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Proud NRA Member

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  1. Eine praktische Lösung, jedenfalls bei den Amis recht beliebt, sind die QLS oder für Winzkanonen auch ELS-Klemmsysteme von Safariland. Damit kann man dann die Waffe vom Gürtel ab- und wieder dranmachen, ohne dass man sie aus dem Holster holen müsste, was der Möglichkeit von Missverständnissen, Unfällen oder Peinlichkeiten vorbeugt. Dazu noch ein sicher verriegelndes Holster, aus dem die Kanone nicht versehentlich rauskommen kann, und schon hat man ein praktisches System, die Waffe schnell umzupacken ohne sie auszupacken.
  2. Mit welchem Selbstbild natürlich auch zusammenhängt, dass viele, und insbesondere die Verbände, die Einführung des Bedürfnisquatsches richtig geil fanden. Staatlich privilegierter Waffenträger von St. Hubertus Gnaden, das ist doch schon besser als einfach Bürger mit einem Hobby zu sein, jedenfalls kurzfristig.
  3. Für etwas, das nicht weiter verboten oder reguliert ist, habe ich auch keine Gutachten anzufertigen. Ich darf mir beispielsweise auch die Zähne putzen, ohne ein Gutachten anzufertigen, dass das medizin- und gefahrstoffrechtlich alles im grünen Bereich ist. In der Beweislast ist, wer es anders sieht.
  4. Und der Anteil irgendwie rational geplanter Angriffe aus dem Hinterhalt, bei denen das Opfer nicht mal mehr den Schussknall unbedingt hört, ist unter privaten Kriminellen praktisch exakt Null. Bei der Rohwedder-Ermordung konnten sich die Behörden den Umstand, dass jemand aus dem Sitzen mit Zeit auf 60 Meter oder so ein Mannziel getroffen hat, nur damit erklären, dass er eine Super-Duper-Elite-Scharfschützenausbildung von staatlichen Stellen im Osten erhalten habe. Wenn man denen mal zeigen würde, auf welche Entfernung das wirklich möglich ist, wenn man weiß, was man tut, dann müsste man vermutlich neue Unterhosen ausgeben.
  5. Aber weswegen? Vernichtung eines bösen Magazinkörpers? Das ist doch erlaubt? Herstellung eines nicht bösen Magazinkörpers? Ist meines Wissens nicht verboten. Die Bosheit des verbotenen Magazinkörpers ist auf den nicht verbotenen übergegangen? Ist meines Wissens im Gesetz nicht vorgesehen und wäre auch unbestimmt--träfe das auch zu, wenn man ihn schredderte und zu einem Amulett in der Form der Friedenssymbols extrudierte, das dann immer noch ein böser Magazinkörper wäre? Wer prozessieren will, der muss doch schon benennen können weswegen eigentlich. "Unbotmäßige Geisteshaltung" ist noch kein Delikt.
  6. Muss er denn vorgesehen oder genehmigt sein? Wenn's nicht verboten ist, dann wäre die neue Sachlage doch, dass ein böser Magazinkörper nicht mehr existiert, und die Herstellung eines nicht verbotenen ist meines Wissens nicht verboten.
  7. Von der FAA gibt es eine Liste von "gefährlichen Geisteshaltungen", die Piloten umbringen, und den zugehörigen "Gegengiften". Eine dieser gefährlichen Geisteshaltungen in der Liste ist "Resignation", die Überzeugung, dass man an seiner ungünstigen Situation nur wenig verändern könne. Als Gegengift wird empfohlen: "Ich bin nicht hilflos. Ich kann etwas bewegen." Die Überzeugung, dass Selbstverteidigung, insbesondere mit genau der Sorte von wirksamen Waffen, die überall auf der Welt an damit nur wenig ausgebildete Polizisten oder Soldaten ausgegeben werden, eh nur alles schlimmer mache, scheint mir ein Paradebeispiel für diese Geisteshaltung zu sein. Klar, es gibt Situationen wo "wenn Du tust, was er sagt, dann passiert Dir nichts" zutrifft. Besser sich 1945 den Amis zu ergeben, als für den Oberverbrecher zu sterben.* Das setzt aber logischerweise voraus, dass es sich beim Gegner um jemanden handelt, der jemanden, der aufgibt, auch wirklich verschont. Bei einem Straßenkriminellen, insbesondere bei einem, der sich nicht sofort nach dem Hervorbringen einer Feuerwaffe auf die Suche nach einem einfacheren Opfer macht, kann man davon keineswegs ausgehen. Wäre er nicht auf brutale Gewalt aus, dann würde spätestens die Aussicht, sich in Sekundenbruchteilen Blei einzufangen, ihn davon überzeugen, dass das Kosten/Nutzen-Verhältnis seiner Tat sich gerade sehr zu seinem Nachteil wandelt. Wenn man sich einredet, gegen so jemanden nichts tun zu können, dann ist das eine selbsterfüllende Prophezeiung. Edit: * Allerdings erforderte das natürlich gerade handeln gegen das, was einem befohlen wurde, also eher Rebellion als Resignation, auch das Eingehen eines einmaligen möglicherweise erheblichen Risikos im Tausch dafür, nicht sicher für den Oberverbrecher verheizt zu werden.
