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Wolfgang Seel

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  1. Mit Vergnügen habe ich mitgelesen.
  2. Es gibt noch weitere Bundesländer mit insgesamt 550 unteren Waffenbehörden. Der Föderalismus hat auch Vorteile.
  3. Nee, angelogen sicher nicht. Sie wusstens halt nicht besser. Ich fasse mal zusammen: Gehe nach Suhl, dort wird mit Schwerpunkt Jagdwaffen zielgerichtet geprüft, was vorher im Lehrgang (prüfungsrelevant) dran war (daher der "gute Ruf" von Suhl?). Ich war über 10 Jahre Beisitzer im Fachkunde-Prüfungsausschuss und habe eine sehr hohe Durchfallquote erlebt - nicht weil man die Prüflinge über die Klinge springen lassen wollte, sondern weil sie nix drauf hatten. Daher sind die hier seit langem immer wieder genannten Verdächtigungen dummes Zeug. Mache Dir lieber Gedanken, ob sich als Küchentisch-Waffenhändler noch Geld verdienen lässt. Wie sieht die Kalkulation bei Munition aus? Waffensammler wären eine Käufergruppe, aber nur, wenn Du von historischen Waffen was verstehst und vielleicht eine Verbindung zu einer Waffenbehörde hast und deren Asservatenraum verticken kannst. Bist Du IT-erfahren und kennst das Nationale Waffenregister und seine Forderungen an den Waffenhändler?
  4. Die Aussage "anstatt dass Wehrlose bei Hausüberfällen zum Opfer werden" bewerte ich als hochpflügen von Differenzen. Man könnte es auch als Dampfplauderei bezeichnen.
  5. Du urteilst und redest über etwas, was Du nicht kennst. Hast Du dich informiert, in welcher Weise Walther in Neuengamme produziert hat? Informiere Dich und Du wirst dich wundern!
  6. Es gibt durchaus einen Bezug der Walther-Geschichte zu den KZ aus Deutschlands dunkler Epoche - aber nicht zu Auschwitz. Eher zu Neuengamme. Ich denke, das ist hier bekannt.
  7. Ich korrigiere mal: "Der Verstorbene hat nicht mehr Waffenbesitz ausgeübt, als der Erbfall eintrat". Im Klartext: Es waren keine Waffen mehr vorhanden, die zu vererben waren.
  8. Versuchsmodelle mit Pappepatrone von Lindner sind in Österreich erprobt worden und hatten eine gute Chance, eingeführt zu werden. Königgrätz kam dazwischen ... Mehr zu diesem Thema in meinem Buch, das in Kürze erscheint.
  9. .... und vielleicht der grenzenlose Erwerb von Langwaffen
  10. Die Bevorzugung/Empfehlung des einen oder anderen SV durch die Behörde könnte den Protest der nicht berücksichtigten SV hervorrufen. Neutraler würde die Behörde handeln, wenn sie die Internet-Links der Verbände mit deren SV-Verzeichnissen nennen würde, z.B. den VuS, den BVSSV und die öbuv SV der IHK's.
  11. Ich werde aber nicht zu Deinem Verein wechseln.? Meinem Verein steht übrigens die nächste Regelüberprüfung bevor. Frage: Hatte Eure Waffenbehörde infrage kommende Schießstand-SV mit Namen + Anschrift genannt?
  12. Neues in der Angelegenheit ?
  13. Vor Jahrzehnten habe ich im DWJ eine detaillierte Pulvergeschichte geschrieben, siehe dort: https://www.dwj.de/magazin/artikelrecherche/search/Pulvergeschichte.html
  14. Bedanke Dich bei der RAF, die ihre Bomben mit Unkraut-EX gefüllt hat. Darauf hin wurde es vom Markt genommen. War vorher nur ein Oberschüler-Klamauk, daraus Raketen zu bauen. Ich bin sicher, dass die ersten Replika-Revolver mit selbst gemischtem Schwarzpulver geladen wurden - es hat funktioniert.
