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Bei Waffen genau heute.
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Es gibt einen Radiosender (107,7), der hat eine Aktion "wir zahlen deine Rechnung". Da hat kürzlich ein Waffenbesitzer seine Nachschaurechnung begleichen lassen. Der hat 75 Waffen, und musste knapp 800,00€ Gebühren zahlen. Bei uns ist es auch nach Zeitaufwand.
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wer haftet bei überladene Fabriksmunition
Fyodor antwortete auf Flying Dutchman's Thema in Allgemein
Naja, die Zündmasse ist richtiger Sprengstoff, und detoniert. Im Gegensatz zum Pulver, das nur schnell brennt. Ich würde auch einen KK-Repetierer nicht in der Hand halten wollen bei dem Versuch. -
wer haftet bei überladene Fabriksmunition
Fyodor antwortete auf Flying Dutchman's Thema in Allgemein
Die Losnummer steht meist innen auf einer der Laschen. -
Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Jahaaaa! Aber ein ganz wichtiger Grundsatz ist: Qualität ist, wenn der Kunde wiederkommt (und zwar ohne Fackel oder Mistgabel), und nicht das Produkt! ? -
Volle Zustimmung! In der Sachkunde werden die völlig falschen Themen viel zu lange behandelt. Wir haben damals einen halben Tag nur über Notwehr geredet. Wer seine Waffen ordnungsgemäßt verwahrt, braucht sich da gar keine großen Gedanken drüber zu machen. Außerdem haben wir die Sicherung eines K98 bedient, und eine CZ 75 feldmäßig zerlegt. Aber sichere Handhabung wurde mit "Der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten" abgehandelt...
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Waffenhandhabung mit unbefugten Personen in Mietwohnung
Fyodor antwortete auf zweimeter's Thema in Waffenrecht
Stimmt, interessant. Wer als Waffenbesitzer den Kontrollettis vom Amt Zugang zu den Waffen verschafft ist unzuverlässig, weil er Unbekannten die Waffen überlassen hat. Hätte ich nicht gedacht -
2x nein. 1. Sind Einzelfälle von menschlichem Versagen keine gute Grundlage um neue Regeln aufzustellen, denn menschliches Versagen zeichnet sich ja gerade dadurch aus, daß bestehende Regeln mißachtet wurden. Noch mehr Regeln helfen da nicht. 2. Weiß man es bereits: Jemand hat den Abzug einer geladenen Waffe betätigt, während sie nicht in eine sichere Richtung gezeigt hat. Jeder ist für die von ihm abgegebenen Schüsse selbst verantwortlich. Das ist ja das schöne an Coopers Regeln: Es sind 4 sehr einfache Regeln. Zu gefährlichen Unfällen kann es nur dann kommen, wenn gleichzeitig alle vier mißachtet werden! Wird auch nur eine einzige Regel beachtet, gibt es entweder einen Schreck (die Waffe wird auf eine Person gerichtet, aber der Finger ist weg vom Abzug) oder einen Knall (der Finger war am Abzug, aber die Waffe zeigt in eine sichere Richtung). Aber eben keinen schlimmen Unfall.
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Waffenhandhabung mit unbefugten Personen in Mietwohnung
Fyodor antwortete auf zweimeter's Thema in Waffenrecht
Wenn in einem Thread über gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Waffen diskutiert wird ist es sehr hilfreich, die dort getroffenen Definitionen zu verwenden. Ansonsten sorgt man für unnötige Verwirrung. -
Nein, denn fast alle Waffen können auch ohne eingesetztes Magazin noch einen Schuß abgeben. Das einzige was gilft solche Unfälle zu vermeiden ist, mit einer Waffe immer so umzugehen als wäre sie geladen. Also nicht mal eben schnell im Futteral auf dem Parkplatz zu entspannen, z.B..
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Hätte ich gerne getan. Leider wurden bei uns damals die Taschenkarten meist nur für den Stubenälteste ausgegeben, und selbst das waren meist schlechte und alte Kopien.