  8. Auch da wird man aber eine gewisse Schwere der zu befürchtenden Verfehlung verlangen müssen, wenn man davon ausgeht, dass der Gesetzgeber ähnliche Konsequenzen sonst nur für Verbrechen oder Vergehen mit mindestens einem Jahr Strafe vorgesehen hat, also ziemlich massive Verfehlungen. Etwas, von dem niemand einen direkten Schaden oder eine direkte Gefährdung hat, und bei dem die abstrakte Gefährdung der Öffentlichkeit nach Ansicht des Gesetzgebers offenbar geringer ist als die des Falschparkens wird ein rationaler Gesetzgeber doch nicht gleich behandeln wie z.B. einen bewaffneten Raubüberfall.
  9. Wie sieht's da eigentlich mit der Verhältnismäßigkeit aus, an die ja wohl auch eine Feststellung der Unzuverlässigkeit gebunden ist? Der Gesetzgeber verwendet in §5 WaffG die eher schwammige Formulierung von "Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden". Das lässt die Interpretationsfrage, wie missbräuchlich oder leichtfertig die befürchtete Verwendung wäre, oder wie schwerwiegend die "Tatsachen", die dem zugrundeliegen sein müssen. Als Interpretationshilfe kann man sich darauf stützen, dass der andere Fall in der gleichen Vorschrift eine Strafe wegen eines Verbrechens oder eine von mindestens einem Jahr ist, also ein ganz erheblicher Vorfall, beim besten Willen nicht zu vergleichen mit erstmaligem Falschparken ohne Behinderung andere Verkehrsteilnehmer oder ähnlichen Lappalien. Es scheint also um Missbrauch oder Leichtfertigkeit zu gehen, bei denen erhebliche Schäden mindestens irgendwie plausibel zu befürchten sind. Bei einem Verstoß gegen eine Regel, die der Gesetzgeber noch nicht einmal mit einer Ordnungswidrigkeit ähnlich des Falschparkens unterlegt hat, scheint mir das jedenfalls nicht offensichtlich der Fall zu sein, selbst wenn die Regel eine waffenrechtliche ist. Da wäre doch beispielsweise eine übermäßige Anzahl an Disqualifikationen in Wettbewerben eine viel plausiblerer Grund, weil man das immerhin noch logisch mit einem ausgreifend interpretierten Begriff der "Leichtfertigkeit" in Verbindung bringen könnte. Das einem eher servilen oder voreingenommenen Gericht beizubringen ist freilich eine Aufgabe, die ich mir nicht stellen möchte.
  10. Kannst Du das auch empirisch belegen? Klar, ich mache mich auch darüber lustig, wenn Soldaten mit Kampfeinsätzen nicht in der Lage sind, ein AR-15 durchzuladen (kein Witz, eigene Erfahrung!), oder wenn einer tacticool wie sonstwas an der Tanke mit einer zu großen Kanone im Holster zapft. Es wäre besser, wenn sie's könnten. Trotzdem scheint es aber so zu sein, dass sie mit Kanone immer noch besser dran sind als ohne, dass insbesondere auch Ommas mit einem KK-Revolver usw. bessere Ergebnisse erzielen als ohne. Und der faire Vergleich ist logischerweise, ob die Ergebnisse besser sind als ohne Waffe, nicht ob sie besser sind als bei einem der's kann, der es vielleicht als Einzelkämpfer in fünf Kriegen geübt hat, samt der zugehörigen Kaltschnäuzigkeit.
  11. Hmm...so etwas kenne ich--eher Fraktion schwarz eloxiert--wirklich nicht, aber bei einem Ding, wo wohl eher die handwerkliche Leistung im Mittelpunkt steht, stellt sich doch wirklich die Frage, was man da mit heißer Ware machen will. Kann natürlich auch Zufall sein, und dass es gar nicht um den Wert der Kanone ging, vielleicht nicht einmal um die Kanone an sich, und die jetzt in einem Flussbett liegt.
