Proud NRA Member
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WBK Entzug für parteilosen NPD Kandidaten und Reservisten
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Also wenn ich im Sinne der FDGO denke, dann ist jemand, der das nicht tut, offensichtlich ein Andersdenkender. Warum eigentlich dieser Druck, die Sprache umzudefinieren? Im Prinzip hast Du ansonsten auch nicht unrecht, aber genau deswegen sollte man damit sehr vorsichtig sein. Jemanden als Feind der verfassungsmäßigen Ordnung zu erklären, erklärt ihn eben zum Feind des deutschen Volkes, zu jemandem, mit dem man sich zur Not über das Mittel der Gewalt statt über Diskussionen verständigt. Wenn jemand, sagen wir, mit einer bewaffneten Gruppe vor dem Bundestag auftaucht, schießt, und erklärt, die Nürnberger Rassegesetze, die Scharia, was auch immer, seien eingeführt, dann ist diese Bezeichnung als Feind offensichtlich richtig, ergibt sich aus seinen eigenen Handlungen und Worten, und würde wohl auch von ihm nicht widersprochen. Das ist dann die Sorte Problem, die man zur Not mit dem Gewehr regelt. Wenn man aber friedlich zusammenleben will, dann darf man diesen Begriff der Feindschaft nicht verwenden, wenn jemand bloß unsympathisch, dumm, eigenartig oder sonstwie anders ist. Dass sich eine Feindschaft zum in der FDGO verfassten deutschen Volk schon aus der Kandidatur eines Parteilosen auf Kreisebene für eine nicht genehme Liste ergibt, ist jedenfalls gewagt. Und mehr scheint es in diesem Fall wohl nicht zu geben, denn sonst hätten sie den Bescheid doch wohl an konkreten Handlungen oder Äußerungen festgemacht und nicht an dieser Kandidatur. -
Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
Proud NRA Member antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
Da gibt's aber einen entscheidenden Unterschied: Wenn jemand, z.B. ein Antragsteller oder ein Anwalt im Auftrag eines Mandanten, offen ein bestimmtes Interesse vertritt, dann ist es vollkommen legitim, wenn er versucht, die Vorschrift soweit es irgendwie geht in seinem Interesse zu interpretieren. Wenn jemand bei einer Behörde oder gar ein Richter das macht, dann ist das absolut nicht legitim. Deswegen darf ja niemand in eigener Sache Richter sein, was wiederum voraussetzt, dass der Richter auch nicht die vorliegenden Sachen zu seinen eigenen macht. -
WBK Entzug für parteilosen NPD Kandidaten und Reservisten
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Der Mann ist im Reservistenverband. Ist er denn noch Reservist? Kann jemand, der als so durchgeknallt und/oder gegen Deutschland in seiner Verfasstheit feindlich angesehen wird, dass er keine Sportwaffen haben soll, noch Soldat sein? Da sind einerseits die Waffen kräftiger, andererseits ist im Ernstfall die Versuchung, Verbrechen zu begehen viel höher, und schließlich wurden historisch fast alle Morde in und um Deutschland staatlich organisiert. Wenn der Typ also so seltsam im Kopf ist, dass der Besitz einer Sportpistole ihn zu Verbrechen inspirieren könnte, kann man ihm dann bedenkenlos vertrauen, dass er einen Befehl zu einem Kriegsverbrechen verweigern würde? Warum fiel es nicht zu seiner aktiven Dienstzeit auf, dass man ihm nicht mit Waffen vertrauen kann? Fragen über Fragen... -
WBK Entzug für parteilosen NPD Kandidaten und Reservisten
