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Wolfgang Seel

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Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Und denkt daran, wenn Ihr gegen einen Mitarbeiter einer Waffenbehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde starten wollt ! Es kann Jahre dauern, bis der Behördenmitarbeiter als Zuschauer im Gerichtsaal sitzt und sich davon überzeugt, wer Täter und wer Opfer ist !
  2. Ich bin einigermaßen erstaunt !
  3. Das war es, was ich wissen wollte und was hier darzustellen war. Vielen Dank ! Daran wir sich nichts ändern, so ist der Wechsel von M. zu B. Augenwischerei.
  4. "Naja, wenn die 1x in 1-2 Wochen ordern" Das setzt eine große Zahl von Kundenbestellungen voraus! 1x im Monat wär' realistischer. "müsste man klären was auf Lager bedeutet bei den Artikeln...in den USA oder DE." Natürlich in DE, denn es geht ja hier um den deutschen Markt und darum, deutsche Kunde zufrieden zu stellen. "Warten wirs ab.....und mal sehen was die Leut von Brownells.com dazu auf der IWA sagen" Was sollen sie sagen? Nichts, was ihrem Geschäft schaden würde. Es sind Kaufleute. Ob B. das Geschäft ernst nimmt, sollte daran abzulesen sein, wie lange Zeit es dauert, bis eine Email-Anfrage beantwortet wird. Gibt es schon Erfahrungen?
  5. Andere Frage: Gibt es einen Lagerbestand in DE? Oder wird gewartet, bis genügend Bestellungen vorliegen, um dann die Bestellung nach USA auszulösen? Möglichst lange zu warten, um möglichst viele Bestellungen zu sammeln, würde die Frachtkosten von USA nach DE senken - nicht ungewöhnlich für einen tüchtigen Kaufmann. Folge: lange Lieferzeiten für deutsche Kunden --> Ungeduld der Kunden, schwindender Ruf des Händlers
  6. Das Problem liegt aus meiner Sicht darin, dass möglicherweise gar kein Lagerbestand in D vorhanden ist. Folge: lange Lieferzeiten.
  7. Nicht Machtlosigkeit, sondern RATlosigkeit!
  8. Misslich, dass ich nicht voraus zahlen kann. Ich möchte weder Nachnahme und auch nicht Visa-Cart.
  9. Natürlich ist ein Sandgeschossfang die beste Lösung, nur im Nachhinein fehlt es oft an der Tiefe zwischen Abschlußwand und Ziel. Dann ist der Lammellenfang eine Möglichkeit.
  10. Guck Dir die Schießstandrichtlinie von 2012 an bezüglich der leichten Trennbarkeit von Geschossen und Geschoßfangmaterial. Da können weitere Kosten auf Euch zukommen.
  11. Das war der Grund für die waffenrechtliche Umbewertung der gekorenen 4mmM20-Waffen. Hab ich jetzt Jehova gesagt?
  12. Doch, aber der ist auch einer Meinung, für die er hier - offen dargelegt - mit Dreck überschüttet würde.
  13. Ich kann's nicht mehr lesen. Was soll der Sachbearbeiter in seiner täglichen Arbeit damit anfangen? Könnt Ihr nicht begreifen, dass der Gesetzgeber einfach zu dusselig ist, Waffentechnik zu verstehen? Wenn die dortigen Position politisch besetzt sind - wen wundert's!
  14. Unkluge Aussage, ich will nicht sagen "dumme" Aussage. Wie willst Du mit einer Erlaubnisbehörde auskommen, die von allem keinen blassen Dunst Ahnung hat?
  15. Mancher Sachbearbeiter wäre froh, wenn er überhaupt Weisungen bekäme, dann bräuchte er nicht im Trüben rumzustochern. Ich würde mich fragen, ob die Ergebnisse der Waffenreferentensitzung vom 05. und 06. Mai 2014 in meinem Bundesland an die unteren Waffenbehörden weitergegeben wurden.
  16. Weil in den Amtsstuben Waffen-Online gelesen wird? Ich möcht's bezweifeln. Meine Erfahrungen sind andere.
  17. Hast Du aber eine hohe Meinung vom Vernetzungsgrad der deutschen Innenministerien. Der Amtsschimmel galoppiert eher schwerfällig. Beispiel: Die "Sammlerbefähigung" zukünftiger Waffensammler - vor 10 Jahren erstmals in der Rechtsprechung genannt, aber in den 550 unteren Waffenbehörden kaum praktiziert.
  18. Wen's drauf ankommt, wird man das Feld nicht nur einem SB als Verwaltungsbeamten überlassen. Der/die vorsitzende Richter/in wird signalisieren, dass die Behörde einen Juristen in die Verhandlung schickt.
  19. Diesmal wird's eng für ihn: http://www.wormser-zeitung.de/lokales/worms/nachrichten-worms/maschinengewehre-ueber-england-nach-deutschland-eingefuehrt-waffenhaendler-aus-worms-vor-gericht_14753839.htm
  20. Ja, nicht nur carcano gefällt es, sondern auch mir, der gerne + lustvoll mit seinen historischen Waffen schießt. Aber mach das mal einem SprengG-Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin auf der unteren Verwaltungsebene klar. @shw006: Behördliche Beanstandungen dieser schwierigen Materie gibt es nicht (oder vielleicht doch), weil SB auf der Vollzugsebene alle Nischen, Unklarheiten, Lücken, Ungeregeltheiten, technische Besonderheiten des WaffG, des SprengG und einschlägiger Gesetzes nicht kennen, unrichtig kennen, unvollständig kennen, angstvoll restriktiv, furchtsam liberal, vielleicht auch unwissentlich vollziehen oder einfach überlastet sind, weil sie noch nebenbei das Jagdrecht, das Fischereirecht und manch anderes Recht vollziehen müssen. Das Nationale Waffenregister tut noch ein Übriges, die unteren Waffenbehörden zu belasten.
  21. Es geht ja in diesem Diskussionsfaden nicht nur um die MIP-Prüfung. Hier lesen viele Wiederlader mit, die ohne viel Aufhebens Fabrikmunition delaborieren, um an die Nichtpulver-Komponenten zu kommen - ein Tun, das sehr böse Folgen haben kann (sprengstoffrechtlich). Wenn der Fall vor dem Richter landet, ist ein Fachanwalt wie "carcano" eine gute Wahl.
  22. Der zuständige SB bei der Oberen Waffenbehörde von RLP hieß auch mal Seel, für einen Teilbereich heißt er immer noch Seel.....
  23. Kann es daran liegen, dass die Gewerbeaufsicht als frühere Überwachungsbehörde vielleicht gar nicht wusste, was auf der Wiederladerebene Praxis war. Die kommunalen Überwachungsbehörden, sprich untere Waffenbehörden, sind an der Scene näher dran? Hoffentlich habe ich nicht Jehova gesagt!
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