  12. Wenn nicht nur das Magazin umgebaut werden soll, sondern der "Magazinkörper", dann könnte das schwierig sein.
  13. Mal blöd gefragt: Wie kommt man denn bei einer für deutsche Verhältnisse sinnvollen Jagdwaffe auf 10'000 Kröten? Bei der in Deutschland heimischen Fauna braucht man eigentlich keine Superkaliber, bei den in Deutschland möglichen Distanzen kein Präzisionsschützengewehr, und bei 3'000 oder so hören wohl auch sinnvolle Optiken auf. Geht da die Kohle alle in Handgravuren von röhrenden Hirschen, oder wie soll ich mir das vorstellen? (Frage ist ernst gemeint, nicht sarkastisch.)
  14. Also ob dafür Grünwählen wirklich empfehlenswert ist?
  15. Für eine aus Sicht des Zielmarktes nicht besonders spektakuläre (ich unterstelle mal, dass niemand mit einem AR oder einer Kaschi etc. für 10000 auf die Pirsch geht) Langwaffe? Vielleicht gibt's da einen Liebhabermarkt unter Wilderern, ich weiß es nicht, aber das berufskriminelle Segment will vorwiegend einigermaßen handliche Pistolen, vielleicht noch zum Protzen eine Kanone, die sie an Call of Duty erinnert.
  16. Mit jedem derartigen Bild bin ich dankbarer für meinen Stand im Freien und was ich da alles machen darf, 365 Tage im Jahr 8 Uhr bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang. Und dann hat der Mann noch nichtmal einen dicken Gehörschutz auf. Irgendwie wäre mein Spaßfaktor, glaube ich, begrenzt. Vielleicht bin ich verwöhnt.
  17. Wobei Polizisten natürlich eine verzerrte Sicht auf die Dinge insofern bekommen, als dass sie da hingerufen werden, wo es Probleme gibt, und nicht dahin, wo es keine gibt. Wenn ich an meine drei Monate in Texas denke, in einer Mittelschichtgegend, dann fallen mir seltsame Schurmethoden für Hunde ein, ein Multimillionär, der mit dem Longboard ziemlich lange Strecken über dafür eher zweifelhafte Straßen als alltägliches Transportmittel gefahren ist (wenn auch mit geholsterter Kanone) und auch auf Autostraßen für seine Ultramarathons übt (mit Geh- und Fußgängerwegen gibt es da ein Problem), eine lutherische Kirchengemeinde mit einem lesbischen Pärchen als Pastoren, etwas klebriges Queso mit starken Cocktails, ein anderer Multimillionär mit einer Modelleisenbahn im Garten, auf der man fahren kann, aber keine sozialen Probleme. Auch das gibt es, und es ist nicht weniger normal und alltäglich als die Probleme gewisser Bevölkerungsschichten. Und das Blau der texanischen Lupinen natürlich, das fällt mir auch ein.
  18. Die Antworten könnten die Bevölkerung verunsichern. Zumindest bei der Vergewaltigung kommt hinzu, dass da ja, glaubt man einschlägigen Untersuchungen, die überwiegende Mehrzahl der Taten nicht angezeigt wird. Dazu sind die Definitionen unterschiedlich, so dass es je nach Bundesstaat gegenseitige und für beide strafbare Vergewaltigung wäre, wenn zwei Jugendliche unter einem je nach Staat verschiedenen Schutzalter einvernehmlich pimpern oder wenn zwei Betrunkene das tun. Insofern dürften unter allen Straftaten die Zahlen für Vergewaltigung mit zu den unbrauchbarsten gehören, um kriminologische Vergleiche über Orte und Zeiten anzustellen, solange man sie nicht auf Fälle wie Vergewaltigung unter Fremden und unter Einsatz von Gewalt, was eher angezeigt wird, einengt.
  19. Nach meiner Erfahrung ist die einzige Funktion dieser Kurse und insbesondere der praktischen Prüfungen, wirklich total verpeilte Leute zur Aufgabe ihres Vorhabens zu bewegen. In meinem Bundesstaat wären das sechzehn Stunden gewesen, von denen es aber die ersten acht erlassen gab wenn man schon einen anerkannten Sicherkeitskurs (NRA, Polizei, Militär, usw.) gemacht hat. Inhaltlich gibt's da nichts zu lernen--klar, es soll ja der kleinste gemeinsame Nenner sein. Die praktische Prüfung ist dann ebenfalls so trivial, dass die einzige wirkliche Möglichkeit durchzufallen, darin besteht, dass einem auf dem Schießstand einfällt, dass man Angst vor Feuerwaffen hat (kein Witz, das gibt's), oder dass man wegen eklatanter Verletzung der Sicherheitsregeln auf einem Stand rausfliegt. Treffen sollte auch dann kein Problem sein, wenn erschwerend hinzukäme, dass man nach Anschauen des Ziels die Augen verbunden bekommt bevor man schießen darf...
