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Deshalb brauchen wir auch einen Notar auf jedem Schießstand, nein eigentlich auch jeder Bahn. Der muss die Waffennummer in das Buch eintragen und kontrollieren dass der Schütze auch tatsächlich mit der Waffe geschossen hat. Er könnte sie ja auch einfach nur spazieren fahren, und dann mit einer Vereinswaffe schießen!
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Richtig. Du scheinst nicht zu verstehen dass nicht jeder Wisch den Du Dir selbst hinschmierst eine Urkunde ist.
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Dazu ist Voraussetzung dass es eine Urkunde gibt die gefälscht werden könnte, und dass sie auch gefälscht wird.
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Will es Unsinn ist. Entweder es ist Voraussetzung dass eine vertrauenswürdige Person nicht identisch mit dem Schützen diese Waffennummer prüft und bestätigt, oder man glaubt den Angaben des Schützen. Eine einfache Ziffer die der Schütze selbst in ein selbst erstelltes Heft einträgt, die auf einen selbst erstellen Index referenziert ist exakt genau so aussagekräftig wie die einfache Behauptung des Schützen dass er mit eigenen Waffen trainiert hat. Bei dieser eigenmächtige Eintragung handelt es sich nämlich um nichts anderes als eine unbestätigte Behauptung.
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@Tatonka nein, zu viel Information All das ist nicht geregelt. Die Frage lautet einzig: was will ich dokumentieren? Aus eigener Erfahrung gibt allerdings: Soll das persönliche Schießbuch als Aktivitätsnachweis genutzt werden ist es ratsam nicht selbst zu unterschreiben. In meinem Schießbuch steht: Datum, Langwaffe LG/KK/GK, Kurzwaffe LP/KK/GK, Unterschrift Und das ist eigentlich schon zu viel.
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Das finde ich jetzt etwas übertrieben. Das Wiederladen von Randzündern ist in Deutschland nicht legal möglich, in großen Teilen der Welt aber schon. Und mein Opa hat es nach dem Krieg auch gemacht, weil gelegentlich mal ein Hase in den Ofen sollte, aber kein Geld da war und Waffenbesitz verboten war, Munition also nicht gekauft werden konnte. Das war nicht so unüblich, auch hier nicht. Und wenn ich bei jedem Video das etwas zeigt das ich hierzulande nicht darf die "Notbremse" ziehen würde, blieben nicht viel interessantes übrig. Selbst die alten Familienvideos dürfte ich dann teilweise nicht mehr sehen.
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Das ist zwar ein Vorderlader, und es ist erstaunlich was er aushält. Aber das Versagen ist trotzdem eindrucksvoll.
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Nein, gar nichts, es passiert einfach überhaupt nichts. Als wäre es kein Link.
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Der Link funktioniert bei mir nicht.
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Oh nein, mein Beileid allen Betroffenen.
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Meine Behörde teilt mir bei Beantragung einer EWB von selbst mit dass ihren Berechnungen nach mein Lagerplatz nicht mehr ausreicht. Das ist aber nur eine Information, die Anzahl und Art der Schränke wird nicht zwingend abgefragt. Altbestand A/B ist hier im Thread ja kein Thema.
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why modern music is bad. Scientifically proven.
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Suche: Waffentechnisches Taschenbuch von Rheinmetall
Fyodor antwortete auf HK243's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Schreib denen einfach eine E-Mail. Ich habe mit darauf eine digitale Version auf CD kostenlos erhalten. -
[suche] Handgriff für LEE 6-fach-Kokille (oder RCBS)
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Ja, wenn niemand so ein Teil unnütz rumliegen hat, werde ich dort bestellen. Mancher Sammler hat vielleicht aber noch einen rum liegen. -
Schulunterricht in Polen Pflichtfach Schießtraining
Fyodor antwortete auf MKK's Thema in Waffenlobby
Es ist übrigens ein Termin mit 15 Schuss Luftgewehr pro Person. Das ist die gesamte "Pflicht". -
Für die 1911-Federn habe ich eine Vorrichtung gebaut, die könnte ich ausleihen. Allerdings habe ich dort die Prüflänge der 1911-Feder markiert. Weiß jemand die Prüflänge dieser Feder?
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Zum Beispiel eben die. Und wie soll das nachgewiesen werden? Wenn eine Quote vorgegeben wird muss diese kontrolliert werden. Das heißt, riesen Aufwand für Schützen und Standbetreiber. Und billiger wird das ganze auch nicht. Aber ganz sicher voll-digital und proprietär deutsch.
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Nein, das ist ein deutliches einknicken. Vernünftig wäre gewesen: keine Einschränkung beim Schießsport.
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Dass Kategorie A verbotene Waffen sein sollen hatte die EU so vorgesehen. Der deutsche Gesetzgeber hat das aber so nicht umgesetzt.
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Genau das Gegenteil ist der Fall.
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OK, es gibt natürlich verschiedene Arten von FBen. Der hier meistens angesprochene ist der über die sportliche Zulassung.
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Ja klar. Da der FB nur für Sportschützen nötig ist, beschreibt er auch nur Waffen die an Sportschützen vertrieben werden sollen. Das pauschale Besitzverbot ist davon natürlich gänzlich unbeeindruckt. Das Bedürfnis liegt übrigens in der Person, nicht im Gegenstand. Besitzt man legal ein normales Magazin, darf man es in Rahmen seines Bedürfnisses nutzen. Also als Sportschütze mit zehn Schuss, als Jäger voll. Die Begrenzung auf zehn Schuss stand früher übrigens schon im Gesetz. Natürlich nicht so... sondern es gab schon lange die Anforderung, dass nur Magazine die zehn Schuss fassen sportlich verwendet werden dürfen. Eine Blockierung war eine einfache Möglichkeit das sicherzustellen. Vor großen Gehäusen hatte damals noch niemand Angst.
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Fyodor antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Da steht nicht drin mit welcher Waffe geschossen wurde. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Fyodor antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Dann kann es ja nicht lange dauern bis unser LRA das auch versucht. Die sind immer schnell mit sowas.