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Wolfgang Seel

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Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Wie ist es mit dem NWR?
  2. Versuche es nicht, das Buch als eBook zu erhalten. Nochmals: das Buch ist gut, versuche es über Ebay oder nEgun oder Abebooks oder ZVAB zu bekommen.
  3. 4. Regel: Gute Rechtschutzversicherung haben.
  4. Nein, die erkennt man an den kürzeren Hosenbeinen.
  5. Zur Erklärung: Ich bin seit dreieinhalb Jahren Rentner. Natürlich darf ich einen Anwalt empfehlen und habe das auch oft hier in WO getan: carcano und Lindner sind erste Wahl, beide Anwälte habe ich vor Gericht erlebt. Auch Runkel hat mich vor Jahren gut vertreten. Edit: Ich war Nachfolger des Herrn M. VP70Z: glaube nicht den Schei§hausparolen. Wenn man sie wiedergibt, sollte man wirklich bescheid wissen. Nicht nur die Glocken hören, sondern auch wissen, wo sie hängen !
  6. Tipp an die, die sich als Opfer vorkommen: Schaut mal lieber etwas sorgfältiger in das WffG! Damit ist die Zeit besser genutzt. Mitteilung an Pibros: Du hast von mir Tips bekommen. Und ??????
  7. 1913: Glaubst Du denn, ich hätte in Deinem Fall das Waffengesetz verbogen? Wir können aber bei der Waffenbehörde gerne Deinen Fall noch mal aufrollen! Ich stehe bereit!
  8. chapman, ich will hier mit Dir keinen Zank und Streit anfangen. Nur so viel: was in die Rechtsprechung Eingang findet, basiert auf den Gerichturteilen. Das Gericht muss nicht der Bewertung von Sachverständigen eines Sammlerverbandes folgen. Es ist zwar immer mal wieder der Fall, aber: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Gerade in einem Rechtsbereich, wo selbst die Zahl der empfehlenswerten Fachanwälte sehr gering ist.
  9. Genau! Das wäre die zutreffende Sammelgebietsformulierung aus Sachverständigensicht. Die Ansicht der Behörde ist die andere Frage. Und nicht die Gedankenakrobatik eines Sammlerverbandes mit "Original", "Originalstück" etc.
  10. Ja, im Gipskrieg, als wir vor Sankt Beton lagen.
  11. Nach § 14 oder § 17 WaffG ??
  12. 1977 gab es im Kriminologischen Journal einen Beitrag von Franz Streng vom Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg mit dem Titel: " Zur Kriminalität der braven Bürger - Bericht aus einer Subkultur". Der Beitrag fing mit folgendem Satz an:" Es wird beschrieben, wie man in bürgerlichen Waffenliebhaber-Kreisen die einschränkenden Normen des Waffengesetzes mißachtet, obwohl man sich gleichzeitig für besonders "staatstragend und gesetzestreu" hält. Kollektive Neutralisierung ermöglicht die schuldgeführfreie Begehung dieser Rechtsbrüche"
  13. Es ist auch nicht die Aufgabe des Ordnungsamtes. Ob eine Waffe rechtssicher unbrauchbar gemacht ist, kann und darf nur das Beschussamt als dafür zuiständige Behörde bestätigen. Dies kostet z.B. beim Beschussamt Köln 150 Euro pro Waffe (in Worten: einhundertfünfzig).
  14. Was soll der Büchsen damit machen, einfach ein F draufstempeln ? Wenn's rechtssicher sein soll, dann hilft nur der Beschuss durchs Beschuss. Ja, ja, ich weiß, was jetzt für eine Flut auf diese Aussage hereinbricht,
  15. Du solltest nicht zu lange warten. Flohbändiger hat es genannt: § 37 Abs. 1 WaffG eine unverzügliche Anzeigepflicht gegenüber der Behörde, die übrigens OWi-bewährt ist, wenn man ihr nicht zeitgerecht nachkommt.
  16. Zwischen Deiner Idealvorstellung und der gesetzlichen Wirklichkeit können große Unterschiede bestehen.
  17. Waffenhandel ist Waffenhandel - egal ob als Hobby oder als Ladengeschäft. Außerdem geht es nicht nur um die Handhabung einer Waffe, in diesem Fall würde die Waffensachkundeprüfung ja ausreichen.
  18. Es fehlt doch sehr oft elementarisches praktisches Wissen über Waffen. Welcher Prüfling kann z.B. erkennen, wie man eine Selbstladeflinte läd, wie ein Drilling zu handhaben ist. Nee, Vorbereitungskurse mache ich nicht. Woraus schließt Du das? Werbung für die Fachkundeprüfung ? - nee !
  19. Ich prüfe, was zum Wissensumfang gehört. Ansehen wird sich auf mich übertragen, wenn ich korrekt prüfe. Im übrigen wird jede Prüfung protokolliert. Es kann doch nicht sein, dass es hier Diskussionsfäden über gute + weniger gute Büchsenmacher/Waffenhändler gibt und gleichzeitig zukünftige Waffenhändler nur "rudimentäres" Wissen haben sollen ? Nein, ich habe keine Waffenhandelserlaubnis. Ginge auch nicht, denn dem Prüfungsausschuss gehört bereits ein Waffenhändler an. Mehr geht bekanntlich nicht.
  20. Die Zeiten sind seitdem nicht besser geworden. Folge: Einige Händler weichen vom Pfad der Tugend ab. Die Fachpresse hat noch nie über die Gerichtsverhandlungen berichtet - es waren/sind halt zahlungskräftige Inserenten. Da wird vielleicht die weggefallene Regelung "drei Jahre Vollzeit tätig im Waffenhandel --> Erlaubnis zum Waffenhandel" eine Besserung bringen?
  21. Dass ich Gerümpel sammele steht dort nicht, aber was anderes. Du mußt es nur lesen: http://www.waffensammelpass.de/kontakt
  22. Dann weisst Du nicht alles über mich.
  23. Warum? Natürlich weiß ich, dass der Prüfungsstoff sehr umfangreich ist. Ich glaub, ich biete einen Vorbereitungslehrgang an.
  24. Weil Du hoffst, auf der Bahre durchgetragen zu werden. Entschuldigung, sollte ich wohl lieber grün schreiben.
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