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Freiheit der Kunst... Ich lasse mir dann also von einem wahren Meister eine Maschinenpistole mit Goldrand bauen, und darf die dann ohne waffenrechtliche Genehmigung mit mir rum tragen, weil Kunstwerk? Wäre ich voll dafür.
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Theoretisch reicht Regel 1 aus, denn Nr. 2-4 folgen daraus. Nr. 1 ist das "Mindset", und Nr. 2-4, wie @German schon schrieb, die daraus folgenden Verhaltensregeln.
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Ein häufiger Fehler, auch hier im Forum, ist, die Cooperschen Regeln aus Sportschützensicht zu sehen. Es sind keine Regeln, die semantisch exakt formuliert und durch einfaches ja und nein umgesetzt bzw. bewertet werden können. Sie sind eher ein "Mindset", von und für Menschen, die im Alltag mit der Waffe leben.
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Umsetzung der EU Waffenrichtlinie in Österreich
Fyodor antwortete auf fritzthemoose's Thema in Waffenlobby
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Genau das war übrigens, was ich beschrieben habe... Du mußt nochmal lesen lernen.
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Eben ausdrücklich NICHT, wie Du zeigst. Genau das von mir genannte hätte eben diese Beispiele alle verhindert! Wer seine Waffen in eine sichere Richtung abschlägt, muß das eben nicht mehr im Futteral, am Auto oder sonstwo tun. Und genau DAS sind die Fehler: die Nichtbeachtung des von mir genannten. Die Alternative zum Abschlagen ist, die Waffen grundsätzlich mit gespanntem Hahn oder Schlagstück wegzupacken. Denn ohne Entspannen bleiben sie gespannt. Meine Aussage war, daß man beim Abschlagen die gleichen Sicherheitsregeln zu beachten hat wie beim scharfen Schuß. Also genau das Gegenteil von:
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Warum sollte das ein Widerspruch sein? Die Regeln "Handhabe die Waffe als wäre sie geladen", "ziele nicht auf etwas das Du nicht bereit bist zu beschießen", "gehe erst an den Abzug wenn Du auf etwas zielst das Du bereit bist zu beschießen" und "Sei sicher daß beim Schuß keine Gefahr für Dich und andere entsteht" gelten allesamt auch beim Entspannen. Oder entspannst Du Deine Waffen solange sie auf andere gerichtet sind?
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Doch, das halte ich sogar für sehr sicher. Denn erst nach dem Entladen, wenn man sich sicher ist daß die Waffe leer ist, wird über den Abzug in sichere Richtung entspannt. Das ist praktisch der Hosenträger zum Gürtel: Sollte vorher, warum auch immer, irgendwas schief gelaufen sein, und es ist doch eine Patrone in der Waffe verblieben, jetzt ist sie definitiv "entschärft". Nur durch trockenes "schießen" läßt sich 100% feststellen daß die Waffe wirklich leer war. Deshalb finden sich die Entspannhebel auch nur bei DA-Pistolen, die man einfach nicht gespannt tragen möchte. Mir fällt keine reine SA-Pistole mit Entspannhebel ein.
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ECHTE WAFFEN DIE VON SCI-FI FILMEN / SPIELEN INSPIRIERT WURDEN.
