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Wolfgang Seel

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  1. Dein Sachbearbeiter muss nicht "kooperativ" sein, sprich: gelegentlich ein Auge zudrücken, sondern er muss korrekt sein, wie es sich ein einem Rechtsstaat gehört. Ich behaupte einfach mal, dass die frühere Vollzugspraxis bei der Schießstandabnahme in eurer Region in einigen Fällen sehr "kooperativ" war. Das rächt sich jetzt. Euren Schießstand habe ich nicht abgenommen, aber ich ahne, wer ihn früher abgenommen hat.
  2. Der hier beurteilte SSV ist doch öffentlich bestellt und vereidigt? Es gelten für ihn daher besondere Sorgfaltspflichten.
  3. Soll heissen: großzügiger Vollzug des Waffengesetzes ?
  4. Wodran liegt es? Liberaler Vollzug des WaffG?
  5. PetMan: Wenn ich richtig informiert bin, dann ist Euer ehemaliger Ober-Sachbearbeiter heute Innenminister? Ist das so?
  6. Der Text ist weniger bemerkenswert als die Grafik, aus der man die "Waffendichte" in Deutschland ablesen kann. Ein Kenner der Verhältnisse in seinem Bundesland macht sich so seine Gedanken ....
  7. Wenn sich keiner dagegen wehrt, dann darf man sich nicht wundern.
  8. Da stellt sich die Frage, ob Du denn in Bayern bei: Genehmigungen aller Art und der hierfür (oft erneut) vorzulegenden Nachweise überaus freundlich behandelt wirst? Letztlich wird es von Deiner unteren Waffenbehörde abhängig sein - nicht anders als in Rheinland-Pfalz.
  9. Wenn ich mir die Richtlinien des DSB für den Nachweis der Sachkunde vom 18.03.2017 anschaue, habe ich Zweifel, ob das in 2 Tagen vermittelt werden kann. Zitat: "Die Regeldauer einer umfassenden Sachkundeausbildung muss daher mindestens 22 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (ohne Prüfungsteil) umfassen".
  10. Iffets: Vielleicht sollte Dein Lehrgangsträger + SK-Lehrer den Lehrgang optimieren?
  11. Vor etlichen Jahren gab es so etwas an der Saar, heute leider nicht mehr.
  12. Demnächst halte ich Autogrammstunde ab.
  13. Falls Ihr nicht beschissen werden wollt und mehr über das Waffensammeln wissen wollt, gerne befrage ich meine eigenen Datenbank. Beste Grüße Wolfgang Seel
  14. Ja, eine nach § 18 WaffG.
  15. Dann bleibt vom Erlös des Gutachtens nicht viel übrig.
  16. uwewittenburg meint den, der übersehen hatte, dass an der Walther-Pistole noch an einer weiteren verdeckten Stelle die Seriennummer stand. Die hatte er nicht herausgefräst bzw. hatte er seinen Werkstatt-Mitarbeiter bei diesen Handlungen nicht im Auge gehabt. Der Fall wurde in Bernkastel-Kues öffentlich vor Gericht verhandelt.
  17. PetMan, Du weißt was passiert, wenn man Jehova ruft?
  18. Tja, der Veranrwortliche dafür hat vor dem Richter auf die Tränendrüse gedrückt und ist mit 59 Tagessätzen davongekommen (und konnte den Jagdschein behalten). Soviel zu der ach so bösen Obrigkeit.
  19. Vielleicht ist das die dortige Normalität? Wenn ich sehe, wie Anträge auf eine Rote WBK im Saarland von "Fleischbrühe" vollzogen werden ....
  20. Wäre kein Problem, sowas live zu erleben: die Gerichtsverhandlungen waren in der Vergangenheit allesamt öffentlich. Unsere Fachpresse hat diese Gerichtsverhandlungen gemieden, auch das Fachpublikum zeigte wenig Interesse.
  21. Wo hat man denn nachgefragt? Bei der Polizei? Dann wundert es mich nicht.
  22. Vorschlag: Die Obere Waffenbehörde von Rheinland-Pfalz in Trier.
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