Proud NRA Member
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Tütensuppe würde ich gelten lassen, wenn da drauf stünde: "Schnellfraß für Kochunlust", "Notration", "Elektrolytversorgung bei Durchfall", "Campingfutter", oder sonst irgendeiner der durchaus vorhandenen guten Gründe für dieses Produkt. "Mmh" dürfte aber keiner dieser Gründe sein.
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Loctite 222 - 243 - 278: waffentechnische und waffenrechtliche Einordnung
Proud NRA Member antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Einfache Alternative, wenn man nicht darauf vertraut, dass es auch so hält, was es tut: Mit einem Lackstift oder auch einem Bleistift eine Linie vom Metall um den Schraubenkopf herum auf den Schraubenkopf ziehen. Sollte sich die Schraube auch nur ein kleines Stückchen drehen, dann sieht man, dass die Linien nicht mehr zusammenpassen. Schraubensicherung durch Kontrolle statt Kleber, sozusagen. -
Ist ja lustig. Das amerikanische Original ist mittlerweile bei dreizehn unterschiedlichen Wertungsklassen. [emoji3] Sent from my iPhone using Tapatalk
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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Proud NRA Member antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Kann man so machen. Man muss dann aber für sich damit klarkommen, sich in eine übelste deutsche Tradition eingereiht zu haben, demokratische Teilhabe schon wegen einer abstrakten Furcht vor doch noch kleineren Repressionen aufgegeben zu haben. Es ist einfach, einen mittlerweile senilen alten Knacker vor ein Jugendgericht zu stellen, der zumindest subjektiv geglaubt haben mag, dass ihm für eine Verweigerung, mitzumachen, die Hinrichtung gedroht hätte. (An dieser subjektiven Furcht ändert es auch nichts, wenn man einen Historiker als Zeugen bestellt, der zutreffend aussagt, dass er ziemlich sicher nicht hingerichtet worden wäre, hätte er seine Verweigerung mit persönlicher Schwäche statt mit Moral begründet.) Schon etwas schwieriger ist es, nicht gleich bei der ersten Drohung, die noch nicht einmal ausgesprochen ist, sich selber gleichzuschalten. Ich halte es jedenfalls für nicht unangemessen, sich zu überlegen, was man einmal den Enkeln sagt, wenn die einen einmal fragen werden: Was hast Du eigentlich damals gemacht, als alle begeistert "Ja!" geschrieen haben? Wütendes Schweigen als Antwort auf diese Frage ist ebenfalls eine deutsche Tradition, und keine gute. -
Ich kenne die deutschen Regeln nicht, aber wenn ich raten darf: Production muss DA starten, sonst wäre es keine Production, außer bei Strikerpistolen mit interner Sicherung, deren Hersteller die Welt überzeugt haben, dass ihre Produkte irgendwie DA seien, auch wenn sie vorgespannt sind. Die anderen dürfen gespannt starten wenn eine anderweitige Sicherung vorhanden ist (also nicht bei P226, aber bei 1911 schon).
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Wenn der Mechanismus, der die Sicherung mittels eines Stiftchens und einer kleinen Feder in den Endstellungen hält, nicht installiert ist, dann dreht das bei allen meinen AR jedenfalls praktisch ohne Widerstand (das Eigengewicht des Hebels reicht, dass er bei normaler Haltung der Waffe in die Feuerstellung fallen würde). Also kann dafür eigentlich nur verantwortlich sein, dass dieser Stift etwas zu sehr an der Sicherung hakt. Ich mache da beim Zusammenbauen eine winzige Menge Schmiermittel rein, und im normalen Betrieb sollte eigentlich von selber hinreichend Schmiermittel reinkriechen, dass es geschmiert bleibt. Wenn's bei einer neuen Waffe zu hakelig ist, Griff abmachen, Feder und Stift rausnehmen (Vorsicht, dass die Feder beim Griff abmachen nicht wegfliegt), ein wenig Schmiermittel rein, zusammenbauen, hundertmal zwischen Feuer und Sicher schalten. Weitere Maßnahmen wie ein Abrunden des Stifts oder eine Kürzung der Feder sollten überflüssig sein. Sollte allerdings die Sicherung am Abzug kratzen, dann ist was falsch. Es kann doch wohl nicht sein, dass jemand auf die Benutzung des Sicherungshebels verzichtet, weil der nicht richtig läuft...