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Und der Anführer war nicht ganz zufällig kurz vorher noch einer der mächtigsten italienischen Sozialisten, nicht etwa ein griesgrämiger Konservativer. Um diesen Zusammenhang zu verstehen, kann ich nur immer wieder das Buch Die Entstehung der faschistischen Ideologie. Von Sorel zu Mussolini empfehlen, dessen Autor auch nicht verdächtig ist, irgendwie "rechts" zu sein. Es gibt auch unter den sich selbst so sehenden Neonazis nur eine winzige Minderheit, die Morde begehen. Sonst's würde es ja, weil es der Neonazis leider genug gibt, täglich krachen. Wer nach dem geistigen Zusammenhang in der Motivation dieser Gruppen fragt sagt doch nicht, dass völlig unterschiedliche Straftaten, die jeweils nur von winzigen Minderheiten in diesen Gruppen begangen (aber vielleicht doch von mehr gutgeheißen) werden, gleichwertig seien. Dazu kommt dann auch, dass gerade besonders ekelhafte Auswüchse doch Parallelen zwischen diesen Gruppen zeigen, die einem zu denken geben sollten. Wenn es die Tupamaros West-Berlin als Element der damaligen linken Kommunenszene angemessen fanden, ausgerechnet zum Jahrestag der Reichskristallnacht zu versuchen, das Jüdische Gemeindezentrum zu sprengen, wenn dann ein paar Jahre später deutsche und von der DDR in gewissem Maße protegierte kommunistische Terroristen in Entebbe eine Judenselektion machen, weil die Palästinenser nicht den Unterschied zwischen Meier und Goldberg kennen, und wenn heute die aus den damaligen Sponti-Bewegungen hervorgegangene Partei ein ziemliches Problem mit Israel hat, dann muss man sich schon die Frage gefallen lassen, ob da nicht sogar in den Details der Richtung des Hasses eine gewisse Kontinuität zu den Nazi besteht. So unbewandert in Geschichte waren die nicht, dass der Jahrestag der Kristallnacht nicht bewusst gewählt worden wäre, oder dass sie nicht die Assoziationen kennen würden, wenn ein Deutscher in einem Transportmittel als Juden Verdächtige anschaut und dann entscheidet, ob es nach links oder nach recht geht. Lauf mal mit einer Kippa und einem Davidstern-Anhänger an einer Halskette bei Nacht über das Connewitzer Kreuz und berichte uns, ob sich das nicht in beklemmender Weise wie 1935 anfühlt. Es ist traurig, aber es ist so. -
WBK Entzug für parteilosen NPD Kandidaten und Reservisten
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Na ja, dieses Szenario würde dann doch Zweifel an der Eignung zum Waffenbesitz wecken, wenn auch keine politischen. Schwieriger scheint mir doch, die Bestrafung wegen einer offensichtlich nur teilweisen Unterstützung der NPD. Wenn einer kandidiert, aber nicht Mitglied ist, dann muss man das doch wohl gerade so verstehen, dass er die NPD eben nicht in allen Dingen aktiv unterstützt. Er könnte z.B. eine restriktive Ausländerpolitik nach japanischem Vorbild wünschen, aber von den in der NPD ohne Zweifel auch vorhandenen Nazis angeekelt sein. Es behauptet auch meines Wissens niemand, dass alle Mitglieder, Wähler und Unterstützer der NPD Verfassungsfeinde seinen, von denen persönlich eine Gefahr ausginge. Das wäre bei der Größe und Heterogenität der genannten Gruppe auch unwahrscheinlich. Zumindest auf dem Papier bekennt sich die NPD zur FDGO, und es ist wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil der Mitglieder und Unterstützer, vielleicht eine Minderheit, das auch ernst meint und die Nazis gerne rausgeschmissen hätte. Auch die Vorstellung, dass Richter überprüfen, ob sich jetzt jemand hinreichend deutlich "distanziert", scheint mir schwierig. Irgendwie erscheint mir das wie ein Warnschuss "Seid vorsichtig, zu welcher Partei ihr geht und was ihr sagt", nicht nur mit Bezug auf die unbedeutende NPD. -
