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Ich glaube Dir das ja auch. Meiner Behörde habe ich das auch mal vorgeschlagen, da der Waffenhändler gerade schräg gegenüber ist, und die Waffe seit Monaten bezahlt auf Abholung wartete. Die besteht aber darauf, dass ich zweimal vorbei komme. Den zweiten Stempel gab es da eben erst, wie im Gesetz vorgesehen, nach Erwerb. Gebühren habe ich auch nicht gespart. Um Details müssen wir hier aber eigentlich gar nicht diskutieren. Mit ging es darum dass die Aussage "man spart einmal hingegen und einmal Gebühr" so pauschal eben leider nicht stimmt.
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Das ist waffenrechtlich nicht möglich. Ein Erwerb Deinerseits (Erlangen der tatsächlichen Gewalt) setzt voraus, daß der Händler die Waffe an Dich überläßt. Das Eigentumsverhältnis, und wer die Waffe bezahlt hat, interessiert die Waffenbehörde nicht, und ist im WaffG auch nicht geregelt.
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Außer natürlich den Stempel der die Erwerbsanzeige bestätigt. Denn ein Erwerb hat ja gerade noch nicht stattgefunden. Daß Hersteller, Modell und Seriennummer eingetragen werden können ist unzweifelhaft. Meine Behörde macht es jedenfalls mit genau der Begründung nicht. Erwerb erst nach dem ersten Stempel, zweiten Stempel erst nach Erwerb.
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Was bedeutet nochmal der erste Stempel in der WBK? Was bedeutet nochmal der zweite Stempel in der WBK? Einen Stempel für "bezahlt aber nicht erworben" gibt es nicht.
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Das kommt auf die Behörde an. Meine Behörde macht die Eintragungen beispielsweise NICHT gleichzeitig. Ich habe das schon einmal versucht. Da hieß es: Ohne Voreintrag darf der Händler mir die Waffe nicht überlassen. Fertigeintrag gibt es erst nach erfolgtem Erwerb. Zweimal innerhalb einer Viertelstunde vorbei kommen (der Waffenhändler ist ganz in der Nähe) ist kein Problem, aber beides auf einmal geht nicht, weil entweder Erwerb ohne Erlaubnis oder Dokumentation eines nicht stattgefundenen Erwerbs.
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neue Bedürfnisbescheinigung für neue Gelbe, Bedürfnis für WS auf grün
Fyodor antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Ich habe sogar nur ein Ergänzungsblatt zur gelben bekommen. Also ein zweites Dokument, mit gleicher Nummer, lediglich ein "-1" angehängt. -
neue Bedürfnisbescheinigung für neue Gelbe, Bedürfnis für WS auf grün
Fyodor antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Kurz: Unfug. Er soll Dir die Gesetztestexte zeigen, die den erleichterten Erwerb von Waffen durch Sportschützen auf 8 Stück einschränken. -
In der Schweiz macht man das so. Mit Erfolg.
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Anders rum wird ein Schuh draus: aktuell ist man der Buhmann, wenn man die Einhaltung von Gesetzen und Regeln fordert, und NICHT gegen das aktuelle System ist. Ironischerweise sogar dann, wenn man selbst dieses System ist. Wenn Politiker loben, dass gegen sie demonstriert wird, ist das doch irgendwie krank.
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Oft finden die erste bis dritte Lesung innerhalb von zwei Minuten statt...
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Und selbst dann darf der jeweils aktive Vorsitzende eigenmächtig und unanfechtbar feststellen daß "offensichtlich" genug Abgeordnete anwesend sind. Beim letzten mal als die AfD einen Hammelsprung verlangte war das die allseits beliebte Frau CFR, die bei laut TV-Bildern ca. 100 Anwesenden bis über 355 (Mindestanzahl zur Beschlußfähigkeit) zählte. Übrigens ging die AfD damals vor das BVerG. Das urteilte dann so:
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Ohne Austritt aus der EU und Einführung eines demokratisch-rechtsstaatlichen Systems in Deutschland, gar nicht.
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Von was träumst Du noch so? Die letzte Überprüfung auf Wirksamkeit sah so aus: Die Regelung mit den A- und B-Schränken hat sich bewährt. Deshalb verschärfen wir auf 0/1. Vielleicht ist es besser, die lassen solche Überprüfungen sein.