  15. Nein, die Zündfähigkeit einer Patrone ist nicht nötig, allein, dass die Patrone ins Patronenlager passt, reicht für die Erlaubnispflicht aus. Man kann darüber spotten, aber sollte sich über die waffenrechtliche Relevanz im Klaren sein.
  16. Weil man befürchtet hat, dass der Richter mit dem Begriff "wesentliche Teile" (Griffstück, Lauf, Patronenlager) nichts anfangen konnte. Da hat man's bildhafter gemacht und ein Zündhütchen in der Verhandlung abgeknallt. Der Starter der Diskussion hat's aber offenbar trotzdem noch nicht verstanden - trotz abgelegter Sachkundeprüfung?
  17. Warum nichts? Das Thema belebt doch immer wieder WO. Anders als das Waffensammeln, das eher im Verborgenen blüht.
  18. Wobei man fragen könnte, was die Formulierung: "den eigen A... aus dem Sessel zu heben" bedeuten kann.
  19. Soll heißen: Die Verschärfungen des Waffenrechtes in den letzten 40 Jahren hat der Legalwaffenbesitzer durch vielfache Verstöße gegen den bestehenden gesetzlichen Rahmen verursacht. Nun schiebt er die Ursache der Obrichkeit zu?
  20. Interssanter Aspekt: Ins Holzpflastergeschäft ist Norris mit Hotchkiss (der mit der Revolverkanone) eingestigen. Konnte ich gut erforschen und wird in der Dokumentation dargestellt.
  21. Hallo horidoman: Das von Paget geschützte Privilegium ist das Remington Rollingblock-Gewehr. Ich danke Dir für die Recherche. Ich hatte nur die Erkenntnis, dass Paget mit diesem Privilegium Norris das Remington-Gewehr weggeschnappt hatte. Offenbar ist es anders gewesen - ich werde ein Kapitel meines Manuskriptes umschreiben. Herzlichen Dank für den Hinweis! Der "Namensvetter" in London ist der gleiche Norris, denn dieser wohnte während seines Europaaufenthaltes von 1865 bis 1878 mit seiner Familie in London. Gerne nutze ich Deine erfolgreiche Recherche für mein Norris-Buch, gerne auch per PM.
  22. Es ist Paul Mauser gewesen, der am Bundesschießen 1868 in Wien mit dem Mauser-Norris-Gewehr teilnahm. Mehr dazu in meiner demnächst erscheinenden Dokumentation über Samuel Norris, den "Entdecker" der Mauser-Brüder. Paul Mauser hatte einen passablen 24. Platz von 90 Teilnehmern erzielen können und folgende Prämien mit seinen Schießergebnissen erhalten: Feldscheibe 30 Gulden in Silber, Feldscheiben-Tagesprämie am 5. August 10 Gulden, Wehrmanns-Scheibe 30 Gulden, Plättchen-Prämie der Wehrmanns-Scheibe 3 Gulden, Schnellfeuer-Scheibe 8 Gulden.
  23. Prima, endlich gewinnt WO an waffengeschichtlicher Tiefe (die wir in der Fachpresse unterdessen vermissen). Darüber freue ich mich! Gruß + schönen Sonntag
  24. Ob er wirklich das serbische Mauser-Gewehr entwickelt hat, scheint fraglich. Bei sorgfältigem Vergleich des Systems Mauser-Milovanovic M 1878/80 mit dem Mauser-System M 1878 kommen Zweifel an einem nennenswerten Beitrag Milovanovics an der Kon­struktion des Gewehrs. Eine erste Beschreibung des Systems M 1878 erschien bereits zum Jahresbeginn 1879 (Vgl.: Gebrüder Mauser's verbessertes Schloß des Infanterie-Gewehrs M./71. Allgemeine Militär-Zeitung 54 (1879) Nr. 1, S. 3 f.), einem halben Jahr vor Wilhelm Mausers erster Serbien-Fahrt (Vgl.: Ebell, Max: Wilhelm Mauser ..., S. 111.). Die zur Mündung hin abnehmende Zugbreite ist nach der Aufzeichnung von August Gaiser und nach Ludwig Olson Koka Milovanovic zuzuschreiben.
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