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Wolfgang Seel

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  1. August Gaiser hat dazu aufgezeichnet: "Von 1878 bis 1881 wurden außerdem noch 200 Scheibenbüchsen Kaliber 9,52 mm und 10,25 mm gefertigt. Da nun inzwischen der serbische Auftrag auf Anfer­tigung von 100.000 Hinterladern (verbessertes System Mod. 71) perfekt wurde und sein Bruder Wilhelm schon am 13. Januar 1882 starb, so lag Herrn Paul Mauser wieder ein schwe­res Stück Arbeit vor, namentlich da der Ablieferungs­termin der 100.000 Gewehre für unsere Einrichtung etwas kurz war, so wurde es ihm doch möglich, diesen Auftrag mit allen zu Gebot stehenden Mitteln bis zum 13. März 1884 vollständig auszuführen, un­ter welchem Datum die Serbische Übernahmskommission wieder von hier abreisen konnte." Blieb Milovanovic in Oberndorf, um Elise Mauser zu heiraten?
  2. Im Detail ist folgendes geschehen: Lange bevor Walter Schmid im Jahr 1987 von Alex Seidel den Paul Mauser-Nachlass erhielt habe ich eine Kopie des August Gaiser-Protokolls kommentiert und mit Bildern versehen. Diese Ausarbeitung habe ich Walter Schmid ausgeliehen. Dass er sie kopiert hat, wusste ich nicht und wurde erst später offenbar. Im Paul Mauser-Nachlass befand sich das Original des Gaiser-Protokolls. Walter Schmid hat sich keine Gedanken zum Urheberrecht gemacht, schließlich haben alle Waffengeschichtler von seiner Freigiebigkeit und Großzügigkeit profitiert. Auf diesem Weg ist Jon Speed zu einer Kopie meines kommentierten Gaiser-Protokolls gekommen und hat Teile davon ungefragt weitergegeben. Korrekt war es nicht, irgendwann kommt jede großzügige Handhabung des Urheberrechtes heraus. Bei der Dissertation von Chunxiano Jing: Mit Barbaren gegen Barbaren. Die chinesische Selbststärkungsbewegung und das deutsche Rüstungsgeschäft im späten 19. Jahrhundert. Münster: Lit Verlag 2002 hat die Autorin korrekt zitiert: Nummer 1) = Original, Nummer 2) = Mein Exemplar. Konkret ist es das Bild mit der Liste der serbischen Abnahmeoffiziere auf Seite 426 des Buches. Es ist nicht die Schuld der serbischen Autoren, denn sie haben auf Jon Speed vertraut. Die korrekte Quellenangabe wäre gewesen: „Das Protokollbuch des Mauser-Betriebsinspektors August Gaiser, geführt von 1873-1898, erläutert und mit Bildern versehen von Wolfgang Seel, unveröffentlichtes Manuskript“ Ein anderes Bild von Jon Speed in diesem Buch verblüfft: Das Bild auf Seite 427 ist rätselhaft. Vor jedem Namen steht Frau oder Fräulein (Frl.) in alter deutscher Schreibschrift (Kurrent). Ist das richtig? Haben Frauen der serbischen Kommission angehört? Es hat mich verblüfft, dass Koka Milovanovic die Wilhelm Mauser-Tochter Elise geheiratet haben soll. Ich nenne die biographischen Daten der Tochter Theresia Elisabeth, die ich kenne: Geboren am 15.10.1865 Gestorben am 27.03.1941 Verheiratet am 10.09.1888 mit Maximilian Gais (geboren am 05.03.1861, gestorben 1938) Ich habe diese Daten entnommen aus: Koerner, Bernhard u. a. (Hrsg.): Deut­sches Geschlechterbuch, Band 146: Schwäbisches Ge­schlechterbuch. Einzel­druck der Stammfolge Mauser. Limburg an der Lahn: C. A. Starke, 1968. Auf dem Grabstein steht auch, dass die Tochter mit Gais verheiratet war. Ich nehme an, dass heute noch die Mauser-Grabstätte in Oberndorf besteht und Speed sich vor Ort hätte überzeugen können. Das macht das Buch nicht weniger wertvoll, es ist eine sehr gute Monographie und die Autoren werden in den weiteren Bänden die Quellen richtig zitieren, wie sie mir versichert haben.
  3. Wäre schön gewesen, wenn John Speed keine Bilder von mir ohne meine Zustimmung an die Autoren weitergegeben hätte. Man nennt sowas ein Plagiat.
  4. Ich würde gerne den "fleissigen Menschen" kennenlernen, gerne der PN. Gruß W. Seel
  5. Alle Achtung! Wer hat sich diese Riesenmühe gemacht? Alle Daten neu eingegeben oder von der Altdatenbank heruntergeladen und aktualisiert? Über vierzig Jahre hinweg habe ich das Inhaltsverzeichnis des DWJ angelegt - es war eine Riesenarbeit!
  6. Hat dazu Pastor Niemöller in den ersten Nachkriegsjahr nicht mal was ähnliches gesagt?
  7. Ihr habt recht. Ich hab's mit der fehlenden Erlaubnisfreiheit der 4 mmM20-Waffen verwechselt.
  8. Petman: die 7,5 Joule-Grenze ist nicht das Kriterium der Einsetzbarkeit im häuslichen Keller, sondern die Unterscheidung "heiße" oder "kalte" Gase als Antrieb. (Oder gibt es im Saarland andere Regelungen?)
  9. Deine Mäuseschreck-Waffen sind Feuerwaffen. Wirklich im Keller verwendbar? Werden hier nicht 4 mm Randzünder und 4mmM20 durcheinandergeworfen?
  10. Das wird ganz einfach sein: der Anscheinswaffenbegriff (nach heutiger Definition) wird alle Dekos, auch Altdekos zu erlaubnispflichtigen Gegenständen machen, siehe Hartkern/Leuchtspurgeschosse derzeit. Erweist sich eine Anmeldefrist als unwirksam, dann ... (ja, was dann? Es braucht wenig Fantasie, sich auszumalen, was alles kommen kann).
  11. Entschuldigung, ich dachte die Zahlen wären von den Grünen genannt worden.
  12. Wenn das die Herkunft der Zahlen ist, dann wundert es mich nicht.
  13. Wirklich? Woher kommt diese Einschätzung?
  14. Kettwiesel, wenn wir die Stempel nicht sehen, dann können wir nichts dazu schreiben.
  15. Unsinn! Eine einmal bestandene Waffensachkundeprüfung hat Bestand, auch wenn es sehr lange her ist. Wer einmal die Waffensachkundeprüfung abgelegt hat, muss sich sich stetig über die aktuellen Veränderungen des Waffenrechtes informieren. Analogien siehe: Waffenfachkundeprüfung, Führerscheinprüfung.
  16. Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Satz enthält teils richtiges, teils unscharfes. Richtig ist, dass zerstörendes Vernichten erlaubt ist. Dabei sollte der Behörde das Häufchen Metall mit erkennbarer Seriennummer vorgelegt werden. Unscharf: Einschmelzen + Zerschreddern zerstört auch die Seriennummer bzw. den Nachweis, dass es exakt die infrage stehende Waffe ist. Wenn der Sachbearbeiter daneben steht, dann ist alles ok.
  17. Zugang zu was? Zugang zu Informationen hat man in den heutigen Zeiten durch das Internet sehr gut und sehr leicht. Aber auch früher war es kein Problem. Über 40 Jahre hinweg habe ich die Datenbank des DWJ aufgebaut. Wer alle Jahrgänge besitzt, hat eine supergute Informationsquelle. Meinst Du Zugang zu Waffen? Einige wenige SB, die ihrer persönlichen Begehrlichkeit nicht wiederstehen konnten, hätten es sein lassen sollen.
  18. Vielleicht war die Stelle nur amtsintern ausgeschrieben. Sie ist jedenfalls besetzt.
  19. Das Interesse für Waffen ist eine heiße Passion, die man auch neben einem Brotberuf ausüben kann. Ist man wirklich kompetent, dann öffnen sich plötzlich Möglichkeiten - auch im fortgeschrittenen Alter.
  20. Das könnte die Chance eröffnen, fachspezifisch bei einem der LKA's zu arbeiten. Beim LKA in München soll ein bekannter SB in den Ruhestand gegangen sein .....
  21. Wolfgang Seel