Fyodor antwortete auf jeffreygoines's Thema in Allgemein
http://lmgtfy.com/?q=smartphone- 68 Antworten
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Umsetzung der EU Waffenrichtlinie in Österreich
Fyodor antwortete auf fritzthemoose's Thema in Waffenlobby
In Deutschland werden Begrenzer wohl kaum reichen, da muss ein was digitales her, mit direkter Datenverbindung zum Amt, so dass der aktuelle Füllstand und die maximale Kapazität stets in Echtzeit geprüft werden können. Das System soll im Frühjahr 2145 verfügbar sein, und wird 671 Milliarden Euro kosten. -
Einerseits ist es tatsächlich so... ansonsten würde man dort kontrollieren wo es schnell und angenehm geht und noch eine Tasse Kaffee dazu gibt, und nicht dort wo Verstöße noch am ehesten zu erwarten sind. Und zweitens ist eine Kontrolle, die keine Verstöße aufdecken soll, völlig sinnlos. Kontrolliert wird überhaupt immer nur dann, wenn man Verstöße aufdecken will. Wollte man das nicht, könnte man sich die Arbeit sparen. OK, anders formuliert: Die Zahlen in DE, AT und CH unterscheiden sich nicht im meßbaren Bereich. Die Zahlen vor Tresorpflicht und nach Tresorpflicht haben sich nicht verändert. Nachweis der Wirkungslosigkeit ist damit erbracht. Allerdings hätte man schon vorher anfangen müssen zu denken: Denn mit der Tresorpflicht wurde ein Problem gelöst, das gar nicht existierte. Die Zahlen KONNTEN sich gar nicht verbessern, weil sie vorher schon insignifikant klein waren.
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Genau. Was sie bei ANGEMELDETEN Kontrollen natürlich, für genau diese Viertelstunde, niemals tun werden. Unangemeldete Kontrollen muß man ja nicht über sich ergehen lassen. Warum ruderst Du zurück? Zuerst sagst Du die Kontrolle dient nicht zur Feststellung von Verstößen, jetzt plötzlich doch... Das ist doch längst durch... vor der Einführung der Tresorpflicht (2003, wenn ich mich nicht irre), gab es keine nennenswerten Waffendiebstähle. In der Schweiz und Österreich gibt es keine nennenswerten Waffendiebstähle. In den USA gibt es keine nennenswerten Waffendiebstähle (außer in den Bandenhochburgen, die haben ihre Waffen aber ohnehin illegal). Das Thema ist durch, es gibt nachgewiesenermaßen kein Problem, das durch tonnenschwere Tresore zu lösen wäre. Niemand hat die Pflicht, seine Wohnung jedem zu öffnen der da mit einem selbstgedruckten Papier wedelt. Das müssen nur Waffenbesitzer. Und auch da nur die legalen.
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Was übrigens alles legal wäre, sofern ich die tatsächliche Gewalt darüber ausübe. Ich mache viel Trockentraining (würde ich gerne, zumindest), und wenn es an der Tür klingelt hängt eine Zielscheibe am Fenster und ich habe einen Revolver in der Hand. Und nun? "Mein" Schießstand ist 80 km entfernt, Trockentraining ist das einzige was ich jederzeit kann. Und darf! Doch, sonst bräuchte es sie nicht. Jede Kontrolle findet statt, um Verstöße zu finden, das ist der einzige Zweck solcher Kontrollen. Ich würde mal behaupten, daß der Schwachsinn dazu führt daß diejenigen die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß lagern, dies dann ausgerechnet zu diesem einen Termin (unangemeldet darf man die Kontrollettis ja wieder wegschicken, Gründe gibt es genug) tun, und sonst nicht. Die ganze Schrankpflicht ist übrigens, empirisch erwiesen, sinnlos. Diebstahl und Mißbrauch durch Unbefugte ist bei Waffen so lächerlich gering, daß es im statistischen Rauschen kaum meßbar ist. Aber nicht ohne Konsequenzen. Und das ist etwas absolut niederträchtiges und perfides: Ich habe ein Recht, aber wenn ich es ausübe werde ich bestraft. Was für ein Recht ist das denn dann? Es ist keineswegs so, daß meine Wohnung gegen meinen Willen "nur zur Verhinderung konkreter Gefahren" betreten werden darf. Ich darf mir den Zeitpunkt der Rechtsverletzung nur selbst aussuchen. Widersetzen darf ich mich nicht, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Und bezahlen muß ich auch noch dafür, daß ich diesen Rechtsbruch zulasse.