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BlackFly

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  1. Dann sind wir bei dem Beispiel das jemand unbemerkt ein Triebwerk einem Durchmesser von 2m aus dem Sicherheits Bereich rausgefahren hat... Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen das die Waffe in Frankfurt weg kam, sollte bei den Prozessen hier nicht möglich sein. In Paris (hier kenne ich persönlich ORY, CDG kenne ich eigentlich nur als Pax und von Erzählungen in ORY) kenne ich die genauen Prozesse nicht aber könnte mir schon vorstellen dass es da möglich wäre. Aber meine persönliche Vermutung würde eher dahin gehen das sie in Marokko "verschwunden" ist...
  2. Jain, die Gepäckabfertigungshallen und deren Ausgänge werden meist überwacht, darum ist die Gefahr groß gar nicht erst so weit zu kommen (sofern es sich um Gepäckabfertiger handelt). Aber wie gesagt, die Waffen gehen in Deutschland normalerweise nicht diesen Weg, vorallem nicht wenn sie "Reisegepäck" sind
  3. Am Frankfurter Flughafen ist mal einer mit einem Triebwerk auf dem Transportwagen einfach raus gefahren weil er zeigen wollte wie einfach man das entwenden könnte. Ist erst aufgefallen als er wieder rein fahren wollte und dafür kontrolliert wurde. Auf jeden Flughafen den ich kenne wird das reinkommende Personal aber nicht das rausgegeben Personal kontrolliert. Allerdings kann ich mir vorstellen das, aufgrund von Vorfällen mit professionell organisieren Diebesbändern, der Werkschutz an gewissen Toren öfters Mal steht als an anderen. Waffen gehen aber meines Wissens nach nicht durch die normale Gepäckabfertigung, damit wäre das eigentlich wieder Recht easy und risikolos... Ich habe übrigens selber Mal ein Fall erlebt bei den eine Europalette mit Munition auf den Flughafen vergessen und dann gesucht wurde (und die war auch nicht wie beim Sex Shop in neutraler Verpackung)
  4. Eigentlich egal in welcher Reihenfolge. Und selbst wenn dagegen geklagt werden sollte kann man doch trotzdem kündigen, das eine schließt das andere nicht aus. Warte doch erst Mal ab wie es weiter geht bevor Dinge ggf grundlos unterstellt werden!
  5. Raus ist easy, rein ist schwer...
  6. Und erstmal alle Optionen (anwaltliche) abklopfen ist prinzipiell ja auch eher zu begrüßen als zu verurteilen... Sollten viel mehr Leute machen...
  7. "Zunächst anwaltlich prüfen lassen" heisst doch nicht das sie was anderes tun. Die Prüfung kann doch sein das sie schauen wie man am besten kündigt...
  8. Jedem Sportschützen ist allgemein bekannt das 12/18 mit IRGENDWELCHEN erlaubnispflichtigen Waffen für DEN ERWERB einer weiteren Waffe geschossen werden muss. Es geht aber um den Erhalt des Bedürfnisses und da wird von 4/6 mit eigenen Waffen gesprochen und das auch nur pro Waffe Art (LW / KW) und nicht pro Waffe. 12/18 ist damit eigentlich bullshit und dies pro Waffe zu fordern noch größerer bullshit (abgesehen davon das selbst ein sehr aktiver Sportschütze damit Probleme hätte)
  9. Aus dem Newsletter, find ich echt super!
  10. Gut von der FDP, aber das wird sie auch nicht mehr retten und in 2 Jahren hat sie nix mehr zu melden...
