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  1. Und niemand wird z.B. für das Tragen von Hosen mit mehrjährigen Haftstrafen bedroht, obwohl leider beim Herstellungsprozess irgendwo zwischen Baumwollfeld und/oder Ölfeld, Zwischenprodukten wie dem Stoff, bis hin zur fertigen Hose mit einiger Wahrscheinlichkeit Arten von Arbeitsverhältnissen oder Müllentsorgung bestehen, die wenig erfreulich sind, vermutlich irgendwo auf dem Weg auch Kriminalität außerhalb des Feldes der Wirtschaftskriminalität mitfinanziert wird. Man bestraft jemanden, der wissentlich z.B. gegen ein konkretes Embargo verstößt, sagen wir gegen ein hypothetisches Verbot des Hosenimports aus Sri Lanka, aber nicht alle Träger von Hosen. Bei Betäubungsmitteln oder eben auch Waffen wird aber der Besitz als solcher verfolgt, und sei er so sauber wie man sich das vorstellen kann, sagen wir aus pestizidfreiem Eigenanbau. Die im Vergleich zu Hosen besonders unerfreulichen Verhältnisse beim Handel mit Betäubungsmitteln kommen ja im Gegenteil zu einem großen Teil gerade daher, weil dieses Geschäft durch sein Verbot eben Kriminellen überlassen wird und deren Gewinnmargen so geschützt werden. Würde sich da der Aldi drum kümmern dürfen, dann wäre der Hanf zum Rauchen vermutlich so sehr oder so wenig moralisch sauber wie der Zucker oder der Tee. Man kann aber schlecht ein vom Gesetzgeber erst geschaffenes Problem als Begründung nehmen, dieses Problem zu perpetuieren. Wenn man alles über zehn Stufen mit einem angeblichen Opfer verbinden will, dann kann man freilich alles verbieten. Schlimmstenfalls muss einfach das Klima herhalten, denn so ziemlich alles, selbst das Schreiben und Lesen dieser Nachricht, benötigt Energie. Damit ist aber zumindest die Begründung der Strafwürdigkeit im vollkommen Beliebigen gelandet. Will man diese Beliebigkeit des Strafens vermeiden, dann muss man doch ein konkretes Opfer oder in Ausnahmefällen wenigstens eine in Bezug auf das Opfer abstrakte, aber in Bezug auf das Handeln umso spezifischere Gefährdung benennen können.
  2. Eine rein formale und von der Substanz losgelöste Betrachtung der Idee des Rechtsstaats dürfte in Deutschland seit spätestens 1945 aus gutem Grund erledigt sein. Die meisten davon sind (vielleicht auch der systematischen Peinlichkeit wegen) ins Nebenstrafrecht ausgelagert, offensichtlich natürlich Betäubungsmittel- und Waffenrecht mit ihren possessorischen Delikten. Ein inzwischen abgeschaffter Klassiker im StGB selber wäre der homosexuelle Verkehr unter einverstandenen Erwachsenen.
  3. Es wäre irgendwie nett, wenn sie die Nummern der angeblichen Patentveröffentlichungen angegeben hätten. Einmal angenommen es sei echt, heißt die Verfolgung eines Entwicklungsprojekts mit der Anmeldung von Patenten aber auch nicht, dass jemand daraus selber ein Produkt machen und vermarkten wolle. Es kann z.B. auch einfach die Technologie lizenzieren oder Teile an Systemhersteller verkaufen wollen.
  4. Nein. Steuern sind zwar auch ein moralisches Problem (Thomas von Aquin nannte sie einen "erlaubten Fall von Raub"), aber nicht dasselbe wie die opferlosen Straftaten. In die Gemeinschaftskasse zu greifen ist offensichtlich nicht opferlos. Die Idee, die Existenz von Menschen als "Beifang" oder "Kollateralschaden" zu zerstören, widerspricht fundamental der des Rechtsstaats. Deswegen ist dieser Satz ein Widerspruch in sich.
