Proud NRA Member
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Vergleich deutsches und "amerikanisches" Waffenrecht
Proud NRA Member antwortete auf huhnelli's Thema in Waffenrecht
Die wesentlichen Bundesgesetze (angefangen bei der Verfassung) kannst Du in kurzer Zeit auf Wikipeida eruieren. Zum Bundesrecht und insbesondere zum zweiten Verfassungszusatz gibt's auch eine reichhaltige Literatur, vieles davon in juristischen Fachzeitschriften. Eine juristische Unibibliothek hat vermutlich ein Abo für den Dienst Lexis/Nexis, in dem amerikanische juristische Fachartikel zu finden sind--Bibliothekar fragen. Das amerikanische Recht folgt dem stare decisis Prinzip, so daß sich die Lektüre der Urteile der Circuit Courts und des Obersten Gerichtshofs empfiehlt. Viele davon gibt's mit Google, aber Lexis ist hilfreich. Als allgemeinen Tip für den nicht-rechtlichen Hintergrund: Es gibt zwei sehr gute Bücher zur Soziologie der Ballerei in beiden Ländern. Für Amerika "Shooters" von Abigail Kohn, für Deutschland "Faszination Waffe" von Arne Niederbacher. -
Diese letzten beiden Fälle sind aber schlecht voneinander abzugrenzen. Müsste ich's entscheiden würde ich wohl sagen, daß der Gesetzgeber das so verquast hat, daß nur noch die teleologische Auslegung hilft. Nach der wird der Gesetzgeber nicht beabsichtigt haben, daß man mittels Wechselsystem einen Gelb-Repetierer auf Halbautomat umrüsten kann, wollte aber Wechselsysteme begüngstigen und hätte wohl keine Einwände, daß ein Halbautomat gelegentlich im Einzelschußbetrieb oder als Repetierer läuft. Dementsprechend würde ich auf Grün eintragen und dann das Repetier-WS reinnehmen wohl mitmachen, umgekehrt aber nicht. Das ist natürlich auch irgendwie willkürlich, aber mir scheint auf die eine oder andere Weise Gas abdrehen einerseits keine erlaubnispflichtige Bearbeitung zu sein, andererseits aber das Upgrade einer Gelben auf HA nicht vom Gesetz gedeckt zu sein, so daß das noch eine einigermaßen plausible Lösung sein könnte.
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Da stellt sich, insofern der ganze Thread sich ja um Spitzfindigkeiten dreht, naheliegend die Anschlußfrage "wieviel" Halbautomatenfunktion gegeben sein muß, bevor es eine Waffenbearbeitung ist. Darf er ein Wechselsystem haben, das eigentlich Halbautomatik könnte, aber aus welchem Grund auch immer dauernd mit abgedrehtem Gashahn als Repetierer/Einzellader betrieben wird? Darf er ein Wechselsystem haben, das eigentlich Halbautomatik könnte, es aber mit dem Buffer und der Feder im vorhandenen Lower mangels Kraft nicht kann und deswegen jedenfalls in der konkret vorhandenen Konfiguration ein Repetierer ist? Und wenn die Antwort dazu "nein" ist, ist dann immerhin OK, bei einem Halbautomaten zwecks Findung der richtigen Gaseinstellung vorübergehend eine Betrieb als Repetierer zu verursachen? Auch dabei wird ja absichtlich, wenn auch nur für ein paar Schuß, die Funktionsweise so geändert, daß es nicht mehr halbautomatisch geht.
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Gedankenexperiment: Jemand hat ein AR mit der normalen Halbautomatenfunktion auf Grün. Jetzt möchte er sich ein Wechselsystem kaufen, das aus irgendwelchen Gründen keine Halbautomatik kann und auch nicht einfach, z.B. durch Verstellen des Gashahns auf Halbautomatik geändert werden kann--keine Ahnung, vielleicht gibt's da ja etwas für irgendeine Ultrabrachialpatrone oder so, und Bedürfnis dafür mal angenommen. Wäre dann ein Einzelschuß- oder Repetier-Wechselsystem für den Halbautomaten OK?
