letzten Änderungen waren ja vor allem eine Erhöhung der Verstöße durch Schaffung neuer und unklarer Regeln.
  13. Ja, wir erinnern uns als an die marodierenden Jägerbanden die wild um sich schießend durch die Gegend zogen, als der Jagdschein noch den Waffenschein ersetzte...
  14. Nochmal: Wo ziehst Du die Grenze? Sind 1500m in die entgegengesetzte Richtung OK bei einer Gesamtstrecke von 800m (ca. x2)? Bei 2km (< x1)? Bei 45km (x0,03)? Wie lang muss die Strecke sein, damit man eine Pinkelpause machen oder etwas essen gehen darf? Gibt es da Faktoren für ältere Menschen, oder ob am Abfahrtsort eine Toilette vorhanden war? Ich sage nicht dass es schlau war das so zu machen. Aber das Gesetz erlaubt Willkür. Und das ist schlecht.
  15. Wo ziehst Du die Grenze? Was ist OK, was nicht? Mein Beispiel oben zeigt, dass das nicht so einfach ist. Es fängt schon mit der Wahl der Strecke an. Was ist der einzig zulässig direkte Weg? Der kürzeste? Der schnellste? Die sind häufig nicht der selbe. Welcher der beiden ist jetzt die Grundlage für die Messung des Umwegs? Ist 1,5x kürzeste Strecke zulässig? Oder 1,25x schnellste Strecke? Nehmen wir hier jetzt die Strecke oder die Zeit als Maßstab? Was ist wenn die schnellste Strecke durch Unfall blockiert ist, darf ich dann die kürzeste wählen obwohl sie viel länger dauert? Welche Alternative ist zulässig, und was ist ein "selbst schuld" langer Umweg? Die Regelung ist scheiße, und lässt mal wieder den Richter entscheiden. Damit ist das Gesetz nicht bestimmt, und damit eigentlich gar nicht zulässig. Der Bürger muss jederzeit nachlesen können ob das was er gerade tut zulässig ist oder nicht. Ich weiß dass diese Unbestimmtheit in einigen modernen Gesetzen ganz gezielt eingebaut ist. Vordergründig damit der Richter im Einzelfall wohlwollend entscheiden kann. Wie gut das klappt wissen wir ja.
  16. Ich hatte schon Wettkämpfe 400 km von zu Hause. Wenn dann noch scheiß Wetter dazu kommt, fährst Du da für den Heimweg die halbe Nacht. Wann und wo darf ich das aufs Klo, oder muss ich beim Mäckes an der Autobahn Essen oder darf ich fünf km runter fahren in ein besseres Restaurant? Darf ich gar nicht aufs Klo und nichts essen und muss bei Nacht und schwerem Schneegestöber den kürzesten Weg querfeldein nach Hause fahren? Ist die Strecke über die Autobahn ein Umweg, sie ist immerhin 60 km weiter, aber eine Stunde schneller?
  17. Ja klar. Schieße ich sportlich im BSSB, bin ich versichert über alles was der BSSB anbietet. Schieße ich im BDS, bin ich versichert über alles was der BDS anzubieten hat. Bietet der BSSB dynamische Flintendisziplinen an? Nein, also ist es in der Versicherung des BSSB auch nicht enthalten. Kann ich auf einen Schießstand eines BSSB-Vereins dynamisch Flinte schießen? Nein. Also alles in Ordnung. Will ich als BSSB-Mitglied dynamisch Flinte schießen, muss ich auf einen Schießstand gehen wo das erlaubt ist, sowohl von der Ausstattung als auch der Sportordnung. Bin ich dort Mitglied ist alles gut. Bin ich kein Mitglied, muss ich eine Gastgebühr bezahlen, die eine Versicherung beinhalten. Wieder alles gut.
  18. Wenn die Übung durch das Bedürfnis als Sportschütze gedeckt ist, dann ist es sportliches schießen und damit auch versichert.
  19. In der ersten Augustwoche ist in Philippsburg dir Europameisterschaft Western.
  20. Wenn es so abläuft wie bei den Western-Wettkämpfen, oder bei den Standard-Meisterschaften, sind Gäste gern gesehen. Augen- und Ohrenschutz für alle muss dabei sein.
  21. Es gibt zwei Varianten: Fertigkeit, da ist es so wie Du beschreibst. Das darf jeder schießen Parcours, da gibt es nur eine Zeitnahme, und alle Waffen werden direkt nacheinander geschossen. Dazu braucht man in Deutschland aber den IPSC SuRT Kurzwaffen UND Langwaffe. Mit drei Waffen gleichzeitig zu hantieren ist halt so kompliziert dass man dazu viel Geld und Zeit investieren muss. Zumindest für normale Schützen. Als Westernschütze darf ich es auch nicht, weil ich die beiden IPSC-Kurse besucht um mich gedanklich auf die Ebene von drei Waffen herunter zu begeben. Mein SuRT erlaubt leider nur 4 Waffen gleichzeitig. Schade, ich hätte 3gun gerne geschossen, aber das ist für mich wohl zu einfach.
  22. Bei Western dagegen ist das völlig normal. Da kann man mit bis zu vier Waffen gleichzeitig unterwegs sein. Also auch das ist sportlich nicht ausgeschlossen. Außerdem wird es schon immer so gehandhabt, was für die Disziplin sinnvoll ist, darf auch einzeln trainiert werden. Niemand verklagt einen DSB-Pistolenschützen weil er heute nur zehn oder aber 60 Schuss geschossen hat. Beides ist nicht die Anzahl eines Durchgangs laut Handbuch. Ist das also überhaupt die genehmigte Disziplin? Ja, natürlich. Und Trockentraining Zuhause auch.
  23. Dein Argument ist aus den ersten Blick sinnvoll und in sich schlüssig. Nur: es wäre ein Gesetz das ein Problem löst, das wir gar nicht haben. Jäger die Tiere krank ballern sind nicht unbedingt die Revierinhaber, und auch nicht die alten reichen Säcke. Die lassen eher mal den Finger gerade. Wir haben schlicht kein Problem das einer Lösung erfordert. Und die freiheitliche Rechtsordnung verlangt dass wenn es nicht notwendig ist eine Regelung zu erlassen, dann ist es notwendig keine Regelung zu erlassen.
  24. Laut mündlicher Auskunft sind das alle Wettkämpfe für die man auch qualifizieren muss. Wer also auf der BM ankreuzt dass er nicht zur LM will, da ist das fraglich. Diese Auskunft ist aber nicht verbindlich.
  25. "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ist legalisierte Willkür. Es muss gar nichts vorgefallen sein, es reicht wenn etwas unter bestimmtem Blickwinkel den Anschein erwecken könnte es wäre... eine schwach begründete Vermutung reicht hier völlig aus.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.