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Proud NRA Member

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  1. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, daß er Rechtstaat davon lebt, daß gleiches Recht für alle gilt. Umgekehrt führt ein riesiger Wulst an Verboten dazu, daß diese Verbote gar nicht für alle Bürger durchgesetzt werden können, vermutlich auch gar nicht sollen, aber daß man wenn die Polizei jemanden sowieso auf dem Radar hat immer etwas finden wird. Das ist das Gegenteil von Rechtstaat, denn die Strafe hängt denn mehr von der Person als vom Sachverhalt ab. Natürlich ist der dargestellte Umgang mit den entsprechenden verbotenen Gegenständen harmlos, aber das ist er in den allermeisten Fällen bei Normalbürgern oder auch sozial Verachteten ebenfalls, aber die bekommen dann aufs Dach.
  2. Man könnte da auch noch hinzufügen, daß in den Staaten mit sehr hoher Kriminalitätsrate sich diese Kriminalität sehr stark auf bestimmte Kreise der Bevölkerung konzentriert. Für Chicago gibt es eine sehr informative und, obwohl traurig, auch unterhaltsame ständig aktualisierte Infographik. In der Landkarte mit den Tatorten sieht man sehr gut die Konzentration auf bestimmte Gegenden und sogar spezifische Straßen und Kreuzungen. Wenn man sich dann die Matrix der Täter und Opfer nach Rasse und Geschlecht anschaut, dann sieht man, daß im ganzen Jahr 2016 bisher exakt zwei weiße Mörder ermittelt worden sind. Wenn man annimmt, daß die nicht aufgeklärten Straftaten dieselbe Verteilung haben wie die aufgeklärten, dann käme man auf insgesamt zehn Morde, die vermutlich von Weißen begangen wurden. Auch die Anzahl weißer Mordopfer, die leichter zu zählen sind als die Täter, ist gering, 23 bisher. Bei 1.2 Millionen weißen Einwohnern wäre das eine Mordrate von 1 auf 100.00 für weiße Täter und 2 auf 100.000 für weiße Opfer. Die Mordrate in Berlin, nicht nach Rasse aufgeschlüsselt, aber die meisten Einwohner sind weiß, ist 3.5 auf 100.000. Praktisch das ganze Problem mit der Mordrate in Chicago bezieht sich auf junge schwarze oder lateinamerikanische Männer, die andere junge schwarze oder lateinamerikanische Männer ermorden. Für die ist das Waffengesetz aber schon deshalb uninteressant weil sie oft schon für den Besitz von Kurzwaffen einfach zu jung sind (Mindestalter ist 21) oder andernfalls typischerweise durch Vorstrafen bereits ausgeschlossen sind. Ob dort jetzt eine alte weiße Frau, wie es inzwischen nach langen Prozessen erlaubt ist, zum Selbstschutz eine Taschenpistole trägt oder ob ein weißer Sportschütze mittleren Alters sein fünftes AR kauft, hat auf die Mordrate einen Einfluß von exakt Null.
  3. Das ist aber doch nicht das, was das Urteil sagt. Die nicht erforderlichen "schönen Exemplare" sind auch dann nicht erlaubt, wenn Du sonst keine einzige auf Gelb hast. Du könntest Dich allerdings geschickt anstellen und sie erforderlich machen, z.B. indem Du sie, wenn vielleicht auch selten, sportlich benutzt und über Deine Leistungssteigerung Buch führst, zu Wettbewerben gehst, was auch immer. So steht's im Gesetz, auch wenn wir beide diesem Gesetz nicht zustimmen. Eine zusätzliche Konstruktion, daß es ein Übermaß geben könnte, ist für Gelb aber nicht vorgesehen. Wenn einer sich hinreichend Zeit und Gedanken nimmt, eine große Anzahl von Waffen auf Gelb erforderlich zu machen, dann scheint der Gesetzgeber dem keine Schranke außer der Erwerbsstreckung in den Weg gestellt zu haben. Dabei mag der Gesetzgeber z.B. im Auge gehabt haben, daß die Deliktrelevanz dieser Waffen eh praktisch Null ist und wenn sich einer die Mühe macht, seine zigste Waffe sportlich auszuführen das dann auch OK ist. Die ganze Diskussion bezüglich der Anzahl der vorhandenen Waffen in dem Urteil ist absolut überflüssig. Im vorliegenden Fall war der Schütze dem Urteil nach nicht in der Lage anzugeben, worin das Erfordernis besteht. Damit wäre die Entscheidung nach dem WaffG die gleiche, egal ob es jetzt die erste oder die zweihundertste Waffe ist. Wenn aber einer mit hinreichendem Aufwand an Gehirnschmalz und Zeit fürs Schießen einen triftigen Grund findet, warum er die zweihundertste Waffe sportlich braucht, was ohnehin ein extrem seltener Einzelfall und in bezug auf Waffen ohne Deliktrelevanz wäre, dann scheint der Gesetzgeber da nichts dagegen zu haben, außer daß ohne Altbestand wegen der Erwerbsstreckung zweihundert nur bei einem extrem ungewöhnlich langen Leben drin wären.