Zahlen werden sie hoffentlich, reich wird man davon eher nicht. Bei uns engagieren sich einige Hersteller (und zwar vorwiegend nicht große Waffenhersteller sondern kleinere Hersteller von Wettbewerbs-Zeug) dankenswerterweise als Sponsoren von Matches, mit Preisen oder kleineren Geldbeträgen. Das werden dann natürlich an gesponsorten Stages große Banner mit dem Namen des Sponsors aufgehängt. Invictus Tactical z.B., obwohl ein Kleinbetrieb, ist da in der 3Gun Szene dankenswerterweise sehr rührig. Man kann aber die ökonomischen Grenzen des Ganzen leicht ausloten, wenn man sich überlegt, wie viele Schützen wegen so einer Unterstützung wieviele zusätzliche Patronenhalter von Invictus kaufen und was dadurch höchstens reinkommen kann. Selbst wenn man mehrere Größen hat, die nicht alle gleichzeitig auf den Gürtel passen, ist der Bedarf bald gedeckt. Im Grunde ist das alles im Taschengeldbereich. Es gibt da einen grundsätzlichen Unterschied zu den Sportarten mit Breitenwirkung. Wenn man Lindsey Vonns Lächeln mit einem "Milka"-Aufdruck versieht, dann richtet sich das nicht an die kleine Zahl derer, die FIS-Wettbewerbe fahren und es gerne so gut wie Lindsey könnten, sondern an eine Masse vor den Fernsehern, von denen viele noch nicht mal Ski haben, auch nie kaufen werden, die aber doch Schokolade mögen. Dazu kommt noch, dass niemand wirklich sagen kann, welche Wirkung die Werbung im Skisport auf den Schokoladenabsatz hat, so dass man aus dem Chef mehr Geld herauskitzeln kann als vielleicht weise wäre. Das geht alles in einer Sportart ohne Zuschauer nicht. Solange die Zielgruppe im Wesentlichen die Teilnehmer selber sind, dazu noch in einem Land mit künstlicher Erwerbsbeschränkung für das wesentliche Sportgerät, hält sich der Wert von Werbung in argen Grenzen.
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Das stimmt, wenn mann als Ziel von einer rationalen, auf irgend ein sinnvolles Ziel gerichteten Regelung ausgeht. Für die gab es aber selbst nach der Ansicht der CDU-Fraktion und der Polizei gar keinen Bedarf. Wenn das Ziel aber lediglich die totale Schikane ist, idealerweise zum Punkt, wo noch jemandem die Hutschnur platzt, dann braucht die Regelung nicht eigentlich sinnhaft zu sein. Im Gegenteil: Eine sinnlose Regelung, die jeder und keiner Interpretation zugänglich ist, ist dazu noch viel effektiver.
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Proud NRA Member antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Die Richtlinie richtet sich auch an die Mitgliedsstaaten, nicht an deren Bürger. Es scheint mir nicht offensichtlich, dass es Aufgabe des Bürger ist, hellzusehen, ob und wie der Gesetzgeber eine Richtlinie umsetzt und über sie hinausschießt. Zu der Rückwirkung kommt dann ja noch die Unmöglichkeit deren Umsetzung weil Magazine weder erfasst wurden noch zwingend mit einem Herstellungs- und schon gar nicht mit einem Verkaufsdatum versehen sind. Was soll den jemand machen, der ein paar gleiche Magazine vor und ein paar nach dem Stichtag gekauft hat, und die, wie wohl nicht unüblich, nicht eigens nummeriert oder sonst mit einer Identität versehen hat, und auch keines der Herstellungsdaten nach dem Stichtag liegt? Welche seiner Magazine darf er behalten? Wenn er einfach die entsprechende Anzahl der vorher besessenen behält und die Anzahl der hinterher gekauften abgibt, dann wird er einem Lottospiel unterworfen, ob er jetzt auf der sicheren Seite oder Rechtsbrecher ist. Das könnte wohl schon u.A. als Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes angreifbar sein. -
Wie wäre es mit einer Umwidmung? Mit dem Gravurstift oder dem Laser .50 Beowulf oder .458 SOCOM auf ein AR-Magazin schreiben, und dann ist's doch ein Zehner, oder? Sollte ein Umwidmung unzulässig sein, dann ist doch jedenfalls an neuen Zehnermagazinen für diese Kaliber nichts verboten, auch wenn man keine passende Waffe hat, oder?