  5. "Erfunden" werden die Straftatbestände natürlich vom Gesetzgeber (und die konkreten Straftaten von denen, die mehr oder weniger kreativ die Straftatbestände verwirklichen). Natürlich ist der Bürger berechtigt und aufgerufen, darüber nachzudenken, ob die im Gesetz definierten Straftatbestände wirklich mit seinem Rechtsverständnis, dem Menschenbild der FDGO, usw. in Einklang zu bringen sind. Und da sind die opferlosen Straftatbestände durchaus ein Problem. Es ist jedenfalls nicht ganz trivial, anzugeben, mit welchem Recht eine Handlung, die keinem anderen Schaden oder auch nur eine fassbare Gefährdung zufügt, als so verwerflich angesehen werden soll, dass man dafür jemandem Gewalt antut, was Strafe ja ist (auch wenn die Gewalt in Formen gegossen wird und der Betreffende beispielsweise freiwillig zum Haftantritt erscheint). Gerade dem Grundgesetz liegt ja eben keine rein rechtspositivistische Vorstellung zu Grunde, dass Recht sei, was im Gesetz drin steht, sondern es geht von einem Naturrecht aus. Es fängt an mit der Verantwortung vor Gott und den Menschen und erklärt den Versuch von Rechtsakten, die dem fundamental widersprechen, auf für alle Zeiten unzulässig, und wenn sie einstimmig beschlossen würden. Der Bürger einer solchen Rechtsordnung kann aber kaum mit dem Selberdenken erst anfangen, wenn es so extrem wird, dass man über das Widerstandsrecht nachdenken muss. Er ist offensichtlich dazu aufgerufen, ständig darüber nachzudenken, ob das, was staatliche Gewalt tut und anordnet, auch richtig ist, und das beispielsweise in seiner öffentlichen Rede und in seiner Wahlentscheidung einzubringen.
  6. Man kann an der Einstellung zum Waffenbesitz ziemlich gut und einfach das gesamte Menschenbild einer Person oder Gruppe beurteilen. Im Grunde, natürlich in der Praxis mit Abstufungen, gibt es zwei Ansätze: Die einen gehen mit einem gewissen Grundvertrauen in sich selbst und ihre Mitbürger durchs Leben, genießen ihre Freiheit, gönnen anderen die ihre, und glauben an das Subsidiaritätsprinzip, dessen grundlegendste Ausprägung natürlich ist, dass man das fundamentalste Recht von allen, das auf Leben, auch selber verteidigen darf. Die anderen haben aus irgendwelchen Gründen, die wohl oft mehr in der eigenen Psyche als in den Mitmenschen liegen, eine Riesenangst vor den Mitmenschen. Sie wünschen sich deshalb einen Zwingherrn, der alle unter Kontrolle halte und der Ausübung der ihnen meist nur unterstellten Bosheit hindere. Den Grund für diese Angst von den Mitmenschen kann man wohl nur in der Projektion eigener Gewaltphantasien auf die Mitmenschen verorten. Dieses Menschenbild setzt sich vom Waffenbesitz auf alles mögliche andere fort, z.B. ob jeder überall in seinen Gedanken überwacht werden soll oder auch ob der Normalfall sein soll, dass die Menschen sich ihren Wohlstand selbst erwirtschaften und dann selbst genießen.
  7. Man könnte im übrigen auch bestehende Systeme einfach als "safe action" umdeklarieren. 🤣 Bei manchen AR-15 Abzügen z.B. könnte man, wenn das für irgendwelche Vergaben relevant sein sollte, eine Teilvorspannung nicht ganz ohne Grund behaupten. Wenn man wollte, könnte man das auch durch eine nur geringfügige Änderung der Geometrie zwischen Hammer und Abzug weiter im Abzugsverhalten betonen. Die meisten Leute werden trotzdem die Sicherung drin bevorzugen wenn sie damit durch die Gegen hechten, und wenn nicht die Leute selber dann ihre Chefs. Die gewünschte angebliche Extra-Sicherheit gegenüber einem knackigen Abzug wird da letztlich schon seit Jahrzehnten durch den eher karottenartigen, weil eben sozusagen teilvorgespannten, GI-Abzug erreicht.
  8. Die Kurzwaffe ist ein letztes Mittel gegen unerwartete Angriffe. Die Langwaffe ist eine eher offensive Waffe, wenn man weiß, dass es Streit gibt. In ersterem Fall ist Idiotensicherheit oder einfache Bedienung unter extremem Streß, wie auch immer Du das sehen willst, wichtiger.