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Woher kommt eigentlich dieser Quark mit dem Exklusivitätsanspruch, daß ein Verein bei genau einem Verband sein muß, der dann auch noch den Leuten mit seinen "Befürwortungen" künstlich und unnötig das Leben schwermacht? Bei uns wäre das undenkbar. Es ist vollkommen normal, daß der gleiche Verein z.B. Wettbewerbe in USPSA (also wie IPSC), IDPA, in Cowboy-Action-Shooting und in den statischen Traditionsdisziplinen abhält, alle bei unterschiedlichen Dachverbänden, und dann vielleicht auch noch Wettbewerbe nach Hausregeln ohne Dachverband. Weil die Dachverbände nicht für "Befürwortungen" zuständig sind, sondern für den Sport, entwickeln sie auch nicht solche Allüren, denn wenn's den Leuten nicht passt, dann schießen sie einfach außerhalb des jeweiligen Dachverbands. Kohle kriegt der Verband dann und nur dann, wenn's den Leuten hinreichend Spaß macht, daß erstens Vereine vom Verband sanktionierte Wettbewerbe abhalten wollen und zweitens zu denen dann reichlich Schützen kommen. Wenn z.B. den Leuten von USPSA einfiele, daß USPSA-Vereine keine IDPA-Wettbewerbe abhalten sollten, dann wäre die Antwort ein einfaches "Geht's eigentlich noch?"
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Nur mal, auch wenn's etwas vom Thema abdriftet, als Vergleich: Poppen darf man ab 14, und da ist, gerade wenn man keine Erfahrung hat, die Wahrscheinlichkeit, daß sich durch eine ungeplante Schußabgabe das Leben verändert, deutlich höher. Seine Religionszugehörigkeit darf man auch ändern, und da hängt oftmals der Familienfrieden, nach Ansicht mancher auch die Entscheidung zwischen Himmel und Hölle dran. Weder der Partner beim Poppen noch der Prediger/Guru/wasauchimmer brauchen eine spezielle Jugendlizenz, obwohl in beiden Fällen Vorgänge, die auf einem Machtgefälle und Mißbrauch beruhen, nicht gerade selten sind.
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Bei dieser Größe des "Schnaps-Gläschens" geht's einem auch so schon gut...
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Alles, was Du an den Gliedmaßen an Gewicht herumträgst, führt zu einem Vielfachen an Zusatzbelastung im Vergleich zum gleichen Gewicht am Rumpf herumgetragen (weil die Gliedmaßen dauernd beschleunigt werden). Deswegen geben die Leute ja Geld aus, damit die High-Tech Wanderstiefel ein paar Gramm leichter sind.
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Proud NRA Member antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Warum nicht? Da gilt das deutsche Waffengesetz nicht, und es gibt ja auch schon ganz eindeutig sportliche Veranstaltungen, die in Deutschland unzulässig wären, z.B. nicht eingedeutsches IPSC oder USPSA. Und natürlich bezieht sich das auch auf die Eigenschaft als Sportschütze--wenn Du z.B. als Soldat Schießen übst, dann darfst Du im Rahmen Deiner militärischen Ausbildung ganz bitterböse Sachen wie den Schuß auf eine mit der Kontur einer Person bedruckten Papierscheibe machen, und keiner wird deshalb an Deiner gleichzeitigen Eigenschaft als Sportschütze zweifeln. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Proud NRA Member antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Also ich würde--einmal gesetzt, das stimmt so--da eher über einen Umzug nachdenken als über eine Platzpatronenwumme... -
Bei den Passagieren aber auch. Sogar Senator Ted Kennedy wurde ein Flug verwehrt, offenbar weil sich ein ähnlicher Name auf der Liste fand--und das bei einem Typen, der seit Jahrzehnten als Politiker und wegen ein paar Skandalen, aber jedenfalls nicht als Luftpirat, öffentlich bekannt war, und der als einer der mächtigsten Männer Amerikas eigentlich jeden subalternen Beamten zum Zittern gebracht hat.
