Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    33.882
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Aber nicht zu jeder Jahreszeit. Getrocknet: zusammengeschrumpelt und mit Restfeuchte. Geschmack ist konzentriert und gefühlt süßer als frisch. Gefriertgetrocknet: sieht aus wie frisch, ist aber staubtrocken und krümelt. Schmeckt aber eher nach frisch.
  2. Nein, dort wird nicht der Ausweis kontrolliert. Da kann jeder abholen der den QR-Code dabei hat.
  3. Witzigerweise ist es bei Filial-direkt mit Kundenkarte kostenlos mir dabei. Es muss halt der EMPFÄNGER Kunde sein, nicht der Versender. Aber da das kostenlos ist...
  4. Das ist falsch. DHL transportiert kein Gefahrgut. Waffen sind kein Gefahrgut. Der Versender ist aber verantwortlich dass nur ein Berechtigter das Paket ausgehändigt bekommt. Und diesen Service bietet DHL nur für Gewerbliche an. Es gibt aber einen Umweg: der Empfänger nur eine kostenlose DHL-Kundenkarte haben dann kannst Du statt nach Hause direkt zur Postfiliale liefern lassen. Und dort bekommt laut Vertrag nur der Inhaber der Karte gegen Vorlage von Karte und Ausweis das Paket ausgehändigt.
  5. Wahrscheinlich ja. Als Waffenbehörde sind sie aber vom gesamten Waffengesetz ausgenommen. Sie können es also nicht brechen, weil es für sie schlicht nicht existiert.
  6. Beim Erwerb einer Waffe ist es jedenfalls NICHT Bedingung, dass bereits an den Wettkämpfen teilgenommen wird für die man die Waffe beantragt.
  7. Stimmt. Die sind nämlich keineswegs besser, nur anders. Pumpflinten sind laut EU Kat C, also meldepflichtig. In Deutschland erlaubnispflichtig und in Österreich verboten.
  8. Es gab auch mal ein auf den ersten Blick ganz normales KK-EL-Gewehr mit Daumenabzug. Der war oben auf dem Kolbenhals aufgeschraubt, wo normalerweise der Daumen liegt, und funktionierte direkt als Sear. War ein sehr billiges Gewehr das für Kinder gedacht war. https://youtu.be/HYYJKV2sxes
  9. Meine Behörde sieht Vorhängeschlösser ausdrücklich nicht als gleichwertig an, weil man sie von außen angreifen kann. Daß ein mittelklassiges Vorhängeschloß ganz erhebliche Gewaltanwendung oder etwas Übung im Lockpicking benötigt um es zu öffnen, ein Standard-Schwenkriegelschloß aber nur einen Schraubenzieher zählt dabei nicht.
  10. *doppelt*
  11. Es steht öffentlich im Netz... Und zum Thema Erben und Einigen: Ich suche für meine Familie schon länger eine neue Bleibe. Hier im Ort gibt es ein kleines schnuckeliges Häuschen mit Garten in allerbester Lage, das schon länger leer steht. Ich habe versucht mit den Eigentümern in Kontakt zu treten, und habe dazu Briefe an die Nachbarn verteilt. Das Haus gehört seit fast 20 Jahren einer Erbengemeinschaft. Die sind so zerstritten, daß sie das Haus lieber vergammeln lassen als verkaufen, weil da ja der andere auch was von hätte. Vor ca. 15 Jahren hat sogar jemand von denen im Obergeschoß extra ein Fenster geöffnet. Ich will gar nicht wissen wie viele tote Vögel da drin liegen. Das Haus wäre locker 300.000€ wert. Aber lieber zerfällt es, als daß der Mit-Erbe auch nur einen Cent bekommt. Es gibt solche Leute. Ich kann das nicht nachvollziehen, aber es gibt sie.
  12. Naja, der Anwalt hat ja schon Recht. Wenn es eine Disziplin gibt in der die Waffe mit dem Wechselsystem geschossen werden kann, dann kann er das Wechselsystem erwerben. Mit Bedürfnisbescheinigung und Voreintrag, ganz normal. Nur eben nicht erlaubnisfrei. Und natürlich nur wenn es lang genug ist dass keine Kurzwaffen dabei entsteht.