  11. Das allgemeine Bedürfnis nach §8 ist z.B. das man Sportschütze ist und ja, auch da steht das die Waffe geeignet und erforderlich ist. Die Erforderlichkeit wird mit dem Passus "etwa als Gastschütze" soweit eingeschränkt das man diese nicht regelmäßig im eigenen Verein/Verband sondern auch nur gelegentlich als Gastschütze benutzt. Dies ermöglicht jetzt immer noch die beiden, bereits mehrmals angesprochenen, Optionen: a) Man benutzt von dem Drilling nur einen Lauf und schießt damit eine Einzelladerdisziplin in einer Sportordnung die die Verwendung eines Drillings nicht ausschließt (was scheinbar beim DSB der Fall ist) b) man benutzt die Waffe als Gastschütze woanders sofern man sie nicht wie unter a) beschrieben im eigenen Verein/Verband einsetzen kann. Hier kann man dann auch am jagdlichen Vergleichsschießen als Gastschütze teilnehmen (sofern dies von DJV erlaubt ist) da dies ein Wettkampf und somit ebenfalls als "sportlich" angesehen werden kann.
  12. Aus genau diesem Grund wäre ein "befreundeter" oder angeschlossener Verband eine gute Option. Dieser läuft an sich schon und man hat keinen Stress aber trotzdem hat man einen direkten Draht zu den Sportschützen. Mit den Airsoftlern und Paintballern will man sowas ja scheinbar auch machen. Mal schauen was sonst noch alles kommt.
  13. Habe ich das behauptet? Ich habe immer von Sportschützen geschrieben und für die gibt es eine Gelbe, steht sogar in fetten Buchstaben ganz oben drauf.
  14. Zwei mal dasselbe geschrieben und trotzdem am Thema vorbei. Das es in dem Paragraphen um Personen unter 21 Jahren geht und das aussagt das diese Personen nur bestimmte Waffen erwerben und besitzen dürfen (KK mit max 200J oder EL-Flinten max 12ga und beides nur wenn SpO es hergibt) hat mit dem Thema hier glaub so gut wie garnix zu tun... Der zweite Satz bezieht sich eindeutig auf den ersten Satz mit den Worten "Satz 1 gilt nicht" und der erste Satz sagt aus das man 21 Jahre alt sein muss
  15. Was ist mit dem jagdlichen Vergleichsschießen? https://www.jagdverband.de/rund-um-die-jagd/jagdliches-schiessen und warum sollte ich mit dem Drilling nicht bei einer Einzellader KK Disziplin mitmachen können/dürfen sofern das nicht, wie scheinbar beim DSB, explizit ausgeschlossen wird? Das man mit der Waffe gemäß irgendeiner Sportordnung teilnehmen können muss, darauf können wir uns einigen auch wenn es tatsächlich nicht im Gesetz geschrieben steht. Die Art und weise sind wir uns jetzt nur vielleicht nicht ganz einig
  16. @Thomas St. Leider fehlen davor ein paar Sätze die ich für die Frage noch essentiell wichtig erachte! In dem Blauen Teil wird ausgeführt was ich vorher geschrieben habe: Für den Drilling brauche ich kein Bedürfnis und kann es "einfach so" kaufen Den etwas dunkleren grünen Teil hattest Du in Deinem Zitat leider weggelassen, der ist aber in meinen Augen sehr wichtig. Hier steht das es in meinem Verband und meiner Sportordnung dafür keine Disziplin geben muss da ich die Waffe ja auch als Gastschütze irgendwo verwenden kann. In dem anderen Teil steht dann das die Waffe für das Schießen auf Grundlage einer genehmigten Sportordnung geeignet sein muss, diese Sportordnung aber nicht von einem anerkannten Schießsportverband kommen muss. Dies könnte z.B. dann auch als Gastschütze beim DJV sein, oder? Abgesehen davon das ich bei einem Drilling noch nicht sehe das man alle 3 Läufe verwenden muss und darum nicht einfach einen Lauf für eine Einzellader Disziplin verwenden könnte, so denke ich doch das der DJV auf jeden Fall ein Drilling erlauben sollte, oder?