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Das ist erfahrungsgemäß nicht der Fall. Egal wie groß die Gruppe, es ist nur eine Minderheit, die sich einbringt. Wenn man z.B. die Schwulenbewegung als positives Beispiel nimmt: Eine riesige Mehrheit hat sich eben nicht engagiert. Andere wurden zwangsgeoutet, hätten sich aber sonst auch mit keinem Mucks geäußert. Ich habe z.B. Arbeitskollegen, die haben sich nach einer besonders dummen Rede im Fernsehen ein AR gekauft, es aber noch kein einziges Mal geschossen. Angebote, daß ich ihnen zeige, wie das geht, lehnen sie ebenso ab, wie den den Vorschlag, daß die paar Dollar im Jahr für NRA, GOA, 2ndAF, usw. gut angelegt wären. Bis es zu spät ist, tun die keinen Handstreich. Ist halt so.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Proud NRA Member antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Waffenhassern fällt immer ein Grund ein, aber warum soll eigentlich bei dieser Aktivität der Trainingscharakter verloren gehen, bloß weil eine Wertung erstellt wird? Wenn sich der Schützenverein Hintertupfingen jeden Mittwoch trifft, und weil da alle konkurrenzgeil sind dabei jede Woche einen Wettbewerb veranstaltet, müssten dann alle an einem anderen Wochentag nochmal kommen? -
Er gibt allerdings auch seine Armbrust ab, die Axt ebenfalls, und mangels Axt bestellt er einen Zimmermann. Weil die so teuer sind, hofft er auf den Zuzug ausländischer Fachkräfte. Dazu betreibt er eine "Seenotrettung" (von Ufer zu Ufer) auf dem Vierwaldstättersee. Die Schlußszene:
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Aber Vorsicht: Nicht, daß mit der Kopplung von Magazinen, egal in welcher Anordnung, noch ein "Magazinkörper" geschaffen wird...
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Hat nicht eine größere Mehrheit eine kleinere Minderheit diesbezüglich überstimmt? War die Abstimmung nicht von den Befürwortern der Mitgliedschaft angeleiert worden, um damit den Befürwortern eines Austritts den Wind aus den Segeln zu nehmen. Schon blöd, wenn das Volk nicht abstimmt wie von der Regierung gewünscht.
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Wenn ihr einen vernünftigen Stahl nehmt, dann ist es schwer, den zu schneiden, ohne ihm dabei durch Erhitzung seine Eigenschaften zu nehmen. Laser oder Wasserstrahlschneiden funktionieren. Ich würde zu fertig hergestellten Zielen raten. Die gibt's sogar für .50 BMG.
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Staubfreier Kugelfang: was gibt es für Möglichkeiten?
Proud NRA Member antwortete auf Qnkel's Thema in Allgemein
"Drüben" teilt sich die Ballerei grob gesagt in zwei Klassen auf (im Bereich, wo Leute wohnen--freies Schießen am Ende der Welt geht halt nur am Ende der Welt, und auf dem eigenen Grundstück auch nur wo Land billig ist). Einerseits gibt es Kommerzstände, die typischerweise Innenstände sind, und meistens auch ganz gut besucht sind. Da muß dann des Durchsatzes wegen ein vernünftiger Kugelfang her, der auch was kosten darf und damit klarkommt, wenn er den ganzen Tag beschossen wird. Andererseits gibt es Außenstände, die oftmals im Besitz von Vereinen (natürlich in anderer Rechtsform), gelegentlich auch von Kommunen sind. Die verwenden praktisch immer Erdwälle als Kugelfang. Ein nur für eine begrenzte Stundenzahl pro Woche genutzter Vereinsstand wäre "drüben" also vermutlich ein Außenstand mit Erdwällen und ohne Kokolores mit Blenden usw. Man weiß halt, daß man nicht über den Wall schießen darf. (Das ist dann auch der Grund, warum das oft nichtöffentliche Vereinsstände sind.) Ein für in Vollzeit betriebene Kommerzstände gedachter Kugelfang könnte für einen Verein mit moderatem Schießbetrieb ins Geld gehen. -
Das Ziel des WaffG ist Schikane. Wohlwollend ausgedrückt soll durch die Schaffung von Hürden für allgemein weniger Waffen im Volk gesorgt werden. Wenn man dieses Ziel erstmal als akzeptabel befindet, dann kann man gegen die Schikanen eigentlich auch nichts mehr sagen. Weder 12/18 Übungstermine noch eine behördlich zugelassene Sportordnung noch eine völlig willkürliche Einschätzung, daß ein KK-Karabiner nicht nach einer "Kriegswaffe" aussehe, noch sonst irgendwelche dieser Vorschriften haben einen Bezug zur Verhinderung von Mißbrauch, außer daß allgemein der Erwerb erschwert und der Spaß reduziert wird. Die Sache, wie Du es vorschlägst, am Maßstab der Rationalität zu beurteilen ist ungefähr so, als ob man Bremsschwellen nach ihren guten Fahreigenschaften beurteilen wollte.