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Unter einem anderen auch nicht. Ich frage mich, woher eigentlich die Versuchung kommt, zu glauben, wir seien gar nicht frei, und in Wirklichkeit würden die Bilderberger, die Illuminaten, die Amerikaner, wer auch immer, alles entscheiden. Vielleicht ist das ein Abwehrmechanismus, weil man sich nicht erklären kann, dass die eigene Gesellschaft wirklich in weitgehend freien Wahlen mehrheitlich für "Weiter so" stimmt. Wichtiger noch ist es vielleicht ein Mechanismus, um vor sich zu rechtfertigen, dass man nichts dagegen tut, nicht mit den Leuten redet, nicht schreibt, sich nicht einer Partei engagiert, nicht mal den Pfarrer auf den fragwürdigen Inhalt seiner parteipolitischen Predigt anspricht, kurz: nichts tut, bei dem man sich auch nur dem Risiko aussetzt, dass jemand anders einem nicht recht gibt.
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Waffenreinigungsset und Reinigungsintervall
Proud NRA Member antwortete auf alex.ander's Thema in Allgemein
Der Anleitung nach will die 226 deutlich mehr Schmiere als die modernen Polymerwunderpistolen, vermutlich wegen der viel größeren Auflagefläche des Führungsschienen des Schlittens. -
Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Proud NRA Member antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Auch in denen kann und soll man Aufsätze schreiben. Mit den juristischen Fachzeitschriften wird es schon deshalb schwierig, da allzuviel zusammenzubekommen, weil da die Debatte fehlt und damit die in juristischen Fachzeitschriften üblicherweise angeführten Quellen. Ein juristischer Aufsatz, der sich neben dem Grundgesetz auf Autoren wie Aristoteles, Machiavelli, Locke, die Federalist Papers usw. bezieht, wäre ungewöhnlich, auch wenn man natürlich eine juristische Diskussion auch einmal anfangen muss und dann halt mit dem Schrifttum anfangen muss, das existiert. Aber klar, das reicht nicht. Die Argumentation muss z.B. in die Tageszeitungen, und sei es nur--bei entsprechender politischer Ausrichtung--als "Guck mal, ist der blöd" Artikel. -
Von der Weisungsbefugnis wird er wohl gar keinen Gebrauch machen müssen. Eher wird er--ist er eine vorsichtige Natur--noch einen Brief zum Antrag geben, dass der Antrag unter allen Umständen so wie bei jedem anderen Antragsteller behandelt werden solle...
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Proud NRA Member antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Da sind wir uns also einig. Ich würde eine Konzentration auf Spezifika dieses Gesetzes zum gegenwärtigen Zeitpunkt für sinnvoller halten. Ein Beispiel, das ich ja genannt habe, ist der rückwirkende Stichtag für normalgroße Magazine, der dazu nicht überprüfbar ist. Da könnte man Entscheidungen bezüglich Steuern, die einerseits willkürlich sehr ähnliches ungleich behandeln, andererseits nicht kontrollierbar sind, aus der Vergangenheit als vergleichbare Fälle heranziehen. Die erweiterten Waffenverbotszonen wären ein anderer Ansatzpunkt, gar nicht unbedingt wegen der Waffen selber, sondern weil es nicht angeht, dass man an immer mehr Orten ohne Anlass routinemäßig durchsucht werden kann, was zur Durchsetzung ja wohl unbedingt nötig ist. Schon, aber man kann, z.B. durch das von Dir vorgeschlagene Aufsätze Schreiben, diese Aspekte erst einmal wieder als ernstzunehmende Gedanken in die Diskussion einführen. Immerhin hat der Gedanke, dass insbesondere in einer Republik Freiheit nur durch die Verteilung der Machtmittel, also der Waffen, auf die Bürger dauerhaft erhalten werden kann, mehr als zweitausend Jahre Tradition im westlichen politischen Denken, mit vielen der größten politischen Denker auf dieser Seite. Er ist auch nicht ganz ohne Tradition in Deutschland; z.B. hatte die württembergische Verfassung bis 1918 das Recht auf Waffenbesitz. Dagegen ist eine irgendwie geschlossen ausgeführte politische Theorie, wie Freiheit durch Entwaffnung der Bürger und Konzentration der Waffen auf staatliche Stellen erhalten werden kann, schlicht nicht existent. Am ehesten könnte man noch Hobbes anführen, und der scheitert krachend daran, dass er nicht erklären kann, wie man den Leviathan am absoluten Machtmißbrauch, der noch schlimmer ist als sein pessimistisch konstruierter Naturzustand, hindern sollte. Eben deswegen wird diese Sichtweise von ihren Verfechtern auch nicht logisch begründet, sondern immer nur als Selbstverständlichkeit dargestellt. ("Das