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Waffenschrank Umbau Schlüssel-Schloss auf Zahlenschloss legitim?
Fyodor antwortete auf goldzahn's Thema in Waffenrecht
Nein, die Technik ist nicht gemeint. Es gibt "Schloßklassen". Ich glaube in A- und B-Schränken waren immer Schlösser der Klasse 1 verbaut. -
Waffenschrank Umbau Schlüssel-Schloss auf Zahlenschloss legitim?
Fyodor antwortete auf goldzahn's Thema in Waffenrecht
Die alten Schränke nach VDMA-Einheitsblatt haben keine Bauartzulassung. Bei dem Einheitsblatt handelt es sich um eine Art Bauvorschrift. Solange diese eingehalten wird, ist alles in Ordnung. Ein Schwenkriegelschloß gegen ein anderes zu tauschen ist kein Problem. Beim "Hauptschloss" an der Tür muss das neue Schloss der gleichen Klasse entsprechen wie das ursprüngliche, aber auch das darf getauscht werden. Eine gebrochene Feder im Schloss macht keinen neuen Schrank nötig. -
Ist es aber nicht.
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Federal LPM über 100. Zum Glück habe ich noch zu normalen Preisen genug gekauft. Aber Remington No10 sind ein Problem, die finde ich gar nicht.
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Wenn du ein Problem findest, das durch Verwendung eines Rades gelöst werden kann, bei dem aber noch niemand auf die Idee gekommen ist wie genau, dann kannst Du diese Lösung patentieren. Das Rad an sich kannst Du natürlich nicht patentieren, genausowenig wie ein oder drei Löcher. Das Patent ist immer auf die Lösung eines Problems, nicht auf die Komponenten an sich.
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Nein. Ein Patent muss nichts neues sein. Das darf es nur noch nicht gegeben haben. Ich habe ein Patent auf ein Kaffeekannenventil. Also im Prinzip dieses Ventil das erlaubt dass der Kaffee in die bedeckelte Kanne laufen kann. Sobald man die Kanne aus der Maschine zieht, schließt das Ventil. Nichts kompliziertes, nichts neues, aber ich habe ein Patent darauf. Aber natürlich nicht das in der Kaffeemaschine, das ist glaube ich älter als ich. Sondern in einem ganz anderen Gerät zu einem ganz anderen Zweck. Dort gab es das noch nicht, und es löste ein teures Problem. Obwohl die zugrundeliegende Mechanik nicht neu war. Man muss sehr genau in die Patente schauen was zu welchem Zweck geschützt ist. Drei Löcher? Dann mach vier! Je nachdem wie das Patent geschrieben ist kann es sein dass das nicht mehr geschützt ist...
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[verschenke] Ultraschallreiniger 3l, leicht defekt
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Ist weg -
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Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Ist reserviert -
[verschenke] Ultraschallreiniger 3l, leicht defekt
Fyodor erstellte Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Es handelt sich um ein 3l-Gerät der Marke qteck, Modell GS3, Baujahr 2009. Originalverpackung, Bedienungsanleitung und Einsatzkorb sind vorhanden. Rechnung habe ich nicht. Das Gerät lässt sich einschalten, die Heizung funktioniert, und der Schallerzeuger macht Lärm. Manchmal vibriert auch kurz die Wasseroberfläche. Es scheint also die Kopplung zwischen Erzeuger und Wanne beschädigt zu sein, nicht der Erzeuger selbst. Ich habe leider weder die Möglichkeit noch das Wissen sowas zu reparieren. Wer es versuchen möchte bekommt ihn gerne von mir geschenkt. Ich möchte nur das Porto zurück. -
Und selbst wenn eins kaputt geht, Magazine sind Verbrauchsgut. Deshalb lieber ein paar mehr haben. Für die 1911 sind es bei mir knapp 40. Ich habe keinen Bock auf Magazine stopfen während eines Wettkampfes. Erst recht nicht wenn sie zwischendurch in den philippsburger Sand fallen.