  9. Ich kann die Wichtigkeit dessen nicht nachvollziehen, zumal es eigentlich einen einfach Weg gibt wenn einem das wichtig ist: Einfach nicht mehr als illegal erklären. Von einem geschätzten riesigen Bestand nicht angemeldeter Waffen wird offensichtlich nur ein verschwindend geringer Bruchteil von Kriminellen sozusagen als Arbeitswerkzeug verwendet. Genau diesen Teil kriegst Du aus naheliegenden Gründen weder mit Zuckerbrot noch mit der Peitsche bezüglich des Waffenbesitzes. Da wäre es einfacher, nicht die Nadeln im riesigen Heuhaufen des Waffenbestandes zu suchen, sondern sich eher um die Kriminellen zu kümmern. Bei einigen der spektakulärsten Fälle der Verwendung von Feuerwaffen durch Kriminelle waren die Kanonen ja sogar im Knast. Die RAF-Brüder haben sich in einem eigens für sie eingerichteten Knast, angeblich einem der sichersten der Welt, erschossen. Werner Pinzner hat sich als Auftragsmörder mit einer Feuerwaffe betätigt als er im Knast saß, wegen einer tödlichen Überfalls mit einer Feuerwaffe. Und als er dann für die Auftragsmorde belangt werden sollte erschoss er den Staatsanwalt, sich und seine Frau. Zumindest Pinzner war auch kein kriminelles Genie, sondern strohdumm. Wenn wir es offensichtlich nicht einmal hinbekommen, Feuerwaffen aus den Händen von Leuten zu halten, die gerade wegen Tötungsdelikten mit Feuerwaffen im Knast sitzen, dass ist damit wirklich alles zu der Idee gesagt, sie durch waffenrechtliche Vorschriften irgendwelcher Art aus den Händen von Kriminellen in Freiheit zu halten. Selbst der Umbau der Gesellschaft in ein großes Hochsicherheitsgefängnis vermöchte das nicht zu erreichen.
  10. Also wenn man für einen billigen Gegenstand (ich nehme man, die muss nicht in fabrikneuem Zustand sein) ein Vielfaches des Preises bekommt und der im Inland kaum oder nicht hergestellt wird, dann nehmen die Importe zu. Die Anzahl der AK in der Welt, die so abgerödelt sind, dass man sie auch in Somalia nicht mehr verkaufen kann, dürfte ziemlich hoch sein...
  11. Wobei da die Unterschiede in der Darstellung teilweise technisch sind, teilweise aber auch den Marketingnotwendigkeiten eines gewissen Herstellers entsprechen, welcher der Welt den Durchbruch der Polymerpistole gebracht hat. Viele amerikanische Polizeien hatten da noch Revolver. Ausbildung damit war teilweise grottig, insbesondere wurden den Leuten Coopers Regeln noch nicht eingeimpft. Da war dann ein nicht zu verhandelnder Punkt bei Anschaffungen, dass die Kanone double-action sein müsse und nicht single-action sein dürfe. Also musste man betonen, dass bestenfalls eine kleine, unterstützende Teilvorspannung vorhanden sei...
  12. Wieviel Ruhe willst Du haben? Selbst beim entlegensten Feuerausguck in Montana kommen jedenfalls bei gutem Wetter drei oder vier Wanderer am Tag an, weil da halt ein Weg hinführt, und die wohnen entlegen genug, dass da Zeug nur mit Selbertragen, Maultier, oder im Notfall per Hubschrauber kommt. (Ob es da in absehbarer Zukunft Drohnenlieferungen geben wird, und ob die das haben wollen werden?) Was ich damit sagen will: Wenn Du nicht gerade vollkommen von einem Buschflugzeug und entsprechenden Wetterbedingungen abhängig sein willst, dann brauchst Du eine gewisse Infrastruktur. Selbst wenn es nur ein Fuß- und Maultierpfad ist, selbst der muss unterhalten werden, z.B. durch Begehen mit einer gewissen Häufigkeit, oder da ist kein Pfad mehr. "Wirklich Ruhe" ist deswegen relativ.
  13. Wenn diese Einschätzung das Extrem an Liberalität im politischen Spektrum darstellt, das sagt einiges...
  14. Bei einigen Nicht-Halbautomaten: Dass man trotz minimaler Stückzahlen auf das unendliche Angebot an AR-15-Abzügen zurückgreifen kann. Das ist natürlich kein eigentlich technischer Grund.