staatliche Gewaltmonopol erfordert", "amerikanische Verhältnisse", "wo kämmen wir da hin", "Waffennarren" usw.) In Deutschland kommt dann noch die Besonderheit hinzu, dass der Anteil der staatlich organisierten Morde unter der Gesamtzahl der Morde in der deutschen Geschichte nicht nur wie in anderen Ländern hoch ist, sondern mit locker 99% erdrückend. Man muss also erst einmal die andere Seite auf dem Felde der öffentlichen Diskussion zwingen, Argumente auszutauschen und so die Ärmlichkeit ihres Gedankengebäudes offen darzustellen. Soll doch einmal jemand erklären, wie man aus der Tatsache, dass praktisch alle Morde in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren, dahin kommt, dass es weise sei, dass nur staatliche Organe (plus Bonzen plus Verbrecher) bewaffnet seien. Vorher wird die Sache weder vor Gericht noch im Parlament gelingen. -
Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Proud NRA Member antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Das macht bei einer auf 20(4) gestützten Argumentation auch heute nicht mit. Meine Behauptung ist, dass eine darauf gestützte Klage kontraproduktiv ist, solange eine entsprechende Ansicht den meisten Leuten, vom Fach oder Bürger, gar nicht, auch nicht als Minderheitsansicht, bekannt ist. Für eine juristische Anerkennung eines Bürgerrechts auf Waffenbesitz fehlen in Deutschland heute einfach die Voraussetzungen. Daher ist die von Mark genannte Vorstufe "Aufsatz schreiben" zuerst nötig, und zwar nicht nur einer, sondern viele. -
Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Proud NRA Member antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Ich habe ja oben schon dargetan, warum ich die Erfolgsaussichten, egal wie logisch zwingend das dargetan sein mag, zur Zeit für gering halte und meine, dass das erst der Vorbereitung in der öffentlichen Meinung bedürfe. Deswegen werde ich meine Zeit und Energie nicht auf ein Verfahren verwenden, das nahezu sicher nicht das gewünschte Ergebnis liefern würde und in Zukunft, zu einem vielleicht besseren Zeitpunkt, Zitatmaterial für die Gegenseite liefern würde. Das ist doch genau das, wozu ich geraten haben. Und nicht nur nicht, deutlich mehr Leute, aus verschiedenen Fachgebieten und Hintergründen, werden das tun müssen, bevor es Zeit für den Rechtsweg mit dem Ziel einer signifikanten Umgestaltung des Waffenrechts ist. (Klagen bezüglich "kleinerer" Gegenstände wie z.B. die Willkür des nicht zu kontrollierenden retroaktiven Stichtags für große Magazine sind eine andere Sache.) Und ja, ich betätige mich durchaus auch nebenbei publizistisch, in Deutschland wie in Amerika. Für dieses Forum belasse ich es allerdings bei meiner Halbanonymität und werde deshalb nicht auf Sachen, die ich in der Hinsicht gemacht habe, verlinken. -
Es dem deutschen Waffenrecht, vermutlich ohne dass da anfänglich Absicht und Plan dabei waren, gelungen ist, die Waffenbesitzer in kleine Gruppen mit Partikularinteressen auseinanderzudividieren. Wenn wir einmal im Jahr (mit dem einzelstaatlichen Äquivalent der NRA) in der Staatshauptstadt demonstrieren und unsere Abgeordneten besuchen gehen, dann ist jedem Zuschauer klar, was wir wollen: Anerkennung unseres Rechts, unsere Waffen zu besitzen und auch zu tragen, zu individuellem und kollektivem Selbstschutz, Sport, Spiel, Jagd, was auch immer. Das ist einfach zu verstehen, und da ist es auch dem Restaurantbesitzer am Straßenrand oder dem Taxifahrer, den wir aufhalten, leicht, zu rufen: "Ich unterstütze Euch!" Wer das ruft, ist mit einer ganz guten Wahrscheinlichkeit auch zumindest insofern betroffen, dass er z.B. das Gewehr seines Vaters daheim hängen hat, selbst wenn er gar nicht weiß, welche Munition da eigentlich reingehört. Abgeben will er es trotzdem nicht. Dagegen sind Themen wie Magazingrößen für Sportschützen, die gerne im Ausland eine aus deutscher Sicht exotische Disziplin nach internationalen Regeln schießen möchten, Nachtsichttechnik für Jäger, usw. einfach keine Themen, für die sich der Durchschnittsbürger, oder auch nur der Durchschnittssportler oder -jäger groß interessieren würden. Warum auch? Solange das Thema kein allgemeines Recht auf Waffen ist wird man auch kein allgemeines Interesse finden können. In der Aufteilung der Waffenbesitzer in Nur-Sportler, Nur-Jäger usw. liegt eine Perfidie des Waffengesetzes, die vermutlich so gar nicht bedacht war, aber eine enorm effektive Eigendynamik entwickelt hat.