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Die gelbe WBK ist eine Erwerbserlaubnis, die grüne nicht. Kein Nachweis, nein. Trotzdem darf man nur im Rahmen des Bedürfnisses leihen.
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Wenn er kein Mitglied eines Schützenvereins ist, greift aber das Bedürfnis Sportschütze nicht. Und zur Leihe braucht es eben auch ein Bedürfnis.
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Teils -teils. Es kommt sehr darauf an was man trainiert. Präzisionsschießen mit Ansage geht damit nicht. Aber Handhabung, Transitions, Magazinwechsel, Dubletten auf einen Pizzateller, das geht sehr gut.
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Doch: Leihnehmer! Grundsätzlich ist die grüne WBK ohne Eintragungen nicht wert. Sie verfällt auch nicht. Und eigentlich muss sie widerrufen werden wenn kein Bedürfnis mehr besteht. Was beim TO nicht mehr der Fall ist. Allerdings dürfen Waffen eben am Inhaber einer WBK ausgeliehen werden. Hier ist nicht von Bedeutung ob diese Eintragungen enthält. Nachtrag: Leihe geht natürlich auch nur zum "von Bedürfnis umfassten Zweck". Ohne Jagdschein und Vereinsmitgliedschaft besteht da natürlich keins.
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Freunde von mir haben sich die Single Action Army und Unterhebelrepetierer von Umarex geholt, die mit Patronen geladen werden wir die Originale. Da konnten sie auch während des ersten großen Lockdown CAS trainieren.
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Probleme mit einem Waffenhändler: neu gekauft - gebraucht bekommen.
Fyodor antwortete auf TDXL's Thema in Waffenrecht
Habe ich weiter oben schon beschrieben: Vorher absprechen dass die Waffe die ersten zwei Wochen auf Leihschein geht. Wenn sie Erlaubnisse vorliegen und bezahlt wird spricht aus Sicht des Händlers nichts dagegen. -
Ja. In gewisser Weise. Man hat sie jedes Jahr neu für ein Jahr abgeschlossen, indem man die Gebühr überwiesen hat. Ich habe sie einmal genutzt, völlig unproblematisch.
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Deshalb schrieb ich "aktiv". Dazu gehört dass man auf die Mitglieder im alten Verein zugeht und sie mit was auch immer lockt zu wechseln. Ist der Verein einfach nur günstiger, schießt interessantere Disziplinen, oder sind die Leute cooler, OHNE dass damit aktiv geworben wird, ist es keine Abwerbung.
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Das sehr ich ganz anders. Du hättest Recht wenn der neue Verein aktiv beim alten Verein abwerben würde. Aber eine Kündigung der Mitgliedschaft im alten Verein durch das Mitglied selbst ist kein Grund dass Mitglied im neuen Verein nicht aufzunehmen. Nicht jeder hat Zeit und Geld sich in mehreren Vereinen aktiv einzubringen.
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In Deutschland gibt es Vereinsfreiheit, die nur in ganz wenigen Fällen eingeschränkt werden kann (Mitgliedschaft ob zwei politischen Parteien zum Beispiel geht nicht). Den Mitgliedern eines Vereins zu untersagen einen zusätzlichen, anderen Verein zu gründen, diese macht hat der Vorstand nicht.
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Privat ist das nicht so einfach. Und nur wegen des "falschen" Besuches ganz bestimmt nicht.
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Nein. Der Verband bescheinigt das Bedürfnis für die gelbe WBK. Meinetwegen am Beispiel einer möglichen Waffe. Aber das es auf gelb keinen Voreintrag gibt, kann man dann trotzdem kaufen was man will.
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Beim Bedürfnisantrag für die gelbe kann er jede passende Disziplin in seinem Verband angeben. Die erste Waffe die er darauf kauft muss nicht die dazu passende sein. Er muss gar nichts kaufen. Die gelbe ist auch leer eine Erlaubnis und bleibt erstmal bestehen.
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Dann lass dzich die Waffe bei Triebel abgeben, die schicken sie zu einem Händler der exportiert, und dann ist auch alles gut. Nur einmal mehr Porto.