  4. Das "Waffenhorten" scheint mir nicht nur eine plakative Zusammenfassung zu sein, sondern eine Verschärfung, die es im Übrigen vermutlich gar nicht gebraucht hätte um zum selben Ergebnis zu kommen. Es hätte vollkommen genügt, zu sagen, daß der Schütze, wenn man der Urteilsbegründung folgt, überhaupt keine Einlassungen zur Erforderlichkeit der Waffe machen konnte oder wollte (Abs. 47). Das alleine wäre genug gewesen um diesen Fall zu entscheiden, ohne irgendwelche Theorien dazu aufzustellen, ob es eine übermäßige Menge an Waffen gäbe jenseits derer kein Bedürfnis bestehe. Das würde die im konkreten Fall gar nicht gestellte Frage offenlassen, wie es aussähe, wenn ein Sportschütze irgendwie eine logische Begründung vorbringen würde, warum der Besitz dieser Waffen sehr wohl seiner sportlichen Leistung dient. (Es mag schwer fallen, sich ein Beispiel zu konstruieren, aber vielleicht könnte man sich vorstellen, daß jemand aus Spaß jedes Jahr mit einem anderen Kaliber Landesmeister werden will, oder daß jemand seine private Finite-Elemente Simulationssoftware, die er zur Verbesserung seiner Ladungen nutzt, mit Daten füttern will oder dergleichen. Das könnte vielleicht eine Bedürfnis sein, vielleicht auch nicht, aber es war hier nicht die Frage.) Es ist eigentlich ein alter Grundsatz, daß ein Gericht sich auf die jeweils vorliegende Frage beschränken sollte und keine Grundsatzentscheidungen für im vorliegenden Fall gar nicht relevante Fragen treffen sollte, denn damit maßt sich ein Gericht die Rolle eines Nebengesetzgebers an.
  5. Dafür gibt's bei den Amis eine einfache Lösung.
  6. Darin liegt aber schon eine gewisse Tendenz. Ein Verbot des "Waffenhortens" steht nämlich gar nicht in §8 Nr. 2. Es hätte völlig genügt, zu sagen, daß der Schütze das, was da tatsächlich gefordert wird, nämlich die Erforderlichkeit, nicht glaubhaft machen konnte. Das wäre soweit auch plausibel, es wäre aber auch möglich, für eine konkrete Waffe das Gegenteil zu zeigen (sagen wir für eine neue Disziplin, für die keine der vorhandenen Waffen geeignet ist). Bei anderen Sachverhalten heißt es doch auch (soweit zutreffend), daß das Gesetz eine Höchstgrenze nicht kennt.
  7. Vermutlich mehr als in einem richtigen Rechtstaat, denn der Anschein ist flexibler und das Resultat unvorhersehbarer, so daß die richtige Argumentation wichtiger ist als wenn ohnehin schon alles klar ist. Wenn sich das Waffenrecht im Wesentlichen auf "Mord, Körperverletzung, Raub etc. sind strengstens verboten, und mit Waffen erst recht" beschränkt, dann braucht man dazu keinen Anwalt. Wenn es tausende Verbote, Gebote, und einander überkreuzende Kann- und Soll-Vorschriften gibt schon eher.
  8. Das ist wohl war. Insofern aber ein schlecht funktionierender Vollautomat einfacher zu bauen ist als ein Halbautomat, dürfte jeder, der wirklich durch Herstellen wesentlicher Teile und nicht nur durch Zusammensetzen einen Halbautomaten bauen kann, auch einen Vollautomaten hinkriegen. Mein Kommentar ging lediglich dahin, daß auch wenn das Bauen praktisch gar nicht gesetzlich geregelt ist, damit keinerlei soziale Probleme auftreten, schon deshalb weil Kriminelle nicht gerade technische Genies sind und Kaufen, legal oder auch nicht, allemal einfacher und billiger ist als herstellen. Deswegen wäre die Aufregung um die Möglichkeit der Selbstherstellung auch dann schwachsinnig, wenn's wirklich so leicht wäre wie suggeriert, mal schnell ein paar Teile auf Maß zu fräsen. Sollte natürlich jemand, der um auf die angebliche Notwendigkeit neuer fieser Strafgesetze hinzuweisen und um gegen die Waffenbesitzer zu hetzen wissentlich oder unwissentlich gegen bestehende fiese Strafgesetze verstoßen hat, dafür eins vom Vater Staat übergebraten bekommen, könnte ich mich daran schon freuen, weil's mal den Richtigen trifft.
