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Wolfgang Seel

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Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Ach, lasst doch solche Grabenkämpfe. Vor genau 50 Jahren hat auf dem Mssegelände in Gießen die erste Waffen/Militaria-Börse stattgefunden. Wäre ich damals nicht armer Ingenieur-Student an der örtlichen Fachhochschule gewesen, ich hätte dort mein erstes Werndl-Gewehr gekauft - Es war noch frei erwerbbar. Man hat damals noch mit einem banalen Knaller die Besucher angelockt: ein dreibeiniges Huhn! es hat sich vieles gewandelt_ The Times They Are A-Changin'
  2. Wolfgang Seel

    DWJ-Podcast

    Wo bleibt eigentlich unsere Fachjounalistik? Das vorherige DWJ haute kräftig auf den Busch - offnbar erfolglos. Das vorherige VISIER war stolz auf seinen investigativen Eifer - und nun?
  3. Wenn das verbliebene Waffenteil die Einspannung ermöglicht sollte es durchführbar sein. Am Besten, das Beschussamt befragen.
  4. Na ja, das gleiche Thema. Kann aber aus verschiedenen Blickwinkeln gesehen werden. Gruß Wolfgang Seel
  5. Vor Jahren habe ich vor dem Landgericht Düsseldorf durchgefochten, dass ich als Waffensachverständiger eine rechtliche Stellungnahme als Annexleistung abgeben durfte. Ein Fachanwalt glaubte, mich abmahnen zu können (es war nicht Dr. Sch.)
  6. Wenn die Ausrichter der Vorbereitungsschulungen die gleichen Personen sind wie die Prüfer bei der Waffenfachkundeprüfung der IHK, dann wundert mich das nicht.
  7. Die Fragestellungen bei einem Waffensachverständigen sind andere, z.B. Wertermittlung eines Waffenbestandes bei Scheidungen, Mängelbewertung bei Büchsenmacherarbeiten, Wertbeurteilung für Erbengemeinschaften, Falsche Angaben bei Käufen über Internetplattformen, Beurteilung der kulturhistorischen Bedeutung beabsichtigter Waffensammlungen, Beurteilung, ob sich ein Waffensammler an sein Sammelthema gehalten hat, Hinweise an Museen, welche rechtlichen Belange zu beachten sind, Beurteilung, ob ein Jäger beim Abschuss/Jagdunfall die geltenden Unfallverhütungsvorschriften beachtet hat, Gestaltung von Waffenaufbewahrungsräumen, Zulässige Waffen bei szenischen Aufführungen, z.B. Nachgestalten von Episoden der Ardennenoffensive. Forensische Gutachten wird die Polizei/Staatsanwaltschaft vom LKA anfordern - das ist selten eine Tätigkeit für den öbuv SV.
  8. chapmen, da gibst Du genau das an verschwurbelten Vermutungen wieder, das Du in WO oft kritisierst. Es ist das grottenschlechte Unwissen der Prüflinge, das zu den hohen Durchfallquoten bei der Waffenfachkundeprüfung führt. Ich war während meiner Dienstzeit Beisitzer bei der Sachkundeprüfung der für RLP zuständigen IHK und habe hinter die Kulissen geblickt. Dass dann die Prüfungen in Suhl und Potsdam erfolgreich waren, hat mich sehr verwundert.
  9. ... womit sich Spreu vom Weizen trennt.
  10. Als Sachverständiger sollte man seinen Sachverstand z.B. durch Fachveröffentlichungen nachweisen - als Autor von fachbezogenen Büchern oder durch Veröffentlichungen in der Fachpresse wie DWJ, Visier, militärische Zeitschriften etc. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird alle 5 Jahre geprüft + verlängert, jährlich ist die Fortbildung nachzuweisen. In der Branche ist durchaus der Fall eines Waffensachverständigen bekannt, dem die öffentliche Bestellung widerrufen wurde.
  11. Unterdessen reicht schon der Anschein einer Waffe. Auch der Begriff "Anscheinswaffe" ist offenbar einem Wertewandel unterworfen.
  12. Doch, bis Herbst 2004 war es Herr M., danach gab es einen Nachfolger. Was aber hier nicht zur Sprache kommt: Es gibt in RLP immer noch eine Obere Waffenbehörde, die man fragen sollte.
  13. Es war unkompliziert, als in der Vergangenheit die Obere Waffenbehörde von RLP einen Waffensachverständigen hatte, der Ratschläge gab, wie Waffenaufbewahrungsräume zu gestalten waren.
  14. ..scheint kaum jemand zu interessieren. Offenbar ist es allen auch egal, was aus Visier, Caliber, dem DWJ wird.
  15. Das hat aber früher anders geklungen.
  16. Für Deutsche im Ausland ist waffenrechtlich das Bundesverwaltungsamt zuständig.
  17. Aber es passiert. Siehe Jagdunfall vor Jahren in der Eifel. Geschoss durchschlug die Sau und traf einen Autofahrer auf der vorbeiführenden Straße an der Stirn nach dem Durchschuss des Seitenfensters. Die Bewertung des Vorfalles durch das Gericht und den SV war recht eigenartig.
  18. Wird hier auch aus der Sicht der Waffenbehörden geurteilt?
  19. Gibt es bei Waffen für szenische Darstellungen besondere Forderungen oder läßt sich dafür eine beliebige PTB-Waffe einsetzen?
  20. Ich habe mal nachgemessen, es sind ca. 100 Meter. Das macht natürlich eine Wohnung mit geraden Wänden nötig + und zwingt zur Ordnung. Die Hälfte der Regalfläche ist mit Waffentechnik und Waffengeschichte belegt und die dortigen Dokumente sind fortlaufend nummeriert und durchsuchbar in einer einfachen Word-Datei der Titel, die andere Hälfte Militärgeschichte, Zeitgeschichte, Technikgeschichte etc und nicht nummeriert + steht im Wohnzimmer. Regalsysteme: "Bau mit" aus Studentenzeiten, Billy + Kavaljer - hat vor 25 Jahren allerdings im Dachgeschoss eines Fertighauses zu Setzungen geführt, der Vermieter im Erdgeschoss bekam eine Stufe im Estrich des Wohnzimmers.
  21. Es muss halt jemand alles einscannen.
  22. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Literatur real zu erwerben. Diese Möglichkeit habe ich in den zurückliegenden 50 Jahren genutzt - außerdem noch die deutschsprachige Zeitschriftenliteratur über Handfeuerwaffen der zurückliegenden 250 Jahre.
  23. Nein, vom DWJ schon lange nicht mehr. Wurde aber später durch ein Register auf CD ersetzt, über 40 Jahre hinweg von mir erstellt (nur so als Überlegung an karlyman). Dann bis heute als Suchfunktion via Web mit reduzierter, aber brauchbarer Funktion nutzbar.
  24. Alle drei auf ähnlich "höchstem fachlichen Niveau" ?
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