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Proud NRA Member

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  1. Also eigene Ausweise herzustellen ist soweit nicht verboten, jedenfalls solange die nicht einen falschen Aussteller vortäuschen. Es war ja schon im Micky Maus Heft der Detektivausweis ein schönes Extra. Den darf man selbstverständlich auch überall vorzeigen. Das falsche Anbringen eines Nummernschildes, das trotzdem lesbar bleibt, dürfte eher in den Bereich der läßlichen Ordnungswidrigkeiten fallen.
  2. Wäre es das Ende der Welt, wenn jemand halt als Spaßschütze gelegentlich schießen ginge, ohne so zu tun, als ob er auf sportlichen Mehrwert aus sei?
  3. Eher sinnlos, oder jedenfalls reine Schaupolitik. Das Grundproblem ist meines Erachtens die Toleranz gegenüber Tötungsdelikten und die Mauer des Schweigens, auf welche die Polizei stößt. Für Chicago gibt's dazu sehr schön aufbereitete Statistiken. Dieses Jahr wurden 15% der vollendeten Tötungsdelikte aufgeklärt, und bei den viel häufigeren Versuchen, die bloß an der Unfähigkeit der Täter scheitern, sieht's noch schlechter aus. Wenn man dann Augenzeugen oder gar die Opfer befragt, dann geben die alle an, von nichts zu wissen. Das hat in dieser Stadt auch unabhängig von ethnischen Zugehörigkeiten Tradition: Als beim Valentinstagmassaker von 1929 die Polizei den gerade an Schußverletzungen sterbenden Frank Gusenberg gefragt hat, wer denn auf ihn geschossen hatte, war die berühmte Anwort ja :"Keiner hat auf mich geschossen." Das geht heute genau so weiter, bloß daß die Täter und die Opfer jetzt eher DeShawn und Trevon heißen statt Frank und Peter. Wenn Mord regelmäßig sowohl vom Umfeld als von zufälligen Augenzeugen und sogar von den Opfern gedeckt wird, dann kann man da auch Panzer und Kampfhubschrauber hinschicken ohne daß sich etwas ändert. Insofern die Aussageunwilligkeit zum Teil mit krimineller Solidarität, aber bei Unbeteiligten zum Teil auch mit realistischer Furcht vor Vergeltung zusammenhängt, wäre ein Zeugenschutzprogramm vielleicht eine sinnvollere Investition als lustig gekleidete grüne Männchen auf die Straße zu schicken. Genau diese Kultur des Wegschauens und Deckens wäre auch einmal tatsächlich ein Thema, das sich zur Bearbeitung durch den sauberen Vater Pfleger in seinen Predigten eignen würde, anstatt als Demonstration gegen die Bürgerrechte eine Autobahn lahmzulegen und Morddrohungen gegen Waffenhändler auszusprechen.
  4. Möglichkeit 2 ist die Regel bei USPSA, und Abkürzen ist da erlaubt und üblich solange man halt nicht schießt bis man wieder drin ist. Kann sein, daß das bei IPSC auch mal so war, da die beiden ja gemeinsame Wurzeln haben. IPSC schieße ich nicht, würde aber die von Dir genannten Regeln so verstehen, daß reines Übertreten keine Strafe gibt solange man nicht schießt und keinen wesentlichen Vorteil hat, Abkürzen aber verboten ist. Regel 10.2 bezieht sich ja auf Regel 2.2.1.5 und sagt "außer, wenn Regel 2.2.1.5 Anwendung findet."
  5. Allerdings hatte er zu diesem Zeitpunkt auch ein Strafverfahren wegen einer schweren Straftat (nämlich die Unterstützung eine Al-Kaida nahestehenden Terrororganisation) am Laufen. Das endete anscheinend zwischenzeitlich mit einem Freispruch, wohl auch wegen einer nicht hinreichend präzise formulierten Anklage. Insofern könnte es aus einer etwas günstigeren Situation, nämlich daß sich jedenfalls der strafrechtliche Vorwurf gegen ihn als haltlos oder jedenfalls nicht hinreichend präzise dargelegt herausgestellt hat, natürlich nochmal probieren.
  6. Auf diesem Rechtsstandpunkt, oder jedenfalls daß durch den faktischen Fortfall des Reiches die Rechte des Volkes nicht geschmälert wurden, bestanden die Abgeordneten des württembergischen Landtags im Verfassungsstreit von 1814, und zwar jedenfalls am Anfang einstimmig. Das waren sozusagen alle Reichsbürger und sie mussten am Schluß zwar einen Kompromiss mit der Realität schließen, haben aber doch auch einiges in die neue Verfassung hinübergerettet--darunter die Vertragsform der Verfassung und, bezüglich des Themas dieses Forums, auch das individuelle Recht auf Waffenbesitz.