  20. Mich hatte mal ein entfernter Bekannter, der Finanzprodukte vertreiben wollte, gebeten, seinem "Spiel", wie man im Englischen sagt, zuzuhören. Ich habe mit ein paar Bier als Gegenleistung zugesagt. Recht schnell hat er mir erklärt, dass ich in kürzester Zeit wirklich alle Punkte getroffen hätte, von denen ihm beigebracht wurde, dass weitere Verkaufsbemühung sinnlos seien, weil man eher nicht einen Stein zum Unterschreiben kriegt. 🤣
  21. Zum Teil vielleicht auch dadurch, dass man halt die Freundin vorschickt. Ja, die gleiche, die man dann schwängert und sitzenlässt, so wie man sie auch mit den Konsequenzen des Waffenerwerbs für einen Kriminellen sitzenlässt. Es gibt da einen Waffenladen, der das Unglück hat, der am nächsten gelegene von den üblen Gegenden in Chicago zu sein. Da kommt dann schon ein im Vergleich zu Läden in guten Gegenden ein höherer Anteil von Waffen heraus, die kriminell verwendet werden (wobei das in der Mehrzahl der Fälle dann natürlich auch nur das unerlaubte Tragen oder der unerlaubte Transfer ist). Was soll der aber machen? Die Verkauf an arme Schwarze verweigern? Das würde das Problem der kriminellen Verwendung vielleicht weitgehend lösen, wäre aber so verboten wie unmoralisch. Straftaten werden ganz überwiegend im eigenen sozialen Milieu begangen. Logischerweise folgt daraus, dass Versuche, Bevölkerungsschichten, die nicht nach ihrem eigenen Verhalten, sondern aufgrund allgemeiner demographischer Merkmale "unzuverlässig" erscheinen, ausgerechnet denen Schutz verweigern, die ihn wirklich brauchen.
  22. Kennt ihr Catch-22? Den Waffenschein soll jedenfalls theoretisch nur bekommen, wer über alle Maßen gefährdet ist, und nicht etwa verwaltungs- und politiknahe Bonzen. Wenn jemand wirklich über alle Maßen gefährdet und mit dieser Situation alleine ist, dann wären irgendwelche Symptome in Richtung einer Angststörung eigentlich ziemlich normal. Zeigt man sie, dann ist man ungeeignet. Zeigt man sie nicht, dann ist man nicht gefährdet.
  23. Nicht vergessen: Die absolut überwiegende Mehrheit der defensiven Verwendungen von Feuerwaffen wird niemals der Polizei gemeldet und geht niemals in Statistiken ein. Bei den Amis kommen Studien auf 500'000 - 3'000'000 pro Jahr. In Deutschland dürfte die Dunkelziffer im Vergleich zu den bekannten Fällen noch in einem viel krasseren Verhältnis stehen, weil die überwiegende Mehrzahl der deutschen Besitzer von Feuerwaffen ihre Waffen nicht zum legalen Tragen oder dauernden Bereithalten hat. Dementsprechend dürften bei defensiven Verwendungen von Feuerwaffen diese Waffen oftmals entweder gleich auf WBK Schwarz laufen oder aber sie wurden unter etwas lockerer Interpretation der Regeln, des Wortlauts oder mindestens der Intention, bereitgehalten. Wenn der Angreifer sich im Eiltempo verdünnisiert hat, vermutlich auch nicht mehr erwischt würde, warum sollte da jemand die Polizei rufen? Selbst wenn die hinreichend zugriffsbereite Lagerung der Waffe im Rahmen des Erlaubten war, will man da wirklich schlafende Hunde wecken?
  24. Ich hatte als Kind eine Rolle Aufkleber "Hier ist alles verboten!"
  25. Das ist insofern noch etwas anders, weil da zumindest eine der klassischen Erklärungen, was die "1%" bedeuten sollen, ist, dass es die 1% sein sollen, die im Gegensatz zu den 99% sich nicht an die Rechtsordnung zu halten pflegen. Wenn man--und ich kenne mich mit dieser Subkultur überhaupt nicht aus, kann dazu also keine abschließende Tatsachenmeinung haben--das so interpretiert, dann könnte man die "1%" als offene Ankündigung gewalttätiger Straftaten sehen. Egal wie man das beurteilt, das wäre schon noch ein Unterschied zur Mitgliedschaft in einer Partei, die sich gerade auf dem Boden und als Verteidiger der FDGO sieht und die größte Oppositionsfraktion im Bundestag stellt.
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