  9. Wobei gerade das Kosten vielleicht Eingangshürden auch überwinden kann. Wenn die Ansage ist, Spaßschießen für XX€, dann ist das die gegenseitige Erwartung und gut ist. Wenn's einem offensichtlich Spaß macht, dann kann man ihn danach werben. Das ist, glaube ich, eine kleinere psychologische Hürde als ohne Kanone und Wissen, mithin als Bittsteller, am Schützenhaus anzuklopfen und darauf eingestellt zu sein, erstmal kritisch beäugt zu werden, ob man denn auch--in manchen Fälle Klischee, in manchen nicht--mit grünen Kutten herumlaufen würde, kein "U-Boot" (oder Panzerkreuzer oder was auch immer) sei, und worauf die Leute angeblich oder tatsächlich sonst noch bei der Mitgliederauswahl achten. Man sollte nicht gerade die Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen, aber manchmal ist Geld auch ein gutes soziales Gleitmittel. Bei uns, wo man kein Mitglied irgendwo sein muß, um sich die Waffe zu kaufen, fangen wohl viele mit einem Sicherheitslehrgang (kommerziell oder informell von den Eltern usw.) an, kaufen sich eine Waffe, und üben auf dem Kommerzstand wo man kommen kann wann man will, ohne weitere Erwartungen. Diejenigen, die sich richtig begeistern, fangen dann mit Wettbewerben an, treten dazu dem jeweiligen Verband bei, und treten vielleicht auch einem Verein mit privatem Stand bei, wo man schneller und weiter schießen kann als auf dem kommerziellen Stand, dafür aber auch arbeiten und/oder zahlen muß.
  10. Bis sie verboten wurden, waren doch auch Pumpen mit (nur) Pistolengriff Langwaffen, oder täusche ich mich da?
  11. Es gibt auch den reinen Opportunismus, daß jemand angegriffen wird, bloß weil er gerade schon da ist. Dazu kommt, daß eine offensichtliche Verfolgung dem Verfolgten Information verschafft, nämlich daß er verfolgt wird. Insbesondere wo sich die Frage der Notwehr mit tödlichen Mitteln stellt dürfte es auch nützlich sein, beweisen zu können, daß man einer Konfrontation buchstäblich aus dem Wege gegangen ist, sie einen aber eingeholt hat. Der Rat ist kein Allheilmittel, aber meines Erachtens auch kein schlechter.
  12. Das habe ich auch da wo's erlaubt ist allerdings noch nicht ein einziges Mal in natura gesehen, sondern immer nur auf Photos von Spiegel Online und Konsorten. Gut, Langwaffen sind jetzt für Diebe eh nicht so attraktiv, aber eine offene Einladung mit Wertgegenständen jeder Art ist allgemein als nicht unbedingt weise bekannt. Wenn der Kofferraum meines Kombis vor oder nach einem Besuch auf dem Stand mit eindeutigem Inhalt vollgepackt ist und ich ihn wo abstelle, dann ziehe ich halt eine Decke drüber, so daß jeder selber raten darf, ob das jetzt Brennholz, Windeln, oder ein Fundus an Feuerwaffen samt Zubehör ist.
  13. Vielleicht sollten wir eine Initiative "Motorsägen sind Mordsägen" anfangen...
  14. In den Bergen gibt's dagegen im Winter die Powder Flu. Das kann einen für mehrere Tage nach einem starken Schneefall arbeitsunfähig machen.
  15. Also ich würde den Artikel als positiv wahrnehmen. Es ist doch schonmal ein Fortschritt, daß eine Waffenlobby als solche wahrgenommen wird, daß auch die Waffenbesitzer es tatsächlich ein Stück weit schaffen über Sprachgrenzen hinweg politische Inhalte auf europäischer Ebene zu kommunizieren. Daß das manchen Leute nicht paßt liegt in der Natur der Sache--Dinge, die allen recht sind, brauchen naturgemäß keine Lobby.