  15. Nachdem er nicht in einem entsprechenden Staat in der Öffentlichkeit getragen hat oder dergleichen braucht er dazu eigentlich keine Waffenlizenzen außer der Verfassung... Weil sie Dir nicht gefällt??? Der Überdruck bei CIP-Beschuss wären auch nicht wirklich ambitionierte 30%. Im vorliegenden Fall war es mit einiger Wahrscheinlichkeit deutlich mehr. Versuch doch mal bei einer teutonisch-hochpreisigen Blaser, wohin der Verschluss da fliegt, wenn Du in Serie richtig fies jenseits von CIP geladene Patronen verschießt, so lange, bis das Ding auch gut warm ist und die Patronen im Lager noch schön vorgewärmt werden. Waffenpreis schützt vor Übermut nicht. Immerhin meckert der Übermütige mit der billigen Kanone nicht über das Ergebnis. Für meinen Teil versuche ich halt, ein gewisses Augenmaß zu bewahren. Ich trainiere mit meinem Fliegengewichts-Revolver aus Wunderlegierung mit moderaten .357 Fabrikladungen und trage ihn mit .38 +P. Irgendwelche Supermaximalladungen in .357, die ich z.B. meinem GP100 problemlos zutrauen würde, stecke ich in das Winzteil nicht rein, auch wenn sie physisch passen und vermutlich funktionieren würden. Muss halt jeder für sich wissen. Unfälle dieser Art sind im Vergleich zu solchen z.B. mit Küchengeräten einfach vernachlässigbar selten und treffen noch viel seltener Unbeteiligte.
  16. Was er aber nicht weiter begründet. Dem eingespielten Herstellerinterview wie auch dem Umstand nach, dass es ja mit den ersten paar Schuss funktioniert hat, könnte man auch darauf tippen, dass das schon klappen könnte. Unbestritten ist dagegen wohl, dass die Munition nicht CIP-fähig wäre. Das ist dann auch das Fazit des Videos, dass die Kombination aus schwachbrüstigem Gewehr, supermaximaler Munition, dazu noch unbekannter Herkunft und Lagerung, und der Erhitzung der Waffe nicht eben optimal ist. Zur Sicherheit des Gewehrs wenn man damit, wie es wohl im Konzept der Waffe liegt, ein paar Schuss reguläre Munition mit vernünftigem Druck abgibt, sagt das nichts. Ich nehme ja auch nicht eine eine 9 mm Taschenpistole und verschieße aus der dann die +P+ Bärentöter Extra, auch wenn sie natürlich reinpasst und zündet.
  17. Wann soll das denn schon mal funktioniert haben? Das einzige Szenario, das mir in den Sinn kommt, wären die Leihstimmen für die FDP als man die jeweilige Koalition stützen wollte und die FDP an der 5%-Klausel schrammte. Da gab es aber einen konkreten Grund, wie und warum das funktionieren sollte. Den kann ich bei der heutigen Konstellation beim besten Willen nicht erkennen. Der Witz bei diesen Leihstimmen war ja gerade, dass die eigentlich präferierte Partei und die mit der Stimme beliehene Partei sich eh inhaltlich kaum unterschieden, so dass man sich statt um die politische Präferenz Gedanken um die Sitzarithmetik machen konnte. Nach dieser Logik ist aber eine Stimme für die CDU auch bloß eine Leihstimme für die Grünen.
  18. Also das mögen jetzt unterschiedliche Hintergründe und Lebenserfahrungen sein, aber mir kommt unsere politische Führungsschicht nicht eben "überstudiert" vor... 🤣
  19. Also mag sein, dass das ein kultureller Unterschied ist, ist habe noch nie in Europa einen Wettkampf geschossen (und auch nicht unter eigentlichen IPSC-Regeln, sondern halt USPSA). Bei uns würde sich jedenfalls jeder, der mit dem Versuch von Schadenersatzansprüchen gegen die Ausrichter, die sich den Hintern aufreißen, ein Match auf die Beine zu stellen, käme damit zur Unperson. Ich habe auch noch nie gehört, dass so etwas passiert sei, dass jemand das in Betracht gezogen hätte, oder dass jemand das gefürchtet hätte. Damit wäre einfach jeder Sportbetrieb untergraben.
  20. Was man dann aber, bevor man den Kopf des Konstrukteurs fordert, wohl auch dem Serbu zugutehalten muss, einmal unterstellt, dass es mit geeigneter Munition sicher läuft. Serbu hat vermutlich nirgendwo zugesichert, dass es für eher zweifelhafte Überdruckmunition geeignet sei.
  21. Es scheint aber doch auch so zu sein, dass weder in den Lieferbedingungen drin stand noch tatsächlich ausprobiert wurde, was beim Dauerschießen wann zum Versagen führt, entweder, dass es nicht mehr schießt oder dass es nicht mehr trifft. HK hat dann ja doch wohl auch erfolgreich damit argumentiert, dass diesbezüglich eben nichts vereinbart war.