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Ob da erwünschte Wirkung und erhoffte Ursache wirklich so zusammenhängen, wie es das Wort "deshalb" suggeriert? Ich habe da meine Zweifel. Vielleicht bin ich natürlich auch einfach putzfaul und lege mir eine passende Begründung zurecht. Vielleicht aber auch nicht. 1.5 moa mit der relativ vernünftigen .308 Patrone sind jetzt auch keine Extremwerte. Das dürfte mit etwas Glück auch die eine oder andere Kanone halten, die nie geputzt wird sondern einfach ein Schlückchen Öl abkriegt, das den Dreck dann mitnehmen soll. Wenn's meine wäre würde ich ein paar Mal zwischen feuchten und trockenen Patches abwechseln und gut. Eine wirklich Präzisionskanone (für so etwas wie F-class z.B.) nenne ich nicht mein Eigen und ich verstehe davon nichts, aber für Wald- und Wiesenpräzision bin ich mit dieser Methode bisher gut gefahren.
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Das ist bei einem Inlandsgeheimdienst irgendwie schwierig. Wenn das Ziel der Sache sein soll, z.B. aufzuklären, ob jemand einfach gerne fünf mal am Tag betet und sich gleichzeitig für Chemie oder Düngung interessiert, oder ob er plant, den Bundestag in die Luft zu jagen wie einst Guy Fawkes, dann wäre es wenig hilfreich, beim ersten Aufkommen eines Verdachtes einen Brief zu schicken, daß der Betreffende wegen diesem oder jenem Verhalten aufgefallen ist. Daraus folgt natürlich im Umkehrschluß, daß man Einschätzungen eines Geheimdiensts nicht zur Grundlage rechtlicher Entscheidungen machen kann. (Ob bei solchen Geheimdiensten der Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zu der Gefahr, daß er aus dem Ruder läuft, steht, ist nochmal eine andere Frage, aber hierfür nicht relevant.) Allenfalls könnte man vom Geheimdienst einen Tipp bekommen, der sich dann anderweitig belegen lässt, sagen wir eine Verurteilung wegen einer politisch motivierten Gewalttat im Ausland oder so etwas.
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Irgendwie böse und militärisch aussehend? Dazu noch mit einer ja nach Sichtweise versteckten Klinge.
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Die fehlt bei vielen der verbotenen Gegenstände. Ein Schmetterlingsmesser ist ein Werkzeug, wenn man nur eine Hand frei hat. Als Waffe ist es eher weniger geeignet. Für ein Fall- oder Springmesser gilt das Gleiche. Ein Wurfstern ist ein Geschicklichkeitsspielzeug. All das Zeug ist um vieles weniger als Waffe geeignet als ein ordentliches Küchenmesser (insbesondere wenn man es um ein vernünftiges Holster ergänzt, und Kydex ist ja noch erlaubt), eine solide Axt (ja nach Situation und angegriffenem Körperteil mit der scharfen oder der flachen Seite), usw.
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Das stimmt so nicht. Dafür ist für alles jenseits des Kreistags der Konkurrenzkampf zu hart. Das Problem ist eher, welche besonderen Talente einen zum Erfolg in der Politik führen. Incitatus sollte sogar Konsul werden. Bei so etwas, wenn die Geschichte überhaupt stimmt, geht es aber nicht um die politischen Entscheidungen des Pferdes (mehr Hafer, schönere Ausritte, Diät für den Herrn!) sondern um die Machtdemonstration, andere Leute dazu zwingen zu können, ein Pferd als Konsul anzureden. Lyndon Johnson soll aus dem gleichen Grund seine Untergebenen oder auch Besucher gezwungen haben, ihm beim Pinkeln zuzusehen während er seine Wünsche äußerte. Auf diese Weise demonstriert man einerseits wer Herr im Hause ist und sorgt andererseits dafür, daß diejenigen, die noch Selbstachtung und eigene Gedanken haben, ganz freiwillig gehen.
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Der handelt von einem "Aktionskünstler," der die AfD nicht mag. Dieser Beitrag behauptet noch nicht einmal, über die AfD zu sein, und die ganzen Aussagen über die AfD sind mit "so Ruch", "behauptet Ruch" usw. gekennzeichnet. Wenn die Meinungen eines etwas--gelinde gesagt--exzentrischen Künstlers der beste Beweis für antidemokratische Tendenzen in der AfD sein sollen, dann hat die Demokratie von der AfD, glaube ich, nichts zu befürchten.