  16. Ich würde sagen, wenn sie in einer gewissen Anzahl im Handel zu diesem Zweck angeboten werden, ja.
  17. Also ich halte mich jetzt nicht für eine so brillanten Gewehrschützen, aber ein Torsoziel in voller Größe auf 400 Meter zu halten, auch bei ein wenig wechselndem Wind, ist mit einer .308 jetzt ja nicht so ein Hexenwerk, und bei .223 mit leichten Geschossen scheitert es auch eher am Wind als an der Optik oder der Eigenpräzision eines vernünftigen Gewehrs. Klar, ein Soldat hat auch andere Dinge zu lernen und hat oft andere Aufgaben als den Kampf mit einem Gewehr, aber an der "Every marine a rifleman" Idee der Marines wie auch an der Erweiterung "Jeder Bürger ein Schütze" ist trotzdem was dran. Selbst wenn man's nie braucht, schon das Wissen, daß man sich zur Not mit einem handelsüblichen Gewehr ganz gut helfen kann, ist meiner Ansicht nach kein Fehler, erst recht natürlich wenn jemand in ein Kriegsgebiet geschickt werden soll.
  18. Die Aktion war natürlich schikanös und unter aller Kanone, aber ich denke in der DDR hat nicht einfach mal die Stasi vorbeigeguckt und dann einen Bericht geschrieben, daß die Ansichten der Betroffenen zwar aus dem richtigen Klassenverständnis heraus absurd seien aber es dagegen keine rechtliche Handhabe gäbe. Wenn in einer Demokratie die Bürger den Hintern nicht hochkriegen, dann ist das ein fundamental anderes Problem, als wenn keiner etwas sagt, weil schon gelegentliche Äußerungen von Unmut mit einer Reise nach Sibirien (zu Anfang) oder mit dem Verlust jeder beruflichen Perspektive nicht nur für sich selber sondern auch für die Kinder bestraft werden. Das passiert bei uns nicht (ein paar Spezis wie Holocaustleugner ausgenommen, aber man kann auch ohne Gefahr von Bestrafung sagen, daß man die strafrechtliche Normierung historischer Sachverhalte falsch findet, was in der DDR auch nicht möglich war). Als aktuelles Beispiel aus Amerika: Die beiden derzeitigen Präsidentschaftskandidaten sind beide enorm unbeliebt und haben nur die Stimmen von jeweils run 10% der Bevölkerung in den Vorwahlen bekommen. Das lag aber zum allergrößten Anteil nicht daran, daß jemand rechtswidrig an der Stimmabgabe gehindert wurde, sondern lediglich daran, daß die anderen nicht zur Wahl gegangen sind.
  19. Ich habe jetzt keine diesbezüglichen Vorschriften, insofern eine andere Situation, aber was die Sicherheit angeht: Zu USPSA-Matches fahre ich mit der verwendeten Pistole in einem passenden Plastikbehälter in meiner Tasche und in einem anderen Teil der Tasche (mit Reißverschluß und Magazinhaltern) schonmal für die erste Stage geladenen Magazinen. Zur Safety Area lasse ich die Tasche in etwas Respektabstand liegen und nehme den Plastikbehälter zum Tisch, prüfe wie immer beim Auspacken nochmal den Ladezustand, holstere, und mache vielleicht ein paar Trockenschüsse. Dann gehe ich zurück zur Tasche und stecke meine Magazine an den Gürtel und gegebenenfalls ein erstes Magazin in die Hosentasche. Ich mache mir normal nicht die Mühe, bei der Anfahrt verdeckt zu tragen, aber für diejenigen, die das tun, gibt es bei uns einen separaten Sicherheitstisch direkt an der Einfahrt wo für Cold-Range-Wettbewerbe die getragene Waffe entladen abgenommen wird. Funktioniert alles prima.
  20. Dafür sorgt einerseits das Haftungsrecht, andererseits aber auch, daß die winzige Mehrheit der Schützen, die tatsächlich so viel üben, daß davon Schäden auftreten könnten, erfahrungsgemäß Meinungsmultiplikatoren sind, die auch den großen Markt derer beeinflussen, die einfach kaufen und dann die Waffe zweimal im Jahr zum Stand ausführen.
  21. Ich glaube, da ist einfach das persönliche Element wichtig. Wenn jemand nicht total ideologisch verblendet ist, dann gibt die Bekanntschaft mit jemandem, der sich mit Feuerwaffen beschäftigt, Anlaß dazu, Vorurteile bezüglich der Waffenbesitzer und des Waffenbesitzes zu überdenken. Ich wohne in einem als ausgesprochen waffenfeindlich bekannten amerikanischen Vorort. In meiner Nachbarschaft bin ich natürlich nicht der einzige Waffenbesitzer, wohl aber, soweit mir bekannt, der Einzige, der jedes Wochenende Ausrüstung mit offensichtlichem Inhalt wie Gewehrtaschen, Stahlziele, oder Klettgürtel mit Holster und Magazinhaltern dran ins Auto hievt. Die Reaktionen waren bisher durchweg positiv, wenn auch in Einzelfällen etwas komisch, wie der Nachbar, der mir erzählt hat, daß er zum "Heimschutz" eine defekte(!) 20 ga.-Flinte ohne Munition im Schlafzimmer aufbewahrt, mich aber gleichzeitig auch nach einem Stand gefragt hat, wo er sein funktionstüchtiges Schätzchen einmal wieder in Betrieb nehmen kann.