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Ja, klar. Dann ist gespannt. Und ich kenne keinen plausiblen Grund, warum der Sicherungshebel da auf Feuer stehen sollte. Bei mir (Sportschütze, kein Militär oder dergleichen) geht es so: Mit der Waffe mit auf dem Sicherheitsfähnchen ruhendem Verschluss und eingelegter Sicherung zur Startposition, bzw. in diesem Zustand aus der Tasche nehmen Nach Wunsch mit der Optik herumfummeln, Ziele aufnehmen, etc. Verschluss aufmachen und arretieren, Sicherheitsfahne in die Tasche oder die Hand des RO Magazin rein, Sitz überprüfen Verschluss zufallen lassen, überprüfen, dass zu ist Wenn es sich um eine Disziplin handelt, bei der entsichert gestartet wird, Sicherung rausnehmen Piep. Bumm.
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Nichts, aber die rechtliche Zulässigkeit dieser Regelung kann eben am waffenrechtskonformen Frühableben hängen...
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Teilnahme an Wettkämpfen von Personen ohne WBK
Proud NRA Member antwortete auf Gerry's Thema in Waffenrecht
Der Wortlaut des Gesetzes ist eigentlich recht großzügig. Aus dem Fall in (1) 3. (d) kann man messerscharf folgern, dass die Weisungen des Berechtigten grob gehalten sein dürfen und dass die Überlassung weitaus länger sein darf als die konkrete Benutzung. Nachdem sich aber im Waffenrecht von Zeit zu Zeit Urteile hart an der Grenze zur Rechtsbeugung ergeben, habe ich irgendwie den Verdacht, dass das in der Praxis anders gesehen wird wenn ein Neumitglied sich zwei Monate lang ein AR zum Üben oder zur Teilnahme an unbestimmten Wettbewerben leiht, als wenn ein Segelbootcharterer sich zwei Monate lang eine Signalpistole zur Abgabe allfälliger Notsignale leiht, obwohl es eigentlich dem Gesetz nach das Gleiche wäre. Eine Analogie außerhalb des Waffenrechts wäre, dass man als Flugschüler ziemlich viel allein machen darf, aber nur mit explizitem Auftrag des Fluglehrers. Vielleicht war diese Vorschrift sogar historisch irgendwann mal so gedacht, das könnte man eruieren. -
Vererben darfst Du ja auch, so wie Du auch beliebig Waffen kaufen darfst (jedenfalls solche, die uns interessieren). Bloß besitzen darfst Du nicht und gegebenenfalls der Erbe halt auch nicht. Das Erbenprivileg fällt da insofern aus der Systematik, weil es gerade nicht auf ein Bedürfnis abgestellt ist. Es korreliert sicher manchmal mit dem Bedürfnis, ein Erinnerungsstück an den Verstorbenen behalten zu wollen, aber in ziemlich seltsamer Weise. Ich mag mir nicht vorstellen, wie unangenehm die Diskussion für beide Seiten ist, wenn bei einem Schwerkranken das Fortbestehen des Bedürfnisses geprüft werden soll, das Ableben wahrscheinlicher scheint als die Fortsetzung des vom Bedürfnis umfassten Zwecks, und der gerne seine geliebten--vielleicht gar selber ererbten--Waffen seinen Kindern zur Erinnerung überlassen möchte. Soll man dem sagen, wenn Du bis zu diesem und jenem Datum stirbst, dann ist das OK, sonst musst Du verkaufen??? Das Problem ist nicht das Erbenprivileg sondern der hirnverbrannte Bedürfnisunsinn. Der führt ja auch zu anderen Absurditäten, wie dass eine grosse Sammlung OK ist, ein einzelnes aus Sammlerinteresse besessenes Stück aber nicht.
