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Wolfgang Seel

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Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Wenn das die Herkunft der Zahlen ist, dann wundert es mich nicht.
  2. Wirklich? Woher kommt diese Einschätzung?
  3. Kettwiesel, wenn wir die Stempel nicht sehen, dann können wir nichts dazu schreiben.
  4. Unsinn! Eine einmal bestandene Waffensachkundeprüfung hat Bestand, auch wenn es sehr lange her ist. Wer einmal die Waffensachkundeprüfung abgelegt hat, muss sich sich stetig über die aktuellen Veränderungen des Waffenrechtes informieren. Analogien siehe: Waffenfachkundeprüfung, Führerscheinprüfung.
  5. Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Satz enthält teils richtiges, teils unscharfes. Richtig ist, dass zerstörendes Vernichten erlaubt ist. Dabei sollte der Behörde das Häufchen Metall mit erkennbarer Seriennummer vorgelegt werden. Unscharf: Einschmelzen + Zerschreddern zerstört auch die Seriennummer bzw. den Nachweis, dass es exakt die infrage stehende Waffe ist. Wenn der Sachbearbeiter daneben steht, dann ist alles ok.
  6. Zugang zu was? Zugang zu Informationen hat man in den heutigen Zeiten durch das Internet sehr gut und sehr leicht. Aber auch früher war es kein Problem. Über 40 Jahre hinweg habe ich die Datenbank des DWJ aufgebaut. Wer alle Jahrgänge besitzt, hat eine supergute Informationsquelle. Meinst Du Zugang zu Waffen? Einige wenige SB, die ihrer persönlichen Begehrlichkeit nicht wiederstehen konnten, hätten es sein lassen sollen.
  7. Vielleicht war die Stelle nur amtsintern ausgeschrieben. Sie ist jedenfalls besetzt.
  8. Das Interesse für Waffen ist eine heiße Passion, die man auch neben einem Brotberuf ausüben kann. Ist man wirklich kompetent, dann öffnen sich plötzlich Möglichkeiten - auch im fortgeschrittenen Alter.
  9. Das könnte die Chance eröffnen, fachspezifisch bei einem der LKA's zu arbeiten. Beim LKA in München soll ein bekannter SB in den Ruhestand gegangen sein .....
  10. Wolfgang Seel

    Bodenkugelfang

    Gelten auch hier die Schießstandrichtlinien? Wenn ja, wären Telefonbücher zulässig?
  11. Die Zeitungsmeldung ist vom 9. Februar 2015. Da ist bis heute wohl ausreichend Zeit gewesen, die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten (auch die mangelhaften Abnahmen der Vergangenheit). @1913: Es sind die Altlasten der Vergangenheit, die heute zum Problem werden. Im wesentlichen sind doch die heutigen Forderungen bereits in der Schießstandrichtlinie von 1995 formuliert. Es hätte in 20 Jahren viel getan werden können, um diesen Forderungen zu genügen. Erforderlich waren Hinweise des Sachverständigen. Den Schießstandbetreibern mag gefallen haben, dass der Sachverständige alles abgenickt hat - man musste nichts tun und hat dabei Geld gespart.
  12. Während meiner Dienstzeit bei der ADD sind von dieser Behörde keine Aufträge an Schießstandsachverständige erteilt worden. War nicht nötig, da ich selbst Schießstand-SV war. Es war und ist immer noch Aufgabe der unteren Waffenbehörden, für sichere Schießstände zu sorgen. Ergänzung: Die Schießstandbetreiber konnten die Gutachter selbst wählen. Da hatte es für beide Seiten Vorteile, wenn man "kooperierte"....
  13. Viele Worte und Detaillschilderungen. Mal die ganz konkrete Frage: Hat eure Anlage in der Vergangenheit der gültigen Schießstandrichtlinie entsprochen ??? Du scheinst Dir da nicht ganz sicher zu sein. Ich auch nicht. Frage: Wie hat denn der Schießstandsachverständige in der Vergangenheit die Abnahme durchgeführt? Mit einer Abhakliste? Das ist doch Pillepalle-Kram
  14. Dein Sachbearbeiter muss nicht "kooperativ" sein, sprich: gelegentlich ein Auge zudrücken, sondern er muss korrekt sein, wie es sich ein einem Rechtsstaat gehört. Ich behaupte einfach mal, dass die frühere Vollzugspraxis bei der Schießstandabnahme in eurer Region in einigen Fällen sehr "kooperativ" war. Das rächt sich jetzt. Euren Schießstand habe ich nicht abgenommen, aber ich ahne, wer ihn früher abgenommen hat.
  15. Der hier beurteilte SSV ist doch öffentlich bestellt und vereidigt? Es gelten für ihn daher besondere Sorgfaltspflichten.
  16. Soll heissen: großzügiger Vollzug des Waffengesetzes ?
  17. PetMan: Wenn ich richtig informiert bin, dann ist Euer ehemaliger Ober-Sachbearbeiter heute Innenminister? Ist das so?
  18. Der Text ist weniger bemerkenswert als die Grafik, aus der man die "Waffendichte" in Deutschland ablesen kann. Ein Kenner der Verhältnisse in seinem Bundesland macht sich so seine Gedanken ....
  19. Wenn sich keiner dagegen wehrt, dann darf man sich nicht wundern.
  20. Da stellt sich die Frage, ob Du denn in Bayern bei: Genehmigungen aller Art und der hierfür (oft erneut) vorzulegenden Nachweise überaus freundlich behandelt wirst? Letztlich wird es von Deiner unteren Waffenbehörde abhängig sein - nicht anders als in Rheinland-Pfalz.
  21. Wenn ich mir die Richtlinien des DSB für den Nachweis der Sachkunde vom 18.03.2017 anschaue, habe ich Zweifel, ob das in 2 Tagen vermittelt werden kann. Zitat: "Die Regeldauer einer umfassenden Sachkundeausbildung muss daher mindestens 22 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (ohne Prüfungsteil) umfassen".
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