  22. Das ist natürlich auch eine Art, einen Eindruck zu hinterlassen. Ich kenne die Verhältnisse in Deutschland nicht, aber bei uns jedenfalls würde kein RO einen Anfänger bei einer irgendwie unklaren Lage heimschicken. Es ist eine Sache, wenn ein halbprofessioneller Schütze, bei dem das Einkommen an den Ergebnissen hängt, und der sowohl das Regelbuch auswendig kennt als auch genau visualisieren kann, was er gemacht hat, Einspruch einlegt. Für einen Anfänger halte ich das für keine gute Idee.
  23. Vereinzelt werden aber auch Kugelschreiber als Mordwaffen eingesetzt. Aus Einzelfällen kann man jede Forderung aufstellen. Darauf werden wir, soweit nicht zu Unrecht, hingewiesen, wenn man wieder jemand, bei dem ein prügelnder Vater, wirtschaftliche Probleme, ideologische Radikalisierung, Drogenkonsum und Schizophrenie in unwahrscheinlicher Weise zusammentrafen, die Aloha Nacktbar besucht. Trotzdem besteht noch nicht mal jemand darauf, die Eingereisten alle anzumelden und nach Überprüfung ihrer Identität mit einer Karte auszustatten...
  24. Was wohl doch erstmal zu beweisen wäre. Ein statistischer Nachweis wäre eher schwierig, denn die Stückzahlen sind eh schon gering, mit den meisten wird nur wenig geschossen, und das dann wohl in aller Regel mit frischer Fabrik- oder normal wiedergeladener Munition und nicht mit Exoten. Ob man rechnerisch zeigen kann, dass dieses System eher in die Luft geht als z.B. die üblichen Halbautomaten dieses Kalibers, die ja der Funktion wegen auch ihre Schwachstellen haben müssen, dass da nicht etwas anderes mit nicht geringeren Konsequenzen explodiert wäre? (Bei mir als Linkshänder würde beispielsweise, weil es .50 Halbautomaten meines Wissens nicht in linkshändig gibt, das Auswurffenster direkt zum Gesicht zeigen, was nicht besser sein muss als die Hoffnung, dass die Kappe hält.) Ich bin jedenfalls froh, dass man bei uns ohne staatliche Genehmigung erstmal "Schund" bauen darf, wie es einem beliebt. Will ich mit einer selbstentworfenen Pistole aus dem 3D-Drucker experimentieren, dann ist das eine Sache zwischen mir und meinem Gesicht, und im Vergleich zu jeder anderen Art bescheuerter Unfälle mit ganz normalen Haushaltsgegenständen passiert da einfach nichts. Ruger hat seine erste Pistole auch in der Garage gemacht. Wenn man das dann verkauft, dann sollte man es natürlich schon weiter durchdenken, wofür ja die amerikanische Praxis der Produkthaftung auch jeden Anreiz gibt. Allgemein wäre natürlich wünschenswert, wenn es üblicher wäre, dass die Fehlermodi von Waffen bei Belastung bis zum Versagen stärker erforscht würden, und nicht nur von gewissen YouTubern, die das dankenswerterweise eher spektakulär als wissenschaftlich aber wenigsten überhaupt machen. Das dürften in größerer Masse verkaufte Kanonen aber offensichtlichere Kandidaten sein. Wie lange hat es nochmal gedauert, bis die Bundeswehr zur Schlussfolgerung kam, dass ihre Kanone ein Problem mit Vielschießen hat?
  25. Nicht nur die bösen Buben, auch die um viele Größenordnungen höhere Zahl normaler Bürger. Warum sollte man denn das Risiko eingehen, dass die Amnestie aus irgendeinem Grund auf einen oder seine Waffe dann noch nicht anwendbar sei, dafür aber hinnehmen, dass auch bei erfolgreicher Amnestie ein Tresor, der mehr wert ist als die Waffe, fällig wird und der Büttel sich den von Zeit zu Zeit anschauen will? Ganz abgesehen davon, ob die Anmeldung nicht doch nach fünf Jahren zur Konfiskation führt. Um das Anmelden von Waffen wird man nicht umhin kommen, wenn man mit ihnen auch etwas machen will, namentlich Sporteln oder Jagen. Für die anderen hat es wenig Reiz, weswegen ja auch die geschätzten Zahlen nich angemeldeter Feuerwaffen weit über denen der angemeldeten liegen. Und mit den nicht angemeldeten passiert auch nichts.
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