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Wolfgang Seel

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Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Das ist aber eine neue Erkenntnis der Mauser-Forschung. Könnte gut zu den Erkenntnissen von Prof. Heidi Zogbaum passen.
  2. Vielleicht hielt ich mich für Glock nicht als hochkompetent - sonst hätte ich hier nicht Dallhammer vorgeschlagen.
  3. In diese Argumentation hätte eingehakt werden können. Solch dumme Argumentation ist leicht zu Fall zu bringen. Mehr Mut!
  4. Dieser Ansicht bin ich auch.
  5. Wollen wir Klartext reden? Da hat einer eine Waffensammelerlaubnis für Glock-Pistolen beantragt. Die Waffenbehörde hat's ihm ausgeredet mit dem Todschlagsargument: "Sonst müssen wir das kostenpflichtig ablehnen". Die (kostenaufwendige) Alternative wäre gewesen, mit Hilfe eines hochkompetenten Gutachters und eines geeigneten Fachanwaltes die Sache durchzuziehen - natürlich vor dem Verwaltungsgericht, wenn die Waffenbehörde bockbeinig bleibt. Das Argument (oder die Furcht) der Waffenbehörde mag sein, dass die Glock-Pistole ja eine sehr moderne Waffe ist, die entsprechend der Vollzugspraxis des § 17 WaffG nicht Grundlage oder Kernstück einer Sammlung sein darf / soll, wie es früher geheißen hat. Ob von modernen Waffen eine größere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht? Wenn hier schon VdW-SV genannt werden (Capman wird's freuen), dann würde ich Dr. Peter Dallhammer beauftragen. Als Rechtsbeistand halte ich Carcano für kompetent.
  6. .... Ihm wurde geraten sich erst mal ..... Wurde von der Waffenbehörde ein Bescheid erteilt?
  7. Die zerschossenen Holzkloben werden zu einem Scheiterhaufen aufgeschichtet und angezündet. Zurück bleiben deutlich sichtbar die ausgeglühten Geschossmäntelreste und Asche, unverbrannte Holzkohle und Bleireste. Folge: Bald rückt nach einer Denunziation die Kripo an mit der Umweltbehörde, dem Gewässerschutz + dem Bodenschutz. Das wird sehr teuer!
  8. Welche Ideen meinst Du?
  9. Nein, vielleicht hat es noch einige Waffenbörsen als Lockmittel bereichert. War aber nicht nötig, denn damals waren Waffenbörsen Selbstläufer. Was ist anders geworden?
  10. Ach, lasst doch solche Grabenkämpfe. Vor genau 50 Jahren hat auf dem Mssegelände in Gießen die erste Waffen/Militaria-Börse stattgefunden. Wäre ich damals nicht armer Ingenieur-Student an der örtlichen Fachhochschule gewesen, ich hätte dort mein erstes Werndl-Gewehr gekauft - Es war noch frei erwerbbar. Man hat damals noch mit einem banalen Knaller die Besucher angelockt: ein dreibeiniges Huhn! es hat sich vieles gewandelt_ The Times They Are A-Changin'
  11. Wolfgang Seel

    DWJ-Podcast

    Wo bleibt eigentlich unsere Fachjounalistik? Das vorherige DWJ haute kräftig auf den Busch - offnbar erfolglos. Das vorherige VISIER war stolz auf seinen investigativen Eifer - und nun?
  12. Wenn das verbliebene Waffenteil die Einspannung ermöglicht sollte es durchführbar sein. Am Besten, das Beschussamt befragen.
  13. Na ja, das gleiche Thema. Kann aber aus verschiedenen Blickwinkeln gesehen werden. Gruß Wolfgang Seel
  14. Vor Jahren habe ich vor dem Landgericht Düsseldorf durchgefochten, dass ich als Waffensachverständiger eine rechtliche Stellungnahme als Annexleistung abgeben durfte. Ein Fachanwalt glaubte, mich abmahnen zu können (es war nicht Dr. Sch.)
  15. Wenn die Ausrichter der Vorbereitungsschulungen die gleichen Personen sind wie die Prüfer bei der Waffenfachkundeprüfung der IHK, dann wundert mich das nicht.
  16. Die Fragestellungen bei einem Waffensachverständigen sind andere, z.B. Wertermittlung eines Waffenbestandes bei Scheidungen, Mängelbewertung bei Büchsenmacherarbeiten, Wertbeurteilung für Erbengemeinschaften, Falsche Angaben bei Käufen über Internetplattformen, Beurteilung der kulturhistorischen Bedeutung beabsichtigter Waffensammlungen, Beurteilung, ob sich ein Waffensammler an sein Sammelthema gehalten hat, Hinweise an Museen, welche rechtlichen Belange zu beachten sind, Beurteilung, ob ein Jäger beim Abschuss/Jagdunfall die geltenden Unfallverhütungsvorschriften beachtet hat, Gestaltung von Waffenaufbewahrungsräumen, Zulässige Waffen bei szenischen Aufführungen, z.B. Nachgestalten von Episoden der Ardennenoffensive. Forensische Gutachten wird die Polizei/Staatsanwaltschaft vom LKA anfordern - das ist selten eine Tätigkeit für den öbuv SV.
  17. chapmen, da gibst Du genau das an verschwurbelten Vermutungen wieder, das Du in WO oft kritisierst. Es ist das grottenschlechte Unwissen der Prüflinge, das zu den hohen Durchfallquoten bei der Waffenfachkundeprüfung führt. Ich war während meiner Dienstzeit Beisitzer bei der Sachkundeprüfung der für RLP zuständigen IHK und habe hinter die Kulissen geblickt. Dass dann die Prüfungen in Suhl und Potsdam erfolgreich waren, hat mich sehr verwundert.
  18. ... womit sich Spreu vom Weizen trennt.
  19. Als Sachverständiger sollte man seinen Sachverstand z.B. durch Fachveröffentlichungen nachweisen - als Autor von fachbezogenen Büchern oder durch Veröffentlichungen in der Fachpresse wie DWJ, Visier, militärische Zeitschriften etc. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird alle 5 Jahre geprüft + verlängert, jährlich ist die Fortbildung nachzuweisen. In der Branche ist durchaus der Fall eines Waffensachverständigen bekannt, dem die öffentliche Bestellung widerrufen wurde.
  20. Unterdessen reicht schon der Anschein einer Waffe. Auch der Begriff "Anscheinswaffe" ist offenbar einem Wertewandel unterworfen.
  21. Doch, bis Herbst 2004 war es Herr M., danach gab es einen Nachfolger. Was aber hier nicht zur Sprache kommt: Es gibt in RLP immer noch eine Obere Waffenbehörde, die man fragen sollte.
  22. Es war unkompliziert, als in der Vergangenheit die Obere Waffenbehörde von RLP einen Waffensachverständigen hatte, der Ratschläge gab, wie Waffenaufbewahrungsräume zu gestalten waren.
  23. ..scheint kaum jemand zu interessieren. Offenbar ist es allen auch egal, was aus Visier, Caliber, dem DWJ wird.
  24. Das hat aber früher anders geklungen.
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