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Wolfgang Seel

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  1. Gilt dies für den Lehrgang oder für die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ? Wie findet die Prüfung statt ? Wieviel Waffen + Gegenstände liegen auf dem Tisch ?
  2. Man darf also frank und frei Geschichten erzählen ? Was macht der Prüfungsausschuß ? Stellt der keine Fragen ? Lässt der sich Waffen erklären ? Wievielmal die Sicherheitsüberprüfung unterlassen führt zum Abbruch der Prüfung ?
  3. Aha .... Suhl "Kennste dich ein bisschen mit Waffen durch Jagdschein oder sonstwas aus, machs in Suhl." Reicht dort ein bisschen ?
  4. heletz, Du siehst das aber sehr tiefgründig + pülosofisch. Ich habe eher das Gefühl, als wäre in den 60er Jahren der Gesetzgeber (natürlich auch die Politiker) verblüfft über eine neue Entwicklung gewesen + hätte gemeint, im Interesse der inneren Sicherheit was tun zu müssen, natürlich (nicht so offenkundig) auch im Hinblick auf Wählerstimmen. Dass ganz besonders der trickreiche Handel dem Gesetzgeber Steilvorlagen gegeben hat (siehe Landmann, Altdeko usw.), ist eine Tatsache. Es werden sich die wenigsten daran erinnern, in welcher Weise die Deko-Änderungen bei der ersten Waffenbörse in Schwäbisch Hall durchgeführt waren. Eine Dreikantfeile zum Rückgängigmachen hat ausgereicht. Dass sich heute damit Egun sein eigenes Grab schaufelt, ist für mich vorhersehbar, siehe "Unbrauchbarmachen" von 08-Griffstücken durch Schweißpunkt auf der Zuführrampe, Aufbohren von 5 Trommelbohrungen beim SP-Revolver, ehemals verbotene Patronen mit Bleikugel in der Hülse, Verkauf von ungecipten Patronen und nicht beschossenen Waffen durch Waffenhändler "privat" usw.
  5. Ja, hinsichtlich den Landmännern.
  6. heletz, ich weiß nicht, was Du mit jur. Selbstläufer meinst. Was bei einer waffenrechtl. Freigabe geschehen kann, haben wir vor Jahren durch die Handlungsweise von Beitler gesehen, da wurde dann schnell die Notbremse gezogen mit "Hülsenlänge unter 40 mm". Vielleicht hinkt das Beispiel ? Es gibt aber auch ältere Beispiele, z.B. Freigabe von Kurzwaffen, für die keine Munition mehr im Handel war. Oder: freie Erwerbbarkeit von Kurzwaffengriffstücken .... Warum gab es in den 60er Jahren das Bundeswaffengesetz? War es, weil Sam Cummings Europa + ganz besonders Deutschland mit Weltkriegs-Repetierern überschwemmte + Fran....ia + die damals einzige Waffenzeitschrift den Markt anheizte ?
  7. "die komische 1871'er Regelung, die ohnehin kaum einer nachvollziehen kann." Meine Meinung: von den 550 unteren Waffenbehörde maximal drei "Es ist ohnehin nicht einzusehen, warum einschüssige Neufertigungen nun gefährlicher sein sollen, als neue Nachbauten bestehender alter Waffen." Meine Meinung: Wenn diese Forderung fällt, dann gibt's eine Woge futuristischer, spaciger VL mit Skelettschaft usw. (Siehe die Folgen des Wegfalls des alten Anscheinsparagraphen). Ich will es nicht bewerten, aber das wäre realistisch.
  8. Ich hab da andere Jahreszahlen im Kopf
  9. Es fehlen jetzt eigentlich noch die Vorderlader-Revolver mit durchbohrter Trommel, gestern ging wieder einer bei Egun als erlaubnisfrei durch.
  10. Also auch das Werder-Gewehr ? Was ist "paarundzwanzig" ?
  11. Nicht zwingend, denn es sind auch mündliche Sachkundeprüfungen üblich, zumindest in dem Prüfungsausschuß, in den ich Beisitzer + stellvertretender Vorsitzender bin.
  12. Nee, der Journalist meint Erwerb, schreibt aber Führen. Wenn man böse wäre, würde man sagen: Ein Journalist versucht anderen zu erklären, was er selbst nicht verstanden hat.
  13. Auch die Landeskriminalämter schreiben Rechnungen.
  14. Mir kommt FACEBOOK eher als Spielkram Dauerpubertierender vor, die ohne Wirklichkeitsbezug dauernd auf ihr Kästchen starren.
  15. Das Gutachten wird mit einiger Sicherheit vom zuständigen Landeskriminalamt erstellt werden. Die Arbeitsüberlastung der dortigen Mitarbeiter wird zu langen Fristen führen.
  16. TOP ? Wegen der basischen Eigenschaften von Ballistol sollte es nicht verwendet werden, wenn die Waffe Buntmetall enthält. Ansonsten sind saure Mittel der Feind aller Brünierungen.
  17. Was Du unter "modernen" Brünierungen meinst, werden wohl Metallfärbungen sein. Probiere es an einer kleinen, rückseitigen Stelle aus. Meine Erfahrungen habe ich mit den traditionellen Heiß- und Streichbrünierungen gemacht.
  18. Essigsäure, DANCLORIX usw. drauf. Kurzum: Alle Säuren lassen die Brünierung verschwinden. Hinterher gut abwaschen, evtl. neutralisieren, sonst rostet es.
  19. Na ja, wenn die staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger für den anderweitigen Nachweis von Unteren Waffenbehörden erteilt wird und nicht von der Aufsichtsbehörde, dann wundert's mich nicht.
  20. Auf CO2air gab's mal dazu einen Diskussionsfaden: http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=22024&pageNo=1
  21. Hobby ? Ich dachte, die Privilegierung durch die Rote WBK sei der planmäßige und zielgerichtete Aufbau einer kulturhistorischen Waffensammlung? Zumindest hat's der Gesetzgeber sich so gedacht und die Rechtsprechung hat es so bestätigt.
  22. Es ist natürlich einfacher, den Antragsteller zu fragen, ob er genug Knete zum Waffensammeln hat, als das waffengeschichtliche + waffentechnische Fachgespräch mit ihm zu führen. Dazu wäre Wissen (des Sachbearbeiters) nötig. Ob das in den über 500 unteren Waffenbehörden vorhanden ist ?
  23. Wenn der klagende Antragsteller ungeschickt argumentiert und von einem nur mäßig talentierten Fachanwalt vertreten wird, dann allerdings geht's in die Hose. Der genannte "Berufsjäger" ist ein Beispiel dafür.
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