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Das siehst Du falsch. Sie fordern hier eine Klarstellung ein, daß ein Stahlschrank ausreicht. Nach der aktuellen Systematik des Waffenschrankes müßten diese Magazine nämlich in einen 0-er Waffentresor. Die Verbände fordern hier also eine Erleichterung. Im Großen und Ganzen sehe ich das auch so. Im Rahmen der völlig beknackten und leider nicht rückgängig zu machenden EU-Vorgaben fordern die Verbände hier das Beste draus zu machen. So wie immer beim Waffenrecht.
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Was bisher ja auch so war. Ich besitze so einen. Wichtige Unterscheidung: Verbotene Waffe kann durch Umbau zu ziviler Waffe werden. Kriegswaffe nicht so einfach. Maschinengewehre sind immer Kriegswaffen. Aber nicht alle Vollautomaten sind Maschinengewehre.
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Doch, bis 500,-€ bei normalen Paketen.
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Das ist ein Geheimdienst...
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Bei der Abfrage beim VS ist das klar: Eintragung ja oder nein. Mehr werden die VS nicht sagen. Es werden viele Leute ihre Waffen abgeben müssen, wenn es so kommt. Und zwar ohne den Grund zu erfahren, und ohne Einspruch erheben zu können. Die wirklich gefährlichen dagegen werden sie behalten dürfen, denn bei denen wird der VS nicht sagen daß er sie im Visier hat. Alles in allem unsäglich, daß sowas in einem Deutschland nochmal geschieht. Die letzten die das schonmal miterlebt haben sind noch nichtmal tot. Allein schon, daß der Geheimdienst in Verwaltungssachen beteiligt werden soll, ist ein Unding. Ab November habe ich 4 Lose im Topf bei der DV-Lotterie. Vielleicht wird es ja doch noch was.
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Ich sehe keine Regelung, die einen Erben als Leihgeber hier anders stellt als jeden anderen WBK-Inhaber. Als Leihnehmer wäre es was anderes, da fehlt das Bedürfnis.
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Im Gegensatz zur Englischen Sprache haben wir halt noch den Nachteil, daß unsere Sprache keine Trennung macht. Wir haben "Waffen" (die per Definition dazu dienen Schaden zu Verursachen), und Schuß-Waffen. Aber Schußwaffen sind eben schon vom Begriff her immer zuerst Waffe. Im Englischen gibt es "weapon", das ist jeder Gegenstand der als Waffe eingesetzt wird. Und es gibt "gun", das ist ein allgemeines Schießgerät, auch ohne als Waffe eingesetzt zu werden.
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Bei den Balisongs hat man einfach verboten, ohne Altbestandsschutz. Bei den Wurfsternen und Nunchakus hat man einfach verboten, ohne Altbestandsschutz. Bei den kleinkalibrigen Zentralfeuerpistolen hat man einfach verboten, ohne Altbestandsschutz. Warum sollte jetzt eine Verbotsregelung MIT Altbestandsschutz da anders bewertet werden?
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Es ist bereits heute so. In welchem Beruf von dem man auch leben kann, darf man heute noch selbst entscheiden was man tut und wie? Du darfst ja noch nicht man an Deinem eigenen Haus defekte Teile reparieren oder den Garten gestalten ohne daß man Dir dabei reinredet.
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@knight: Auch in diesem Fall gibt es keine verbotene Rückwirkung. Die Magazine sind ab Gültigkeitsdatum des Gesetzes verboten. Und das sind sie nicht rückwirkend. Es gibt lediglich eine Altbestandsregelung, die den fortdauernden Besitz ausnahmsweise erlaubt, zu dem es ein Stichdatum in der Vergangenheit gibt. Vergleichbar mit den alten Luftgewehren, die trotz Energie über 7,5 J und fehlender F-Markierung frei sind. Und zwar entgegen der eigentlich gültigen aktuellen Regeln, die aber naturgemäß auch Gegenstände früheren Baujahres erfaßt. Eine verbotene Rückwirkung wäre, wenn Du für den Besitz eines entsprechenden Magazins bestraft würdest, das Du 2016 ge- und 2018 verkauft hast, zum rückwärtigen Stichtag 2017 aber in Besitz hattest.
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Machen manche, wenn auch nur sehr wenige, dynamische Schützen, um sich vor dem Bleistaub zu schützen.