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Texas: Bewaffnete Zivilisten verhindern Massaker in Kirche
Proud NRA Member antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Aber nur eine partielle. Gleichzeitig kehren ja eigentlich schon überwunden geglaubte entschieden männliche Verhaltensweisen wie die gewaltsame Verteidigung der Ehre wegen jeder vielleicht nur eingebildeten Kleinigkeit wieder zurück. -
Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Proud NRA Member antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Das ist, unabhängig von der Richtigkeit und Schlüssigkeit der Argumentation, offensichtlich sinnlos, so lange nicht ein Prozent der Bevölkerung so in ganz groben Zügen vortragen könnte, in wieweit aus Art. 1, 2 und 20 GG ein wie auch immer gestaltetes Recht auf Waffenbesitz folgen würde. Rechtsprechung, insbesondere auf dieser Ebene, hat ein politisches Element. Es hat ja selbst bei den Amis ein knappes Jahrhundert lang vor dem Obersten Gerichtshof und den höheren Bundesgerichten nicht geklappt, und einer der Gründe, warum es dann geklappt hat, war, dass Leute das Thema intensiv juristisch und historisch durchdrungen haben, so lange, bis eine weitere Verweigerung nicht mehr ging ohne sich als Richter zum Affen zu machen. Diese Durchdringung und eine gewisse Popularität ihrer Ergebnisse muss da sein, bevor Klagen irgend einen Sinn hätte. Dass jedes Recht Schranken und Grenzen hat, ist eine Tautologie. Dass der Waffenbesitz engere Grenzen verträgt als z.B. die wohlverstandene Meinungsfreiheit ist ganz so evident aber auch wieder nicht. Der Schöpfer des Wortes "Rechtstaat", Robert v. Mohl, z.B. hielt für klar, dass ohne Volksbewaffnung und Widerstandsrecht eine Republik nicht existieren könne, obwohl er selber dabei deutliches Muffensausen hatte. Noch viel weniger evident ist, dass die korrekt verstandenen Grenzen jetzt ausgerechnet mit der zur Zeit existierenden deutschen Sachkunde, Aufbewahrung usw. zusammenfallen müssten. Ich halte es deshalb für vielversprechender, die Überlegung, wie weit ein von den fundamentalen Entscheidungen des Grundgesetzes impliziertes Recht auf Waffen gehen würde, erstmal auf diesen Grundentscheidungen aufzubauen, und nicht mit erwünschten Einschränkungen anzufangen. Diese fundamentalen Entscheidungen wären aus meiner Sicht das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Gleichwertigkeit aller Menschen insbesondere im Hinblick auf diese fundamentalsten aller Rechte, die Volkssouveränität, und die Erfahrung, aus welcher Grundgesetz und kodifiziertes Widerstandsrecht hervorgingen, dass gerade staatliches Handeln in nahezu unvorstellbarem Ausmaß in eine mörderische Herrschaft des Bösen ausarten konnte. -
Texas: Bewaffnete Zivilisten verhindern Massaker in Kirche