  17. @s_f Hier kann ich nirgendwo sehen das eine Disziplin oder ein Bedürfnis für die Waffe gefordert ist, dies kann man in meinen Augen eigentlich wie ein Blankoscheck ansehen solange es sich um Waffen der beschriebenen Arten handelt. Abgesehen davon: Kann ich von dem Drilling bei einer Disziplin nicht einfach 2 Läufe leer lassen und nur einen benutzen? Einzelladerdisziplinen gibt es in jedem Verband, da wird sich schon was passendes finden lassen...
  18. Mir ist auch nicht bekannt das ich ein Bedürfnis brauche um eine Waffe auf meine Gelbe WBK einzutragen
  19. Mir ist nicht bekannt das dies erforderlich wäre
  20. Ein Drilling ist ein Einzellader, oder? Gibt es dafür nicht die Gelbe WBK? Und so wie es sich anhört würden alle Waffen auf Gelb passen...
  21. Ob es sich lohnt nur für den sentimentalen Wert kann keiner beantworten, das kann nur derjenige beantworten der diesen sentimentalen Wert verspürt... Aber zur Einordnung: Als Sportschütze sprechen wir hier von einem Betrag der vermutlich im niedrigen 4stelligen Bereich liegt, als Jäger wird es nochmal deutlich teurer. Sammler würde ich in diesem Fall nicht in Betracht ziehen, das ist noch deutlich aufwendiger... Ob eine einfuhr hierher möglich wäre ist auch nicht ganz so einfach zu beantworten, da gibt es ggf auch noch weitere Hürden je nachdem aus welchem Land die Waffen kommen, das sollte man in die Rechnung auch mit aufnehmen. Als Sportschütze wäre es auch nicht möglich innerhalb dieses Jahres, als Sportschütze braucht man immer mindestens 12 Monate (eher ein paar mehr) von der Beschlußfassung bis zum Waffenerwerb. Wie schnell es als Jäger geht weiss ich nicht, da würden dann aber auch deutlich mehr kosten kommen.
  22. Der Vorstand des VDB, wenn ich mich richtig erinnere war es wieder der Frank Satzinger beim Interview im Kuma Video, hatte durchaus auch mal was dazu gesagt, wenn ich mich richtig erinnere war es grob das sie dieses Thema gehört haben und diesem Thema nicht von vornherein eine absage erteilen würden und auch intern besprechen, allerdings gibt es aktuell wichtigeres so das konkretes erstmal hinten ansteht. Ich persönlich frage mich halt immer wieder ob es etwas zu bedeuten hat das einer der Verbände scheinbar dem VDB deutlich aufgeschlossener ist als die anderen und sich mit dem VDB sich auch immer wieder mal zusammen blicken läßt oder ob das einfach nur "Freundlichkeit" ist und vielleicht auch die Angst von den anderen Verbänden "geächtet" zu werden zukünftig noch eine Rolle spielen wird.
  23. Naja, erstmal ist von egun doch alles korrekt gelaufen. Der andere hat zuerst egun kontaktiert und die entsprechend reagiert. Der andere wollte jetzt vermutlich einfach mal den Druck erhöhen... Jetzt bleibt halt abzuwarten wie egun darauf reagiert wenn du das sachlich denen darstellst, vorallem auch mit dem Hinweis auf die scheinbar Historie deines Handelspartners, abzulesen an den anderen Bewertungen die in einer ähnliche Richtung gingen... Aber ja, du hast natürlich Stress und Theater und das nur weil der falsche den höchsten Betrag eingetippt hat...
  24. BlackFly

    BKA Freigabe

    Warum denn? Die Hülsenlänge ist doch über 40mm und damit total ungefährlich und überhaupt nicht Kriegswaffen ähnlich...
  25. BlackFly

    BKA Freigabe

    Wird Zeit das Brandon Herrera endlich sein AK50 fertiggestellt. So eine AK mit den großen/langen 50BMG Hülsen ist wenigstens nicht so Saugefährlich wie eine AR15-KK!
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