    Bodenkugelfang

    Gelten auch hier die Schießstandrichtlinien? Wenn ja, wären Telefonbücher zulässig?
  22. Die Zeitungsmeldung ist vom 9. Februar 2015. Da ist bis heute wohl ausreichend Zeit gewesen, die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten (auch die mangelhaften Abnahmen der Vergangenheit). @1913: Es sind die Altlasten der Vergangenheit, die heute zum Problem werden. Im wesentlichen sind doch die heutigen Forderungen bereits in der Schießstandrichtlinie von 1995 formuliert. Es hätte in 20 Jahren viel getan werden können, um diesen Forderungen zu genügen. Erforderlich waren Hinweise des Sachverständigen. Den Schießstandbetreibern mag gefallen haben, dass der Sachverständige alles abgenickt hat - man musste nichts tun und hat dabei Geld gespart.
  23. Während meiner Dienstzeit bei der ADD sind von dieser Behörde keine Aufträge an Schießstandsachverständige erteilt worden. War nicht nötig, da ich selbst Schießstand-SV war. Es war und ist immer noch Aufgabe der unteren Waffenbehörden, für sichere Schießstände zu sorgen. Ergänzung: Die Schießstandbetreiber konnten die Gutachter selbst wählen. Da hatte es für beide Seiten Vorteile, wenn man "kooperierte"....
  24. Viele Worte und Detaillschilderungen. Mal die ganz konkrete Frage: Hat eure Anlage in der Vergangenheit der gültigen Schießstandrichtlinie entsprochen ??? Du scheinst Dir da nicht ganz sicher zu sein. Ich auch nicht. Frage: Wie hat denn der Schießstandsachverständige in der Vergangenheit die Abnahme durchgeführt? Mit einer Abhakliste? Das ist doch Pillepalle-Kram
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