  7. Das war ein Wahlamt, jedenfalls dieser Titel im Heiligen Römischen Reich. Folglich müsste man wenn sich keine Änderung der Wahlvorschriften ergeben halt also erstmal herausfinden, wer zur Zeit die Ämter der Kurfürsten bekleidet.
  8. Da könntest Du aber auch erwähnen, daß der Vorfall offenbar auch nach Ansicht des Richters eine Lappalie war, und das obwohl der Angeklagte alles getan hat, sich jede Sympathie dieses Richters zu verscherzen. Das Strafmaß bewegt sich im Bereich des zu schnellen Fahrens ohne Folgeschäden, die "Schuld" ebenso.
  9. Nee, das haben die Deutschen/Franzosen/Franken geerbt. Translatio imperii nennt sich diese Theorie, die z.B. von Otto von Freising durchaus lesenswert ausgebreitet wurde. Wer mag kann vielleicht auch die Europäische Union als Nachfolger wenn nicht im Recht so doch im Geiste verstehen.
  10. Und aufgrund der Heterogenität der Fälle eigentlich auch ein sinnloses. "Waffenkriminalität" ist als analytische Kategorie ungefähr so nützlich wie "Dienstagskriminalität", denn es gibt außer vielleicht der Ähnlichkeit gewisser Gegenstände keinerlei Zusammenhang zwischen Kindern, die auf dem Feld mit einer Plastik-Uzi spielen, einem Raub zur Suchtfinanzierung mit einem Messer oder Gaser, einem Eifersuchtsmord mit einer Sportpistole, und einer internationalen Terroristengruppe. Diese Sachverhalte haben einfach nichts miteinander zu tun, und insbesondere erscheint es unwahrscheinlich, daß das eine irgendwie kausal oder auch nur durch eine bedeutsame Korrelation mit dem anderen verbunden sein könnte.
  11. Das ging auch gar nicht anders. Jedenfalls die Aschkenasen, zu denen praktisch alle damals im Einflußbereich der Nazis lebenden Juden gehören, sind ja sowohl nach der Sprache als auch zumindest teilweise der Abstammung nach eindeutig Arier, um diesen Begriff trotz seiner Geschichte und Unschärfe wegen des Bezugs zu verwenden. Damit konnte man die angebliche Rasse gar nicht anders als durch die Religion der Vorfahren (die allerdings über längere Zeit eine zumindest offiziell recht endogame Gruppe war) definieren.
  12. Und bei der äußeren Sicherheit auch nur eine sehr begrenzte, die jedenfalls die Genehmigung bestimmter Handwaffen nicht einschließt. Zumindest in der Schweiz ist die Verbindung des Waffenbesitzes mit der nationalen Sicherheit ja eindeutig. Bei den Osteuropäern nicht ganz so klar, aber eine gewisse Verbindung zwischen dem Wunsch nach Waffenbesitz und der nicht so lange zurückliegenden Erfahrung, von gleich zwei totalitären und extrem mörderischen Diktaturen überrannt zu werden gibt es da wohl auch. Da könnte man eigentlich auch antworten, daß die Franzosen ab dem Tag bei den schweizer Gewehrmagazinen mitreden dürfen, ab dem die Schweizer bei der Typgenehmigung der französischen Atomwaffen mitreden dürfen...
  13. Also mit fünfzig Patronen Maximalbestand war wohl nicht daran gedacht, daß der so Bescheinte auch übt...
  14. Ich gebe Dir vollkommen recht, daß das Gericht die eigenen Äußerungen des Betroffenen zu wenig gewürdigt hat und zu sehr auf die reine Mitgliedschaft abgestellt hat. Andererseits ist die Rechtslage eben so, daß Waffen als Privileg behandelt werden, zu dessen Versagung nicht nur wie bei einer Behandlung als Bürgerrecht Dinge wie Verurteilungen oder Entmündigung herhalten können, sondern auch weiter gefasste "Tatsachen." Der Betroffene hat soweit ersichtlich die Gesetzeslage auch nicht angegriffen, sagen wir mit einem Argument, daß "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" zu unbestimmt und damit ein Verstoß gegen das Rechtstaatsgebot sei. . Damit könnte man dann schon darauf verfallen, daß z.B. das Herumstolzieren in einer Kutte mit Symbolen, die man wohl als offene Ankündigung von Straftaten um des Profits und Unterhaltungswertes wegen verstehen muß, schon nahezu als Musterbeispiel solcher "Tatsachen" gelten könnte. Ein meines Erachtens vergleichbarer Fall wäre z.B. wenn jemand stadtbekannt einen Aufkleber "Wenn Du mich störst hau ich Dich um!" auf dem Auto herumführe und auch--soweit aus dem Urteil ersichtlich--keine Einlassung machte, daß das ein Witz mit Bezug auf einen bestimmten Film oder sonst nachvollziehbar nicht ernstgemeint sei. Ich finde das Ergebnis auch nicht gut, aber dabei störe ich mich an der vom Gericht anzuwendenden Rechtslage. Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes ist die Versagung von Waffen als Bürgerrecht vorrangig zum Zwecke des Schutzes von Leben und Freiheit nicht so einfach in Einklang zu bringen. Aber wenn man das WaffG in seiner heutigen Konstruktion erst einmal akzeptiert, dann kommt dabei wohl die vorliegende Entscheidung heraus, weil eben nicht nur strafrechtliches Wohlverhalten sondern auch die Abwesenheit sonstiger eher unbestimmter "Tatsachen" verlangt wird.