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Wo Kriminelle ihre Waffen herbekommen... Studien aus den USA
Proud NRA Member antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die vermutlich weitaus weniger spektakulär sind als man es sich im Kino vorstellt. Am einfachsten schickt man die Freundin los, mal vorausgesetzt, dass die nicht auch vorbestraft ist. Und ein Waffenhändler kann ja schlecht die Polizei einbestellen, weil eine junge schwarze Frau mit wenig geschliffener Sprache und keiner Ahnung von der Sache eine billige Pistole kaufen will. -
Das stimmt so nicht ganz. Der WBK-Schwarz-Inhaber wird einerseits nicht vernünftig üben und andererseits nicht Bestandteil einer bewaffneten bürgerlichen Gemeinschaft sein. Wenn sich jemand auf 3 Meter Entfernung (also mit begrenzten Anforderungen ans Können) seines Lebens gegen einen Straßenkriminellen erwehrt, dann ist das der Politik im Grunde egal. Auch wenn der eine Betäubungsmittelhändler einen anderen erschießt, dann kümmert das die hohen Herren nicht so sehr. Aber Bürger, die auf 800 Meter treffen, oder auf 200 einigermaßen flott aus dem Stehen, sich gegenseitig kennen, vielleicht gar noch erprobte Offiziere in ihren Reihen haben, anderen ihre Fähigkeiten beibringen und auf ihr Können auch noch öffentlich stolz sind, das geht gar nicht, erinnert es doch--und sei es nur symbolisch--an den Gedanken der Volkssouveränität. Dazu kommt noch, dass der ansonsten nicht kriminelle WBK-Schwarz-Inhaber noch mehr als der Farb-WBK-Inhaber auf Wohlverhalten bedacht ist, will er doch nicht eine Hausdurchsuchung wegen eines als beleidigend empfundenen Kommentars zur Politik der Bundesregierung oder dergleichen haben. Insofern hat man über den WBK-Schwarz Inhaber eigentlich mehr Kontrolle als über den einer Farb-WBK, und ganz ohne Verwaltungsaufwand.
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Großtechnisch hergestelltes Glutamat wird eigentlich biologisch hergestellt, nicht chemisch, wenn man unter "biologisch" die Entstehung in lebenden Organismen versteht und unter "chemisch" die Entstehung durch einen zielgerichteten vom Menschen ausgeführten Syntheseprozess. Woran kann ich aber "Chemie" als Zutat erkennen? Eigentlich ist das ja zunächst mal eine Wissenschaft (der in gewissem Maße auch biologische Vorgänge zugänglich sind). Viele der Dinge, die von vielen Konsumenten als "total viel Chemie drin" charakterisiert würden, sind ja nicht nur biologischen Ursprungs, sondern stammen auch aus einer Zeit, zu der die chemische Industrie noch in den Kinderschuhen steckte und gar nicht besonders viele für Lebensmittel relevante Dinge produzieren konnte. Die Erbswurstsuppe ist da ein Beispiel, aber auch z.B. die Maggiwürze. Coca-Cola als vielleicht meistgehasstes Lebensmittel aller Zeiten könnte man vollkommen wahrheitsgemäß als "Alkoholfreies Getränk mit wertvollen Frucht- und Kräuterauszügen" bezeichnen. Der besondere Hass, dem sich dieses Produkt ausgesetzt sah, scheint mir nicht erklärbar, ohne dass man sich dabei auf die (von der Firma selbst gepflegte) Verbindung mit dem Lebensgefühl erst des neuen Südens in Georgia und dann der Vereinigten Staaten überhaupt bezieht. Das war schon als ich Kind war lustig, als meine Oma auf dem Wochenmarkt immer gefragt hat, ob das Zeug "biologisch" sei--als ich irgendwann mal als kleiner, frecher Bub öfters gefragt habe, was das bedeute, konnten mich weder die Oma noch die Verkäufer aufklären. Es wird wohl auch nicht mehr bedeutet haben als die triviale Einsicht, dass die angebotenen Kartoffeln einem lebenden Organismus entstammen bzw. einer sind.
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Die ist in jedem Gericht drin, das herzhaft (oder genauer: umami) schmeckt, denn sonst würde es nicht herzhaft schmecken. Die Quellen können variieren, vom Vorkommen in traditionellen Zutaten wie Schinken oder Tomaten über Hefeextrakt bis zum großtechnisch hergestellten Glutamat, aber die Substanz ist dabei exakt dieselbe.