  22. Wieso denn? Das ist doch vollkommen normal, erst recht bei einem Verein, der zu seinem Schnupperschießen öffentlich einlädt. Das Geld für eine Schachtel Gratispatronen für interessierte politische Würdenträger, damit die einmal selber erleben können, worum es sich handelt, dürfte gut angelegt sein. Jeder Fußballverein, der für seine Achtligamannschaft des Zustand des Bolzplatzes verbessert haben mag, bezirzt dazu die entsprechenden Amtsträger. Ich glaube auch, daß eine gewisses Abschotten, sowohl dem Ruf als auch der Realität nach, tatsächlich eines der Probleme der deutschen Waffenbesitzer ist. Es scheint zumindest in gewissen Kreise eine Kultur des unter sich Bleibenwollens, zu geben. Es steht natürlich jedermann frei, eine geschlossene Gesellschaft aufzumachen, aber um die Öffentlichkeit positiv zu erreichen ist das wenig geeignet. Dabei ist das Schießen im Grunde eine höchst integrative Sache. Wo sonst können sich denn Kinder (wo's nicht verboten ist und mit geeigneter Aufsicht natürlich), Erwachsene und Greise, Männer und Frauen, Extremsportler und Dicke, Hauptschulabbrecher und doppelte Doktoren, Biodeutsche und Eingewanderte, und was es sonst noch so an Gegensätzen geben mag so leicht zu gemeinsamem Spaß und freundschaftlichem Wettstreit begegnen?
  23. Und auch wenn's einer versteht, warum GK Spaß macht: Wenn man erstmal akzeptiert, daß Waffen so pfui sind, daß noch nicht einmal der Schutz des eigenen Lebens im Regelfall ein rechtlich anerkanntes Bedürfnis darstellt, dann ist es tatsächlich nicht einzusehen, warum dann die weniger wichtigen Bedürfnisse der Freizeitgestaltung oder gar des Sammelns, also letztlich des Habenwollens, noch Bestand haben sollten. Sportschießen kann man sicher auch mit Laser und sammeln kann man auch Uhren. Ein Waffenrecht, das das Recht auf Leben nicht als Grund für Waffenbesitz anerkennt, kann tendentiell auch keinen anderen Grund für Waffenbesitz anerkennen, jedenfalls keinen in der Person des Waffenbesitzers (staatliche Interessen wie olympische Medallienspiegel, die Bewaffnung von Parteimitgliedern in Einparteienstaaten oder dergleichen möglicherweise aber schon). Letztlich ist die Frage, die in der Gestaltung des Waffenrechts hängt, eine ebenso wichtige wie grundlegende, und hat als solche mit Waffen noch nicht einmal direkt zu tun: Was ist wichtiger? Ein individuelles Recht auf Leben, das auch das Recht und die Mittel zu dessen Verteidigung selbstverständlich einschließt? Oder ein irgendwie gearteter ordre public, der dem Recht auf Leben auch dann vorgeht, wenn es nur um die Möglichkeit seiner Gefährdung, aber keine konkrete Gefahr geht?
  24. Das wird dann, wie denen mit Pulver und Blei auch, sehr von Deiner Definition von "fun" abhängen...
  25. Solange nicht Vollauto oder aus sonst einem Grund verboten darfst Du in Amerika prinzipiell Waffen bauen wie Du magst. Ein Beschuß ist nicht vorgeschrieben. Wer z.B. mit Waffen aus dem 3D-Drucker experimentieren will, der darf das soweit, und ist normalerweise auch klug genug, das Produkt dieses Experiments mit einem Rest und einem Seil am Abzug auszulösen. Damit begangene Straftaten oder sonstige Probleme: Null. Wer eine funktionierende Kanone herstellen kann, die technisch ausgereifter ist als ein auf Kaliber gebohrter Bolzen, eine Rohrendkappe, eine Feder, und ein Nagel, der ist erfahrungsgemäß nicht im Bereich der Straßenkriminalität aktiv und hat normalerweise eh einen Fundus an gekauften Waffen.
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