  15. Und durchaus verwandt mit der Ausgangsfrage. Natürlich kann Waffenbesitz für Kinder nicht wie für Erwachsene Bürgerrecht in dem Sinne sein, daß sie einfach einkaufen und üben und führen dürften--das ist wohl allen klar. Aber in beiden Konstellationen ist es interessant und lustig, wie selbst unter Waffenbesitzern sich Bedenkenträger finden, die allerlei gar schreckliche Auswirkungen liberaler Regelungen postulieren, für die sich aber keinerlei empirische Anhaltspunkte finden.
  16. Ich hoffe, Dein Finger hat sich wieder erholt. Das passiert natürlich auch erwachsenen Anfängern ab und zu, wobei da Nervosität und mangelnde Übung im Bewegungsablauf vermutlich mindestens genauso eine Rolle spielt wie reine Fragen der Körperkraft. Was ich aber total geil finde: Eine vermutlich harmlose Quetschung beim Umgang mit einer Desert Eagle, die den Proportionen von Waffe und Munition nach ins Komische geht, als Beispiel anzuführen, welche Probleme es geben soll, wenn Kinder und Jugendliche sportlich mit Zentralfeuerwaffen schießen. Eine Frau bei mir auf der Arbeit, die vermutlich heute noch die 50 Kilo nicht überschreitet, war in der Schule im Team zum Tontaubenschießen. Sie sagt zwar, daß sie noch heute kräftige Flintenladungen als eher unangenehm empfindet, aber offenbar hat sie an Körper und Geist keinen Schaden genommen und Spaß gemacht hat's ihr auch. Nach der Logik, daß zarte Kinderkörper nur Randfeuerpatronen vertragen, müsste 12 ga. doch beim ersten Schuß die Schulter, die Wangenknochen, und die Seele einhämmern. Funktioniert aber seltsamerweise ausgezeichnet.
  17. Sicher. Es gibt ja die Aufhängungen mit Gummiriemen (die nicht gleich beim ersten Treffer durch sind). Beim freien Baumeln ist halt das Problem, daß das Ziel nicht bloß mit geringer Auslenkung im hörbaren Bereich schwingen kann sondern auch mit hoher Auslenkung und niedriger Frequenz schaukelt. Das kann beim schnellen Schießen unpraktisch sein.
  18. Eine sehr schönen Klang bekomme ich mit den Zielhaltern, bei denen das Ziel ein Loch zu Aufhängung hat, da eine maximal gehärtete Schraube mit rundem Kopf draufgeht, und das Ziel von hinten durch eine Feder an den Schraubenkopf gedrückt wird. In Amerika z.B. die hier. Einziger Nachteil ist, daß kein Schraubenkopf eine größere Zahl von Treffern mit sehr schneller Gewehrmunition abkann. Bei Pistolenkugeln oder hinreichend durch den Flugweg abgebremsten Gewehrkugeln scheinen keine Schäden aufzutreten. Das Ziel hat in allen Achsen der Rotation und der Translation eine gewisse Freiheit.
  19. Bei der heutezutage wenn auch nicht der Inhalt dann jedenfalls doch Titel, Schlagwörter, und Zusammenfassung online gesucht und gefunden werden können. Nichts. Dann kläre uns doch auf. Viele hier sind an den Gesundheitsrisiken des Schießsports und dem Management dieser Risiken sehr interessiert, und offenbar scheinst Du da etwas zu kennen, was sich nicht leicht finden lässt, weder auf Deutsch noch auf Englisch. Es sollte Dir doch ein Leichtes sein, nur eine seriöse Veröffentlichung zu diesem Thema oder entsprechende Suchwörter zu benennen.
  20. Kannst Du uns eine davon als Link zeigen? Meine Google-Suche brachte nämlich rein gar nichts außer eben der Schwermetallexposition und dann dem üblichen amerikanischen Gelabere, daß Schußwaffen selber eine Art Krankheit seien.