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Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Proud NRA Member antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Übt da wer am Wochenende? Könnten die das nicht mal für einen 3Gun Wettbewerb zur Verfügung stellen? -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Proud NRA Member antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Die CDU doch auch. Allerdings mit der Feinheit, dass nur die Unverzeihlichen wünschen, das möge etwas weniger schnell passieren, während die verzeihlichen Oppositionsparteien es gerne einen Zacken schärfer hätten. In der Opposition wäre die CDU immerhin darauf verwiesen, sich irgendwie rechts der Linksfrontregierung zu positionieren, oder aber als Oppositions von links in Zukunft mit der MLPD um Stimmen zu konkurrieren. -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Proud NRA Member antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Egal welches Team, die Aufgabe ist keine dankbare, und ich würde mich nicht um sie bewerben. Die AfD mal schnell durch einen Rechtsruck aufzusaugen ist nicht so einfach, wenn man jeden mit ihren (also den früheren eigenen!!) Positionen als unverzeihlichen Nazi verteufelt hat. Da fehlt die Glaubwürdigkeit. Eine Konkurrenz der AfD von rechts zu akzeptieren während gleichzeitig die Grünen das traditionell von den Grünen beackerte Feld weiter beackern, und nicht ohne Erfolg, führt dazu, dass man zerrieben wird. Selbst eine Konzentration auf das christliche Kernmilieu ist eher schwierig, weil sich zwischen Vulvenzeichnen auf dem Kirchentag und traditioneller Wallfahrtsfrömmigkeit in der bayerischen Provinz ähnliche Gräben auftun und die Kirchenbindung der Leute eh nachlässt. -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Proud NRA Member antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Es gibt bei Bürokraten, die eigentlich nichts können, noch nicht einmal eine Glühlampe am Auto auswechseln, wohl eine allgemeine Furcht vor Leuten, die etwas können. Die könnten ja noch auf Ideen kommen... An dieser Stelle überschneiden sich Hoplophobie als Furcht vor dem Können ('hoplon' ist speziell eine Waffe, allgemeiner aber ein Werkzeug, übertragen auch der Penis, jedenfalls Dinge, die irgendeine Art Potenz vermitteln) und die Furcht vor Widerstand vor Machtansprüchen. -
Dann bist Du entweder mit einer ganz außergewöhnlichen Flexibilität und Gleichgewichtsgabe gesegnet, oder euer Parcoursbauer ist nicht fies genug...
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Wenn sie es bekommen.... Es gibt wohl einen gewissen Teil der Bevölkerung, der niemanden kennt, der ihn einfach mal zum Schießen mitnehmen würden und dann auch die Erklärung und Betreuung übernimmt, und dann auch noch mit etwas, das fies aussieht und schön Krach macht. Würde jeder deutsche Schütze sein soziales Umfeld wissen lassen, dass diese Einladung jederzeit steht, dann würden solche Preise von Kommerziellen nicht genommen. (Mein Umfeld weiß das, und es wird auch gelegentlich angenommen!)
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SPIEGEL-Artikel zu "Innenansichten der Schützenlobby"
Proud NRA Member antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
Ich glaube, es ist eher umgekehrt. Mir fällt in der deutschen Waffenkultur im Vergleich zu den Amerikanern gerade dieses Rumgedruckse auf, bei dem Interessierte potentielle Mitglieder, die Presse usw. eher kritisch angesehen werden und sich abgeblockt fühlen. Wenn man sich, überspitzt gesagt, abnabelt wie die Mafia, dann ist es irgendwie verständlich wenn die Leute daraus erstmal annehmen, dass man vielleicht nichts Gutes im Schilde führe, jedenfalls eher komisch drauf sei. "Jede Art von Kommentaren gibt es nur von der Pressestelle" ist doch nicht die Art wie sich Leute äußern, die an Bürgerrechte glauben, ihren Sport super finden, usw. -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Proud NRA Member antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Ist so eine "Freigabe" im Gesetz vorgesehen? Eigentlich steht da doch drin, dass eine "Erkundigung einzuholen" sei--wenn man sich erkundigt und keine Antwort bekommt, dann wird wohl nichts