Proud NRA Member antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Klagen kann man wegen allem. Aber es gibt in allen amerikanischen Bundesstaaten sog. "good samaritan laws", die Schadenersatzansprüche wegen Erster Hilfe ziemlich weitgehend ausschließen. Die Grenzen dabei variieren ein wenig zwischen den Staaten, aber im Großen handelt es sich um die Einwilligung sofern der Betreffende einwilligungsfähig ist oder durch konkludentes (Nicht-)Handeln einwilligt, dass man nicht eh schon gesetzlich oder vertraglich zur Hilfe verpflichtet ist, dass man die Notlage nicht absichtlich herbeigeführt hat, und dass man nicht grob fahrlässig handeln darf, was normalerweise recht großzügig zu Gunsten des Helfenden ausgelegt wird. (Ein Beispiel, das mir im Kurs gegeben wurde: Wenn man sich bei CPR so blöd anstellt, dass man jemandem Magen oder Milz eindrückt statt das Blut umzuwälzen, vermutlich keine Haftung. Wenn man versucht, mit dem Küchenmesser eine völlig absurder Operation zu machen, die man im Fernsehen gesehen hat, schon Haftung.) -
Bei Politikern ist auch die Frage nicht ganz von der Hand zu weisen, ob er einen Schein zum Rumtragen hatte, wegen Hassverbrechen und so. Hans-Otto Scholl hatte auch einen...
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Fairer wäre vielleicht eher "die am wenigsten feindliche." Die AfD ist ja im Ganzen eben nicht radikal in irgendeiner Weise, sondern will eher den Konsens der Bundesrepublik bis ca. zur Jahrtausendwende wieder haben, so auch beim Waffenrecht. Sie will zwar keine neuen Schikanen, aber wesentliche Impulse, den Zusammenhang zwischen Recht auf Leben, Volkssouveränität, Recht auf Widerstand und Recht auf Waffen ernsthaft zu durchdenken, sehe ich bei ihr genausowenig wie bei den anderen.
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Proud NRA Member antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Ich glaube, gerade dieser Ansatz, schon vor dem Durchdenken das Muffensausen zu bekommen und die Einschränkungen eines "objektiv akzeptablen Ergebnisses" zu konstruieren, ist Teil des Problems. Dass wegen schwerer Straftaten Verurteilte oder Geisteskranke, ebenso in einem anderen Aspekt auch Kinder, nicht alle Grundrechte voll ausüben können, ist ja allgemein akzeptiert. Ob man eine Litanei an Einschränkungen wie "sachkundig" oder "regelmäßig trainierend" vor dem Hintergrund der starken Argumente der Rechte auf Leben und Widerstand rechtfertigen kann, sollte man doch erst einmal ergebnissoffen überlegen. Sollten solche Einschränkungen auch z.B. für das Recht auf freie Rede gelten? Wenn nein, was ist da unterschiedlich? -
So wie die geschätzten zig Millionen Schußwaffen auf WBK Schwarz? Allerdings: Von denen haben ihre Besitzer relativ wenig außer halt der Freude am Besitz und vielleicht einer Rückversicherung für Situationen, in denen es auf Schießenkönnen nicht ankommt. Zum Sport- und Spaßschießen kann man sie ja eher schlecht mitnehmen. Die Wahrscheinlichkeit, wegen ein paar nicht angemeldeter Magazine ärger zu bekommen, dürfte sich ebenfalls sehr im Rahmen halten, aber der Schießspaß damit auch.
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Proud NRA Member antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Schon, und auch dass es durch Art. 2(2) GG in Verbindung mit Art. 3(1) nicht geht, dass Selbstschutz des eigenen Lebens in der Praxis nur bei politisch bevorzugten Menschen anerkannt wird, während das eigentlich ja genauso wertvolle Leben des Normalbürgers nur durch eine Armlänge Abstand geschützt werden soll. Das wäre auch richtig und logisch, aber zur Zeit wohl kaum herrschende Meinung bei Richtern oder Gelehrten.