  21. Hast Du für diese doch eher ungewöhnliche These irgendeinen Beleg, sagen wir eine Studie? Das einzige allgemein anerkannte Gesundheitsrisiko des Schießsports scheint mit die Schwermetallexposition zu sein, und da sind andere Faktoren als das Kaliber entscheidend. Wahr ist, daß man das bei Kindern besonders im Auge behalten sollte. Dazu kommen natürlich noch allgemeine Risiken von Bewegungssportarten wenn man etwas Dynamisches macht und sich bei hinreichendem Tempo z.B. eine Verstauchung zuzieht. Selbst wenn spezifische Gesundheitsrisiken außer der Schwermetallexposition existieren sollte, wie verhalten die sich im Vergleich zu den spezifischen Risiken anderen allgemein akzeptierter Sportarten wie Fußball, Judo, Tanzen, Reiten, etc.?
  22. ???? Also bei uns nehmen Kinder so ab zehn, in manchen Fällen auch jünger, an der dynamischen Ballerei teil, und die scheinen davon kein Karpaltunnelsyndrom zu bekommen und sie halten die Sicherheitsregeln peinlich genau ein. Natürlich sind das in dem Alter Kinder von Eltern, die sehr erfahrene Schützen sind und die Kinder halt mitnehmen. Aber Probleme gibt's damit exakt null. Man darf ja auch mit vierzehn alleine fliegen und manche, die vorher schon fleißig geübt haben machen das pünktlich zum vierzehnten Geburtstag--und da kann man nicht eben mal Sicherheit herstellen und das Flugzeug ablegen.
  23. In diesem Fall kann man vielleicht schon von der Eigendarstellung der Gruppe einige Schlußfolgerungen ziehen. Der "1%"-Aufnäher z.B. bezieht sich ja ganz offen darauf, daß man nicht nur "outlaw" im ursprünglichen Sinn der Verbandsfreiheit sein will, sondern eben auch in dem Sinne, daß man sich ausdrücklich von den 99% distanziert, die sich an Gesetze halten und auch sonst nette Leute sind. Es könnte jetzt natürlich sein und vom Antragsteller vorgebracht werden (was im Urteil jedenfalls nicht diskutiert wird), daß die entsprechende Aussage entweder ironisch gemeint sei oder aber bloßer Schein, hinter dem sich lediglich bürgerliche Sehnsucht nach Abenteuer verbirgt. Das wurde aber wohl vom Antragsteller nicht vorgebracht und wäre im vorliegenden Fall vielleicht auch nicht ganz glaubhaft. Insofern ist das Urteil für den zu entscheidenden Fall wohl schon noch hinnehmbar wenn man erstmal das Prinzip akzeptiert, daß Waffenbesitz ein Privileg sei, das vom Bedürfnis her nicht auf den Schutz von Leben und Freiheit und von der Zuverlässigkeit her nicht auf die Unbescholtenheit abstellt. Das wiederum hatte das Gericht nicht zu beurteilen. Die Frage ist dann halt, was daraus gemacht wird, wenn es sich nicht um schon nach der Eigendarstellung kriminelle Gruppen handelt. Wie sieht's z.B. bei unerwünschten aber nicht verbotenen politischen Gruppen aus? Wie bei Angehörigen vermeintlich oder auch tatsächlich unangenehmer Personen? Wann kommt eine leicht vertrottelte Amtsperson auf die Idee, das z.B. auch auf HOG anzuwenden, die ja auch "outlaw" sind, aber halt bloß im Sinne der Verbandsfreiheit, und sich cool damit finden, die Ästhetik der kriminellen MC zu imitieren, aber natürlich nur ein vom Hersteller gesponserter Club für nicht kriminelle Motorradausfahrten sind?
  24. Schreibt heletz jetzt in Leichter Sprache? Manche Leute finden: Leichte Sprache ist gar nicht leicht. Es gibt keinen Zusammen-Hang zwischen den Sätzen. Und die Zeilen-Umbrüche machen das Lesen schwer. Die Inklusion von der Leichten Sprache ist gut. Aber die Gedichte von dem Dadaismus sind besser! Der Dadaismus ist aus der Zeit von dem Deutschen Reich.
  25. Mit der Befolgung dieses Rats begibt man sich aber auf eher dünnes Eis. Das riecht schon sehr stark nach Betrug. Bei einem Schaden von einem Euro und der einigermaßen glaubhaften Absicht, sich damit selber gegen einen vermuteten Betrug zur Wehr setzen zu wollen, würde ich zwar davon ausgehen, daß das außer vielleicht einem Rausschmiß bei eBay ohne Konsequenzen bliebe, aber meine Art Geschäfte zu machen ist es nicht.
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