vorliegen. Im Übrigen ist doch gerade eine Nachberichtspflicht samt zugehöriger Datenkloake vorgesehen, mittels derer der Verfassungsschutz sich auch später melden kann, sollte ihm doch noch etwas einfallen. Das Ganze ist natürlich insofern etwas interpretationsbedürftig formuliert, als dass eine "Erkundigung" eindeutig die Frage und nicht die Antwort ist, während man eigentlich nur die Antwort und nicht die Frage "einholen" kann. Wenn allerdings das Vorliegen einer Antwort des Verfassungsschutzes vorgeschrieben sein sollte, müsste man dann nicht auch im Rahmen des Rechtstaatsprinzips wegen Untätigkeit klagen können, wenn der die Antwort nicht in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen gibt? -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Proud NRA Member antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Bei Aussagen in einem Strafprozess, ja. Bei der Nichtanzeige einer geplanten Straftat nicht unbedingt. In den meisten Fällen darf man als Angehöriger von der Anzeige absehen, wenn man den Planenden ernsthaft von seinem Vorhaben abzubringen versucht. Es gibt von dieser Ausnahme aber wieder Ausnahmen, von denen die relevanteste hier die für Mord und Totschlag ist. Soweit auch OK, finde ich. Das Problem ist, wenn man aus der absoluten Ausnahme, dass einem jemand konkrete Mordpläne oder gar noch Pläne zum Verstoß gegen das Völkerstrafrecht anvertraut, die Regel machen will, die dann greifen soll, wenn jemand nur etwas komisch ist, was vieles bedeuten kann, manchmal auch nur die legale und garantierte freie Entfaltung der etwas exzentrischen Persönlichkeit. (Wenn einem jemand konkrete Mordpläne anvertraut, dann kann man das wie bei anvertrauten Selbstmordplänen wohl auch als Ruf nach Hilfe und Verhinderung der Sache auffassen, so dass in diesem Fall mit der Anzeige mit einiger Wahrscheinlichkeit sogar dem die Tat Planenden geholfen sein könnte. Jedenfalls kann keiner von mir erwarten, dass ich ungefragt die Schuld für seinen oder gar eines unbeteiligten Dritten Tod mit mir herumschleppe.) -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Proud NRA Member antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Jo. Die nächste Stufe ist dann die Waffen gleich auch noch zu liefern. Eigentlich hätte ich statt einer Waffenrechtsverschärfung lieber mal eine Erklärung der Herkunft der Bombe beim Anschlag auf das Jüdische Gemeindehaus Berlin zum einundreißigsten Jahrestag der "Reichskristallnacht". Was da Peter Urbach mit ins Grab genommen hat dürfte mindestens so interessant sein wie die Kanonen und Bomben, die er verteilt hat. Allerdings beantragen Leute, dich sich ihre Kanonen von Leuten im Dunstkreis der Sicherheitsbehörden besorgen oder sie gar von ihnen aufgeschwatzt bekommen, dafür keine waffenrechtlichen Erlaubnisse. Auf welche Weise? Bekommt er, jedenfalls wenn er vor Gericht dagegen angeht, die Begründung und die Quellen der "Tatsachen"? Oder ist eine pauschal abschlägige Antwort ab sofort ein Versagungsgrund an sich, bei dem weder Richter noch Betroffene weitere Fragen zu stellen haben? -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Proud NRA Member antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Und dann geht es gleich weiter. Das Waffenrecht ist mit solchen Formulierungen wie "Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen" ja eh schon am Rande der Rechtstaatlichkeit, aber irgendeine Begründung, und die Chance, vor Gericht gegen diese vorzugehen, wird man einem Antragsteller im Verwaltungsrecht wohl geben müssen. Da zeigt es sich jetzt, dass selbst wenn es darum geht, Schwerkriminelle zu verurteilen, der Verfassungsschutz regelmäßig blockt und Verfahren an Worten wie "keine Aussagegenehmigung" scheitern. Bekommt dann der Antragsteller sein Kärtchen trotzdem, weil die Tatsachen eben nicht vorgetragen wurden? Dann viel Spaß, sollte auch nur einmal doch etwas passieren. Oder bekommt er sein Kärtchen nicht und darf den Rest seines Lebens darüber rätseln, ob es nur eine Namensverwechslung war? (Kommt vor--bei den Amis hat sich anscheinend einmal Ted Kennedy, einer der berühmtesten Politiker, auf der Flugverbotsliste wiedergefunden und hatte einigen Aufwand, da raus zu kommen.)