Zum Inhalt springen

Wolfgang Seel

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.976
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Den Unterschied zwischen der Entscheidung eines OVG und eines VG mögen hier andere erklären. Zur Erläuterung der von mir zitierten Entscheidung des OVG Koblenz: Kläger war der sogenannte Berufsjäger oder auch "byf" genannt, weil er als Mauser-Sammler in der Verhandlung nicht die Bedeutung dieses Kürzels byf erklären konnte. Da lag bei ihm der Hase im Pfeffer. Er hatte wissensmäßig nichts drauf. Dass er als Messi in einem abbruchreifen Haus "wohnte", war zwar vom Gerichtssachverständigen erkannt und genannt worden - ein Steigbügel für seinen Anwalt, der dem SV Befangenheit unterschieben wollte, aber vom Gericht nicht für ausschlaggebend erachtet wurde.
  2. Wenn der Sachbearbeiter einer Waffenbehörde ein Urteil auslegen will, dann sollte er darüber nachdenken, ob seine Sicht der Dinge gerichtsfest ist.
  3. Die Sammlerbefähigung gemäß Urteil des OVG Koblenz vom 25.3.2004, Az. 12 A 1189/03.OVG stellt aber nicht auf die Finanzierbarkeit der beabsichtigten Waffensammlung ab: Das Vorliegen der persönlichen Sammlerbefähigung ist insbesondere nach der Motivation, der technik- und kulturgeschichtlichen Kenntnisse und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen.
  4. Nee, ich dachte an 1888 + die Ahlwarth-Affäre.
  5. Nein, das geht nicht! Weil: Geschichte wiederholt sich nicht !
  6. Da hab' ich meine Zweifel, ob das Versteigern viel bringt. Frage: Was ist der Rest und wer legt fest, was vernichtet + was versteigert wird?
  7. Ja, ist mir klar, aber das ist politisch nicht gewollt. Man glaubt, durch Waffenvernichtung einen Sicherheitsgewinn zu erreichen.
  8. Dabei gilt es zu bedenken: a) Eine Behörde kann nicht eine Waffe beschießen lassen (+ dafür Geld ausgeben) und hoffen, mit der beschossenen Waffe Geld zu verdienen. Für den Beschuß stehen definitiv keine Finanzmittel zur Verfügung. b) Verkauft die Behörde Waffen, dann muß sie für die Gewährleistung gerade stehen. Das kann teuer werden, wenn die Waffe verdeckte Mängel aufweist + der Käufer sein Geld zurück will oder sogar Schadensersatz fordert. Soviel pflichtgemäßes Handeln dürft ihr von der Waffenbehörde schon erwarten
  9. Man sollte vermuten, dass die Wahrheit im Zuwachs an Aufgaben für die Waffenbehörden liegt: Nationales Waffenregister, Miese Angaben in den WBK's, schwieriger gewordene Erlaubniserteilung für Sportschützen, Regelüberprüfung von Schießstätten, Aufbewahrungskontrolle, Plötzliche Zuständigkeit für den privaten Bereich des Sprengstoffgesetzes, politischer Druck von oben, weil man dort kein Rezept hat (außer Gesetzesverschärfungen), wie man das Gewaltpotential des Menschen in friedliche Bahnen lenken kann, die öffentliche Meinung, die Wandlung des Schützeninteresses in Richtung der Waffen, die nach altem WaffG tabu waren, Schiss vor dem nächsten Amok-Lauf etc.
  10. Ja, wegen der dienstlichen Verschwiegenheitspflicht darf ich keine Details nennen. Soviel aber: in 10 Jahren, davon 5 Jahre lang auf Landesebene, ist keine einzige Glock dabei gewesen.
  11. Wie hoch ist dieser Anteil ? Nach meiner Erfahrung sehr sehr gering. Welches Bedürfnis besteht für die Floberts, Teschings etc.? Wer sollte die kaufen können ?
  12. Das ist aus meiner Sicht und nach meiner Erfahrung ein Mengenproblem. Selbst eine kleine Kreisverwaltung benötigt für die jährliche Räumung des Asservatenraumes einen Kleintransporter ! Außerdem haben die zentralen Asservatenräume der Polizei nur eine begrenzte Kapazität.
  13. Leider würde das sofort abgestellt werden, wenn Du hier Details nennen würdest.
  14. Das heißt in der Realität, der Kampfmittelräumdienst klappert die unteren Waffenbehörden im ganzen Land ab und sammelt die Kracher ein ? Dürfte ein unglaublicher Verwaltungsaufwand sein, denn bei jeder Übergabe muß die vorhandene Vernichtungs-Liste mit den übergebenen Waffen-Seriennummern abgeglichen werden. Dann der Gefahrguttransport, denn in der Vernichtungsmasse befindet sich ganz sicher ein beachtlicher Munitionsbestand. Dafür sind Steuermittel vorhanden ?
  15. banal ? Es könnte vieles erklären. Die volle Konzentration auf das G 11 hatte HK in eine existentiell schwierige Situation gebracht.
  16. Heute eine bemerkenswerte Mitteilung im aktuellen SPIEGEL.
  17. Doch, die Einheiten stimmen. Eine Fläche wird durch Länge mal Breite definiert mit Zentimetern als Einheit und nicht mit Quadratzentimetern als Längeneinheit.
  18. Gab es vor 125 Jahren was ähnliches ? Wurde damals "Ahlwardt-Affäre" genannt. Man sieht: Geschichte wiederholt sich doch !
  19. ...aber von Dr. Gminder im aktuellen SPIEGEL wieder dargestellt.
  20. Das G 11 muß für viele Legenden herhalten.
  21. Die Urprungsoberfläche des nicht brünierten Teiles ist doch auf den Bildern garnicht erkennbar.
  22. Ja, gestern. Das Bild des hinteren Laufendes zeigt den Zustand vor dem Kochen, das andere Bild: linke Hälfte nach dem Bürsten, rechte Hälfte nach dem Kochen. Natürlich entfernt das Bürsten nur Eisenoxyd. Die Oxydation greift allerdings die Oberfläche an.
  23. Hat der Ratschlaggeber das gemeint, oder das, was ich als Maschinenbau-Ingenieur kenne ?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.