  13. Bei uns kostet das pro Viertelstunde. Also ganz sicher keinen Kaffee dafür dass sie mir auf die Nerven gehen und Geld kosten ohne dass es einen Nutzen hat.
  14. Fyodor

    Liste B

    Dort auch kostenlos und druckbar. Im Gegensatz zum DSB selbst.
  15. Das sind die magischen VSRF, die in halb Europa verboten sind weil sie so böse ritschratsch machen. Auch in Österreich sind Pumpen verboten, andere RF und HA nicht.
  16. Hat meine Behörde auch versucht, und angefangen Briefe zu verschicken. Ein Freund hat ihn bekommen, ich nicht. Es hat ihnen wohl jemand geflüstert dass das so nicht geht. Wenn für Erwerb und Fortbesitz die gleichen Regeln gelten sollen, dann sind das keinesfalls x Termine pro Jahr pro Waffe. Zum Erwerb muss ich zum ersten nicht mit der Waffe geschossen haben um die es geht, sondern Wettkämpfe. Und ich kann die selben Termine und Wettkämpfe für den Erwerb mehrerer Waffen angeben. 27 Termine, davon ein paar Wettkämpfe, über einen Zeitraum von 18 Monaten, reicht um vier Waffen zu erwerben. Mehr kann für den Fortbesitz keinesfalls verlangt werden.
  17. Selbst wenn das Typenschild komplett fehlen würde (was es nicht tut), stimmt das nicht. Die Behörde kann den Schrank selbst einstufen. Und da in diesem Fall eine Produktbezeichnung auf dem Typenschild steht, und zu diesem Modell Daten verfügbar sind, kann auch dieser Weg klappen. Besser wäre natürlich die Rechnung taucht wieder auf oder läßt sich als Kopie neu beschaffen.
  18. Natürlich wäre es besser gewesen. Zum Erhalt des Bedürfnisses ist aber die Tätigkeit entscheidend, nicht der Erwerb. Teilnahme an großen Meisterschaften sollte da auch ausreichen, zumal die Frau eine schlüssige Begründung abgegeben hat. Wo wir aber wieder bei meiner (und ihrer) Behörde sind, die keinerlei Spielraum zu Gunsten der Bürger ausnutzt.
  19. Nein. Weil sie ein Ehepaar sind, und die selbe Pulverflasche verwenden.
  20. Siehe mein Beispiel oben: Teilnahme an der DM hat der Behörde nicht gereicht. Leider ist das auch meine Behörde. Bei gemeinsamer Bestellung wird das weitergegebene Pulver halt beim Empfänger eingetragen. Wo ist das Problem?
  21. So habe ich mal ein gutes Perkussionsgewehr günstig bekommen. Die Frau hat ihren Schein nicht verlängert bekommen. Ihr Mann hat das Pulver immer auf den Weg von der Arbeit mitgebracht, so dass sie nie selbst im Laden war. Dass sie mehrfach an der DM teilgenommen hat zählte nicht. Kein Erwerb, keine Verlängerung. Und die Behörde wollte sofort einen neuen Kurs.
  22. Bei mir ist seit Beginn immer der selbe. Ein sehr korrekter, überaus höflicher Mensch, der das Gesetz strengstmöglich auslegt.
  23. U.U. liegen aber nicht alle WBKs vor, die wollten sie bei uns auch gleich mit abgleichen. Außerdem sind es nunmal nicht seine Waffen. Ich würde teures Zeug meiner Partnerin nicht ohne ihre Erlaubnis hantieren. Auch wenn ich dran komme.
  24. Einerseits. Andererseits geht es bei der Frage wohl darum wenn die Behörde unangekündigt erscheint und nur einer da ist. Die Waffen des Partners der nicht anwesend ist werden dann halt nicht geprüft. Wobei mittlerweile auch die letzte Behörde gemerkt haben müsste dass unangekündigt viel Aufwand und wenig Erfolg hat.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.